Die Mini-GmbH kommt - stark gerupft - durch den Bundestag

Ein Modell für IT-Freiberufler?

(Juli 2008)
Autor: Robert Chromow

(gruendungszuschuss.de) Neben der klassischen GmbH wird es in Zukunft die "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft" geben. Die Mini-GmbH kann ganz ohne Stammkapital gegründet werden. Die erzielten Gewinne müssen aber dazu verwendet werden, nach und nach das Mindestkapital von 25.000 Euro "anzusparen". Die im Juni vom Bundestag beschlossene Gesetzesnovelle weicht in wichtigen Punkten vom ursprünglichen Gesetzesentwurf ab. Die Hoffnung vieler Gründer, eine "echte GmbH" ohne Notar und mit nur noch 10.000 Euro Stammkapital gründen zu können, wird enttäuscht.
Nach langwierigen Verhandlungen hat der Bundestag die lange geplante GmbH-Reform beschlossen. Ziel ist, Unternehmensgründungen zu vereinfachen und beschleunigen. Außerdem soll die Attraktivität der GmbH gegenüber internationalen Rechtsformen, insbesondere der "billigen" britischen Limited (Ltd.), erhöht werden. Die Neuregelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hat der Rechtsausschuss des Bundestages noch beträchtliche Änderungen vorgenommen. Die aus Sicht von Gründern wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

    • Das GmbH-Stammkapital bleibt unverändert bei 25.000 Euro. Ursprünglich sollte das Mindestkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden. Nur die bisherige Mindesteinlage von 100 Euro pro Gesellschafter entfällt.
    • Neben der GmbH wird es künftig die "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft" geben. Der Rechtsformzusatz lautet "UG (haftungsbeschränkt)".
    • Eine solche "Mini-GmbH" kann ohne Stammkapital gegründet werden. Erzielte Gewinne dürfen anfangs aber nur zu drei Viertel an die Gesellschafter ausgeschüttet werden: Jahr für Jahr müssen mindestens 25 Prozent der Erträge darauf verwendet werden, das volle Stammkapital von 25.000 Euro zu bilden.
    • Sobald das Mindestkapital in voller Höhe erreicht ist, kann die haftungsbeschränkte UG in eine GmbH umfirmieren. Eine Pflicht besteht aber nicht.
    • Anders als ursprünglich geplant wird es die notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung auch in Zukunft geben: Unternehmen, die nicht mehr als drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer haben, können das Gründungsverfahren allerdings vereinfachen: Voraussetzung dafür ist die Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen "Musterprotokolls" bei der Gesellschaftsgründung sowie einer "Musteranmeldung" beim Handelsregister. Nach Angaben von Regierungsvertretern belaufen sich die Gesamtkosten der Anmeldung einer Mini-GmbH künftig nur noch auf etwa 150 Euro.

Neben den Erleichterungen beim Gründungsverfahren enthält das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) zahlreiche Bestimmungen, die den Geschäftspartnern von GmbHs und Unternehmergesellschaften mehr Sicherheit bieten sollen: Unter anderem wurden die Insolvenzvorschriften verschärft und bestimmte Straftäter von der Übernahme der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Mit der Frage, wie sinnvoll die Gründung einer Mini-GmbH ist, beschäftigt sich der folgende Kommentar zur Mini-GmbH: "Stigma statt Firma externer Link".
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Kommentare zu diesem Artikel:

"Siehe hierzu den Artikel 'Vom Freiberufler zur GmbH' unter http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article4336981.html (Januar 2009)"

"Für mich als Freiberufler ist entscheidend, wie viel höher die laufenden Kosten einer UG/GmbH sind (z.B. für die jährliche Bilanzierung) im Vergleich zu den Thesaurierungsmöglichkeiten, um gute und schlechte Umsatzzeiten nivellieren zu können und damit die Steuerprogression abzumildern. Besonders in Zeiten der anstehenden Flaute ist das wichtig. (August 2008)"

"Na da bin ich froh eine limited gegründet zu haben, allerdings überlege ich mir manchmal, ob eine GmbH nicht doch besser gewesen wäre, die 25.000 stammkapital können ja für ware ausgegeben werden (Juli 2008)"

"Voller Erfolg für die Notariats-Lobby, die beim vorhergehenden Gesetzesentwurf schon ihre Felle davon schwimmen sah.... (Juli 2008)"

"Totaler Unfug (Juli 2008)"

"Die Mini-GmbH ist unattraktiv, weil sie eigentlich gar nicht eine eigenständige Form darstellt, sondern nur eine 'Anspar' GmbH. Geschäftspartner werden sich sofort einen (negativen) Reim darauf machen können. (Juli 2008)"

"Haben unsere Politiker nichts besseres zu tun? Wer soll durch diese Änderung profitieren. Wenn ich eine GmbH gründen will, dann warte ich eben bis ich 25000 Eur gespart habe. Ob meine Firma vorher Einzelunternehmung oder 'UG (haftungsbeschränkt)' heißt, ist doch eh dasselbe!?? (Juli 2008)"

"zu flach, aber als erste Information befriedigend (für mich aber zu spät - die 'echte' Gmbh ist gegründet) (Juli 2008)"

"Schon sehr seltsam. Kaum rutschen wir weltweit in eine Phase hoher Inflation, findet sich ein Gesetz, welches einigen gut verdienenden praktisch das Sparen vorschreibt. Also Geld anhäufen, das jährlich 10% weniger wert sein wird. (Warum wohl wurde nicht auf 10.000 Euro gesenkt?) Nicht mit mir. Da das Risiko de facto durch die Verträge ja ohnehin meistens bestehen bleibt. Und wenn ich Reserven bilde, brauche ich kein Gesetz dazu, sondern kaufe mir das, was Notenbanken sicher zu wenig haben und nicht 10% Inflation unterliegt: Gold. (Juli 2008)"

"Lange Rede kurzer Sinn. Ich werde gerne wieder mal eine 'richtige' Firma mit Angstellten auf die Beine stellen, aber nicht mehr in Deutschland. Ist Schade, ist aber so. (Juli 2008)"

"Dran bleiben! (Juli 2008)"

"Ein sehr guter und informativer Artikel. Leider ist die UG, wie im Artikel und hier in den Kommentaren angemerkt, mal wieder ein äußerst fauler Kompromiss. Der ursprüngliche Auftrag war, etwas bestehendes zu vereinfachen. Stattdessen hat man nun schon wieder eine zusätzliche Rechtsform geschaffen und damit alles wieder etwas komplizierter gemacht. Es lebe die Bürokratie. Danke übrigens auch an den Author des Kommentars über die AG als Alternative. Eine hervorragende Ergänzung zum Artikel. (Juli 2008)"

"Sehr informativ! (Juli 2008)"

"Was bleibt ist die Gründung einer AG ! Die drei Leute für den Aufsichtsrat bekommt man schnell zsuammen: Der Steuerberater, der Notar und ein Freund. Als Mehrheitsaktionär mit über 75% Beteiligung am eigenen Unternehmen ist man im Gegensatz zum Geschäftsführer der GMBH von der Sozialversicherungspflicht befreit. Außerdem stehen einem mit der AG mehr Möglichkeiten der Kapitlabeschaffung zur Verfügung und ein späterer Börsengang kostet nicht mehr soviel. Ausgeschüttete Gewinne werden mit 25% besteuert. Die Bezahlung des Aufsichtsrates ist locker mit der ersparten Steuer reinzuholen. Eins muss aber jedem Freiberufler klar sein, der eine Firma gründen will: Jede Bank wird einen Geschäftsführer (Einzel-GmbH oder die neue Mini-GmbH) in die Pflicht nehmen; bei der Mini-GmbH die anfangs kein Stammkapital hat sowieso. Aber bei der AG tut sich jede Bank etwas schwer. Eine AG immer noch ein besseres 'Aushängeschild' z.B. bei Preisverhandlungen mit dem Kunden. Man tritt als Vorstand auf, nicht als Geschäftsführer einer Einmann/Mini-GmbH. Das Standing ist von vornherien ein anderes. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass man als Geschäftsführer oder Vorstand ganz schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommt, falls mal die Aufträge ausbleiben: Stichwort Konkursverschleppung. Bei beiden Rechtsormen das Konzepts stimmen. Nur mal einfach so, weils Mode ist eine Firma gründen, ist fahrlässig und muss gründlich überlegt werden. Wem das alles nicht passt und nur Steuern sparen möchte, dem sei die Gründung einer Ltd. in England nahegelegt. Aber auch das hat seine Vor- und Nachteile. (Juli 2008)"

"Die Mini-GmbH ist Quatsch. Was soll das bringen? (Juli 2008)"

"Auf die Frage ob sich die Mini-GmbH für die IT-Freiberufler eignet, findet man hier keine Antwort.... (Juli 2008)"

"Scheint mir ein bisschen Mogelpackung, obwohl die 'günstige Gründung', und spätere Umwandlung in eine 'echte' GmbH duchaus einen Vorteil böte. Warum aber die 10.000 Euro-GmbH nicht kommt?? (Juli 2008)"

"Alles Negative bleibt: - die hohen Notarkosten bei Änderungen und Erweiterungen - die immer gegenwärtige Gefahr der 'Insolvenzverschleppung'  wenn es mal schlecht läuft. - die berüchtigte 'verdeckte Gewinnausschüttung' - die teure Veröffentlichungspflicht bei Änderungen und  Jahresabschlüssen - Die durch die Bilanzierungspflicht teure Buchhaltung Und die Haftungsbeschränkung? Die gibt es in der Praxis gegenüber Banken, Sozialträger und Finanzamt schon lange nicht mehr. Und auch die Kunden kommen teilweise schon mit selbstschuldnerischen Bürgschaften im Vertrag. Vielen Dank für den informativen Artikel. (Juli 2008)"

"zu oberflächlich (Juli 2008)"