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Softwarepatente in Europa – Aktuelle Situation

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(März 2007)
Inhalt dieses Artikels:
Vorhaben des EPLA | Mängel im EPLA-Entwurf | Wirtschaftliche Folgen von Softwarepatenten
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Autor: Dipl.-Phys. Johannes Sommer, Initiative patentfrei.de

Nachdem die EU-Richtlinie über die so genannten "computer-implementierten Erfindungen" im Jahr 2005 durch das Europaparlament entschieden abgelehnt wurde, wird derzeit versucht, Softwarepatentierung mit Hilfe einer Änderung der zuständigen Gerichtsbarkeit für zulässig zu erklären. Die Bundesregierung will dieses Vorhaben mit der Bezeichnung EPLA (European Patent Litigation Agreement) im Rahmen des deutschen Vorsitzes im EU-Ministerrat nun entscheidend voranbringen. Die Folgen für Entwickler, Anwender und die wirtschaftliche Entwicklung erläutert Johannes Sommer von der Initiative patentfrei.de.

 

Vorhaben des EPLA nach oben
   

In Europa sind nach geltendem Gesetz Computerprogramme dem Urheberrecht unterstellt und von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Trotzdem wurden vom Europäischen Patentamt (EPA) bereits 30.000 bis 50.000 Softwarepatente erteilt. Patentiert wurden dabei überwiegend grundlegende und triviale Programmfunktionen, so dass bereits heute fast jede Software mit Patenten in Konflikt steht. Diese Patente konzentrieren sich in den Händen von überwiegend nichteuropäischen Großunternehmen. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage sind Softwarepatente in den Mitgliedstaaten der EU aber bisher nur sehr unsicher einklagbar. Die Patentinhaber drängen daher auf neue rechtliche Regelungen, um größeren Nutzen aus ihren Patenten ziehen zu können.

Derzeit kann ein europäisches Patent, wenn es einmal erteilt ist, nur in den einzelnen Vertragsstaaten vor den nationalen Gerichten durchgesetzt werden. Ebenso muss jeder, der nach Ablauf der neunmonatigen Einspruchsfrist ein europäisches Patent beseitigen will, Nichtigkeitsklage in allen einzelnen Staaten erheben, in denen das Patent gültig ist und in denen er es beseitigen will.

Der EPLA-Entwurf, ausgearbeitet durch die Europäische Patentorganisation (EPO), sieht u.a. die Schaffung eines Europäischen Patentgerichts (EPGt) vor, das für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit europäischen Patenten zuständig ist. Dieses Höchstgericht könnte letztinstanzlich europaweit wirksame Rechtsnormen im Patentwesen durch Fallrecht setzen. Die Unterzeichnerstaaten des EPLA würden zu einem integrierten Gerichtswesen mit einheitlichen Verfahrensregeln und einem gemeinsamen Berufungsgericht verpflichtet.

 

 

Mängel im EPLA-Entwurf nach oben
   

Der Entwurf des EPLA ist umstritten. Die Befürworter des EPLA nennen als Hauptargumente die angestrebte Vereinfachung des Gerichtswesens und die Einheitlichkeit der Gesetzesauslegung. Gegner und Kritiker sehen allerdings zahlreiche Mängel und Gefahren im aktuellen Entwurf:

o  Die enge personelle Verflechtung des vorgeschlagenen EPLA-Patentgerichts mit der Europäischen Patentorganisation widerspricht Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Richter.
o  Ein mit der EPO verzahntes Patentgericht würde zur Legitimierung der Erteilungs- und Spruchpraxis des Europäischen Patentamts und damit zehntausender unerwünschter Trivial- und Softwarepatente durch Fallrecht führen.
o  Die Kosten der allermeisten Rechtsstreitigkeiten würden erhöht.
o  Durch das EPLA würde eine höchstinstanzliche europäische Gerichtsbarkeit für Patentauseinandersetzungen außerhalb des Rechtsrahmens der EU eingerichtet werden. Die EU gäbe dadurch entscheidende Kompetenzen unwiderruflich aus der Hand.


Wie Heise online Mitte Februar 2007 berichtete, hält der juristische Dienst des EU-Parlaments das EPLA für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.

Bislang sind sich auch die EU-Justizminister in Sachen EPLA (noch) nicht einig. Vor allem Frankreich signalisierte im Ministerrat Anfang Dezember 2006, dass es ein Patentgericht im EU-Rechtsrahmen wünscht und arbeitete einen Vorschlag hierfür aus. Laut Artikeln von Heise online und der Brüsseler Wochenzeitung European Voice Ende März 2007 propagiert nun auch die Kommission die gewünschte Einbettung des Patentgerichts in den EU-Rahmen in einem noch nicht veröffentlichten Papier.

Verschiedene inoffizielle Quellen verlautbaren jedoch, dass der Alternativ-Vorschlag vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) - in der Funktion als Ratsvorsitz - im Wettbewerbsrat nicht unterstützt wird. Man erhofft sich vielmehr nach den Präsidentschaftswahlen in Frankreich am 22. April einen Kurswechsel in der französischen Position. Ob die Kommission die Veröffentlichung ihres Papiers bis dahin zurückhalten und ihren Vorschlag möglicherweise noch abändern wird, bleibt abzuwarten.

(Anmerkung: Der Vorschlag der Kommission wurde kurz nach Liveschaltung dieses GULP-Artikels veröffentlicht.)

 

 

Wirtschaftliche Folgen von Softwarepatenten nach oben
   

Sollten Softwarepatente rechtlich durchsetzbar werden, hätte dies gravierende negative Folgen für die mittelständische Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Europa:

o  Verlust von Verwertungsrechten
Patente im Softwarebereich entwerten die Verwertungsrechte der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. Sie bringen die Urheber um den Ertrag ihrer Leistungen.
o  Unkalkulierbare Haftungsrisken
Neben Lizenzkosten kann ein Patentinhaber u.a. Unterlassung und Schadensersatz fordern. Angesichts der enormen Haftungs- und Kostenrisiken bei Patentverletzungen und Patentnichtigkeitsklagen stellen Softwarepatente eine existentielle Bedrohung besonders für kleine und mittelständische Unternehmen dar.
o  Persönliche Haftung auch für Geschäftsführer
Bei Schutzrechtsverletzungen können auch Geschäftsführer persönlich in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden, wenn Ihnen die Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflichten, z.B. versäumte Patentrecherche, nachgewiesen werden kann.
o  Arbeitsmarkt und Innovation
Da die europäische Softwarebranche besonders durch innovative kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist, wären die negativen Folgen einer Monopolisierung der Branche für Arbeitsmarkt und Innovation immens. Für Endanwender würde dies weniger Auswahl an Software und geringere Qualität bedeuten.
o  Höhere Kosten von Software
Patentinhaber könnten Entwickler durch die Forderung von Lizenzkosten für die angebliche Verwendung ihrer "Erfindungen" zur Ader lassen. Diese Kosten würden sich als höhere Preise für Endanwender niederschlagen.


Um die Rechtsunsicherheit durch Softwarepatente für kleine und mittelständische Unternehmen zu beseitigen, fordert die Unternehmerinitiative patentfrei.de in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin externer Link folgende Maßnahmen:

  1. Verzicht auf das EPLA, ein Höchstgericht muss in den EU-Rechtsrahmen eingebettet sein.
  2. Keine Beschäftigten der EPO in europäischen Rechtsprechungsorganen.
  3. Änderung der Prüfungsrichtlinien und unabhängige Kontrolle des EPA.
  4. Schaffung einer europaweiten Regelung, die Softwarepatente unmissverständlich untersagt.
 

 

Nähere Informationen zur Initiative und der Aktion "Gemeinsame Erklärung gegen Softwarepatentierung" externer Link erhalten Sie unter www.patentfrei.de. externer Link
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007 Johannes Sommer

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Guter Überblick, wichtig, dass das Thema durch solche Artikel im Bewusstsein der IT'ler bleibt. (April 2007)"

"Längerfristig kommt wohl die Patentierung von Trivial Code - womit den kleineren Firmen endgültig der Markt verbaut ist, da man das Risiko einer teuren Eigenentwicklung gar nicht tragen kann - die dann (vielleicht?) am Markt erfolgreich ist, das Ergebnis ist aber den Patentinhabern abzuliefern. Kein Mensch schreibt dann irgendwelche clevere Routinen. (März 2007)"


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