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Neue Chance für Softwarepatente?

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(April 2006)
Inhalt dieses Artikels:
Nein zu Softwarepatenten | Neue Idee: Gemeinschaftspatent | Heikle Passage "Fallrecht"
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Um das ehemals heftig umstrittene Thema der Softwarepatentierung ist es seit der Entscheidung des EU-Parlaments im Juli 2005 eher still geworden. Das Parlament lehnte die Richtlinie zum Schutz computerimplementierter Erfindungen ab, womit Softwarepatente ein für alle mal vom Tisch sein sollten. In der letzten Zeit jedoch mehren sich die Meldungen, dass sich für die Befürworter von Softwarepatenten eine neue Handlungsmöglichkeit eröffnen könnte.

Die EU-Kommission plant nämlich, ein EU-weit gültiges Gemeinschaftspatent (GemPat) einzuführen. Die Patentgegner sind alarmiert und befürchten, dass damit Softwarepatente nun doch noch, sozusagen durch die "Hintertür", zur Praxis werden könnten.

 

Nein zu Softwarepatenten nach oben
   

Das Ziel der gekippten EU-Richtlinie zu Softwarepatenten war eine europaweite Vereinheitlichung der Softwarepatentierung in den EU-Mitgliedstaaten. Dass dieser letztendlich eine Absage erteilt wurde, stieß auch im IT-Projektmarkt auf Zustimmung. Denn Freiberufler als auch Projektanbieter sahen durch die Richtlinie vor allem negative Folgen auf sich zukommen, u.a. mehr Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Dem Argument der Richtlinienförderer durch Patente eigene Erfindungen schützen und damit Lizenzeinnahmen erzielen zu können, stimmten in einer GULP Umfrage nur 2 % der IT-Selbstständigen zu. Die Mehrheit von 70 % sah in der Richtlinie vor allem eine Existenzgefährdung. Denn durch Patentierung grundlegender Konzepte und Ideen wäre Softwareentwicklung ohne gleichzeitige Patentverletzung unmöglich.

Die Softwarepatent-Gegner sind vielmehr der Ansicht, dass Erfindungen bereits ausreichend durch das Urheberrecht, das automatisch für den Software-Entwickler gilt, vor Nachahmern geschützt seien. Dieses erstreckt sich auf den entwickelten Quellcode, der geheimgehalten wird, während das Programm zur Ausführung verfügbar ist. Patente indes sichern dem Inhaber das Monopolrecht und schließen damit andere Teilnehmer von der Verwendung komplett aus. Somit bedeutete die Ablehnung der EU-Richtlinie für viele IT-Entwickler und –Anwender den Schutz vor zahlreichen Patentklagen und hohen Kosten für Patentrecherchen.

 

 

Neue Idee: Gemeinschaftspatent nach oben
   

Doch nun gibt es den neuen Vorstoß der Europäischen Kommission ein EU-weit gültiges Gemeinschaftspatent (GemPat) einzurichten. Deswegen schrillen bei Softwarepatent-Gegnern die Alarmglocken. Sie befürchten, dass Softwarepatente in Europa damit eine stärkere rechtliche Basis erhalten. Warum?

Für das GemPat wäre das Europäische Patentamt (EPA) verantwortlich. Doch gerade dieses steht bei Patentgegnern heftig in der Kritik. So hat nach Aussage von Organisationen wie patentfrei.de und NoSoftwarePatents.com das EPA bereits in der Vergangenheit über 30.000 Softwarepatente – meist auf grundlegende und triviale Funktionen – erteilt. Damit handelte es entgegen geltendem Recht, das Patente auf Software "als solche" untersagt. Bislang hat sich die konträre Vergabepraxis des EPA nicht zentral in der Union ausgewirkt, was sich aber durch das GemPat ändern könnte. Aufgrund seiner Verantwortlichkeit bekäme das EPA mehr Macht und könnte seine Vergabepraxis somit auch in der EU durchsetzen.

 

 

Heikle Passage "Fallrecht" nach oben
   

Zudem sieht der neue Richtlinienentwurf vor, dass das EPA auf das GemPat das Fallrecht anwenden soll, das es entwickelt hat. Das hieße, dass sich die zukünftige Patenterteilung am gängigen Vorgehen der EPA ausrichtet. Danach wäre theoretisch jegliche Software patentierbar. Die Patent-Gegner fordern deshalb, Software von diesem Fallrecht ausdrücklich auszunehmen.

Sollte sich zusätzlich noch die letztinstanzliche Rechtsprechung der Praxis des EPA beugen, würde das jede Menge Patentklagen in Europa nach sich ziehen. Bislang scheiterte die Durchsetzung von Patentverletzungsklagen an der nationalen Gerichtsbarkeit. Da aber im GemPat-Entwurf vorgesehen ist, eine höchstrichterliche Instanz einzurichten, die Patentstreitigkeiten in der EU regelt (European Patent Litigation Agreement), würden nationale Gerichte ihre letztinstanzliche Entscheidungshoheit an eben diese verlieren. Und während die Befürworter preisen, dass mit dem GemPat endlich Rechtssicherheit in der EU herrschen werde, ist sich die Gegenpartei sicher, dass damit Softwareentwickler jederzeit wegen Patentrechtsverletzungen verklagt werden können.

Ein Anhörung in Sachen GemPat und die zukünftige Ausrichtung des Patentschutzsystems in Europa wird die EU-Kommission voraussichtlich im Juni 2006 in Brüssel durchführen. Bis also auch hier eine endgültige Entscheidung getroffen ist, wird das Thema Softwarepatente weiterhin für Zündstoff zwischen Befürwortern und Gegnern sorgen.

 

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Wenn das Patentgericht die gleichen Maßstäbe bezüglich Erfindungshöhe wie beim Computer (wurde verweigert) anwendet, dann wäre das nicht weiter schlimm. Dann hätte maximal Visicalc als 1. spreadsheet-Programm ein Patent bekommen. Aber da bei der Ausbildung der Juristen Programmierkenntnisse höchstwahrscheinlich einen minderen Stellenwert haben, sind wie in USA solche Trivialitäten wie Ein-Klick-Bestellung oder Abstrusitäten wie dreieckige Radio-Buttons zu erwarten. (April 2006)"


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