Gleich, aber doch anders
Selbstständige und freie Berufe im verfassungsrechtlichen Vergleich
(September 2008)
| Inhalt dieses Artikels: Entscheidung des BVerfG | Unterscheidung zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden | Unterscheidung in der IT-Branche | Zusammenschluss und Personengesellschaft | Fazit |
Autor: Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald
Warum sind bestimmte Berufe frei (z.B. von der Gewerbesteuerpflicht)? Warum werden Selbstständige (steuer-)rechtlich unterschiedlich behandelt? Warum sind verschiedene Maßstäbe bei gleichen Tätigkeiten gerecht? Warum können die Einnahmen von Personengesellschaften (GbR) komplett als gewerblich eingestuft werden, auch wenn Mitglieder der GbR anerkannte Freiberufler sind? Hierzu gibt ein neues Urteil des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) Aufschluss und liefert gleichzeitig wichtige Argumente für Selbstständige, die als Freiberufler anerkannt werden wollen.
Warum sind bestimmte Berufe frei (z.B. von der Gewerbesteuerpflicht)? Warum werden Selbstständige (steuer-)rechtlich unterschiedlich behandelt? Warum sind verschiedene Maßstäbe bei gleichen Tätigkeiten gerecht? Warum können die Einnahmen von Personengesellschaften (GbR) komplett als gewerblich eingestuft werden, auch wenn Mitglieder der GbR anerkannte Freiberufler sind? Hierzu gibt ein neues Urteil des BVerfG (Bundesverfassungsgericht) Aufschluss und liefert gleichzeitig wichtige Argumente für Selbstständige, die als Freiberufler anerkannt werden wollen.
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Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2008 Dr. Benno Grunewald 


