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IT-freiberuflich in Österreich

Grauzone für "neue Selbständige"

(Juni 2001)
Inhalt dieses Artikels:
Steuern und Versicherungen | Tor zum Osten

Quelle: freiberufler info

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Für IT-Freiberufler kann Österreich als wachsender und interessanter IT-Markt angesehen werden, der große Gemeinsamkeiten mit Deutschland aufweist. Stephan Wobst, Syndikusanwalt/Company Lawyer der Harvey Nash GmbH in München, gibt einen Abriss der rechtlichen Situation für die freiberufliche Tätigkeit im Nachbarland. Interessanter Aspekt: Wer nicht in Österreich ansässig ist, muss nur für Einkünfte aus bestimmten Quellen Steuern zahlen. Von Stephan Wobst.

Seit Inkrafttreten des EWR (europäischer Wirtschaftsraum) genießen EU-Bürger innerhalb Österreichs Freizügigkeit. Insbesondere Deutsche benötigen weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Beschäftigungsbewilligung für die Leistungserbingung. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten oder einem inländischen Wohnsitz ist die Meldung bei der Fremdenpolizei Pflicht.

 

Steuern und Versicherungen für Selbstständige nach oben
   

Die Aufnahme einer Tätigkeit selbst bedarf keiner Anmeldepflicht zum Firmenbuch (entsprechend dem deutschen Handelsregister) bei Einzelunternehmen. Davon unabhängig ist jedoch die Prüfung, ob ein Gewerbeschein beantragt werden muss. Wenngleich die Tätigkeit eines IT-Spezialisten kaum unter ein "gebundenes Gewerbe" (Handwerk) fallen wird, ist meist der Gewerbeschein für ein "freies Gewerbe" obligatorisch. Ausgenommen sind hiervon lediglich "Selbständige" nach EStG, also klassische freie Berufe ("Katalogberufe") wie Ärzte, Notare, aber auch "neue Selbständige". Ihre Abgrenzung ist in vergleichbarer Weise wie in Deutschland anhand der Regelungen der §§ 22, 23 EStG vorzunehmen, nämlich nach der Art der Betätigung.

Darüber hinaus sind gerade sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei der Betätigung in Österreich zu beachten. Nach umfangreichen Gesetzesänderungen in 1997 wurde die Sozialversicherungspflichtigkeit auf fast sämtliche Personengruppen (ab Einkünften von 88.000 Schilling ATS, Stand 2000) erweitert. Dies gilt unabhängig davon, auf welcher Vertragsgrundlage die Leistung erbracht wird oder wie der Selbständigkeitsstatus zu beurteilen ist. Die Sozialversicherung umfasst hierbei die Kranken- (meist 9,1 Prozent), Pensions- (16,5 Prozent) und Unfallversicherung (ATS 1.046 für Jahr 2000). Sie bezieht sich sowohl auf österreichische Bürger als auch Ausländer, sofern sie der österreichischen Sozialversicherung unterfallen. Für Deutsche in Österreich ist hierbei der Betriebsstandort bei ausschließlicher Tätigkeit innerhalb Österreichs oder der Wohnort bei Tätigkeit innerhalb zweier EWR-Staaten entscheidend. Eine Sozialversicherungspflicht in Österreich wird für einen Deutschen bei einem vorübergehenden Projekteinsatz in aller Regel vermeidbar sein.

Steuerrechtlich besteht demgegenüber wieder mehr Übereinstimmung zwischen Deutschland und Österreich. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen primär der Einkommensteuer, sofern nicht gewerbesteuerrechtliche Aspekte hinzutreten. Eine unbeschränkte Veranlagung zur Einkommensteuer entsteht bei Ansässigkeit innerhalb Österreichs, also Wohnsitznahme oder gewöhnlichem Aufenthalt des Freiberuflers, spätestens jedoch nach sechsmonatigem Aufenthalt. Bei nicht in Österreich ansässigen Personen werden jedoch nur Einkünfte aus bestimmten österreichischen Quellen besteuert (beschränkte Steuerpflicht). Wie auch in Deutschland sind die Einkommensteuersätze gestaffelt nach Einkommenshöhe, jedoch bis zu einem Höchstsatz von zur Zeit 50 Prozent ab ATS 700.000 Einkommen, wobei auch betriebliche Ausgaben die Steuerlast mindern. Obwohl in Details Unterschiede bestehen, ist die Steuersituation mit Deutschland vergleichbar. Das ist nicht zuletzt auf ein verwandtes Steuerrechtssystem und eine fortschreitende Harmonisierung innerhalb der EU zurückzuführen.

Die Leistungserbringung als IT-Freiberufler unterscheidet sich in der Praxis kaum von der in Deutschland, nämlich aufgrund Werk- oder Dienstverträge, letzterer in der Besonderheit des "freien Dienstvertrag", der lediglich auch dem Dienstgeber (Auftraggeber) Anzeige- und Zahlungspflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern auferlegt, soweit eine Heranziehung hierzu besteht.

 

 

Tor zum Osten nach oben
   

Als geografischer Mittelpunkt Kontinentaleuropas verfügt Österreich über etwa acht Millionen Einwohner und ein entsprechendes wirtschaftliches Potenzial (rund ein Zehntel Deutschlands) und dient als "Tor zum Osten" internationalen Unternehmen aller Branchen als Standort.

Alles in allem muss Österreich als wachsender und sehr interessanter IT-Markt angesehen werden, der große Gemeinsamkeiten mit Deutschland aufweist. Bestehende Unterschiede sollten jedoch bei der Tätigkeit in Österreich durch kompetente Partner geklärt werden, um die erwähnte Freizügigkeit nicht mit Nachteilen zu erkaufen.

 

 

Entnommen aus: freiberufler info Nr. 2, April/Mai 2001

IT Freiberufler Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und New Media Branche. Die IT freiberufler informiert IT-Freiberufler aus Deutschland, Österreich und Schweiz aktuell über Honorare, Marktentwicklung und Qualifizierung, Marketing, Auftragsakquise, Existenzgründung sowie rechtliche Fragen.

 


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