Steuer-Update 2009: Ein Überblick

Steuer-Update 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2011 | 2012

(April 2009)
Autoren: Frieder Backu, Fachanwalt für Steuerrecht und für Informationstechnologierecht und Christopher Unholzer, Steuerberater.
Nach den Steuer-Updates 2005, 2006, 2007 und 2008 haben wir auch 2009 die für IT-Freiberufler relevanten Änderungen stichwortartig zusammengestellt.
Rückblick Änderungen 2008
 
  • Häusliches Arbeitszimmer
    Seit dem Veranlagungsjahr 2007 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG externer Link, § 9 Abs. 5 EStG externer Link). Es ist zweifelhaft, ob die Neuregelungen verfassungsgemäß sind. Entsprechende Musterverfahren werden bei den Finanzgerichten Hessen (Az. 4 K 27332/07), Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 110/07) und Thüringen (Az. 4 K 351/07) geführt. Betroffene Freiberufler sollten daher die Kosten für ein Arbeitszimmer wie in der Vergangenheit ansetzen, gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Hierbei kann auf die oben aufgeführten FG-Verfahren verwiesen werden.

  • Entfernungspauschale
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.12.2008 entschieden externer Link, dass die ab 2007 eingeführte Kürzung der Pendlerpauschale für die ersten 20 km verfassungswidrig ist. Daher kann der IT-Freiberufler rückwirkend ab dem 1.1.2007 Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte wieder geltend machen. Nach dem Stand März 2009 ist davon auszugehen, dass es dabei bleiben wird und das "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" (BT-Drs. 16/12099 PDF-Datei) verabschiedet werden wird. Wer aufgrund der geänderten Gesetzeslage in seiner Steuererklärung oder Gewinnermittlung für 2007 oder 2008 keine Angaben zu Entfernungskilometern und der Anzahl der Arbeitstage gemacht hatte, sollte dies nachholen und die Korrektur des Einkommensteuerbescheids sowie die Erstattung der diesbezüglichen Steuern beantragen. Die Änderung des Einkommensteuerbescheids erfolgt sodann von Amts wegen durch das Finanzamt. Siehe auch Stellungnahme des BMF.

  • Private Pkw-Nutzung beim Unternehmer – 1 %-Regelung
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat keinen Einfluss auf die seit 2006 geltende Verschärfung der 1% Regelung, wonach diese nur beansprucht werden kann, wenn das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird und dies durch geeignete Aufzeichnungen glaubhaft gemacht werden kann. Siehe hierzu auch Grunewald: Der Selbstständige, sein Auto und das Fahrtenbuch.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter - Sofortabschreibung
    Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft werden, ist gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG externer Linkzwingend eine Sofortabschreibung vorzunehmen, wenn die Anschaffungskosten 150,00 EUR netto nicht überschreiten.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter - Poolabschreibung
    Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft werden und deren Anschaffungskosten mehr als 150 EUR netto aber maximal 1.000 EUR netto betragen, sind in einem Sammelposten zusammenzufassen. Dieser Sammelposten ist einheitlich über 5 Jahre mit jeweils 20% abzuschreiben (§ 6 Abs. 2a EStG externer Link).

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter - Software
    Nach R 5.5 EStR 2008 handelt es sich bei Software mit Anschaffungskosten bis zu 150 EUR um Trivialprogramme mit der Folge, dass diese sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Software mit Anschaffungskosten über 150 EUR ist als immaterielles Wirtschaftsgut zu erfassen und über 3 Jahre abzuschreiben.
  • Die degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern wurde mit Wirkung zum 01.01.2008 gestrichen.

  • Die Ansparrücklage wurde mit Wirkung zum 01.01.2008 durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt (§ 7 g Abs. 3 EStG externer Link).

  • Die Buchführungsgrenzen wurden auf eine Umsatzgrenze von 500.000 EUR und eine Gewinngrenze von 50.000 EUR angehoben (§ 141 AO externer Link).

  • Die neuen Fassungen des Vordrucks Einnahmeüberschussrechnung samt Anlagen und Anleitungen können hier heruntergeladen werden.

  • Steuererklärungsfristen für 2008
    Nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundesfinanzministeriums müssen Steuererklärungen für 2008 grundsätzlich bis zum 31.05.2009 abgegeben werden, bzw. - wenn die Erklärung durch einen Steuerberater abgegeben wird - bis zum 31.12.2009.
Änderungen 2009
 
Die wichtigsten steuerlichen Veränderungen 2009 resultieren aus dem Unternehmenssteuerreformgesetz. Dieses ist mit Wirkung zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen durch diese Reform werden nachfolgend dargestellt:
  • Abgeltungssteuer / Halbeinkünfteverfahren / Teileinkünfteverfahren
    Die Neuregelung bezüglich der Abgeltungssteuer gem. § 32d EStG externer Linkgilt ausschließlich für Einkünfte, die im Privatvermögen entstehen und dem Bereich des § 20 EStG externer LinkEinkünfte aus Kapitalvermögen zuzuordnen sind.

    Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällt somit u. a. an für
    - Zinsen und Dividenden und
    - Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, sofern diese nach dem 31.12.2008 erworben wurden.

    Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilen, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, unterliegen nur der Einkommensteuer, wenn sie innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist veräußert werden.

    Kapitaleinkünfte, die anderen Einkunftsarten wie z.B. aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zuzuordnen sind, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer. Diese sind grundsätzlich mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen zu versteuern.

    Eine Besonderheit stellen Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. Dividenden, Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung) dar, die im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften gehalten werden. Bis zum 31.12.2008 unterliegen diese dem Halbeinkünfteverfahren. 50 % der Einnahmen sind zu versteuern, 50 % der Ausgaben können abgezogen werden. Ab dem 01.01.2009 werden diese Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Derartige Einnahmen sind nur noch zu 40 % von der Einkommensteuer befreit. 60 % der Einnahmen sind zu versteuern, 60 % der Ausgaben können abgezogen werden. § 3 Nr. 40 EStG externer Linksowie § 3 c Abs. 2 EStG externer Linkwurden entsprechend geändert.

    Die Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die innerhalb der letzten 5 Jahre die 1%-Grenze überschritten haben, unterliegen ebenfalls dem Teileinkünfteverfahren.

  • Erbschaftsteuerreform

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 2007 stand fest, dass das bis dahin geltende Erbschaftsteuerrecht geändert werden musste. Nach vielen Diskussionen wurde Ende 2008 das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das neue Erbschaft- und Schenkungsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass sich künftig die Bewertung der verschiedenen Vermögensarten einheitlich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientiert und die Unternehmensnachfolge erleichtert werden soll. Weiter soll die Kernfamilie entlastet werden. Als teilweisen Ausgleich zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage aufgrund der Bewertung mit dem gemeinen Wert wurden mit Wirkung ab dem 01.01.2009 neue Steuersätze und Freibeträge eingeführt. Die Steuerklassen-Einteilung bleibt unverändert.

    Steuerklasse I
    Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, bei Erbschaften auch Eltern und Großeltern
    Steuerklasse II
    Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Eltern und Großeltern (bei Schenkungen)
    Steuerklasse III
    Alle übrigen Erben, z.B. Lebenspartner, Großnichten und –neffen, Freunde, Onkel und Tanten, nicht verwandte Patenkinder


    Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich
    Steuerklasse I
    (in %)
    Steuerklasse II
    (in %)
    Steuerklasse III
    (in %)
           
    EUR 75.000,00
    (alt: EUR 52.000,00)
    7 30 (12)

    30 (17)

    EUR 300.000,00
    (alt: EUR 256.000,00)
    11 30 (17)

    30 (23)

    EUR 600.000,00
    (alt: EUR 512.000,00)
    15 30 (22)

    30 (29)

    EUR 6.000.000,00
    (alt: EUR 5113.000,00)
    19 30 (27)

    30 (35)

    EUR 13.000.000,00
    (alt: EUR 12.783.000,00)
    23 50 (32)

    50 (41)

    EUR 26.000.000,00
    (alt: EUR 25.565.000,00)
    27 50 (37)

    50 (47)

    > EUR 26.000.000,00
    (> alt: EUR 52.000,00)
    30 50 (40)

    50 (50)



     
    Freibetrag ab 2009
    Freibetrag bis 2008
     
           
    Ehepartner
    500.000,00 EUR
    307.000,00 EUR
     
    Eingetragene Lebenspartnerschaften
    500.000,00 EUR
    5.200,00 EUR
     
    Kinder
    400.000,00 EUR
    205.000,00 EUR
     
    Enkel, wenn dessen Eltern verstorben sind
    400.000,00 EUR
    205.000,00 EUR
     
    Enkel
    200.000,00 EUR
    51.200,00 EUR
     
    Andere Personen der Steuerklasse I (Eltern)
    100.000,00 EUR
    51.200,00 EUR
     
    Steuerklasse II (Geschwister)
    20.000,00 EUR
    10.300,00 EUR
     
    Steuerklasse III
    20.000,00 EUR
    5.200,00 EUR
     
    Übertragung von Unternehmen
    Werden künftig Unternehmen unentgeltlich übertragen, besteht die Möglichkeit, dass dies bis zu 100% steuerfrei erfolgt. Allerdings sind die diesbezüglichen Hürden (u. a. Behaltefristen) sehr hoch.

    Übertragung selbstgenutzten Wohneigentums
    Die Vererbung von selbstgenutzten Wohneigentum an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel bleibt steuerfrei, wenn diese das Objekt mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen. Für Kinder wird die Steuerfreiheit noch verbunden mit der Auflage, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Weitere Infos des BMF: "Die neue Erbschaftsteuer".

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

    Für haushaltsnahe Dienstleistungen kann ab 2009 ein Abzug von der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen (bislang 12 %), jedoch höchstens 4.000 EUR pro Jahr vorgenommen werden (§ 35 a Abs. 2 EStG externer Link). Hierunter können ab 2009 auch Kosten für Pflege und Betreuungsleistungen fallen. Daneben können 20 % der Ausgaben für haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, höchstens jedoch 510 EUR von der Steuer abgezogen werden (§ 35 a Abs. 1 EStG externer Link).

  • Handwerkerdienstleistungen
    Mit Wirkung ab 2009 kann für Aufwendungen für Handwerkerdienstleistungen ein Abzug in Höhe von 20 % vorgenommen werden, höchstens jedoch zu 1.200 EUR statt bisher 600 EUR. § 35 a Abs. 3 EStG externer Link wurde entsprechend geändert.

  • Kindergeld

    Das Kindergeld wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 von 154 EUR auf 164 EUR erhöht. Für das dritte Kind auf 170 EUR und für das vierte und jedes weitere auf 195 EUR (§ 66 Abs. 1 EStG externer Link). Der Kinderfreibetrag wurde von 1.824 EUR auf 1.932 EUR pro Kind erhöht (32 Abs. 6 EStG nF externer Link).

  • Degressive Afa

    Ab 2009 wird für eine Dauer von 2 Jahren (Anschaffungen nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2011) wieder eine degressive Abschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eingeführt (§ 7 Abs. 2 EStG externer Link).

  • Umsatzsteuer

    Ab 2009 gelten folgende Schwellenwerte für die Abgabefristen nach § 18 Abs. 2 UStG externer Link:
    Vierteljährlich: 1.000 EUR statt bisher 512 EUR
    Monatlich: 7.500 EUR statt bisher 6.136 EUR

  • MoMiG mit Unternehmergesellschaft

    Nach langen Diskussionen trat am 01.11.2008 das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zu Bekämpfung von Missbräuchen "(MoMiG)" in Kraft. Ziel war unter anderem die Vereinfachung und Beschleunigung der Gründung von Gesellschaften. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaften mit einem Mindeststammkapital von unter 25.000 EUR zu gründen (§ 5 a GmbHG externer Link). Wer bereits in der Vergangenheit mit dem Gedanken spielte, beispielsweise aus Haftungsgründen eine Kapitalgesellschaft zu gründen, könnte von dieser Gesetzesänderung profitieren. Weitere Infos: Bundesministerium der Justiz externer Link.
Ausblick 2010
 
  • Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung

    Ab 2010 sollen laut Gesetzesentwurf alle Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zu einer Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist am 18. Februar beschlossen worden. Weitere Infos: Bundesfinanzministerium.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Rechtsanwalt Frieder Backu und Steuerberater Christopher Unholzer.
Die Autoren behalten sich alle Rechte am Artikel vor. © 2009 SSW SCHNEIDER SCHIFFER WEIHERMÜLLER externer Link

Kommentare zu diesem Artikel:

"Danke für die wertvollen Infos ! Kurz gehalten und sehr übersichtlich strukturiert - das ist sehr hilfreich. (April 2009)"

"Sofortaktion: der Absatz zum Thema Arbeitszimmer geht sofort an meinen Steuerberater mit der Bitte um Umsetzung! Diese Übersichten sind immer wieder sehr hilfreich! (April 2009)"

"Die Zusammenfassungen sind Jahr für Jahr ein guter Anhaltspunkt. Vielen Dank! (April 2009)"