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Kurz berichtet:
EU einigt sich bei Dienstleistungsrichtlinie

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(Juni 2006)

Im November 2005 berichtete GULP über die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie und deren möglichen Chancen und Risiken für den IT-Projektmarkt. Damals scheiterte die Umsetzung der EU-Richtlinie vor allem am umstrittenen Herkunftslandprinzip. Nach zähem Ringen haben sich die Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel nun aber offenbar auf einen Kompromiss zur Dienstleistungs-Richtlinie geeinigt, wie die Bundesregierung Ende Mai mitteilte.

Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass entgegen dem ursprünglichen Kommissions-Entwurf das Herkunftslandprinzip gekippt wurde. Demnach sind Dienstleistungsanbieter bei der Ausführung von Aufträgen im EU-Ausland grundsätzlich den Regeln des Gastlandes unterworfen. Weiter schließt die Richtlinie eine grenzüberschreitende Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards aus. Außerdem können den Dienstleistern aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit sowie aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bestimmte Anforderungen vom Zielland auferlegt werden. Jedoch dürfen sie nicht aufgrund ihres Herkunftslandes diskriminiert werden und die jeweiligen Zugangsbeschränkungen müssen verhältnismäßig bleiben.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll für jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit gelten, die gegen Entgelt ausgeführt wird. Ausgenommen bleiben jedoch sensible Wirtschaftsbereiche wie beispielsweise Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Bank- und Finanzdienstleistungen und auch auf Sicherheitsdienste findet der Richtlinienentwurf keine Anwendung.

Damit folgt der Kompromiss im Wesentlichen den Bedenken der sozial ausgerichteten Länder wie Deutschland und Frankreich, die Sozial- und Qualitätsstandards der eigenen Märkte durch eine zu weite Liberalisierung gefährdet sahen. Dem vom Ministerrat beschlossenen Kompromiss muss nun noch das Europäische Parlament zustimmen. Das EU-Gesetzgebungsverfahren ist voraussichtlich Ende 2006 abgeschlossen. Die Mitgliedsstaaten haben dann bis 2009 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wobei sie einen gewissen inhaltlichen Spielraum haben.

Ob dann auf IT-Selbstständige, die EU-weit in Projekten tätig sind, tatsächlich weniger bürokratischen Hürden zukommen, wird sich zeigen. Der vorliegende Kompromiss beugt zwar dem Lohndumping vor, ob er die Anerkennung als Freiberufler in anderen EU-Mitgliedstaaten vereinfachen wird, ist fraglich.

(Quelle: Bundesregierung online, 30.05.2006)

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Schon heute empfiehlt es sich, die Gesetze und Vorschriften des Arbeitslandes neben denen des eigenen Wohnlandes zu kennen. Gesundheitsvorsorge, MwSt., Steuern, Buchführungsvorschriften usw. Insgesamt ist es bisher in der EU nicht leichter geworden. Nimmt man die Schweiz hinzu, nimmt diese noch eine Sonderrolle ein. (Juni 2006)"

"Das größte Problem für einen Freiberufler wird doch sein, dass man sich dann mit den Regeln des Gastlandes auskennen muss. (Juni 2006)"


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