E-Mail-Disclaimer: nützlich oder überflüssig?
(Oktober 2008)
| Inhalt dieses Artikels: Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitshinweise | Hinweise zu Computerviren | Erklärungen zur Unverbindlichkeit der Mail | Fazit |
Autor: Rechtsanwalt Dr. Stefan Ernst, Freiburg im Breisgau
Weit verbreitet und wegen der zusätzlichen Übersetzung ins Englische nicht selten länger als die Nachricht selbst sind "Disclaimer" genannte Erklärungen, die sich im Fußtext an viele E-Mails anschließen. Dreierlei Disclaimer haben sich in der Praxis vieler Mail-Nutzer eingebürgert: Verschwiegenheits- bzw. Vertraulichkeitshinweise, Hinweise zu Computerviren und solche zur (angeblichen) rechtlichen Unverbindlichkeit der E-Mail. Blüten treibt dies insbesondere dann, wenn der Leser zu Beginn der Mail aufgefordert wird, zunächst den Disclaimer zu lesen: "Before reading this email, you are advised to read the notices at the end of this email". Dieser Beitrag setzt sich mit Sinn und Unsinn solcher Erklärungen auseinander. Rechtsprechung ist zu Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Verwendung solcher Erklärungen bislang praktisch nicht zu finden.
Weit verbreitet und wegen der zusätzlichen Übersetzung ins Englische nicht selten länger als die Nachricht selbst sind "Disclaimer" genannte Erklärungen, die sich im Fußtext an viele E-Mails anschließen. Dreierlei Disclaimer haben sich in der Praxis vieler Mail-Nutzer eingebürgert: Verschwiegenheits- bzw. Vertraulichkeitshinweise, Hinweise zu Computerviren und solche zur (angeblichen) rechtlichen Unverbindlichkeit der E-Mail. Blüten treibt dies insbesondere dann, wenn der Leser zu Beginn der Mail aufgefordert wird, zunächst den Disclaimer zu lesen: "Before reading this email, you are advised to read the notices at the end of this email". Dieser Beitrag setzt sich mit Sinn und Unsinn solcher Erklärungen auseinander. Rechtsprechung ist zu Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Verwendung solcher Erklärungen bislang praktisch nicht zu finden.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2008 Dr. Stefan Ernst

