Kurz berichtet:

Unzulässige AGB zur Datenweitergabe

(Juni 2008)
Das Landgericht Dortmund hat in einem Urteil vom 23.02.2007 (Az.: 8 O 194/06) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ermächtigung zur Datenweitergabe zulässig ist. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der die Daten eines Betroffenen an Dritte übermittelt werden konnten. Eine solche Klausel hielt das Landgericht Dortmund für unwirksam. Der Kunde erwartet nicht, dass die entsprechenden Daten weitergeleitet werden. Für die Verarbeitung und Nutzung der Daten ist zuvor die Einwilligung des Betroffenen gem. § 4 a BDSG einzuholen. Die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform. Auch weist das Landgericht Dortmund darauf hin, dass für den Fall, dass eine elektronische Einwilligung für ausreichend und angemessen angesehen wird, ebenfalls der Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichend ist. Es fehlt an der eindeutigen und bewussten Handlung des Nutzers.
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Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2008 Rechtsanwalt Thomas Feil

Kommentare zu diesem Artikel:

"Sehr gut! Leider nehmen es Viele mit dem Datenschutz nicht genau. ich beobachte das auch mit den eingestellten Profilen: Da schnappen sich dubiöse Vermittler die Daten und füllen ihre Datenbank mit angeblichen Anbietern (Juli 2008)"

"Wenn dieser Rechtsprechung tatsächlich Rechnung getragen werden sollte, dann haben aber hunderte von Versandhäusern ein Problem... (Juni 2008)"

"Es ist höchste Zeit, dass Verletzungen des Datenschutzgesetzes nicht mehr nur als Kavaliersdelikt gesehen werden (siehe Schäuble, Telekom...) (Juni 2008)"

"Keine Weitergabe von Daten, die nicht über den öffentlichen Weg auch findbar wären, versteht sich von selbst. (Juni 2008)"