E-Mail-Disclaimer: nützlich oder überflüssig?
| Inhalt dieses Artikels: Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitshinweise | Hinweise zu Computerviren | Erklärungen zur Unverbindlichkeit der Mail | Fazit |
Weit verbreitet und wegen der zusätzlichen Übersetzung ins Englische nicht selten länger als die Nachricht selbst sind "Disclaimer" genannte Erklärungen, die sich im Fußtext an viele E-Mails anschließen. Dreierlei Disclaimer haben sich in der Praxis vieler Mail-Nutzer eingebürgert: Verschwiegenheits- bzw. Vertraulichkeitshinweise, Hinweise zu Computerviren und solche zur (angeblichen) rechtlichen Unverbindlichkeit der E-Mail. Blüten treibt dies insbesondere dann, wenn der Leser zu Beginn der Mail aufgefordert wird, zunächst den Disclaimer zu lesen: "Before reading this email, you are advised to read the notices at the end of this email". Dieser Beitrag setzt sich mit Sinn und Unsinn solcher Erklärungen auseinander. Rechtsprechung ist zu Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Verwendung solcher Erklärungen bislang praktisch nicht zu finden.
| Kommentar zum Artikel "Ein Link fehlt: http://angstklauseln.de :-) (Juli 2010)" "Vielen Dank für diesen Beitrag. (Oktober 2009)" "Gerade in einem Disclaimer gefunden: 'Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.' Wer hätte das gedacht? :o) (September 2009)" "Gilt das auch für die US-Firmen und daher US-Recht ? Siehe Flughafen : Haben Sie ihren Koffer selbst gepackt :-) (Oktober 2008)" "Ja, gut. Ich erkläre meinen Kunden immer, wie wichtig es ist, auf eine Postkarte zu schreiben, dass den Inhalt keiner lesen darf - damit wird der Unsinn zwar offensichtlich - aber leider doch weiter benutzt ... (Oktober 2008)" "Das habe ich nie Erst genommen, schön mal die Bestätigung zu lesen (Oktober 2008)" "Nur schade, dass DEN Artikel nicht die ganze Welt lesen wird. (Oktober 2008)" "Vielen Dank! Habe mich immer schon gefragt, was der Quatsch soll. (Oktober 2008)" "Wichtige Betrachtung zu dieser Unsitte von Disclaimer-Müll. Aus meiner Sicht, sollen derartgige Disclaimer die (vermeintliche) Wichtigkeit des Adressaten unterstützen und werden daher meist von Rechtsabteilungen und Geschäftsführern benutzt. (Oktober 2008)" "Ganz interesant, interessiert hätte mich aber auch was nun wirklich drin stehen muss (Gerichtsstand, etc?) - und reicht die deutsche Sprache oder 'muss' die englische zusätzlich einspringen? (Oktober 2008)" "Sowas hab ich mir auch schon irgendwie immer gedacht, da E-Mails einfach nicht die authentizität haben wie die Post. Außer vielleicht mit PGP, was aber nur sehr selten einsatzfindet. Um so besser, diese elendig langen Sätze nerven eh nur, wenn man mehrfach hin und her mailen muss. (Oktober 2008)" "Vielleicht auch ein Grund, nochmal darauf hinzuweisen, dass die Webseiten-Betretungsverbots-Disclaimer und die Link-Haftungs-Ausschluss-Disclaimer mindestens genauso schwachsinnig und teilweise geradezu kontraproduktiv sind. (Oktober 2008)" "Ein lobenswerter Beitrag zum Bürokratieabbau bzw. zur Vermeidung eines Bürokratieaufbaus! DANKE! (Oktober 2008)" "Manchmal 2 A4-Seiten lang, und nicht mit '-- ' von der Mail getrennt, und trotzdem (fast) nur Unsinn. Guter Artikel, Danke! (Oktober 2008)" "Vielleicht hilft ihr Artikel ja, die Disclaimerflut ein wenig einzudämmen.... (Oktober 2008)" "Gut zu wissen. (Oktober 2008)" |




