Kurz berichtet:
Unzulässige AGB zur Datenweitergabe
(Juni 2008)
Das Landgericht Dortmund hat in einem Urteil vom 23.02.2007 (Az.: 8 O 194/06) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ermächtigung
zur Datenweitergabe zulässig ist. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Daten eines Betroffenen an Dritte übermittelt
werden konnten. Eine solche Klausel hielt das Landgericht Dortmund für unwirksam. Der Kunde erwartet nicht, dass die entsprechenden Daten weitergeleitet werden. Für die Verarbeitung und Nutzung
der Daten ist zuvor die Einwilligung des Betroffenen gem. § 4 a BDSG einzuholen. Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen
an die Schriftform. Auch weist das Landgericht Dortmund darauf hin, dass für den Fall, dass eine elektronische Einwilligung für ausreichend und angemessen angesehen wird, ebenfalls der Verweis
auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend ist. Es fehlt an der eindeutigen und bewussten Handlung des Nutzers.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Autor Thomas Feil
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Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2008 Rechtsanwalt Thomas Feil
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