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Leitfaden: Projekteinsätze in
Spanien
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(Oktober
2006)
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Inhalt dieses Artikels:
Allgemeine Länderinformationen | Informationen
rund um den Projekteinsatz | Meldepflichten,
Steuern und Versicherungen | Persönliche
Eindrücke | Buchtipps |
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Projekteinsätze im Ausland sind für viele IT-Spezialisten
reizvoll, aber auch mit einer Menge Fragen verbunden: Wo werde
ich wohnen? Welcher Stundensatz ist angemessen? Muss ich meinen
Aufenthalt irgendwelchen Behörden melden? Wo bin ich steuerpflichtig?
Etwas Licht ins Dunkel bringt eine neue GULP Serie, in der auslandserfahrene
IT-FreiberuflerInnen relevante Fragen zum Projekteinsatz in einem
bestimmten Land beantworten. Diese Leitfäden geben auslandsinteressierte
Freiberufler eine erste Orientierung, was sie im jeweiligen Land
erwartet bzw. erwarten kann. Da sie persönliche Erfahrungen
der befragten IT-Experten widerspiegeln, erheben sie keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Auch eine Beratung durch einen Steuerberater
oder Rechtsanwalt ersetzen sie nicht.
Der freiberufliche Unternehmensberater Thomas
Meysing wohnte und arbeitete von
1997 bis 2003 dort, wo viele Deutsche gerne Urlaub machen: in
Spanien. Er ist
seit über zehn Jahren in der Unternehmens- und IT-Beratung
tätig und spezialisiert auf die Bereiche Logistik und Fertigung,
insbesondere im Umfeld von Oracle e-Business Projekten. Für
GULP hat er seine Spanien-Erfahrungen zusammengefasst.
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| Allgemeine
Länderinformationen |
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Welche Sprachen werden in Spanien gesprochen?
Spanisch (Castellano), Catalán, Gallego, Euskadi |
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Welche Sprachkenntnisse sind notwendig?
Projektsprache ist in den allermeisten Fällen Spanisch (Castellano)
und unabdingbar. Üblicherweise wird erwartet, dass die projektspezifischen
Begriffe (der Branche, der relevanten Geschäftsprozesse, der
Software etc.) geläufig sind. Solide Englischkenntnisse werden
bei Beratern als gegeben vorausgesetzt. In Galizien, im Baskenland
und in Katalonien ist Castellano nicht unbedingt die Muttersprache
der Bevölkerung. In Projekten, die in diesen Regionen stattfinden,
kann es passieren, dass man als Ausländer, der nur Castellano
spricht, nicht alles mitbekommt. Je nach Projektposition und -aufgabe
könnte sich dies als Nachteil erweisen.
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Welche Währung gilt?
Euro
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Unterkunft: Hotel oder besser Zimmer mieten?
In der Regel wird das Hotelzimmer die bessere Alternative
sein; der spanische Mietwohnungsmarkt für kleine Wohnungen
ist vergleichsweise klein. Das Angebot (in den Ballungszentren)
ist entsprechend überteuert; die Informationsbeschaffung
über vernünftige Angebote gestaltet sich schwieriger
als in Deutschland. Man kann jedoch davon ausgehen, dass über
die Projektadministration eine günstige (Hotel-)Unterkunft
empfohlen bzw. beschafft wird.
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Sind die Lebenshaltungskosten höher oder niedriger
als in Deutschland?
Die Lebenshaltungskosten variieren in Spanien stark von Region
zu Region. In den beiden dominierenden Wirtschaftszentren Madrid
und Barcelona lebt es sich ähnlich teuer wie in Frankfurt,
Düsseldorf oder München. In der Provinz, besonders im
Süden des Landes, ist das Preisniveau deutlich niedriger.
Allerdings ist bei Projekteinsätzen außerhalb der beiden
Ballungsgebiete zu beachten, dass sich mitunter sehr lange Reisezeiten
vom Flugplatz bis zum Einsatzort/Firmensitz ergeben – dieser
Umstand kann sich als zusätzlicher Kostenfaktor herausstellen.
Die spanische Gastfreundschaft und Lebensart sind bekannt, Langeweile
wird auch außerhalb der Arbeitszeiten nicht aufkommen. Bei
spanischen Projektteams gibt's schließlich hin und wieder
auch etwas zu feiern...
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| Informationen
rund um den Projekteinsatz |
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In welcher Position waren Sie tätig?
Unterschiedlich; von Projektmitarbeit bis Projektleitung
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In welchen Branchen waren Sie eingesetzt?
Verschiedene Branchen; allg. Unternehmensberatung; Beratung im Umfeld von Oracle
e-Business Projekten
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Wie lange dauerten die Projekte?
Unterschiedlich, zwischen 1 Monat und 1 Jahr
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Waren Sie über eine Agentur im Projekt?
Keine Agenturen; immer Direktkontakte; Entweder als freier Mitarbeiter/Berater
des Endkunden oder als freier Mitarbeiter von spanischen Beratungsgesellschaften.
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Sind Ihnen Unterschiede zwischen deutschen und
spanischen Vermittlungsagenturen bekannt?
In Spanien haben sich deutlich weniger Agenturen etabliert als in Deutschland.
Der Zugang zu spanischen Agenturen ist keineswegs einfach, da sie oftmals einen
Branchenfokus haben oder lokal agieren. Auch für international tätige
Agenturen gestaltet sich der Zugang zum spanischen Markt als schwierig; ihr Marktanteil
ist noch verhältnismäßig klein. Persönliche Kontakte und
Empfehlungen spielen bei der Projektakquise eine insgesamt deutlich größere
Rolle als hierzulande gewohnt.
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Welche Besonderheiten gibt es bei Vertragsverhandlungen?
Es kann nicht schaden, sich in Spanien auf gewiefte Verhandlungspartner
einzustellen. Selbst wenn ein Verhandlungsergebnis im Grunde
genommen bereits feststehen sollte, wäre es unter Umständen
leichtsinnig, die Verhandlung als reine Formsache anzusehen.
Eine Verhandlung wird tendenziell eher zelebriert als bei
uns. Dabei sollte der Stolz des Gegenübers in jedem Fall
gebührend beachtet werden. Man geht davon aus, dass beide
Parteien über starke Positionen verfügen und diese
auch entsprechend darstellen. Ebenso wird davon ausgegangen,
dass beide Parteien am Ende einen beachtlichen Verhandlungserfolg
aufweisen werden – dieser "Spielraum" sollte
also von vornherein einkalkuliert werden.
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Sind die Verträge einfacher oder komplizierter
gestaltet als in Deutschland?
Auf den schriftlichen Vertrag wird tendenziell weniger Wert gelegt als bei uns;
Verträge sind in der Regel also eher einfacher gestaltet und geben den groben
Rahmen der Zusammenarbeit wieder. Der Versuch, den schriftlichen Vertrag penibel
genau auszuformulieren, kann sich schlimmstenfalls als der Anfang vom Ende herausstellen.
Man braucht sich hier nichts vormachen – als Deutscher ist es in Südeuropa
nicht weiter nötig, dem Bild des "Erbsenzählers" noch irgendwie
Vorschub zu leisten. Es geht eher darum, von Anfang an dieser Erwartungshaltung
entgegenzuwirken…
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Gibt es Besonderheiten bei der Rechnungsstellung?
Formell wie in der EU üblich. Es schadet jedoch gewiss nicht, dafür
zu sorgen, dass die Rechnung in der Kreditorenabteilung nicht untergeht – die
Rechnung darf also optisch durchaus etwas hermachen. Die Zahlungsbedingungen
sollten einwandfrei formuliert und gut erkennbar sein. Zudem kann es sinnvoll
sein, die Rechnung zweisprachig (spanisch/englisch) zu verfassen.
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Welcher Stundensatz wird erzielt?
In der Regel werden Tagessätze ausgehandelt. Diese bewegen sich (sofern
sie mit spanischen Firmen vereinbart werden), bei etwa zwei Drittel des in Deutschland üblichen
Niveaus.
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Wie steht's um die Zahlungsmoral?
"Pünktlich" kann in Bezug auf Zahlungen schon einmal ein dehnbarer
Begriff sein. Höfliches, aber bestimmtes Nachfragen hilft meistens; selbst
wenn man dies bei der ersten Rechnung zwei- oder dreimal tun muss. Auch bei Kreditorenabteilungen
oder der Projektadministration gilt: Gute persönliche Kontakte sind der
beste Garant dafür, dass solche Aufgaben rechtzeitig erledigt werden. Ein
Fehler wäre es wohl, hier vorschnell zum Mahnwesen greifen zu wollen.
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Welches Recht gilt bei Streitigkeiten?
Bei einem Vertrag, der in Spanien mit einer spanischen Firma vereinbart wird,
gilt auch spanisches Recht. Zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird
es jedoch nicht so leicht kommen – dafür ist die grundsätzliche
Bereitschaft, sich zu einigen, zu groß. Was auch immer zu einer Streitigkeit
geführt haben mag – die Wahrscheinlichkeit, dass man sich halbwegs
im Guten trennt, ist generell gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei die
letzte Rechnung nicht beglichen wird, dürfte jedoch genauso groß sein…
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| Meldepflichten,
Steuern und Versicherungen |
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Hinweis: Die nachfolgenden Fragen wurden durch Eigenrecherche
von GULP beantwortet und sind mit Quellenangabe gekennzeichnet.
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Benötigt man eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung?
Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für
die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen
Arbeit ein gültiger Pass bzw. Personalausweis. Es gibt
weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts-
oder Arbeitsgenehmigung. Dauert der Aufenthalt in Spanien länger
als drei Monate ist man verpflichtet, sich beim spanischen
Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) des Wohnsitzes anzumelden
(empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage des deutschen
Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde
erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete,
Nachweis von Grundeigentum). Die Verpflichtung zur Beantragung
einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung (permiso
de residencia) für EU-Angehörige ist generell entfallen,
sofern es sich um selbständige- oder unselbständige
Berufstätige bzw. Studenten handelt. Allerdings zeigt
die Praxis, dass die Erledigung von Rechtsgeschäften oft
erleichtert wird, wenn man sich nicht nur mit dem deutschen
Reisepass, sondern auch mit einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung
ausweisen kann. Die permiso de residencia kann bei der Ausländerbehörde
beantragt werden. (Quelle: Deutsche
Botschaft Madrid ) |
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Besteht Sozialversicherungspflicht?
Selbstständige und Freiberufler, die erstmals in Spanien
arbeiten, müssen sich bei der Sozialversicherung anmelden.
Informationen über die Aufnahme, An- und Abmeldung von
Arbeitnehmern, Anmeldung von Unternehmen und Beitragsleistung
bei der Leitung der Hauptkasse der Sozialversicherung: Dirección
General de la Tesorería General de la Seguridad Social in
Madrid (Quelle: EUROPA ,
Informationsportal der Europäischen
Kommission).
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Ist man in Spanien steuerpflichtig?
Die Besteuerung des Einkommens ist unterschiedlich, je nachdem
ob der Wohnsitz in oder außerhalb Spaniens liegt. Wer
in Spanien wohnt muss dort Einkommensteuer (Impuesto sobre
la Renta de las Personas Físicas, IRPF) auf alle Einkünfte
bezahlen, unabhängig davon, in welchem Land sie erzielt
worden sind. Spanien hat mit den anderen Mitgliedstaaten –
außer Zypern und Malta – Doppelbesteuerungsabkommen
geschlossen, damit Einkünfte nicht zweimal besteuert
werden. Werden also in einem anderen Mitgliedstaat Einkünfte
erzielt, so sind diese je nach den Bestimmungen des entsprechenden
Doppelbesteuerungsabkommens entweder in Spanien oder in dem
anderen Mitgliedstaat oder aber in beiden Ländern anteilig
zu versteuern. Steuerpflichtig sind die Einkünfte, die
im Laufe des Steuerjahres erzielt werden. Der Steuersatz wächst
mit zunehmendem steuerpflichtigen Einkommen. Freiberufler
müssen pauschale Steuervorauszahlungen auf Ihre Einkünfte
leisten. Unternehmer oder Selbständige müssen vierteljährliche
Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich nach der für
das Steuerjahr voraussichtlich geschuldeten Steuer richtet.
Wer im Ausland wohnt, aber in Spanien Einkünfte erzielt,
unterliegt der Einkommensteuer für Gebietsfremde (Impuesto
sobre la Renta de no Residentes, kurz IRPF). Personen, die
ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen
Union haben und mindestens 75 % ihres Einkommens in Spanien
mit selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit
oder Gewerbetätigkeit erzielt haben, können sich
für eine Besteuerung nach dem IRPF entscheiden. (Quelle:
EUROPA)
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| Persönliche
Eindrücke |
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Wie sind die Marktchancen für IT-Selbstständige
in Spanien?
Noch gilt: generell geringer als in Deutschland. |
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Was sollte man im Umgang mit Kollegen bzw. Einheimischen
berücksichtigen?
Projektarbeit ist in Spanien keinesfalls weniger anspruchsvoll
als in Deutschland. In spanischen Projekten wird vieles mündlich
vereinbart, wenig geschrieben und noch weniger unterschrieben.
Projektpläne sind weniger detailliert und haben, was
die Mitwirkung des Kunden angeht, oftmals weniger verbindlichen
Charakter. Spanische Freiberufler bekunden immer wieder,
bevorzugt nördlich der Pyrenäen Projekte zu suchen.
Das gibt zu denken…
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Was waren für Sie die größten Probleme
in Spanien?
Die größte Schwierigkeit hat die Projektakquise bereitet.
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Was gefiel Ihnen besonders gut?
Speziell bei der Projektarbeit: Die in Spanien weit verbreitete Fähigkeit,
gekonnt zu improvisieren.
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Ist der Projekteinsatz in diesem Land aus Ihrer
Sicht zu empfehlen?
Grundsätzlich ja. In Spanien kann man viel lernen, insbesondere
was den flexiblen Umgang mit sich ändernden Gegebenheiten
angeht. Man kann schnell ein erweitertes Bewusstsein aufbauen
für das, was wichtig ist und was nicht. In spanischen
Projekten kann man schön erkennen, wie viel Detailplanung
im Vorfeld wirklich nötig ist, um ein Ziel zu erreichen,
frei nach dem Motto "Es gibt keine Wege, Wege entstehen
durch gehen".
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| Buchtipps: |
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Spanien heute: Politik - Wirtschaft - Kultur /
Benecker, Oehrlein. Frankfurt am Main: Vervuert, 1991. ISBN
3-89354-042-3
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Gebrauchsanweisung für Spanien / Ingendaay.
München: Piper, 2002. ISBN 3-492-27518-4
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Nachbar Spanien - Leitfaden für das gute Verständnis
eines stolzen Landes / Siemark. Frankfurt am Main: FAZ, 1995.
ISBN 3-929368-37-4
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GULP übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
Näheres zum Thema erhalten Sie beim Verfasser Thomas
Meysing.
Thomas Meysing behält sich alle Rechte am Artikel vor. ©
2006
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