Das Wettbewerbsverbot ist im IT-Projektmarkt
generell ein umstrittenes Thema, das auch der Bundesgerichtshof
mit seinem Urteil
vom 10. April 2003 nicht wesentlich entspannen konnte. Noch
problematischer gestaltet sich die Fragestellung beim so genannten
vorvertraglichen Wettbewerbsverbot – dessen Relevanz GULP
in einer kurzen Umfrage beleuchtet hat:
Die Kunden auf der einen Seite, die qualifizierten IT-Freiberufler
auf der anderen Seite – und mittendrin manche Agentur, die
als Mittler zwischen den Beteiligten auf Nummer sicher gehen will
und deshalb den Freiberufler mittels eines vorvertraglichen Wettbewerbsverbotes
an sich zu binden sucht. Damit ist der IT-Experte für den in
Frage kommenden Kunden exklusiv durch die Agentur gesperrt, was
kaum verwunderlich immer wieder die Gemüter erhitzt.
Unter anderem im GULP
Forum wird regelmäßig Stellung bezogen, aber auch
die mit 457 sehr beachtliche Teilnehmerzahl an der GULP Umfrage
(die nur zwei Wochen online war!) bestätigt die Tragweite des
Themas.
Bevor eine Agentur ihr Profil anbieten möchte,
sollen Sie ein vorvertragliches Wettbewerbsverbot für dieses
Projekt unterschreiben. Wie reagieren Sie?
Ich unterschreibe. 40 %
Ich unterschreibe nicht. 53 %
Keine Meinung. 7 %
40 Prozent hier und 53 Prozent da – einerseits ist die Verteilung
auf die beiden Alternativen "Ja" oder "Nein"
zweifellos deutlich, andererseits kann man aber nicht von einer
herausragenden Dominanz der "Nicht-Unterschreiber" sprechen.
Denn: Immerhin vier von zehn freiberuflichen IT-Experten unterschreiben
das vorvertragliche Wettbewerbsverbot, weil sie
entweder den Passus im Vertrag grundsätzlich als nicht
wichtig erachten oder
auf eine dauerhaft gute (und auch exklusive) Zusammenarbeit
mit der Agentur hoffen oder
auf juristische Schlupflöcher im Streitfall bauen oder
angesichts der eigenen Auftragslage jeden Strohhalm ergreifen
würden.
Wie oft wurden Sie bereits mit einem vorvertraglichen
Wettbewerbsverbot konfrontiert?
Bei den meisten Angeboten. 20 %
Kommt öfters vor. 13 %
Ab und an. 23 %
Genau einmal. 11 %
Noch nie. 33 %
Nur jeder dritte der Teilnehmer an der GULP Umfrage hat mit dieser
Form des Wettbewerbsverbotes noch nie zu tun gehabt; für ein
weiteres Drittel ist dieses Thema zwar kein Neuland, aber auch nicht
die Regel.
Aber: 33 Prozent aller IT-Freiberufler kennen das vorvertragliche
Wettbewerbsverbot zur Genüge. Sehr häufig bzw. fast immer
stehen sie vor der Entscheidung, den Vertrag dazu zu unterschreiben
oder nicht.
Kommentare zu diesem Artikel:
"Nachdem bei mir ein lukratives Projekt durch ein vorvertragliches Wettbewerbsverbot und einen nicht seriösen Projektanbieter zum Scheitern verurteilt war, werde ich keine vorvertraglichen Wettbewerbsverbote mehr unterschreiben. (September 2007)"
"Die Vermittler werden von mir keine Unterschrift für irgendwelche Vorverträge erhalten. (Juli 2007)"
"Angesichts des BGH-Urteils bezüglich des Wettbewerbsverbotes ist nicht nachvollziehbar, wie ein vorvertragliches Wettbewerbsverbot juristisch aufrecht erhalten werden sollte, da es ja de facto das Gleiche ist. Außerdem würde das BGH-Urteil damit ja umgangen, da zwar nicht das vertragliche, dafür aber ein beliebiges vorvertragliches Verbot gelten könnte. (September 2006)"
"Mache dies auch grundsätzlich nicht mehr. Beim letzten Mal habe ich den "Vermittler" um eine Garantie der Nicht-Verwendung meines Profils gebeten, was dieser aber verweigert hat!? Ich denke, es handelt sich hier um Profilsammler, die möglichst viele Freiberufler irgendwie festnageln wollen. (Dezember 2005)"
"Sehr wichtiger Punkt. Ohne irgendwelche Gegenleistungen oder Garantien soll sich der Freiberufler einschränken, so einfach machen es sich die Vermittler. Keine Unterschrift von mir! (Juni 2005)"
"Ist ein sehr interessantes Thema. Ich hatte schon eine andere Variante. Ich sollte nix unterschreiben, vielmehr wurde mir erklärt, dass bei dem Auftraggeber in spe es so gehandhabt wird, dass solche Freiberufler auf die "schwarze Liste" kommen, und dann für eine längere Zeit nicht mehr engagiert werden.
Ich habe abgelehnt! (Juni 2005)"
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