| Wenn ein Wettbewerbsverbot
für Freiberufler "sittenwidrig ist"
Zwei neue Urteile aus München und Düsseldorf
bestätigen Unwirksamkeit |
| (März
2004) |
Inhalt
dieses Artikels:
Der
Düsseldorfer Fall | Der
Münchner Fall |
Gute Chancen und keine Frage der Bezeichnung |
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| Ohne Karenzentschädigung geht nichts: Kürzlich
sind das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München
I dem Urteil des Bundesgerichtshofes gefolgt und haben damit untermauert,
dass ein Wettbewerbsverbot für Freiberufler so einfach nicht
vor Gericht durchzusetzen ist. Die beiden kürzlich gefällten
Entscheidungen, von denen das eine gar von „Sittenwidrigkeit“
sprach, analysiert für GULP Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald. |
| Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung
vom 10.04.2003 (Az. III ZR 196/02) die Kriterien für die Unwirksamkeit
von Wettbewerbsverboten bzw. von Kundenschutzklauseln für Freiberufler
definiert hat, scheinen nunmehr die Landgerichte (LG) diesem richtungsweisenden
Urteil zu folgen. |
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