Marktklima aktuell

Oktober 2009

GULP beleuchtet seit dem Jahr 2006 die Befindlichkeiten im IT-Projektmarkt: Die Artikelreihe "Marktklima aktuell" wird auf Basis der Einträge der IT-Freiberufler in die GULP Weiße Liste Passwort geschützter Bereich erstellt.

"Marktklima aktuell" ist der Gradmesser für das Verhältnis von IT-Freiberuflern und Projektanbietern - und richtet den Blick auch dorthin, wo es weh tut.
Datenbasis (Stand: September 2009)
Grundlage der Auswertung ist die GULP Weiße Liste Passwort geschützter Bereich, in der IT-Freiberufler bisher über 8.500 Bewertungen zu Projektanbietern in 25 Kategorien abgegeben haben. Tragen auch Sie Ihre Erfahrungen ein!
 
Vertrauen in Verträge
 
Den angebotenen Vertrag habe ich...
 
Der Anteil der ohne Änderungen unterschriebenen Projektverträge ist unter die 60-Prozent-Marke gesunken – sind IT-Freiberufler kritischer geworden? Die Entwicklung überrascht angesichts der Tatsache, dass in manchen Bereichen die Konkurrenz in den letzten Monaten größer geworden ist, und damit auch der Druck auf die IT-Freelancer. Möglich ist auf der anderen Seite, dass sich die Verträge 2009 weniger mit den Vorstellungen der Selbstständigen decken – eben genau weil die Verhandlungsposition mancher Projektanbieter stärker geworden ist.

Erst die Verhandlung, dann der Vertrag

Wenn der Vertrag sofort unterschrieben wird, heißt das, dass sich IT-Freiberufler und Projektanbieter zum Zeitpunkt des Signierens einig waren. Es bedeutet aber nicht, dass es gar keine Verhandlungen gegeben hätte: Es empfiehlt sich nämlich sehr, alle Details im Vorfeld mündlich abzusprechen und nicht erst mit dem Verhandeln zu beginnen, wenn der Vertrag auf dem Tisch liegt. Das spart den Vertragsparteien Zeit und Ärger.

Unterschrift nach Änderungen

In 33,3 Prozent der Fälle stießen dem IT-Freiberufler Vertragsinhalte auf, so dass er das Schriftstück nur nach Änderungen unterzeichnet hat. Das sind 31 Prozent mehr als im Jahr 2006 – ein deutlicher Sprung. Korrekturbedürftig können verschiedene Teile des Vertrags sein, etwa unvollständige oder schwammige Tätigkeitsbeschreibungen, falsche Vertragsbezeichnungen, Abweichung von mündlichen Vereinbarungen, Klauseln zu Kundenschutz und Zahlungsfristen, Verträge in Entwurfsfassung oder Vertragsstrafen. Auch kommt vor, dass aus dem Schriftstück nicht eindeutig hervorgeht, ob es sich um einen Werk- oder einen Dienstvertrag handelt. Oder die Vertragsart passt nicht zum wirklichen Auftrag. Auch das Thema Scheinselbstständigkeit ist ein Punkt – im Vertrag sollten keine Regelungen und Formulierungen enthalten sein, die für eine abhängige Beschäftigung sprechen könnten (siehe dazu den Artikel "Selbstständig oder angestellt?").

Keine Einigung möglich?

9,1 Prozent der IT-Freiberufler geben bei ihrem Eintrag in die GULP Weiße Liste an, den Vertrag nicht unterschrieben zu haben. Hier wurden sich beide Parteien nicht einig. Oder aber es gab – recht unüblich – gar kein Schriftstück, sondern nur mündliche Absprachen. Hier gilt zu bedenken, dass diese im Zweifelsfall belegt werden müssen, zum Beispiel durch Zeugen oder Protokolle. Tipps dazu gibt der Artikel "Kein Warten auf den Projektvertrag".

Haben Sie selbst Erfahrungen gemacht – egal ob sehr gut, mittelmäßig oder schlecht? Bewerten Sie Ihren Projektanbieter in der GULP Weißen Liste Passwort geschützter Bereich!
 
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Kommentare zu diesem Artikel:

"Klasse zusammenfassung! (Oktober 2009)"

"Die meissten "Standardverträge" enthalten immer Passagen, die so nicht angenommen werden können bzw. manchmal sogar dürften. Ich werte diesen interessanten Artikel so, dass jetzt wirklich mehr Freiberufler erst einmal lesen, was sie unterschreiben sollen und das freut mich. Weiter so! Vielleicht erreichen wir dann einmal, dass über 50% der Verträge erst nach Änderungen unterschrieben werden, denn die Standertvertäge werden (und können?) sich nicht auf alle individuellen Befindlichkeiten eines jeden Freiberuflers ändern. (Oktober 2009)"

"Die Verträge werden länger und schon allein dadurch schlimmer. Ich habe gerade jetzt wieder ein Monster von 14 Seiten plus Anhänge vor mir und das für einen 5 Tages-Kurzzeiteinsatz. Liebe Vermittler - sonst geht es Euch noch gut? Ich unterschreibe solche Dinger schon aus Prinzip nie - bin schon kräfitg am rausstreichen. (Oktober 2009)"

"Es ist mir eine Freude ungültige Passagen / ungültige Teile eines Vertrages bewusst zu unterschreiben ! 3o Tage Netto - und gut ist. Ansonsten kann man auch ablehnen. Kundenschutz - gerne unterschreiben, da unbillig und ungültig bzw. Karenzzahlung. Das IT Geschäft als "Freiberufler" ist ein Profi Geschäft - und die können Verträge lesen. (Oktober 2009)"

"Es ist zu differenzieren zwischen Rahmen- und Einzelverträgen. So werden Freiberufler in den Rahmenvertägen oft in eine Haftung gedrängt, die unangemessen ist, falls der Projektanbieter/-vermittler selber eine GmbH ist. Gerne werden neuerdings auch reichlich versteckt Preisabschläge (Skonto, z.B. 3%) bei sofortiger zahlung der Honorare vereinbart. In den Einzelverträgen sollte man auch auf die eindeutige Nennung des Einsatzortes achten, da ansonsten unkalkulierte Reisekosten auf den Auftranehmer zukommen könnten. (Oktober 2009)"