Nutzer unter Generalverdacht
Die rechtliche Beurteilung von Zwangsaktivierungsmaßnahmen bei Softwareprogrammen
(August 2008)
| Inhalt dieses Artikels: Technischer Hintergrund | Urheberrechtliche Beurteilung von Zwangsaktivierungsmaßnahmen | Aktivierungszwang als Sachmangel |
Solange es Computerprogramme gibt, werden diese auch von einem Teil der Nutzer unrechtmäßig vervielfältigt und verbreitet. Solche sogenannten "Raubkopien" gab
es schon früher bei analogen Audioaufzeichnungen, doch Software ist digital und kann deshalb mit minimalem Aufwand kostengünstig, schnell und ohne Qualitätsverlust in großen Mengen
reproduziert werden. Daher versuchen sich Softwarehersteller mit verschiedenen Schutzmechanismen gegen Softwarepiraterie zu schützen. Während bis vor wenigen Jahren noch Seriennummern die übliche
Reaktion darstellten, wird der Kampf gegen die Raubkopien, seit Windows XP von Microsoft im Jahr 2001 veröffentlicht worden ist, zunehmend auf einem neuen Schlachtfeld geführt. "Zwangsaktivierung" heißt
die neue Waffe, die unrechtmäßige Kopien unmöglich machen soll.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Autoren:
Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht, feil@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de
und
Dipl.-Jur. Alexander Fiedler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover, fiedler@iri.uni-hannover.de, www.iri.uni-hannover.de
Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht, feil@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de

und
Dipl.-Jur. Alexander Fiedler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover, fiedler@iri.uni-hannover.de, www.iri.uni-hannover.de


