Haftungsrisiken im Internet vermeiden
(Mai 2008)
| Inhalt dieses Artikels: Informationspflichten | Haftung bei Verlinkung | Impressumspflicht |
Autor: K.Jan Schiffer / Michael von Schubert
Unternehmen und Privatpersonen, die sich im Internet präsentieren oder dort
Handel betreiben, sind zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Dieser Artikel beschreibt Informationspflichten, potentielle Haftung bei Verlinkung und die Impressumspflicht.
| Informationspflichten |
| Die größten Haftungsrisiken drohen bei einer Verletzung der zahlreichen und in ihrer Gesamtheit nur schwer zu überblickenden Informationspflichten. Bei Verstößen
drohen u.a. Bußgelder und Abmahnungen durch Konkurrenten. In Anspruch genommen werden aber auch Anbieter, die sich bei der Gestaltung ihrer Website urheberrechtlich geschützter Inhalte
Dritter bedienen. Darüber hinaus können Homepagebetreiber auch für rechtswidrige fremde Inhalte geradestehen müssen, die Dritte auf ihrer Website hinterlegen (z.B. in Diskussionsforen
und Gästebüchern) oder auf die sie verlinkt haben. Nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) muss jeder, der geschäftsmäßig Teledienste anbietet (darunter fallen alle Unternehmenshomepages),
ausführliche Angaben über seine Identität machen, sog. "Impressumspflicht." Die Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein. Das bedeutet, dass sie an gut wahrnehmbarer Stelle stehen und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein müssen. Im Internet finden sich die Informationen meistens auf verlinkten Unterseiten unter Bezeichnungen wie "Impressum" oder "Kontakt". Praxishinweis Damit die Daten tatsächlich leicht erkennbar sind, sollte auf eine ausreichende Schriftgröße geachtet werden und die Impressumsseite so gestaltet sein, dass sie bei üblichen Browsereinstellungen ohne "scrollen" auf dem Bildschirm angesehen werden kann. Die unmittelbare Erreichbarkeit und ständige Erreichbarkeit stellt man am leichtesten dadurch her, dass die Informationen nur "einen Klick" entfernt sind und der Link auf jeder Unterseite vorhanden ist. Das lässt sich am leichtesten dadurch bewerkstelligen, dass der Link in einen auf jeder Unterseite vorhandenen Frame aufgenommen wird. Verstöße Verstöße gegen die Impressumspflicht sind nach § 12 TDG eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann in der Verletzung von Informationspflichten auch ein Wettbewerbsverstoß liegen, der von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden kann. Nach der Einführung der Impressumspflicht haben sog. "Serienabmahner" das Internet systematisch auf Verstöße gegen § 6 TDG durchsucht und den jeweiligen Homepagebetreibern eine Abmahnung zugesandt, in der sie zur Beseitigung des Verstoßes aufgefordert haben, das Versprechen einer Vertragsstrafe für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung und die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung verlangt haben. Da ein gewisser Prozentsatz der Abgemahnten die geforderten Kosten gezahlt hat, war das ein einträgliches Geschäft. Zu einer solchen Abmahnung sind Wettbewerber aber nur dann berechtigt, wenn sie durch eine rechtswidrige Wettbewerbshandlung in ihren Rechten nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden. Das OLG Hamm hat hierzu bereits mit Urteil vom 03. 09. 2002 (4 U 90/02; www.jurpc.de Web-Dok. 204/2003) entschieden, dass ein Verstoß gegen § 6 TDG nur dann einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn der Wettbewerber den Gesetzesverstoß bewusst und planmäßig begeht, um sich im Wettbewerb einen Vorsprung gegenüber gesetzestreuen Konkurrenten zu verschaffen. |
Dr. K. Jan Schiffer und Michael von Schubert sind als Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei SP§P Schiffer & Partner
in
deren Bonner Büro
langjährig mit einem besonderen Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht tätig. Der Pocket Ratgeber "Haftung", erschienen im Cornelsen Verlag, beantwortet folgende Fragen: Wann und wofür
haften Unternehmer und Arbeitgeber im Job? Welche Risiken sind sie ausgesetzt? Wie können sie sich schützen und absichern? Was kann ein Geschädigter verlangen?
in
deren Bonner Büro
langjährig mit einem besonderen Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht tätig. Der Pocket Ratgeber "Haftung", erschienen im Cornelsen Verlag, beantwortet folgende Fragen: Wann und wofür
haften Unternehmer und Arbeitgeber im Job? Welche Risiken sind sie ausgesetzt? Wie können sie sich schützen und absichern? Was kann ein Geschädigter verlangen?Die Autoren behalten sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007 Cornelsen Verlag Scriptor GmbH & Co.KG, Berlin

