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IT-Praktiker als Trainer - ein zweites
Standbein
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(Februar 2001)
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Inhalt dieses Artikels:
Eignung | Wer
schult, lernt selbst dazu | Verunsicherung
bei Rentenversicherungspflicht |
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IT-Trainer und Dozenten sind gefragt. Für Praktiker kann
Training und Schulung ein zweites Standbein sein. Voraussetzung
dafür sind kommunikative und didaktische Fähigkeiten.
Zu berücksichtigen ist, dass alle freiberuflichen Dozenten
rentenversicherungspflichtig sind.
Der vielbeklagte Mangel an IT-Fachkräften führt zum
Run auf die IT-Schulungsinstitute, die laufend freiberufliche Trainer
suchen, um ihre Aus- und Fortbildungskurse zu besetzen. Aber auch
die Unternehmen - ob Software-Hersteller oder Anwenderunternehmen,
müssen ihre Mitarbeiter und Kunden ständig in neuen Technologien
schulen. Außerdem führt die Einführung neuer Systeme
zu Bedarfsspitzen an Trainingsleistungen. Bei einer ERP-Einführung
beispielsweise sind 10 bis 20 Prozent der Gesamtkosten für
Training einzukalkulieren. Wird hier etwas versäumt, können
Projekte noch ganz zum Schluss scheitern, weil vergessen wurde,
mit der Implementierung auch die Schulung einzuplanen. Bei Standard-Software
ist der Bedarf nicht weniger groß.
Die Projektnachfrage für IT-Freiberufler mit Qualifikationsprofil
Trainer / Dozent wies laut
GULP Trend Analyzer im Jahresverlauf
2000 eine erhebliche Schwankungsbreite auf. Die Spitzen lagen in
den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Möglicher Grund: Zu
diesen Zeiten beginnen die meisten Aus- und Fortbildungskurse.
Trainer und Dozenten aller Fachrichtungen haben
laut GULP
Stundensatz Kalkulator einen
(über)durchschnittlichen Stundensatz von 148 DM. Das kann einen
Praktiker durchaus animieren, sich als Dozent ein zweites Standbein
zu schaffen.
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| Nicht
jeder IT-Profi eignet sich zum Dozenten |
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| Die
wichtigsten Kompetenzen eines Trainers |
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Kommunikationsfähigkeit
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didaktisches Talent |
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Theorie und Praxis verknüpfen
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Motivations- und Moderationskompetenz
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Planung und Erfolgskontrolle
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Vor der Aufnahme einer Lehrtätigkeit sollte eine kritische
Selbstanalyse stehen. Der beste Fachmann ist nicht unbedingt der
beste Trainer. Wer am liebsten allein an diffizilen Programmen tüftelt,
ist sicher kein guter Didaktiker. Auf der anderen Seite gilt es,
sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass ein technisch nicht
ganz sattelfester IT-Praktiker ja immer noch kompetent genug sei,
Laien die IT-Welt zu vermitteln.
Ohne didaktisches Talent geht es nicht. Ein guter Dozent gliedert
Lerninhalte in leichtverständliche Einheiten, und er weiss
die Theorie mit der praktischen Übung zu verknüpfen.
Als Seminarleiter, Kursbetreuer oder Fachtrainer kommt es darauf an,
den gesamten Lernprozess zu planen und zu überwachen, bis hin
zur laufenden Erfolgskontrolle. Eine bedarfsgerechte Seminarplanung
beginnt damit, die Vorkenntnisse der Teilnehmer zu ermitteln, daraufhin
adäquate Lernziele zu formulieren.
Organisatorische Kompetenz für Seminarplanung und -management
muss einhergehen mit kommuni- kativen Fähigkeiten wie das Verständnis
für gruppendynamische Prozesse, die Fähigkeit zu motivieren
und zu moderieren. Ganz wichtig ist es, sich wechselnden Situationen
und Seminarteilnehmern anpassen zu können, das eigene Kommunikationsverhalten
ständig zu beobachten und zu verbessern.
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| Wer
andere schult, lernt selbst dazu |
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Der Ertrag aus Lehrtätigkeit ist höher als der bloße
Stundensatz. Wer andere schult, lernt selbst dazu. Allein die Beschäftigung
mit dem Thema im Rahmen der Erstellung von Skripten und Kursunterlagen
frischt eigene Kenntnisse auf. Und die für manchen Techniker
eher fachfremde Tätigkeit erweitert das eigene Spektrum. Wer
Übung als Dozent hat, dem wird es in Zukunft leichter fallen,
Projektergebnisse auch vor einem größeren Kreis zu präsentieren
und Visualisierungstechniken effektiv einzusetzen. Ein willkommener
Nebeneffekt: wer ab und zu als Dozent arbeitet, stärkt sein
Kompetenz-Image und macht durch sein Auftreten Öffentlichkeitsarbeit
für sich selbst und seine Leistungen als IT-Spezialist.
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| Allgemeine
Verunsicherung bei Rentenversicherungspflicht |
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| Die
wichtigsten Kompetenzen eines Trainers |
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grundsätzlich Rentenversicherungspflicht
für freiberufliche Dozenten
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bis 4 Jahre Nachzahlungspflicht |
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neuer Gesetzentwurf erlaubt Ausnahmen
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Für freiberufliche Dozenten und Trainer gibt es einen rechtlichen
Pferdefuß. Den stellt die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte (BfA)
bereit. Was die meisten bisher nicht wussten: es gibt eine allgemeine
Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für einen bestimmten
Kreis freiberuflich Selbständiger. Dazu gehören beispielsweise
Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten sowie Lehrer und Erzieher.
Wer sich nicht anmeldet, muss nachzahlen. Nachforderungen der BfA
über Jahre in fünfstelliger Höhe sind keine Seltenheit.
Denn die Verjährungsfrist für Beitragsnachforderungen
beträgt vier Jahre.
Die Rentenversicherungspflicht wird fälschlicherweise mit
den Neuregelungen zur Scheinselbständigkeit in Verbindung gebracht.
Da gehört sie aber nicht hin. Sie existiert seit 1922. Wie
die Rechtslage zur Zeit ist, besteht Rentenversicherungspflicht
für den Gewinn, der aus der Tätigkeit als Trainer anfällt.
Sofern (gerade im EDV-Bereich) eine Mischtätigkeit vorliegt,
empfiehlt es sich, die jeweiligen Tätigkeiten buchhalterisch
abzugrenzen, um sie von anderen, nicht rentenversicherungspflichtigen
Einkünften (Programmierung, Beratung) zu trennen. Grundsätzlich
ist der Regelbeitrag für Selbständige (ab 2001; 19,1 %)
des anteiligen Bruttoeinkommens monatlich zu zahlen. Die einkommensabhängige
Beitrags- berechnung empfiehlt sich dann, wenn der daraus resultierende
Rentenbeitrag den Regelbeitrag unter- schreitet, wozu jedoch die
zugrunde liegenden Einkünfte im Einzelnen nachgewiesen werden
müssen.
Ein neuer Gesetzentwurf, der bereits vom Bundestag beschlossen
wurde, erlaubt die Befreiung von der Versicherungspflicht, allerdings
nicht ohne Bedingungen. Die wichtigsten davon:
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Die versicherungspflichtige Tätigkeit muss bereits am
31.12.1998 ausgeübt worden sein |
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Der Selbständige muss eine andere, der gesetzlichen.
Rentenversicherung vergleichbare, Altersversorgung getroffen
haben oder vor dem 2.1. 1949 geboren sein. |
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Der Selbständige muss glaubhaft machen, dass er von der
Versicherungspflicht seiner Tätigkeit nichts wusste. |
Der letzte Punkt ist besonders kurios. Wer sich bisher erfolgreich
dumm gestellt hat, dem wird die Flucht vor der Rentenkasse ermöglicht.
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