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IT-Praktiker als Trainer - ein zweites Standbein

(Februar 2001)
Inhalt dieses Artikels:
Eignung | Wer schult, lernt selbst dazu | Verunsicherung bei Rentenversicherungspflicht
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IT-Trainer und Dozenten sind gefragt. Für Praktiker kann Training und Schulung ein zweites Standbein sein. Voraussetzung dafür sind kommunikative und didaktische Fähigkeiten. Zu berücksichtigen ist, dass alle freiberuflichen Dozenten rentenversicherungspflichtig sind.

Der vielbeklagte Mangel an IT-Fachkräften führt zum Run auf die IT-Schulungsinstitute, die laufend freiberufliche Trainer suchen, um ihre Aus- und Fortbildungskurse zu besetzen. Aber auch die Unternehmen - ob Software-Hersteller oder Anwenderunternehmen, müssen ihre Mitarbeiter und Kunden ständig in neuen Technologien schulen. Außerdem führt die Einführung neuer Systeme zu Bedarfsspitzen an Trainingsleistungen. Bei einer ERP-Einführung beispielsweise sind 10 bis 20 Prozent der Gesamtkosten für Training einzukalkulieren. Wird hier etwas versäumt, können Projekte noch ganz zum Schluss scheitern, weil vergessen wurde, mit der Implementierung auch die Schulung einzuplanen. Bei Standard-Software ist der Bedarf nicht weniger groß.

Die Projektnachfrage für IT-Freiberufler mit Qualifikationsprofil Trainer / Dozent wies laut
GULP Trend Analyzer im Jahresverlauf 2000 eine erhebliche Schwankungsbreite auf. Die Spitzen lagen in den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Möglicher Grund: Zu diesen Zeiten beginnen die meisten Aus- und Fortbildungskurse.

Trainer und Dozenten aller Fachrichtungen haben laut GULP Stundensatz Kalkulator einen
(über)durchschnittlichen Stundensatz von 148 DM. Das kann einen Praktiker durchaus animieren, sich als Dozent ein zweites Standbein zu schaffen.

 

Nicht jeder IT-Profi eignet sich zum Dozenten
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Die wichtigsten Kompetenzen eines Trainers
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Kommunikationsfähigkeit

> didaktisches Talent
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Theorie und Praxis verknüpfen

>

Motivations- und Moderationskompetenz

>

Planung und Erfolgskontrolle

Vor der Aufnahme einer Lehrtätigkeit sollte eine kritische Selbstanalyse stehen. Der beste Fachmann ist nicht unbedingt der beste Trainer. Wer am liebsten allein an diffizilen Programmen tüftelt, ist sicher kein guter Didaktiker. Auf der anderen Seite gilt es, sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass ein technisch nicht ganz sattelfester IT-Praktiker ja immer noch kompetent genug sei, Laien die IT-Welt zu vermitteln.

Ohne didaktisches Talent geht es nicht. Ein guter Dozent gliedert Lerninhalte in leichtverständliche Einheiten, und er weiss die Theorie mit der praktischen Übung zu verknüpfen.

Als Seminarleiter, Kursbetreuer oder Fachtrainer kommt es darauf an, den gesamten Lernprozess zu planen und zu überwachen, bis hin zur laufenden Erfolgskontrolle. Eine bedarfsgerechte Seminarplanung beginnt damit, die Vorkenntnisse der Teilnehmer zu ermitteln, daraufhin adäquate Lernziele zu formulieren.

Organisatorische Kompetenz für Seminarplanung und -management muss einhergehen mit kommuni- kativen Fähigkeiten wie das Verständnis für gruppendynamische Prozesse, die Fähigkeit zu motivieren und zu moderieren. Ganz wichtig ist es, sich wechselnden Situationen und Seminarteilnehmern anpassen zu können, das eigene Kommunikationsverhalten ständig zu beobachten und zu verbessern.

 

 

Wer andere schult, lernt selbst dazu
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Der Ertrag aus Lehrtätigkeit ist höher als der bloße Stundensatz. Wer andere schult, lernt selbst dazu. Allein die Beschäftigung mit dem Thema im Rahmen der Erstellung von Skripten und Kursunterlagen frischt eigene Kenntnisse auf. Und die für manchen Techniker eher fachfremde Tätigkeit erweitert das eigene Spektrum. Wer Übung als Dozent hat, dem wird es in Zukunft leichter fallen, Projektergebnisse auch vor einem größeren Kreis zu präsentieren und Visualisierungstechniken effektiv einzusetzen. Ein willkommener Nebeneffekt: wer ab und zu als Dozent arbeitet, stärkt sein Kompetenz-Image und macht durch sein Auftreten Öffentlichkeitsarbeit für sich selbst und seine Leistungen als IT-Spezialist.

 

 

Allgemeine Verunsicherung bei Rentenversicherungspflicht
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Die wichtigsten Kompetenzen eines Trainers
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grundsätzlich Rentenversicherungspflicht für freiberufliche Dozenten

> bis 4 Jahre Nachzahlungspflicht
>

neuer Gesetzentwurf erlaubt Ausnahmen

Für freiberufliche Dozenten und Trainer gibt es einen rechtlichen Pferdefuß. Den stellt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)extern bereit. Was die meisten bisher nicht wussten: es gibt eine allgemeine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für einen bestimmten Kreis freiberuflich Selbständiger. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten sowie Lehrer und Erzieher. Wer sich nicht anmeldet, muss nachzahlen. Nachforderungen der BfA über Jahre in fünfstelliger Höhe sind keine Seltenheit. Denn die Verjährungsfrist für Beitragsnachforderungen beträgt vier Jahre.

Die Rentenversicherungspflicht wird fälschlicherweise mit den Neuregelungen zur Scheinselbständigkeit in Verbindung gebracht. Da gehört sie aber nicht hin. Sie existiert seit 1922. Wie die Rechtslage zur Zeit ist, besteht Rentenversicherungspflicht für den Gewinn, der aus der Tätigkeit als Trainer anfällt. Sofern (gerade im EDV-Bereich) eine Mischtätigkeit vorliegt, empfiehlt es sich, die jeweiligen Tätigkeiten buchhalterisch abzugrenzen, um sie von anderen, nicht rentenversicherungspflichtigen Einkünften (Programmierung, Beratung) zu trennen. Grundsätzlich ist der Regelbeitrag für Selbständige (ab 2001; 19,1 %) des anteiligen Bruttoeinkommens monatlich zu zahlen. Die einkommensabhängige Beitrags- berechnung empfiehlt sich dann, wenn der daraus resultierende Rentenbeitrag den Regelbeitrag unter- schreitet, wozu jedoch die zugrunde liegenden Einkünfte im Einzelnen nachgewiesen werden müssen.

Ein neuer Gesetzentwurf, der bereits vom Bundestag beschlossen wurde, erlaubt die Befreiung von der Versicherungspflicht, allerdings nicht ohne Bedingungen. Die wichtigsten davon:

> Die versicherungspflichtige Tätigkeit muss bereits am 31.12.1998 ausgeübt worden sein
> Der Selbständige muss eine andere, der gesetzlichen. Rentenversicherung vergleichbare, Altersversorgung getroffen haben oder vor dem 2.1. 1949 geboren sein.
> Der Selbständige muss glaubhaft machen, dass er von der Versicherungspflicht seiner Tätigkeit nichts wusste.

Der letzte Punkt ist besonders kurios. Wer sich bisher erfolgreich dumm gestellt hat, dem wird die Flucht vor der Rentenkasse ermöglicht.

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Leider ist dieser Artikel veraltet (DM, statt Euro). Eine Aktualisierung waere noetig. (März 2004)"

"Artikel "Lt. Auskunft eines Freundes..... Ich habe mich im 01/00 als freiberufliche Dozentin selbständig gemacht. Zur Sicherung meiner Altersvorsorge habe ich damals eine private Rentenversicherung, Unternehmerversicherung, Unfallversicherung und Kranktenhaustagegeldversicherung abgeschlossen. Im August diesen Jahres erhielt ich von der LfA eine Aufforderung zur Überprüfung einer "Scheinselbständigkeit"(ich bin konstant bei 3 Trägern und mehr) zu meinem Unternehmen Angaben zu machen. Das tat ich auch. Wenig später bekam ich Bescheid, dass diese Unterlagen an die BfA weitergereicht wurden. Die BfA interessiert das herzlich wenig, welche Belastungen jemand, der sich nach ´98 gegründet hat. Die wittern jetzt die "fette Beute". Die Beamten der BfA und andere werden ja auch von diesen (meinen) Beitrag einen schönen Lebensabend haben. Ich jedenfalls werde das nicht einfach hinnehmen udn werde notfalls vor dem Bundesverfassungsgrecht wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes klagen. (November 2002)"


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