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Umfrage-Ergebnis

 
Die Sache mit den Rahmenverträgen
(Januar 2004)

Es soll sie geben, die IT-Freiberufler, die noch niemals einen Rahmenvertrag unterschreiben mussten. In der Projektwirklichkeit aber kommt wohl ein IT-Freiberufler früher oder später nicht umhin, sich mit dem Thema Rahmenvertrag zu beschäftigen – wie er damit umgeht, das wollte die aktuelle GULP Umfrage wissen. Eine Erkenntnis vorab: 305 Antworten belegen die Relevanz des Themas.

Eine Definition: Der Rahmenvertrag ist ein übergeordneter Vertrag mit allgemein gültigen Rahmenbedingungen, den der Freiberufler vor dem Projektvertrag abschließt. Die Details werden in einem zusätzlichen Vertrag - meistens entweder in einem Dienst- oder einem Werkvertrag - ausgehandelt. Rahmenverträge fallen rechtlich unter das AGB-Gesetz, an die Wirksamkeit werden daher strenge Anforderungen gestellt.


Wie viele Rahmenverträge haben Sie insgesamt unterschrieben?

1-4 63%

5-9 23%
10-15 10%
mehr als 15 4%
 
Vier Antwortalternativen, die einerseits die Annahme „je mehr Rahmenverträge, desto geringer das Voting“ bestätigen, andererseits aber auch zeigen: Im Laufe ihres beruflichen Lebens machen IT-Freiberufler reichlich Rahmenvertragserfahrung. Immerhin über zwei Drittel der Antworten sprechen von fünf und mehr unterzeichneten Verträgen, jeder siebte Teilnehmer an der Umfrage hat sogar schon auf über zehn Rahmenverträgen seine Unterschrift geleistet.


Wie viele Rahmenverträge haben Sie innerhalb der letzten 12 Monate vorgelegt bekommen?
1,8 Verträge
 
Der Durchschnittswert aller Angaben beläuft sich auf knapp zwei Verträge pro Jahr. Aufschlussreich ist aber auch die Spanne, in der sich die Antworten bewegten: 80 Teilnehmer unterschrieben 2003 keinen Rahmenvertrag, 88 beließen es bei einem. Im Gegensatz dazu setzten fünf Freiberufler auf Masse und unterschrieben in den vergangenen zwölf Monaten über 15 Rahmenverträge. Die Vermutung hier zielt auf Existenzgründer, deren Businessplan zum Start eine breite Agentur-Abdeckung vorgesehen hat.


Wie viel Prozent dieser Verträge haben Sie von einem Anwalt prüfen lassen?
10,7 Prozent
 
Das Ergebnis ist deutlich und zeigt, dass die IT-Freiberufler in den meisten Fällen es dabei belassen, sich auf ihr eigenes Urteil zu verlassen. Nur knapp jeder zehnte Rahmenvertrag wird von einem Anwalt juristisch geprüft, 89,3 Prozent dagegen werden laut Umfrageergebnis ohne juristischen Beistand unterschrieben. Eine beachtliche Zahl, die auch eine Erklärung in den Antworten auf die letzte GULP Frage findet:


Warum ziehen Sie nicht häufiger einen Anwalt zu Rate?
Zu teuer. 33%

Dauert zu lange. 9%

Ich kenne mich selber gut aus. 30%
Verträge sind nicht so wichtig. 6%
Ich lasse jeden Vertrag von einem Anwalt prüfen. 9%
Sonstiges. 13%
 

Die Teilnehmer an der Umfrage führen vor allem zwei Gründe für ihren Verzicht auf anwaltliche Hilfe an: Es ist zu teuer und/ oder man kennt sich selbst gut aus. Allerdings bleibt die Frage, ob das Preisargument – ebenso wie das seltener angeführte Zeitargument – auf reiner Vermutung oder auf Erfahrungswerten basiert.

Interessant ist auch das juristische Selbstbewusstsein der 30 Prozent, die sich nach eigenen Angaben selbst gut auskennen. Auch hier offene Fragen: Stimmt dieses Selbsturteil denn objektiv? Oder werden dennoch teure Fehler gemacht, weil man einen Vertrag juristisch nicht prüfen hat lassen?

Sechs Prozent der Teilnehmer schließlich halten Verträge für nicht so wichtig – eine Einschätzung, die sehr trügerisch sein kann, wie Rechtsstreitigkeiten immer wieder vor Augen führen.



Zweifelhafte Empfehlung

Keine Frage, erfolgreiche IT-Freiberufler definieren sich vor allem auch über ihre Professionalität in fachlichen Dingen. Dazu gehört allerdings auch, bei Bedarf auf Expertenwissen zurückzugreifen. Oder wer würde einem Rechtsanwalt empfehlen, seine Kanzlei-Software selbst zu programmieren, weil er damit Geld spart und sich sowieso selbst gut genug auskennt?



Kommentare zu diesem Artikel:

"gute Information ! (März 2004)"

"Die Problematik ist bekannt. Das GULP das Thema aufgreifft ist interessant. Wünschenswert wäre, dass GULP z.B. einen Musterrahmenvertrag zur Verfügung stellt, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt und der juristisch geprüft ist (ähnlich wie der ADAC es tut beim Verkauf oder Kauf von Gebrauchtwagen). Damit könnten sich viele Probleme leichter und schneller regeln lassen. (Januar 2004)"

"...da kommt vor allem 'raus, daß offenbar die Anwaltshonorare zu teuer sind und es möglicherweise schwierig ist, einen Fachanwalt zu finden der sich gut genug in der Materie der IT-Freiberufler auskennt. (Januar 2004)"

"Leider kein Kommentar zu möglichen Inhalten und wie damit umzugehen ist. Schade. (Januar 2004)"

"Rahmen- und auch sonstige Verträge in der Informatik sind meist so einseitig / unsinnig, dass kein Anwalt zur Unterschrift raten wird. Der Anbieter will aber seine Verträge durchsetzen und übt Druck aus. Wegen längerer Laufzeiten wird ein geringer Stundensatz eingefordert, die Laufzeitgarantie im Vertrag ist dann rechtlich (und praktisch) meist völlig wertlos. (Januar 2004)"

"Wurden bei dieser Umfrage die richtigen Fragen gestellt? In der Praxis sieht es doch so aus, daß sich viele Klauseln wortwörtlich in den Rahmenverträgen verschiedener Firmen wiederfinden. Wie viele Verträge muß nun ein Freiberufler von einem wirklichem Experten überprüfen lassen, bis er sich selbst sicher genug in Sachen "Paragraphendeutsch" fühlt? Meiner Meinung nach sind das nicht sehr viele. Es dauert nicht sehr lange zu lernen, einen fairen Vertrag von einem unfairen Vertrag unterscheiden zu können. (Januar 2004)"

"Überraschend ist, dass 63% der Befragten maximal 4 Rahmenverträge unterschrieben haben. Haben die vorwiegenend Direktkunden im Mittelstand, wo Rahmenverträge wenig verbreitet sind? Oder Scheinselbständige, die immer die gleichen Kunden bedienen? (Januar 2004)"

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