Autor: Dipl.-Phys. Johannes Sommer, Initiative patentfrei.de
Nachdem die EU-Richtlinie über
die so genannten "computer-implementierten Erfindungen" im
Jahr 2005 durch das Europaparlament entschieden abgelehnt wurde,
wird derzeit versucht, Softwarepatentierung mit Hilfe einer Änderung
der zuständigen Gerichtsbarkeit für zulässig
zu erklären. Die Bundesregierung will dieses Vorhaben
mit der Bezeichnung EPLA (European Patent Litigation Agreement)
im Rahmen
des deutschen Vorsitzes im EU-Ministerrat nun entscheidend
voranbringen. Die Folgen für Entwickler, Anwender und
die wirtschaftliche Entwicklung erläutert Johannes Sommer
von der Initiative patentfrei.de.
Vorhaben
des EPLA
In Europa sind nach geltendem Gesetz Computerprogramme dem Urheberrecht
unterstellt und von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Trotzdem
wurden vom Europäischen Patentamt (EPA) bereits 30.000 bis
50.000 Softwarepatente erteilt. Patentiert wurden dabei überwiegend
grundlegende und triviale Programmfunktionen, so dass bereits heute
fast jede
Software mit Patenten in Konflikt steht. Diese Patente konzentrieren
sich in den Händen von überwiegend nichteuropäischen
Großunternehmen. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage sind
Softwarepatente in den Mitgliedstaaten der EU aber bisher nur sehr
unsicher einklagbar. Die Patentinhaber drängen daher auf neue
rechtliche Regelungen, um größeren Nutzen aus ihren
Patenten ziehen zu können.
Derzeit kann ein europäisches Patent, wenn es einmal erteilt
ist, nur in den einzelnen Vertragsstaaten vor den nationalen Gerichten
durchgesetzt werden. Ebenso muss jeder, der nach Ablauf der neunmonatigen
Einspruchsfrist ein europäisches Patent beseitigen will, Nichtigkeitsklage
in allen einzelnen Staaten erheben, in denen das Patent gültig
ist und in denen er es beseitigen will.
Der EPLA-Entwurf, ausgearbeitet durch die Europäische Patentorganisation
(EPO), sieht u.a. die Schaffung eines Europäischen Patentgerichts
(EPGt) vor, das für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang
mit europäischen Patenten zuständig ist. Dieses Höchstgericht
könnte letztinstanzlich europaweit wirksame Rechtsnormen im
Patentwesen durch Fallrecht setzen. Die Unterzeichnerstaaten des
EPLA würden zu einem integrierten Gerichtswesen mit einheitlichen
Verfahrensregeln und einem gemeinsamen Berufungsgericht verpflichtet.
Mängel
im EPLA-Entwurf
Der Entwurf des EPLA ist umstritten. Die Befürworter des
EPLA nennen als Hauptargumente die angestrebte Vereinfachung des
Gerichtswesens und die Einheitlichkeit der Gesetzesauslegung. Gegner
und Kritiker sehen allerdings zahlreiche Mängel und Gefahren
im aktuellen Entwurf:
Die enge personelle Verflechtung des vorgeschlagenen EPLA-Patentgerichts
mit der Europäischen Patentorganisation widerspricht Gewaltenteilung
und Unabhängigkeit der Richter.
Ein mit der EPO verzahntes Patentgericht würde
zur Legitimierung der Erteilungs- und Spruchpraxis des Europäischen
Patentamts und damit zehntausender unerwünschter Trivial-
und Softwarepatente durch Fallrecht führen.
Die Kosten der allermeisten Rechtsstreitigkeiten
würden erhöht.
Durch das EPLA würde eine höchstinstanzliche
europäische Gerichtsbarkeit für Patentauseinandersetzungen
außerhalb des Rechtsrahmens der EU eingerichtet werden.
Die EU gäbe dadurch entscheidende Kompetenzen unwiderruflich
aus der Hand.
Wie Heise online Mitte Februar 2007 berichtete, hält der juristische
Dienst des EU-Parlaments das EPLA für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.
Bislang sind sich auch die EU-Justizminister in Sachen EPLA (noch)
nicht einig. Vor allem Frankreich signalisierte im Ministerrat Anfang
Dezember 2006, dass es ein Patentgericht im EU-Rechtsrahmen wünscht
und arbeitete einen Vorschlag hierfür aus. Laut Artikeln von
Heise online und der Brüsseler Wochenzeitung European Voice
Ende März 2007 propagiert nun auch die Kommission die gewünschte
Einbettung des Patentgerichts in den EU-Rahmen in einem noch nicht
veröffentlichten Papier.
Verschiedene inoffizielle Quellen verlautbaren jedoch, dass der
Alternativ-Vorschlag vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) - in
der Funktion als Ratsvorsitz - im Wettbewerbsrat nicht unterstützt
wird. Man erhofft sich vielmehr nach den Präsidentschaftswahlen
in Frankreich am 22. April einen Kurswechsel in der französischen
Position. Ob die Kommission die Veröffentlichung ihres Papiers
bis dahin zurückhalten und ihren Vorschlag möglicherweise
noch abändern wird, bleibt abzuwarten.
(Anmerkung: Der Vorschlag der Kommission wurde kurz nach Liveschaltung
dieses GULP-Artikels veröffentlicht.)
Wirtschaftliche
Folgen von Softwarepatenten
Sollten Softwarepatente rechtlich durchsetzbar werden, hätte
dies gravierende negative Folgen für die mittelständische
Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Europa:
Verlust von Verwertungsrechten
Patente im Softwarebereich entwerten die Verwertungsrechte
der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben. Sie
bringen die Urheber um den Ertrag ihrer Leistungen.
Unkalkulierbare Haftungsrisken
Neben Lizenzkosten kann ein Patentinhaber u.a. Unterlassung und Schadensersatz
fordern. Angesichts der enormen Haftungs- und Kostenrisiken
bei Patentverletzungen und Patentnichtigkeitsklagen stellen
Softwarepatente eine existentielle Bedrohung besonders für
kleine und mittelständische Unternehmen dar.
Persönliche Haftung auch für Geschäftsführer
Bei Schutzrechtsverletzungen können auch Geschäftsführer
persönlich in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden,
wenn Ihnen die Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflichten,
z.B. versäumte Patentrecherche, nachgewiesen werden kann.
Arbeitsmarkt und Innovation
Da die europäische Softwarebranche besonders durch innovative
kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist, wären
die negativen Folgen einer Monopolisierung der Branche für
Arbeitsmarkt und Innovation immens. Für Endanwender würde
dies weniger Auswahl an Software und geringere Qualität
bedeuten.
Höhere Kosten von Software
Patentinhaber könnten Entwickler durch die Forderung von
Lizenzkosten für die angebliche Verwendung ihrer "Erfindungen" zur
Ader lassen. Diese Kosten würden sich als höhere
Preise für Endanwender niederschlagen.
Um die Rechtsunsicherheit durch Softwarepatente für kleine
und mittelständische Unternehmen zu beseitigen, fordert die
Unternehmerinitiative patentfrei.de in einem offenen
Brief an die Bundeskanzlerin
folgende Maßnahmen:
Verzicht auf das EPLA, ein Höchstgericht muss in den EU-Rechtsrahmen
eingebettet sein.
Keine Beschäftigten der EPO in europäischen Rechtsprechungsorganen.
Änderung der Prüfungsrichtlinien und unabhängige
Kontrolle des EPA.
Schaffung einer europaweiten Regelung, die Softwarepatente
unmissverständlich untersagt.
"Guter Überblick, wichtig, dass das Thema durch solche Artikel im Bewusstsein der IT'ler bleibt. (April 2007)"
"Längerfristig kommt wohl die Patentierung von Trivial Code - womit den kleineren Firmen endgültig der Markt verbaut ist, da man das Risiko einer teuren Eigenentwicklung gar nicht tragen kann - die dann (vielleicht?) am Markt erfolgreich ist, das Ergebnis ist aber den Patentinhabern abzuliefern. Kein Mensch schreibt dann irgendwelche clevere Routinen.
(März 2007)"
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