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Steueränderungen 2004: Was IT-Freiberufler wissen sollten

Im kompakten Überblick – von der Rechnungsstellung bis zu Geschenken
(März 2004)
 

Einiges ist bekannt, anderes nicht. Das Jahr 2004 bringt für IT-Freiberufler manche Neuerung in Sachen Steuer, die es zu beachten gilt. Steuerberaterin Alexia Huber hat deshalb für GULP die wichtigsten steuerlichen Änderungen und Urteile nochmals kurz und kompakt in einer Übersicht zusammengestellt:

1. Rechnungsausstellung
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Die obligatorischen Pflichtangaben in Rechnungen und bei der Erteilung von Gutschriften wurden erweitert: Ab 1. Januar 2004 muss auf der Rechnung die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden, damit der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug bekommt. Daneben ist spätestens bis 1. Juli 2004 die Rechnung mit einer fortlaufenden Rechnungsnummer zu versehen. Künftig müssen auch Verträge über Dauerleistungen z. B. Miet-, Leasing- oder Wartungsverträge diese Angaben enthalten. Kleinbetragsrechnungen unter 100 Euro sind von diesen zusätzlichen Pflichtangaben ausgenommen.

Weiter gilt: Rechnungen, die elektronisch übertragen (z. B. per E-Mail oder per Computer-Fax) werden, müssen gegen Verfälschungen geschützt sein. Dies geschieht durch eine qualifizierte elektronische Signatur, gegebenenfalls mit Anbieter-Akkreditierung. Ohne elektronische Signatur entfällt der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger. Und: Die Rechnung muss zusätzlich auf Papier übersandt werden, wenn eine elektronische Signatur nicht möglich ist.

 

 

2. Vorsteuerabzug beim gemischt genutzten Pkw
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Bei Anschaffung oder Miete eines gemischt genutzten Autos ab 1. Januar 2004 ist der Vorsteuerabzug wieder zu 100 Prozent möglich. Im Gegenzug muss aber der Eigenverbrauch umsatzversteuert werden. Die Beschränkung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent ist entfallen.

 

3. Wegfall der Vereinfachungsregelung bei Abschreibungen
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Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Computer, Pkw, Büroeinrichtung usw.) konnte bisher die Abschreibung für ein halbes Jahr vorgenommen werden – auch wenn die Anschaffung erst Ende des Jahres erfolgt war. Ab 2004 können die Abschreibungen nur noch zeitanteilig vorgenommen werden. Die Empfehlung daraus: Notwendige Investitionen so früh wie möglich im Jahr tätigen, um eine möglichst hohe Abschreibung zu erreichen!

 

4. Bewirtungsaufwendungen
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Bewirtungskosten konnten bislang zu 80 Prozent als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, wenn vollständige Angaben (z. B. Anlass der Bewirtung und bewirtete Personen) auf der Rechnung gemacht worden waren. Der Betriebsausgabenabzug wurde ab 2004 von 80 auf 70 Prozent gesenkt.

 

5. Geschenke
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Geschenke an Geschäftspartner können ab 2004 dann als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn sie 35 Euro netto (vorher 40 Euro) nicht übersteigen.

 

6. Gewillkürtes Betriebsvermögen auch bei Einnahmenüberschussrechnung
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Bewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter, die zwischen 10 und 50 Prozent betrieblich genutzt werden, können nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 02.10.2003 – IV R 13/03 als Betriebsvermögen aktiviert und abgeschrieben werden. Die Zuordnung des Wirtschaftsguts muss unmissverständlich dokumentiert werden. Die zeitnahe Aufnahme in das betriebliche Bestandsverzeichnis ist ausreichend. In der Vergangenheit waren Wirtschaftsgüter, die unter 50 Prozent betrieblich genutzt worden sind, dem Privatvermögen zuzuordnen.

 

7. Freiberufliche Tätigkeit für die eigene GmbH
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Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Freiberufler GmbH kann Subunternehmer sein, wenn neben dem Geschäftsführeranstellungsvertrag ein freiberuflicher Beratungsvertrag mit einem fremdüblichen Honorar im voraus klar und eindeutig abgeschlossen wird (BFH vom 09.07.2003 – I R 100/02). Dies kann besonders bei wissenschaftlichen oder Forschungsprojekten empfehlenswert sein.

 

8. Wettbewerbsverbot bei Freiberuflersozietäten
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Die Obergrenze für nachvertragliche Wettbewerbsverbote bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät beträgt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.09.2003 – II ZR 59/03 zwei Jahre. Bei längeren Verboten sind die zusätzlichen Jahre sittenwidrig wegen Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung. Es wird davon ausgegangen, dass sich nach zwei Jahren die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Verbindungen regelmäßig gelöst haben.

 

9. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
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Der inländische Leistungsempfänger schuldet die deutsche Umsatzsteuer für einen im Ausland ansässigen IT-Freiberufler/Unternehmer, der Onlinedienstleistungen bzw. auf elektronischem Wege Dienstleistungen erbringt. Es wird also die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger verlagert. Derartige elektronisch erbrachte Dienstleistungen sind z.B. die Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstung sowie die Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung, Bildern, Texten, Informationen und Datenbanken, Musik, Spielen und Filmen. Die für den ausländischen IT-Freiberufler abgeführte Umsatzsteuer ist beim vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger wieder als Vorsteuer abziehbar.

 

Nähere Informationen bei Alexia Huber extern

Die Autorin behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2004 Alexia Huber

 

Kommentar zum Artikel

"Sehr informativ, vor allem wenn man nicht alles gleich so mitbekommt. Insbesondere die Zusammenstellung der Neuerungen ermöglicht einen schnellen und guten Überblick. (Oktober 2004)"

"Danke, ich habe sofort gefunden, was ich gesucht habe. Das ist selten! Großes Lob (Juli 2004)"

"Sehr gut! Kurz & bündig, die Quintessenz verständlich formuliert. Keep it on! (Mai 2004)"

"gute Informationen, die man sonst schwer bekommt (April 2004)"

"Guter Überblick, den man woanders zwar auch findet - aber Gulp mausert sich immer mehr zu der Informationsplattform, auf der der IT-Freelancer alles findet. Kompliment! (April 2004)"

Kommentare zu diesem Artikel:

"Sehr informativ, vor allem wenn man nicht alles gleich so mitbekommt. Insbesondere die Zusammenstellung der Neuerungen ermöglicht einen schnellen und guten Überblick. (Oktober 2004)"

"Danke, ich habe sofort gefunden, was ich gesucht habe. Das ist selten! Großes Lob (Juli 2004)"

"Sehr gut! Kurz & bündig, die Quintessenz verständlich formuliert. Keep it on ! (Mai 2004)"

"Guter Überblick, den man wonaders zwar auch findet - aber Gulp mausert sich immer mehr zu der Informationsplattform, auf der der IT-Freelancer alles findet. Kompliment! (April 2004)"

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