| Im November 2005 berichtete GULP über die geplante
EU-Dienstleistungsrichtlinie
und deren möglichen Chancen und Risiken für den IT-Projektmarkt.
Damals scheiterte die Umsetzung der EU-Richtlinie vor allem am umstrittenen
Herkunftslandprinzip. Nach zähem Ringen haben sich die Wirtschaftsminister
der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel nun aber offenbar auf einen
Kompromiss zur Dienstleistungs-Richtlinie geeinigt, wie die Bundesregierung
Ende Mai mitteilte.
Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass entgegen dem ursprünglichen
Kommissions-Entwurf das Herkunftslandprinzip gekippt wurde. Demnach
sind Dienstleistungsanbieter bei der Ausführung von Aufträgen
im EU-Ausland grundsätzlich den Regeln des Gastlandes unterworfen.
Weiter schließt die Richtlinie eine grenzüberschreitende
Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards
aus. Außerdem können den Dienstleistern aus Gründen
der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit sowie aus Gründen
des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bestimmte Anforderungen vom
Zielland auferlegt werden. Jedoch dürfen sie nicht aufgrund
ihres Herkunftslandes diskriminiert werden und die jeweiligen Zugangsbeschränkungen
müssen verhältnismäßig bleiben.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll für jede selbstständige
wirtschaftliche Tätigkeit gelten, die gegen Entgelt ausgeführt
wird. Ausgenommen bleiben jedoch sensible Wirtschaftsbereiche wie
beispielsweise Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Bank- und
Finanzdienstleistungen und auch auf Sicherheitsdienste findet der
Richtlinienentwurf keine Anwendung.
Damit folgt der Kompromiss im Wesentlichen den Bedenken der sozial
ausgerichteten Länder wie Deutschland und Frankreich, die Sozial-
und Qualitätsstandards der eigenen Märkte durch eine zu
weite Liberalisierung gefährdet sahen. Dem vom Ministerrat
beschlossenen Kompromiss muss nun noch das Europäische Parlament
zustimmen. Das EU-Gesetzgebungsverfahren ist voraussichtlich Ende
2006 abgeschlossen. Die Mitgliedsstaaten haben dann bis 2009 Zeit,
die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wobei sie einen gewissen
inhaltlichen Spielraum haben.
Ob dann auf IT-Selbstständige, die EU-weit in Projekten tätig
sind, tatsächlich weniger bürokratischen Hürden zukommen,
wird sich zeigen. Der vorliegende Kompromiss beugt zwar dem Lohndumping
vor, ob er die Anerkennung als Freiberufler in anderen EU-Mitgliedstaaten
vereinfachen wird, ist fraglich.
(Quelle: Bundesregierung online, 30.05.2006) |