Kein Warten auf den Projektvertrag
Es hängt nicht von der Unterschrift ab: Ein Projektvertrag kann auch anders geschlossen werden.
(November 2008)
| Inhalt dieses Artikels Mündlicher Vertragsschluss | Vertragsschluss durch konkludentes Handeln | Große Mühlen mahlen langsamer als kleine |
Auf große Resonanz ist unsere Umfrage-Auswertung zum Thema Projektverträge gestoßen. "Wie
viel Zeit vergeht in der Regel von der mündlichen Zusage bis zur Unterschrift des Projektvertrags?" war die Frage, um die sich alles drehte. Die Kommentare zum Beitrag haben uns dazu veranlasst,
in diesem Folgeartikel darauf einzugehen, wie ein Vertrag überhaupt geschlossen werden kann.
Ein Projektvertrag kommt nicht erst zustande, wenn Freiberufler und Projektanbieter ihre Unterschrift unter das ausgedruckte Dokument setzen - er kann ebenso mündlich
oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen sich beide Parteien über den notwendigen
Mindestinhalt einig geworden sein. Welche Inhalte zu diesen wesentlichen Bestimmungen gehören, ist
erstens von Vertragstyp zu Vertragstyp und zweitens von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei einem Dienstvertrag kann davon ausgegangen werden, dass beide Parteien sich über die Leistungen ("Was
ist zu tun?") und den Leistungszeitraum ("Wann ist das zu tun?") verständigen müssen, damit der Vertrag geschlossen werden kann. Nicht dazu gehört bei einem Dienstvertrag
in der Regel die Vergütung. Die kann nachverhandelt werden.
Nachverhandlungen zum Beispiel über das Honorar oder andere Vertragsdetails sind manchmal der Grund für lange Wartezeiten auf den Projektvertrag. Sie sind keine Vertragsverhandlungen mehr im eigentlichen Sinne, sobald der Vertrag einmal mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen wurde. Vielmehr handelt es sich um Vertragsänderungen und -anpassungen. Von ihnen hängt nicht ab, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Er besteht bereits.
Wer lange auf den Projektvertrag wartet, wartet also meist nicht auf den Vertrag an sich, sondern auf die schriftliche Bestätigung. Eines aber ist klar: Wie schon in der Umfrage-Auswertung erwähnt, kann im Nachhinein nur schwer bewiesen werden, was genau die Inhalte eines mündlich verhandelten Vertrags waren. Denn die beiden Parteien haben diese eben nicht schwarz auf weiß.
Nachverhandlungen zum Beispiel über das Honorar oder andere Vertragsdetails sind manchmal der Grund für lange Wartezeiten auf den Projektvertrag. Sie sind keine Vertragsverhandlungen mehr im eigentlichen Sinne, sobald der Vertrag einmal mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen wurde. Vielmehr handelt es sich um Vertragsänderungen und -anpassungen. Von ihnen hängt nicht ab, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Er besteht bereits.
Wer lange auf den Projektvertrag wartet, wartet also meist nicht auf den Vertrag an sich, sondern auf die schriftliche Bestätigung. Eines aber ist klar: Wie schon in der Umfrage-Auswertung erwähnt, kann im Nachhinein nur schwer bewiesen werden, was genau die Inhalte eines mündlich verhandelten Vertrags waren. Denn die beiden Parteien haben diese eben nicht schwarz auf weiß.
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