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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Fluch oder Segen?
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(November 2005)
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Inhalt dieses Artikels:
Einheitlicher Dienstleistungsmarkt | Zankapfel Herkunftslandprinzip | Weniger Bürokratie, mehr Wettbewerb |
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Die geplante Einführung einer EU-Dienstleistungsrichtlinie hat bei betroffenen Unternehmen, Selbstständigen, Gewerkschaften, in Medien und Öffentlichkeit für viel Zündstoff und Diskussionen gesorgt. Momentan ist es um dieses Thema etwas ruhig geworden, was aber nicht heißt, aus den Augen aus dem Sinn. Deshalb an dieser Stelle der Versuch einer Zusammenfassung, was die EU mit der Richtlinie beabsichtigt und was sich dadurch für Anbieter von IT-Dienstleistungen ändern könnte.
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| Einheitlicher Dienstleistungsmarkt |
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Ziel der angedachten Dienstleistungsrichtlinie ist es, einen einheitlichen Dienstleistungsmarkt innerhalb der Europäischen Union (EU) zu schaffen. Jeder Dienstleistungsanbieter soll seine Leistungen auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen dürfen, ohne dass eine Niederlassung im Empfängerland notwendig ist. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Dienstleistungen, außer sie werden vom Staat direkt oder unentgeltlich angeboten (Kultur, Bildung, Sozialbereich). Von einer Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes verspricht man sich einen Wachstumsschub für Europa, mehr Arbeitsplätze und die Verwirklichung des im Jahr 2000 anvisierten Ziels, die EU bis zum Jahr 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen. Mit einem EU-Dienstleistungsmarkt soll das gelingen, denn der Dienstleistungssektor erwirtschaftet rund zwei Drittel des gesamten Bruttoinlandproduktes der EU und gilt somit als Wachstumsmotor.
Der Anfang 2004 vom damaligen EU-Binnenmarktskommissar Frits Bolkestein vorgelegte Richtlinien-Entwurf sieht vor, bestehende Wettbewerbshindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen, den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit voranzutreiben. Die Idee der Dienstleistungsfreiheit ist nicht neu, sondern gehört bereits zu einer der vier Grundfreiheiten in der Europäischen Gemeinschaft. Tatsächlich verwirklicht wurde sie bisher noch nicht. So müssen sich Unternehmen oder Selbstständige, die Dienstleistungen ins EU-Ausland erbringen in der Praxis häufig mit Problemen und rechtlichen Hürden herumschlagen, welche die grenzüberschreitenden Tätigkeiten erschweren. So muss beispielsweise die Anerkennung als freiberuflicher IT-Dienstleister in Deutschland noch lange nicht für andere EU-Mitgliedstaaten gelten. An diesem Punkt setzt der Kern der Richtlinie, das Herkunftslandprinzip, an.
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| Zankapfel Herkunftslandprinzip |
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Das Herkunftslandprinzip sieht vor, dass die Dienstleistungserbringung in andere EU-Mitgliedstaaten den Gesetzen, Standards und Konditionen unterliegen soll, die am Unternehmenssitz des Leistungserbringers gelten. Eine zusätzliche Zulassung des Dienstleisters durch die örtlichen ausländischen Behörden soll es nicht geben. Ist also ein Unternehmer in Deutschland für seinen Tätigkeit qualifiziert, so gilt diese Anerkennung auch in jedem anderen Land innerhalb der EU. Das würde bedeuten, dass ein deutscher IT-Experte, der seine Dienstleistung in Deutschland legal erbringen darf, dazu zum Beispiel auch in Frankreich oder Polen berechtigt ist. Die Kontrolle des Dienstleistungserbringers sowie der von ihm erbrachten Dienstleistung obliegt dem Herkunftsstaat.
Somit würden mit Inkrafttreten dieser Regelung in jedem EU-Mitgliedstaat die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Normen aus 25 verschiedenen Ländern rechtswirksam werden. Hierzu bemängelt der Bundesverband freier Berufe, dass eine Berufsaufsicht im Sinne des Verbrauchers dann nicht mehr möglich sei, denn die Aufnahmestaatbehörde habe keine Kenntnis über das Recht des Herkunftslandes und die Herkunftsstaatbehörde keine Handlungsmöglichkeit im Aufnahmestaat. Rechtschaos wäre vorprogrammiert und die Gewährleistung bestehender Qualitätsstandards nicht mehr gegeben.
Das Herkunftslandprinzip hat eine Vielzahl von Kritikern auf den Plan gerufen und auch die EU-Staaten in Vertreter eines "sozialen" (z.B. Deutschland, Frankreich) und eines "wirtschaftsliberalen" Europas (z. B. England, osteuropäische Staaten) gespalten. Sozialstaaten sehen durch das Prinzip Lohn- und Arbeitsstandards gefährdet und möchten die eigenen Märkte schützen. Für wirtschaftsliberale Länder sind Öffnung und Wettbewerb der Schlüssel für mehr Produktivität und Wachstum.
Für den ITK-Sektor befürchtet die IG-Metall Lohn-, Sozial- und Qualitätsdumping, beschleunigte Outsourcing-Tendenzen und Betriebs-Verlagerungen in EU-Länder mit geringerem Lohnniveau sowie den Abbau weiterer ITK-Arbeitsplätze. Andererseits ist aus Unternehmenssicht die Niederlassung in andere EU-Länder häufig ein notwendiges Übel, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
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| Weniger Bürokratie, mehr Wettbewerb |
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Im deutschen IT-Projektmarkt ist die Globalisierung schon länger auf dem Vormarsch als bei anderen freien Berufen. So sind internationale Projektteams ebenso selbstverständlich wie die hohe Bereitschaft deutscher IT-Freiberufler für Projekteinsätze im Ausland. Gerade letzteres ist aber nicht immer so leicht wie es die Dienstleistungsfreiheit in der EU eigentlich vorsieht. Jeder IT-Freiberufler, der schon mal versucht hat, zum Beispiel in Frankreich tätig zu werden, sieht sich vor allem beim Sozialversicherungsrecht mit einigen Hürden konfrontiert. Durch das Herkunftslandprinzip könnte sich das ändern, denn Zulassungsprüfungen durch den Aufnahmestaat würden entfallen. Die Erschließung weiterer Projektmärkte wäre für den Dienstleister dadurch wesentlich unbürokratischer und einfacher.
Allerdings gilt das Modell dann auch umgekehrt, was heißt, dass ausländische IT-Fachleute aus der EU die gleichen Freiheiten besitzen und ihre Leistungen zu ihren Bedingungen auf dem deutschen Markt anbieten könnten. Dies könnte wiederum negative Auswirkungen auf die Preisgestaltung und Projektauslastung deutscher IT-Dienstleister haben. Besonders osteuropäische IT-Fachleute geraten hier in den Fokus, da in diesen Ländern ein geringeres Lohnniveau herrscht. Bei einer GULP Zwischenbilanz zur EU-Osterweiterung vom Mai dieses Jahres sahen sowohl IT-Freiberufler als auch Projektanbieter insbesondere ihre Befürchtungen hinsichtlich Preisverfall und Lohndumping durch die Öffnung nach Osten bestätigt. Beide Seiten konnten der EU-Osterweiterung keine positiven Aspekte abgewinnen, mehr Projekte versprachen sie sich dadurch nicht.
Es gibt also immer zwei Seiten der Medaille und derzeit ist noch nicht wirklich abschätzbar, ob die EU-Dienstleistungsrichtlinie zum Fluch oder Segen für den IT-Projektmarkt werden wird. Dass die Richtlinie kommt, ist wahrscheinlich. Offen ist noch, in welcher Form sie in Kraft treten wird. Auf dem EU-Frühjahrsgipfel 2005 haben die Staats- und Regierungschefs angesichts der bestehenden Uneinigkeit beim Herkunftslandprinzip beschlossen, den Richtlinien-Entwurf zu überarbeiten. Die Parlaments-Abstimmung über die Richtlinie wird frühestens im Frühjahr 2006 erwartet.
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