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Leitfaden: Projekteinsätze in Spanien

(Oktober 2006)
Inhalt dieses Artikels:
Allgemeine Länderinformationen | Informationen rund um den Projekteinsatz | Meldepflichten, Steuern und Versicherungen | Persönliche Eindrücke | Buchtipps
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Projekteinsätze im Ausland sind für viele IT-Spezialisten reizvoll, aber auch mit einer Menge Fragen verbunden: Wo werde ich wohnen? Welcher Stundensatz ist angemessen? Muss ich meinen Aufenthalt irgendwelchen Behörden melden? Wo bin ich steuerpflichtig?

Etwas Licht ins Dunkel bringt eine neue GULP Serie, in der auslandserfahrene IT-FreiberuflerInnen relevante Fragen zum Projekteinsatz in einem bestimmten Land beantworten. Diese Leitfäden geben auslandsinteressierte Freiberufler eine erste Orientierung, was sie im jeweiligen Land erwartet bzw. erwarten kann. Da sie persönliche Erfahrungen der befragten IT-Experten widerspiegeln, erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch eine Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ersetzen sie nicht.

Der freiberufliche Unternehmensberater Thomas Meysing wohnte und arbeitete von 1997 bis 2003 dort, wo viele Deutsche gerne Urlaub machen: in Spanien. Er ist seit über zehn Jahren in der Unternehmens- und IT-Beratung tätig und spezialisiert auf die Bereiche Logistik und Fertigung, insbesondere im Umfeld von Oracle e-Business Projekten. Für GULP hat er seine Spanien-Erfahrungen zusammengefasst.

 

Allgemeine Länderinformationen nach oben
   
o Welche Sprachen werden in Spanien gesprochen?
Spanisch (Castellano), Catalán, Gallego, Euskadi
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Welche Sprachkenntnisse sind notwendig?
Projektsprache ist in den allermeisten Fällen Spanisch (Castellano) und unabdingbar. Üblicherweise wird erwartet, dass die projektspezifischen Begriffe (der Branche, der relevanten Geschäftsprozesse, der Software etc.) geläufig sind. Solide Englischkenntnisse werden bei Beratern als gegeben vorausgesetzt. In Galizien, im Baskenland und in Katalonien ist Castellano nicht unbedingt die Muttersprache der Bevölkerung. In Projekten, die in diesen Regionen stattfinden, kann es passieren, dass man als Ausländer, der nur Castellano spricht, nicht alles mitbekommt. Je nach Projektposition und -aufgabe könnte sich dies als Nachteil erweisen.

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Welche Währung gilt?
Euro

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Unterkunft: Hotel oder besser Zimmer mieten?
In der Regel wird das Hotelzimmer die bessere Alternative sein; der spanische Mietwohnungsmarkt für kleine Wohnungen ist vergleichsweise klein. Das Angebot (in den Ballungszentren) ist entsprechend überteuert; die Informationsbeschaffung über vernünftige Angebote gestaltet sich schwieriger als in Deutschland. Man kann jedoch davon ausgehen, dass über die Projektadministration eine günstige (Hotel-)Unterkunft empfohlen bzw. beschafft wird.

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Sind die Lebenshaltungskosten höher oder niedriger als in Deutschland?
Die Lebenshaltungskosten variieren in Spanien stark von Region zu Region. In den beiden dominierenden Wirtschaftszentren Madrid und Barcelona lebt es sich ähnlich teuer wie in Frankfurt, Düsseldorf oder München. In der Provinz, besonders im Süden des Landes, ist das Preisniveau deutlich niedriger. Allerdings ist bei Projekteinsätzen außerhalb der beiden Ballungsgebiete zu beachten, dass sich mitunter sehr lange Reisezeiten vom Flugplatz bis zum Einsatzort/Firmensitz ergeben – dieser Umstand kann sich als zusätzlicher Kostenfaktor herausstellen. Die spanische Gastfreundschaft und Lebensart sind bekannt, Langeweile wird auch außerhalb der Arbeitszeiten nicht aufkommen. Bei spanischen Projektteams gibt's schließlich hin und wieder auch etwas zu feiern...

 

 

Informationen rund um den Projekteinsatz nach oben
   
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In welcher Position waren Sie tätig?
Unterschiedlich; von Projektmitarbeit bis Projektleitung

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In welchen Branchen waren Sie eingesetzt?
Verschiedene Branchen; allg. Unternehmensberatung; Beratung im Umfeld von Oracle e-Business Projekten

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Wie lange dauerten die Projekte?
Unterschiedlich, zwischen 1 Monat und 1 Jahr

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Waren Sie über eine Agentur im Projekt?
Keine Agenturen; immer Direktkontakte; Entweder als freier Mitarbeiter/Berater des Endkunden oder als freier Mitarbeiter von spanischen Beratungsgesellschaften.

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Sind Ihnen Unterschiede zwischen deutschen und spanischen Vermittlungsagenturen bekannt?
In Spanien haben sich deutlich weniger Agenturen etabliert als in Deutschland. Der Zugang zu spanischen Agenturen ist keineswegs einfach, da sie oftmals einen Branchenfokus haben oder lokal agieren. Auch für international tätige Agenturen gestaltet sich der Zugang zum spanischen Markt als schwierig; ihr Marktanteil ist noch verhältnismäßig klein. Persönliche Kontakte und Empfehlungen spielen bei der Projektakquise eine insgesamt deutlich größere Rolle als hierzulande gewohnt.

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Welche Besonderheiten gibt es bei Vertragsverhandlungen?
Es kann nicht schaden, sich in Spanien auf gewiefte Verhandlungspartner einzustellen. Selbst wenn ein Verhandlungsergebnis im Grunde genommen bereits feststehen sollte, wäre es unter Umständen leichtsinnig, die Verhandlung als reine Formsache anzusehen. Eine Verhandlung wird tendenziell eher zelebriert als bei uns. Dabei sollte der Stolz des Gegenübers in jedem Fall gebührend beachtet werden. Man geht davon aus, dass beide Parteien über starke Positionen verfügen und diese auch entsprechend darstellen. Ebenso wird davon ausgegangen, dass beide Parteien am Ende einen beachtlichen Verhandlungserfolg aufweisen werden – dieser "Spielraum" sollte also von vornherein einkalkuliert werden.

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Sind die Verträge einfacher oder komplizierter gestaltet als in Deutschland?
Auf den schriftlichen Vertrag wird tendenziell weniger Wert gelegt als bei uns; Verträge sind in der Regel also eher einfacher gestaltet und geben den groben Rahmen der Zusammenarbeit wieder. Der Versuch, den schriftlichen Vertrag penibel genau auszuformulieren, kann sich schlimmstenfalls als der Anfang vom Ende herausstellen. Man braucht sich hier nichts vormachen – als Deutscher ist es in Südeuropa nicht weiter nötig, dem Bild des "Erbsenzählers" noch irgendwie Vorschub zu leisten. Es geht eher darum, von Anfang an dieser Erwartungshaltung entgegenzuwirken…

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Gibt es Besonderheiten bei der Rechnungsstellung?
Formell wie in der EU üblich. Es schadet jedoch gewiss nicht, dafür zu sorgen, dass die Rechnung in der Kreditorenabteilung nicht untergeht – die Rechnung darf also optisch durchaus etwas hermachen. Die Zahlungsbedingungen sollten einwandfrei formuliert und gut erkennbar sein. Zudem kann es sinnvoll sein, die Rechnung zweisprachig (spanisch/englisch) zu verfassen.

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Welcher Stundensatz wird erzielt?
In der Regel werden Tagessätze ausgehandelt. Diese bewegen sich (sofern sie mit spanischen Firmen vereinbart werden), bei etwa zwei Drittel des in Deutschland üblichen Niveaus.

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Wie steht's um die Zahlungsmoral?
"Pünktlich" kann in Bezug auf Zahlungen schon einmal ein dehnbarer Begriff sein. Höfliches, aber bestimmtes Nachfragen hilft meistens; selbst wenn man dies bei der ersten Rechnung zwei- oder dreimal tun muss. Auch bei Kreditorenabteilungen oder der Projektadministration gilt: Gute persönliche Kontakte sind der beste Garant dafür, dass solche Aufgaben rechtzeitig erledigt werden. Ein Fehler wäre es wohl, hier vorschnell zum Mahnwesen greifen zu wollen.

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Welches Recht gilt bei Streitigkeiten?
Bei einem Vertrag, der in Spanien mit einer spanischen Firma vereinbart wird, gilt auch spanisches Recht. Zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird es jedoch nicht so leicht kommen – dafür ist die grundsätzliche Bereitschaft, sich zu einigen, zu groß. Was auch immer zu einer Streitigkeit geführt haben mag – die Wahrscheinlichkeit, dass man sich halbwegs im Guten trennt, ist generell gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass dabei die letzte Rechnung nicht beglichen wird, dürfte jedoch genauso groß sein…

 

 

Meldepflichten, Steuern und Versicherungen nach oben
   

Hinweis: Die nachfolgenden Fragen wurden durch Eigenrecherche von GULP beantwortet und sind mit Quellenangabe gekennzeichnet.

o Benötigt man eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung?
Bei einem Aufenthalt von unter drei Monaten reicht für die Aufnahme einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit ein gültiger Pass bzw. Personalausweis. Es gibt weder eine Meldepflicht, noch bedarf es einer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung. Dauert der Aufenthalt in Spanien länger als drei Monate ist man verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) des Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu ist in der Regel die Vorlage des deutschen Reisepasses und der Nachweis eines Wohnsitzes in der Gemeinde erforderlich (z.B. Mietvertrag, Vertrag über Untermiete, Nachweis von Grundeigentum). Die Verpflichtung zur Beantragung einer ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigung (permiso de residencia) für EU-Angehörige ist generell entfallen, sofern es sich um selbständige- oder unselbständige Berufstätige bzw. Studenten handelt. Allerdings zeigt die Praxis, dass die Erledigung von Rechtsgeschäften oft erleichtert wird, wenn man sich nicht nur mit dem deutschen Reisepass, sondern auch mit einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen kann. Die permiso de residencia kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden. (Quelle: Deutsche Botschaft Madrid externer Link)
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Besteht Sozialversicherungspflicht?
Selbstständige und Freiberufler, die erstmals in Spanien arbeiten, müssen sich bei der Sozialversicherung anmelden. Informationen über die Aufnahme, An- und Abmeldung von Arbeitnehmern, Anmeldung von Unternehmen und Beitragsleistung bei der Leitung der Hauptkasse der Sozialversicherung: Dirección General de la Tesorería General de la Seguridad Social externer Link in Madrid (Quelle: EUROPA externer Link, Informationsportal der Europäischen Kommission).

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Ist man in Spanien steuerpflichtig?
Die Besteuerung des Einkommens ist unterschiedlich, je nachdem ob der Wohnsitz in oder außerhalb Spaniens liegt. Wer in Spanien wohnt muss dort Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) auf alle Einkünfte bezahlen, unabhängig davon, in welchem Land sie erzielt worden sind. Spanien hat mit den anderen Mitgliedstaaten – außer Zypern und Malta – Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, damit Einkünfte nicht zweimal besteuert werden. Werden also in einem anderen Mitgliedstaat Einkünfte erzielt, so sind diese je nach den Bestimmungen des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens entweder in Spanien oder in dem anderen Mitgliedstaat oder aber in beiden Ländern anteilig zu versteuern. Steuerpflichtig sind die Einkünfte, die im Laufe des Steuerjahres erzielt werden. Der Steuersatz wächst mit zunehmendem steuerpflichtigen Einkommen. Freiberufler müssen pauschale Steuervorauszahlungen auf Ihre Einkünfte leisten. Unternehmer oder Selbständige müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten, deren Höhe sich nach der für das Steuerjahr voraussichtlich geschuldeten Steuer richtet. Wer im Ausland wohnt, aber in Spanien Einkünfte erzielt, unterliegt der Einkommensteuer für Gebietsfremde (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, kurz IRPF). Personen, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben und mindestens 75 % ihres Einkommens in Spanien mit selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit oder Gewerbetätigkeit erzielt haben, können sich für eine Besteuerung nach dem IRPF entscheiden. (Quelle: EUROPA)

 

 

Persönliche Eindrücke nach oben
   
o Wie sind die Marktchancen für IT-Selbstständige in Spanien?
Noch gilt: generell geringer als in Deutschland.
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Was sollte man im Umgang mit Kollegen bzw. Einheimischen berücksichtigen?
Projektarbeit ist in Spanien keinesfalls weniger anspruchsvoll als in Deutschland. In spanischen Projekten wird vieles mündlich vereinbart, wenig geschrieben und noch weniger unterschrieben. Projektpläne sind weniger detailliert und haben, was die Mitwirkung des Kunden angeht, oftmals weniger verbindlichen Charakter. Spanische Freiberufler bekunden immer wieder, bevorzugt nördlich der Pyrenäen Projekte zu suchen. Das gibt zu denken…

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Was waren für Sie die größten Probleme in Spanien?
Die größte Schwierigkeit hat die Projektakquise bereitet.

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Was gefiel Ihnen besonders gut?
Speziell bei der Projektarbeit: Die in Spanien weit verbreitete Fähigkeit, gekonnt zu improvisieren.

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Ist der Projekteinsatz in diesem Land aus Ihrer Sicht zu empfehlen?
Grundsätzlich ja. In Spanien kann man viel lernen, insbesondere was den flexiblen Umgang mit sich ändernden Gegebenheiten angeht. Man kann schnell ein erweitertes Bewusstsein aufbauen für das, was wichtig ist und was nicht. In spanischen Projekten kann man schön erkennen, wie viel Detailplanung im Vorfeld wirklich nötig ist, um ein Ziel zu erreichen, frei nach dem Motto "Es gibt keine Wege, Wege entstehen durch gehen".

 

 

Buchtipps: nach oben
   
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Spanien heute: Politik - Wirtschaft - Kultur / Benecker, Oehrlein. Frankfurt am Main: Vervuert, 1991. ISBN 3-89354-042-3

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Gebrauchsanweisung für Spanien / Ingendaay. München: Piper, 2002. ISBN 3-492-27518-4

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Nachbar Spanien - Leitfaden für das gute Verständnis eines stolzen Landes / Siemark. Frankfurt am Main: FAZ, 1995. ISBN 3-929368-37-4

 

 

GULP übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

Näheres zum Thema erhalten Sie beim Verfasser Thomas Meysing.
Thomas Meysing behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2006

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Super informativ, vielen Dank! (Oktober 2006)"


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