Trash Poll der Woche
Das Ergebnis der Kalenderwoche 25/2010:
| Wenn Sie nach Ihrer Berufsbezeichnung gefragt werden, was antworten Sie meist? Ich bin... | |
| IT-Freelancer |
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| IT-Freiberufler |
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| Externer IT-Spezialist |
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| Berater |
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| Consultant |
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| Dienstleister |
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| IT-Experte |
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| IT-Selbstständiger |
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| Contractor |
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| Unternehmer |
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| Computerfachmann |
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| IT-Profi |
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| IT-Nomade |
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| Ingenieur |
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| Teilnehmerzahl: 166 | |
30 Prozent der Teilnehmer an dieser GULP Trash Poll – und damit die relative Mehrheit – bezeichnen sich selbst als IT-Freiberufler. Berater (16 Prozent), Ingenieur (13 Prozent) und Consultant (12 Prozent) kommen jeweils auf einen Anteil über zehn Prozent und führen zusammen mit dem klassischen "Freiberufler" das Feld an. Wissen Sie, wann ein Freiberufler ein Unternehmer ist? (Wenn er bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit handelt.) Wann
ein Selbstständiger ein Freiberufler ist? (Das regeln § 18 Abs. 1 EStG Das Ergebnis dieser Trash Poll zeigt noch etwas anderes: Mit 13 Prozent sind die Ingenieure relativ stark auf www.gulp.de vertreten. IT und Engineering wachsen immer stärker zusammen. Gerade in Bereichen wie Hardware-Entwicklung, Embedded Systems, Konstruktion, Automatisierungs- und Steuerungstechnik oder Systemsimulation wird das deutlich. Unter den mehr als 70.000 Freiberuflern, die mit ihrem Profil in den GULP Kandidatenpool eingetragen sind, sind mittlerweile mehr als 6.500 mit Schwerpunkt Engineering – Freiberufler ebenso wie Dienstleistungsunternehmen und Ingenieurbüros. Die Selbstständigkeit als Geschäftsmodell ist eben auch bei den Ingenieuren beliebt: Rund eine Million Ingenieure gibt es in Deutschland, davon sind etwa 160.000 ihr eigener Chef. Jeweils etwa 14.000 Ingenieure des Maschinenbaus und der Elektrotechnik sind selbstständig – nur im Bauingenieurwesen sind es noch mehr. Noch ein Wort zu obiger Umfrage, entnommen aus Goethes "Faust": "Gefühl ist alles, Name ist Schall und Rauch." Genau. |
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und das Finanzamt.) Wann er eine Firma hat? (Eine "Firma" im Sinne des Handelsrechts hat er, wenn er ins Handelsregister eingetragen ist.) Den erfahrenen Selbstständigen dürfte das alles klar sein, doch unter Neueinsteigern führen die Begrifflichkeiten immer wieder zu Verwirrungen. Im GULP Artikel "
