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Der Markt in den Vereinigten Staaten

Der US-Projektmarkt und das H-1B Visum

(Oktober 2002)
Inhalt dieses Artikels:
Die H-1B Problematik | Fazit

 

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Der US amerikanische ITK-Markt beträgt 8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes der US-Wirtschaft (Quelle: OECD extern) und liefert den größten Anteil eines einzelnen Landes am weltweiten ITK-Markt. Nach Angaben der European Information Technology Organisation (EITO extern) sind die USA in 2002 mit mehr als einem Drittel (34 Prozent) an dem weltweiten ITK-Marktwert von 2442 Milliarden EUR beteiligt. Dabei ist der US IT-Markt mit 42 Prozent wesentlich dominanter als der reine US-Telco-Markt (25 Prozent).

EITO prognostiziert ein Wachstum des gesamten nordamerikanischen ITK-Marktes von 5,1 Prozent, was mit einem Anstieg um 4,6 Prozentpunkte im weltweiten Vergleich die mit Abstand größte Wachstumsrate bedeuten würde. Dieser starke Auftrieb ergibt sich besonders dadurch, dass das IT-Segment der US-Wirtschaft in 2001 um 2,2 Prozent geschrumpft ist und EITO für dieses Segment ein Wachstum von 6,1 Prozent in 2002 gegenüber dem Vorjahr veranschlagt. Nicht ganz so optimistisch ist da IDC extern, das im Juli dieses Jahres bislang ein Plus von 3,7 Prozent vor allem in den Bereichen Software und Dienstleistungen errechnet hat. Der eigentliche Wachstumsmotor für das Jahr 2002 ist laut IDC (Quelle: IDC Pressemitteilung vom 24. Juli 2002) Europa mit einer Wachstumsrate von vier Prozent, wobei der US-amerikanische IT-Markt mit einem Volumen von 436 Milliarden USD weiterhin der größte Markt bleibt. In reinen Marktzahlen beschrieben, geht es wohl wieder aufwärts. Aber spiegelt sich das auch in den Chancen für Contractors in den USA wider?

 

Die H-1B Problematik
   

Dass der IT-Projektmarkt auch in den USA weiterhin angespannt ist, beweist die fortgesetzte Debatte um das H-1B Visum. Eigentlich besteht dieser Visumstyp schon seit 1932 und diente damals dazu, es qualifizierten Arbeitskräften aus anderen Ländern möglich zu machen, in den USA tätig zu sein und so die amerikanische Wirtschaft mit zu entwickeln. Ähnlich der deutschen "Green Card" und dem englischen "Fast Track Visa" wurde dieses Visum während des IT-Booms genutzt, um qualifizierte IT-Arbeitskräfte auf amerikanischen Boden zu locken. Die Höchstgrenze für Visumsanträge dieses Typs, die seit 1990 65.000 betrug, wurde aufgrund der Lobbyarbeit von Handelsverbänden (wie der Information Technology Association Of America (ITAA extern)) auf 115.000 im Jahre 1998 und dann weiter auf 195.000 in 2001 angehoben.

Fusionen, Sparmaßnahmen, Firmenpleiten und Massenentlassungen führen aber auch auf amerikanischem Pflaster dazu, dass immer mehr qualifizierte IT-Kräfte auf der Straße landen und auch dort bleiben. Dieses Schicksal ereilt Einheimische und Visumsinhaber gleichermaßen. Viele US-Contractors schimpfen auf Firmen, die Visuminhaber einsetzen, während sie selbst auf der Straße sitzen, vermuten Preisdumping dahinter und sind sauer darüber, dass der Kongress keine Bestrebungen unternimmt, die Höchstgrenze bereits jetzt und nicht wie ursprünglich geplant erst in 2004 wieder auf 65.000 herabzusetzen.

Dabei ist das nur die eine Hälfte des Problems. H-1B Inhaber, die von Unternehmen entlassen werden und keine neue Stelle finden, müssen offiziell innerhalb von 10 Tagen das Land verlassen. Der Anteil der vorwiegend indischen, britischen, dänischen und südafrikanischen Visuminhaber, die nach solch einem Job illegal im Land bleiben, ist aber hoch. Da sie auch von etwas leben müssen, sorgen sie mit billigen Stundensätzen für einen weiteren Preisverfall. Der Umstand, dass die INS (Immigration and Naturalization Service) solche Fälle illegalen Aufenthalts trotz Meldepflicht von Seiten des letzten Arbeitgebers nicht weiter verfolgt, lässt Raum für Spekulationen darüber, ob ein Preisverfall erwünscht ist, ob man so hochqualifiziertes menschliches Potenzial lieber in der Hinterhand behalten möchte oder was sonst die Gründe sein könnten. Dass einzelne Großunternehmen wie Motorola, die gegenüber Information Week keine Stellung zu der "H-1B-Problematik" nehmen wollten, jetzt Massenentlassungen vornehmen, zuvor aber intensive Nutzer dieser "Importmöglichkeit" von Expertenkenntnissen waren, frustriert arbeitslose IT-Spezialisten besonders.

Wer sich vom europäischen Kontinent aufmacht, um in den USA tätig zu sein, braucht derzeit besondere Qualifikationen, um einen Arbeitgeber zu finden, der für ihn das H-1B Visum organisiert. Nach jüngsten Informationen der Zeitschrift "IT-Freiberufler" sind derzeit vorwiegend deutsche Freiberufler mit Kenntnissen im Telco-Bereich gefragt. Um nicht übervorteilt zu werden, sollte ein Interessent sich genau anschauen, wer der Arbeitgeber ist, für den er tätig wird, welche Konditionen er bietet und wie es um die Befristung der Tätigkeit bestellt ist, bevor er unterschreibt. Welche Stundensätze derzeit üblich sind, kann man bei der unabhängigen Umfrageseite zu IT-Stundensätzen www.realrates.com extern herausfinden. Einen Vergleich zwischen den derzeitigen deutschen und den US-Stundensätzen kann man in dem Beitrag Stundensätze von freiberuflich tätigen IT-Spezialisten in den USA bei GULP nachlesen.

 

 

Fazit
   

Auch in Krisenzeit bleibt der amerikanische Markt aufgrund seiner schieren Größe attraktiv für Selbstständige und Freiberufler. Wer sich dazu entscheidet, sein Glück dort zu versuchen, sollte sich aber der komplizierten Einreisebedingungen bewusst sein und sich zuvor die gefragten Qualifikationen, das Honorar und die Lebenshaltungskosten für den Bundesstaat beziehungsweise die Stadt, in die man ziehen möchte, genau anschauen.

 

 


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