Marktklima aktuell
Oktober 2009
| GULP beleuchtet seit dem Jahr 2006 die Befindlichkeiten im IT-Projektmarkt: Die Artikelreihe "Marktklima aktuell" wird auf Basis der Einträge
der IT-Freiberufler in die GULP Weiße Liste "Marktklima aktuell" ist der Gradmesser für das Verhältnis von IT-Freiberuflern und Projektanbietern - und richtet den Blick auch dorthin, wo es weh tut. |
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| Vertrauen in Verträge | ||||
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| Der Anteil der ohne Änderungen unterschriebenen Projektverträge ist unter die 60-Prozent-Marke gesunken – sind IT-Freiberufler kritischer geworden? Die
Entwicklung überrascht angesichts der Tatsache, dass in manchen Bereichen die Konkurrenz in den letzten Monaten größer geworden ist, und damit auch der Druck auf die IT-Freelancer.
Möglich ist auf der anderen Seite, dass sich die Verträge 2009 weniger mit den Vorstellungen der Selbstständigen decken – eben genau weil die Verhandlungsposition mancher Projektanbieter
stärker geworden ist. Erst die Verhandlung, dann der Vertrag Wenn der Vertrag sofort unterschrieben wird, heißt das, dass sich IT-Freiberufler und Projektanbieter zum Zeitpunkt des Signierens einig waren. Es bedeutet aber nicht, dass es gar keine Verhandlungen gegeben hätte: Es empfiehlt sich nämlich sehr, alle Details im Vorfeld mündlich abzusprechen und nicht erst mit dem Verhandeln zu beginnen, wenn der Vertrag auf dem Tisch liegt. Das spart den Vertragsparteien Zeit und Ärger. Unterschrift nach Änderungen In 33,3 Prozent der Fälle stießen dem IT-Freiberufler Vertragsinhalte auf, so dass er das Schriftstück nur nach Änderungen unterzeichnet hat. Das sind 31 Prozent mehr als im Jahr 2006 – ein deutlicher Sprung. Korrekturbedürftig können verschiedene Teile des Vertrags sein, etwa unvollständige oder schwammige Tätigkeitsbeschreibungen, falsche Vertragsbezeichnungen, Abweichung von mündlichen Vereinbarungen, Klauseln zu Kundenschutz und Zahlungsfristen, Verträge in Entwurfsfassung oder Vertragsstrafen. Auch kommt vor, dass aus dem Schriftstück nicht eindeutig hervorgeht, ob es sich um einen Werk- oder einen Dienstvertrag handelt. Oder die Vertragsart passt nicht zum wirklichen Auftrag. Auch das Thema Scheinselbstständigkeit ist ein Punkt – im Vertrag sollten keine Regelungen und Formulierungen enthalten sein, die für eine abhängige Beschäftigung sprechen könnten (siehe dazu den Artikel "Selbstständig oder angestellt?"). Keine Einigung möglich? 9,1 Prozent der IT-Freiberufler geben bei ihrem Eintrag in die GULP Weiße Liste an, den Vertrag nicht unterschrieben zu haben. Hier wurden sich beide Parteien nicht einig. Oder aber es gab – recht unüblich – gar kein Schriftstück, sondern nur mündliche Absprachen. Hier gilt zu bedenken, dass diese im Zweifelsfall belegt werden müssen, zum Beispiel durch Zeugen oder Protokolle. Tipps dazu gibt der Artikel "Kein Warten auf den Projektvertrag". Haben Sie selbst Erfahrungen gemacht – egal ob sehr gut, mittelmäßig oder schlecht? Bewerten Sie Ihren Projektanbieter in der GULP Weißen Liste |
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Weitere Informationen zum Thema bei GULP:
- Artikel in der GULP Knowledge Base
- Desorganisierte Leistungsänderungen in IT-Verträgen
- Kein Warten auf den Projektvertrag
- Der IT-Dienstvertrag als Freund des Auftragnehmers
- Werk- vs. Dienstvertrag
- Kategorie "Law & Order" in der GULP Knowledge Base: Nützliche Informationen und Hinweise zu juristischen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen
- Von IT-Freiberuflern für IT-Freiberufler
- GULP Anwaltsverzeichnis: Von IT-Freiberuflern empfohlene Anwälte
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