Kommentare zu diesem Artikel:
"Mit einem unserer Kunden habe ich mich vor ca. 1 Jahr auf ein Zahlungsziel von 30 Tagen geeinigt. Aktuell will er nun 90 Tage haben. Nach dem ich ihm mitgeteilt habe, dass dies beim besten Willen nicht möglich ist. Will er sich einen neuen Lieferanten suchen. Ich habe unmittelbar nach dieser Information ihm mitgeteilt, dass wir die Fertigungskapazität sofort neu einplanen. --> Liebe Leute hier muss man Flagge zeigen und Gegendruck aufbauen. Notfalls sich neue nach und nach neue Kunden suchen. (Januar 2012)"
"Man sollte den Auftraggebern eine Frist von höchstens 30Tagen geben, da der Auftragnehmer auf seine Kosten sofort nach Lieferung begleichen muss. Die meisten Unternehmen können gar nichts mehr vorausfinanzieren. (November 2009)"
"Ich hoffe, ich komme nie in die Situation, einen solchen Vertrag annehmen zu müssen. Wenn die erste Entgleisung schon vor Vertragsabschluss kommt, wird die zweite nicht lange auf sich warten lassen! (Dezember 2006)"
"Von einem der bekannteren 'Projektanbieter' bekam ich jüngst einen Rahmenvertrag mit Zahlungsziel 60 Tage. Es wurde jedoch auch 30 Tage angeboten, allerdings nur nach Gewährung von 2 % Skonto. Damit hat sich der Vermittler als seriöser Geschäftspartner für mich disqualifiziert, da ich von mangelhafter Liquidität ausgehen muss. Auf eine Zusammenarbeit habe ich dankend verzichtet. (September 2006)"
"Es ist nicht nur interessant sondern schon bedenklich, wenn Projektleiter Zahlungszielen von 45 Tagen zustimmen und das gut heissen! Zum einen ist jede andere Rechnung draußen sofort fällig, bzw. maximal binnen 14 Tagen. Zum anderen bedeutet ein Zahlungsziel von 45 Tagen, dass man als Freiberufler erst einmal 1,5 Monate arbeitet, ohne zu wissen ob man sein Geld bekommt. Danach muss man noch die üblichen 'Versehen' mit einbeziehen, bei denen sich die Auftraggeber gerne um 2-3 Tage vertun, weil sie gerade 'so viel zu tun hatten' etc. Die Zahlungsmoral ist gerade so weit im Keller, dass ich derzeit zwei Verfahren vor Gericht am laufen habe, bei denen der Endkunde längst bezahlt hat, der Auftraggeber jedoch nicht zahlen will. Und aktuell bekomme ich die letzte Monatsrechnung in drei Raten bezahlt ... Was soll das? Muss ich als Freiberufler erst einmal die Million auf dem Konto haben, um diverse Zahlungsausfälle sowie Rechtsanwalts- und Gerichtskosten vorfinanzieren zu können? Die dreisteste Formulierung gab mir mal ein Auftraggeber, der meinte er sei keine Bank, aber gleichzeitig als Zahlungsziel 30 Tage nach Zahlungseingang des Kunden (!!) vereinbaren wollte... (September 2006)"
"Als Projektanbieter kann ich einem 30 tägigen Zahlungsziel durchaus voll zustimmen und das sollte auch die Regel sein. In manchen Fällen sieht man sich allerdings mit Zahlungszielen seitens des Endkunden von 120 Tagen oder mehr konfrontiert, die man dann natürlich zumindest teilweise an den Freiberufler, der ja ebenfalls ein Unternehmer ist, durchreichen muß. Hier muß man sich individuell einigen, ansonsten macht eine Zusammenarbeit natürlich keinen Sinn. Ein Freiberufler sollte einfach wissen, was für ihn akzeptabel ist und was nicht. Ein langfristiges und interessantes Projekt z.B. wegen einem 45 tägigem Zahlungsziel abzulehen, macht dann in meinen Augen keinen Sinn. (September 2006)"
"Zahlungsziele von 30 Tagen haben sich fast normalisiert. An so einer 'Bagatelle' mag sich kein Freiberufler reiben und es sich evtl. dabei sogar mit dem Auftragsgeber verscherzen - so macht es den Eindruck. In Zeiten dünner Auftragsbücher und einer unsicheren Zukunft, fällt es mir schwer zu glauben, es gibt jemanden, der einen Auftrag nicht annimmt, weil das Zahlungsziel 30 Tage beträgt.... Nichtsdestotrotz: Es stört mich gewaltig aber ich schlucke die 30 Tage, solange ich den Zahlungseingang dann auch verbuchen kann und es mir nicht die Existenz bedroht. (September 2006)"
"Ein befreundeter Unternehmer meinte zum Zahlungsziel 90 Tage nur, das ist i.d.R. die letzte Rettungsmassnahme vor dem Konkurs. (September 2006)"
"Leider befinden sich viele Auftraggeber im Glauben, dem kleinen Freiberufler verschiedene Dinge diktieren zu können. Dazu gehört auch das unsinnige >30-Tage-Zahlungsziel. Zum einen kann das die Existenz des 'Kleinkrämers' arg gefährden und zum anderen gibt es keine bessere Motivationsbremse, als gefährlich lange hinausgezogene Zahlungsziele, die dann auch noch nicht eingehalten werden. Ich lehne jedes Projekt mit einem Zahlungsziel >30-Tage grundsätzlich ab. (September 2006)"
"Alle Freiberufler sollten Aufträge, die > 30 Tage Zahlungsziel haben, generell nicht annehmen. Mein letzter Folgeauftrag wurde mir mit 45-Tagen Zahlungs-ziel angeboten. Wir haben uns dann auf 30 Tage geeinigt. Freiberufler wehrt EUCH !!. Wir haben es selber in der Hand. (August 2006)"
"Ich konnte mich bislang in der Regel auf ein maximales Zahlungsziel von 21 Tagen einigen. Handwerker schicken mir nach 15 Tagen bereits eine Mahnung. Wieso also sollen wir Freiberufler den Zinsvorteil der Auftraggeber tragen ? (August 2006)"
"Große Kunden räumen sich gern großzügige Zahlungsziele ein - als kleiner Freiberufler hat man dann keine Chance dagegen, wenn man auch zukünftig Aufträge vgon diesem Kunden haben möchte. Neulich (schmerzhaft) erlebt: Eine große amerikanische Firma zahlt '60 Tage zum Monatsende, am 10. des Folgemonats'. In der Praxis: Rechnung Anfang Februar, dann ab Ende Monat 60 Tage = Ende April, 10. des Folgemonats = 10. Mai. Das Geld war dann auch am 12. Mai auf dem Konto, aber die Wartezeit war schon hart ... (August 2006)"
"'Große' Auftraggeber haben seit Jahren längere Zahlungsziele (60 bzw. 45 Tage). Die Tagessätze sind aber auch dementsprechend gut, so dass die 'Verzugszinsen' gleich mit drin sind..... (August 2006)"
"Sinnvoll wäre ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema, da dieser Punkt ein ständiges Ärgernis in den Verträgen ist. (August 2006)"
"Schon traurig dass man dafür ein Gericht bemühen muss. Doch besser gleich ablehnen. (August 2006)"
"Da wäre jetzt noch eine Aussage über die Rechtswirksamkeit von Zahlungszielen kleiner 30 Tagen hilfreich gewesen... (August 2006)"
"Wenn alle bei einem Zahlungtiel von mehr als 30 Tage nein sagen und bei Überschreitung die dem entsprechenden Maßnahmen einleiten, dann wird in der Branche auch nichts anderes mehr angeboten. Aber wenn immer wieder Einzelne auch solch Abzocker nicken, wird sich nichts ändern. Ich vereinbare nur max 30 Tage und alles was nicht rechtzeitig bezahlt wird von mir gemahnt. Ggf. mit Anwalt und sämtlichen Kosten... Ich bin nicht die Bank meines Kundens... Wen ich dies sein sollte,muss er mit den entsprechenden Zinsen rechnen. (August 2006)"
"Schoen, dass das mal wieder thematisiert wird und so klar formuliert wurde. (August 2006)"
"Mir wurden jetzt auch 45 Tage 'angeboten'. Ich werde das ablehnen. Notfalls verzichte ich auf den Auftrag. (August 2006)"
"Gut zu wissen! Also verhandeln mit Hinweis auf Urteil. Agenturen mit längeren Zahlungszielen sollten sich Ihre Rahmenverträge überlegen. (August 2006)"