Kommentare zu diesem Artikel:
"sehr gut erklärt, auch für laien (Juni 2011)"
"Dieser Aufsatz zeigt sehr schön die Unzulänglichkeit dieser Gerichtsentscheidung und warum die Argumente zur Unterscheidung gewerbetreibend - freiberuflich nicht haltbar sind. Die Gewerbetreibenden werden vom BVerfG ganz unverholen als ungebildet diskriminiert, haben keine besonderen Fähigkeiten, können Geld verdienen soviel sie wollen, wenn sie nur wollen, und dürfen deshalb ungeniert abkassiert werden. Ich bin fassungslos! (Juni 2010)"
"Sehr guter Beitrag. Das Urteil allerdings ist weniger gut, denn es differenziert meiner Meinung nach immer noch zu wenig! So werden nach wie vor Personen, die gewerblich tätig sind, als angebliche Freiberufler gehandelt und der Status nun sogar auf selbsternannte 'IT-Experten' ausgedehnt, die offenkundig Aufträge gewerblich und ohne Innovation abwickeln bzw Software verkaufen und Programmierarbeiten verrichten, die ansonsten Angestelltenverhältnissen gleichkommen, während umgekehrt auch offensichtlich ungewerblich Tätige mitvereinnahmt werden. Da bedarfs es weiterer Klärung! In der Schweiz z.B. wird dies anders gehandhabt: Dort wird nahezu jedes Auftragsverhältnis dahingehend geprüft, ob es tatsächlich eine echte selbständige Tätigkeit darstellt. Gerade bei den IT-Selbständigen wird viel Schindluder mit der angeblichen Selbständigkeit getrieben: Jeder Webdesigner ohne irgendwelche echten Kenntnisse in Design, jeder Programmierer ohne weitergehende Grundkenntnisse von komplexen Strukturen oder Algorithmen und jeder PC-Installationsmann, der RAM-Riegel verbaut, nennt sich heute IT-Experte und beansprucht einen Freiberuflerstatus, obwohl er nichts geistig anspruchsvolleres macht, als ein Geselle, der die CNC-Drehbank programmiert oder eine elektrische Module in Schaltschränke installiert. Wenn schon das Kriterium des geistigen Schaffens herangezogen wird, dann bitte richtig und konsequent. Sonst haben wir in Zukunft immer mehr Scheinfreiberufler, deren Auftraggeber sich einfach die Sozialabgaben sparen. Auf der anderen Seite wäre die Lösung die, ALLE an den Steuern und Sozialabgaben in gleicher Weise zu beteiligen, dann würden die Stundensätze der echten Freiberufler, die tatsächliche Substanz hinter ihrem Status haben, entsprechend hochgehen, weil es weniger werden, da einige davon wieder in die dann lukrativeren Angestelltenverhältnisse zurückfielen. (Oktober 2008)"
"Sehr gute, klare Darstellung! (Oktober 2008)"
"Endlich eine richtig greifbare Aussage in einem Urteil. Mit diesen Kriterien kann ich mich auf die unvermeidliche nächste Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden vorbereiten. (September 2008)"
"Sicherlich wäre dieses leidige Thema schon lange befriedigend geklärt, wenn Anwälte und Steuerberater nicht als Freiberufler anerkannt wären. Diese Berufsgruppen sind an einem Präzedenzurteil wohl kaum interessiert. Anders ist es nicht zu erklären, warum an mit Verlaub antiquierten Regelung der 'Kalalogberufe' beharrlich festgehalten wird. Expertenkommissionen haben bereits mehrfach (zuletzt 02/1990) das Finanzministerium aufgefordert, das Gewerbesteuerrecht grundlegend zu reformieren. Die Wettbewerbsverzerrung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist aus den dargestellten und vielen weiteren Gründen eklatant. Ich als Berater im Bereich Online-Marketing / E-Commerce bin gewerbesteuerpflichtig, obwohl ich zwar mit meinem Studium über eine 'höhere Bildung' (nach BVerwG 1 C 25.85), jedoch nicht über einen BWL-Abschluss verfüge. Das ist eine groteske Tatsache, die nach der Abschaffung der Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern schreit. Und zuletzt: welche staatliche Infrastuktur nutzen wir denn überhaupt noch in den modernen Berufen, die nicht bereits durch andere Steuern oder direkte Zahlungen kompensiert wird? (September 2008)"
"Es wäre gut, wenn Sie einfach den Auftrag erteilen, Sie als Freiberufler einzustufen. Das weitere kann dann ein Fachanwalt für Steuerrecht in die Wege leiten. Denn - Hand aufs Herz - was wäre ein Steuerberater ohne seine kleinen papiernen und datenbankgestützten Helferlein. Ganz abgesehen davon, dass die meisten StB sehr gerne dem FA zuarbeiten, um sich das Leben zu erleichtern. Und wenn dann einer mosert, na dann knallt man ihm ein fette Ansparrücklage auf den Tisch und er/sie freut sich über einige wenige Jahre der geringeren Steuerbelastung...und kann dann in Jahren der Dürre herrlich das doppelte ans FA zurückzahlen... (September 2008)"
"Es wird allmählich Zeit, dass auch wir - die freiberufler in Deutschland - den 'wind of change' bemerken. Ich hoffe dass es auch dabei bleibt und nicht die nächste Regierung das ändert!!! (September 2008)"
"Äußerst interessante und informative Zusammenfassung der Entscheidung des BVerfG. Mein Steuerberater bekommt noch diese Woche den Auftrag, meine Chancen auf steuerliche Anerkennung als Freiberufler zu prüfen, um die im innerdeutschen Ländervergleich wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung der IT-Freiberufler in Bezug auf die Gewerbesteuer endlich hinter mir zu lassen (ich wohne in NRW, wo dieses Thema von den Finanzämtern deutlich schärfer zu Ungunsten der IT-Selbständigen behandelt wird als vor allem in Süddeutschland). Problematisch nur: wie motiviere ich meinen Steuerberater? Schließlich verdient er regelmäßig gutes Geld an meiner Gewerbesteuererklärung. (September 2008)"