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Arbeiten in den USA - FAQ

Auf welchen Wegen kommen Freiberufler in die USA? Welche Visumsbestimmungen gibt es?

(Dezember 2002)

Inhalt dieses Artikels:
Projekteinsatz in den USA | Welche Aufenthaltserlaubnis? | Chancen auf ein Visum | Dauer des H-1B-Antragsverfahrens | Suche nach potenziellen Arbeitgebern | Selbstständig in den USA | Familienzuzug | Anmerkung zur Arbeitserlaubnis | Anlaufstellen für eine Aufenthalts – /Arbeitserlaubnis | Fazit

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Im August 2002 hat GULP nachgefragt, wie viele Freiberufler zu einem Auslandeinsatz bereit sind und wohin sie am liebsten gehen würden Neben dem deutschsprachigen Ausland waren die USA klarer Favorit. 190 (43 Prozent) der Befragten würden gerne dort tätig sein. Dieses Ergebnis deckt sich auch mit den Vorlieben, die der FLOSS Report extern unter den Open Source Softwareentwicklern festgestellt hat, denn auch unter diesen IT-Spezialisten sind die USA mit Abstand das attraktivste Ziel. In einer zweiten Umfrage im September 2002 wollte GULP wissen, wie viele Freiberufler wo im Ausland waren. Lediglich 22 (14 Prozent) der 249 Befragten waren tatsächlich schon mal in den USA. Viel Potenzial und Interesse also - aber wie geht man vor?

 

Welche Möglichkeiten habe ich als Freiberufler, in den USA tätig zu werden?
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Für Freiberufler, die sich für einen befristeten Projekteinsatz in den USA interessieren, existieren bislang keine Anlaufstellen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass ein Freiberufler, der befristet in den Vereinigten Staaten arbeiten möchte, immer bereit sein muss, dazu formal eine Festanstellung anzunehmen, es sei denn, er bemüht sich gleich um eine Daueraufenthaltserlaubnis (Green Card) oder hat das nötige Kleingeld, um ein Investorenvisum (E-2) zu beantragen. Klassische, im IT-Projektgeschäft tätige Personalvermittler sind hier bislang nicht besonders aktiv, sondern konzentrieren sich lieber auf die Vermittlung von Offsite-Projekten in Länder und Regionen, die Dienstleistungen billiger erbringen können als die USA.

 

 

Welche Aufenthaltserlaubnis kommt für mich in Frage, wenn ich befristet in den USA tätig sein möchte?
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IT-Experten, die befristet in den USA arbeiten möchten, beantragen das H-1B Visum. Dieses Visum können Angehörige ausgewählter Berufsstände (Architekten, Ingenieure, IT-Spezialisten, Juristen, Ärzte, Chirurgen, Lehrer, Professoren usw.) erhalten, die mindestens einen US-College-Abschluss (Bachelor's Degree, BA) oder eine äquivalente Qualifikation vorweisen können. Der amerikanische Bachelor's Degree ist dabei etwa dem deutschen Vordiplom bzw. der Zwischenprüfung gleichzusetzen. Auch Fachkräfte ohne nachgewiesenes Studium können dieses Visum erhalten, vorausgesetzt sie verfügen über vergleichbare Berufserfahrung. Dabei zählen ca. drei Jahre Berufserfahrung als ein Studienjahr. Der BA-Abschluss dauert in den USA vier Jahre - also müssen in der Regel mindestens zwölf Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Das H-1B Visum bekommen ausreisewillige IT-Spezialisten nur dann, wenn sie einen US-Arbeitgeber gefunden haben, der sie in Festanstellung beschäftigen möchte und deshalb bei der Immigration Naturalization Service (INS) in den USA und beim US-Arbeitsamt einen entsprechenden Antrag stellt. Gegenüber dem US Department of Labor muss er Angaben zum Mindestgehalt des neuen Arbeitnehmers machen und nachweisen, dass eine vorherige unternehmensinterne Ausschreibung der zu besetzenden Stelle erfolglos geblieben ist. Der Arbeitgeber muss belegen, dass das Gehalt, das er zu zahlen beabsichtigt, nicht unterdurchschnittlich und der neue Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht benachteiligt sein wird. Angaben des USA Visa-Service American Dream zufolge zahlt der potenzielle Arbeitgeber außerdem eine Gebühr von ca. 600 USD. Erst wenn das US-Arbeitsministerium seinen Antrag bewilligt, kann der INS dem Visumsantrag stattgeben.

Der Arbeitgeber in spe kann die Arbeitserlaubnis für maximal drei Jahre beantragen, die dann um weitere drei Jahre auf insgesamt sechs Jahre erweitert werden kann. Vorsicht: Diese Zeitspanne ist Arbeitgeber-übergreifend! Möchte ein IT-Spezialist direkt bei US-Unternehmen B als H-1B Arbeitnehmer tätig sein, nachdem er bereits zwei Jahre bei Unternehmen A mit dieser Aufenthaltserlaubnis gearbeitet hat, so muss er, bzw. sein neuer Arbeitgeber, zwar ein neues Visum beantragen, kann dort aber nur noch maximal vier Jahre tätig sein! Auch muss zwischen den beiden Anträgen mindestens ein Jahr liegen.

H-1B-Visumsinhaber, die während ihrer Tätigkeit feststellen, dass sie gerne dauerhaft in den USA bleiben würden, können möglicher Weise eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Green Card) bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis im Unternehmen ihren langfristigen Aufenthalt erfordert und ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellt.

 

 

Wie stehen meine Chancen, dieses Visum zu bekommen?
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Nicht schlecht. Für das H-1B Visum ist für 2002 und 2003 ein Kontingent 195.000 pro Jahr vorgesehen. Ab 2004 soll dieses Kontingent dann wieder auf 65.000 zurückgefahren werden. Insgesamt sind die Anträge zu diesem Visumstyp - wohl auch aufgrund der allgemeinen Konjunkturflaute - deutlich zurückgegangen. Betrug die Anzahl der vom INS genehmigten Visa von Oktober 2000 bis Juni 2001 noch 93.000 (2/3 entfielen auf Computerberufe), so ist sie im Zeitraum von Oktober 2001 bis Juni 2002 auf 60.500 Stück - das sind rund 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - gesunken. Nach Juni stand dabei nach Angaben der INS die Entscheidung zu 18.000 Anträgen noch aus.

Nach wie vor ist die Chance auf das Visum natürlich auch abhängig von der eigenen Qualifikation. Statistisch gesehen erhielten im Jahr 2000 System Analysten und Programmierer 90 Prozent aller H1-B Visa im Bereich der computerbezogenen Tätigkeiten. Nach Angaben der Information Technology Association of America (ITAA extern) sind die gefragtesten Skills C++, Oracle, SQL und Java.

 

 

Wie lange dauert das Antragsverfahren für H-1B?
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Die Vorlaufzeit variiert abhängig von dem Bundesstaat, in dem man arbeiten möchte. Auch eventuelle Nachfragen, die der Immigration Naturalization Service haben könnte, können den Antrag weiter verzögern. Formfehler sind ein Knock-out Kriterium, das den Antragsteller wieder ans Ende der Warteliste katapultiert, weshalb viele Antragsteller das Antragsverfahren Spezialanwälten, Visa-Services oder spezialisierten Arbeitsvermittlern überlassen. Generell kann man zwischen 30 und 90 Tagen ansetzen, schlimmstenfalls kann sich die Bearbeitungszeit bis auf sechs Monate erhöhen. Allerdings bietet die INS mittlerweile den sogenannten "Premium Processing Service" für eilige Antragsteller an. Gegen einen Obolus von 1.000 USD bearbeitet das INS einen Visumsantrag innerhalb von 15 Tagen.

Wegen der langen Vorlaufzeit gehen Arbeitsvermittler oft so vor, dass sie den Antrag auf ein H-1B Visum bereits stellen, ohne den endgültigen Zuschlag zum Besetzen einer ausgeschriebenen Stelle zu haben. Diese Vorgehensweise, welche die Zahlen in den Visums-Statistiken künstlich hochtreibt, bedeutet in der Konsequenz, dass bei weitem nicht alle, die sich über Arbeitsvermittlungen bewerben, auch wirklich ein Visum bekommen, denn die verschiedenen Arbeitsvermittler schicken jeweils nur ihre Favoriten ins Rennen.

 

 

Wie komme ich an ein Unternehmen, das mich in den USA einsetzen möchte?
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Der Idealfall ist: Sie sind bereits für ein Unternehmen mit amerikanischer Niederlassung in einem Projekt tätig. Das Unternehmen möchte Sie für dieses oder ein ähnliches Projekt in den USA einsetzen. Da das einen zeitlich begrenzten Aufenthalt bedeutet, kann das Unternehmen Sie mit einem H-1B Visum in die USA schicken. Dazu muss es aber bereit sein, Sie für diesen Zeitraum mit einem Anstellungsvertrag auszustatten. Damit sind Sie dann in Ihrem Aufenthalt an dieses Unternehmen gebunden und formal betrachtet ein Festangestellter.

Für alle, auf die dieser Idealfall nicht zutrifft, gibt es weitere Alternativen, immer vorausgesetzt, der Freiberufler scheut sich nicht, in ein befristetes Anstellungsverhältnis zu wechseln. Zum einen gibt es eine ganze Anzahl von oft kostenpflichtigen Arbeitsvermittlern, die unter dem Leitmotto "wir vermitteln Sie in ein H-1B Arbeitsverhältnis" segeln: sie koppeln Informationen rund um das H-1B Visum und Relocation (Umsiedlung) mit der Vermittlung zu Unternehmen, die auf der Suche nach Visa-Interessenten sind. Zum anderen gibt es IT-Jobbörsen, die spezielle Angebote für H-1B Interessenten ausschreiben. Es ist gut möglich, dass sich einzelne dieser Unternehmen letztlich doch Mitarbeiter mit Projekterfahrung wünschen - nicht zuletzt ist der zeitlich begrenzte Aufenthaltsstatus ein Indiz dafür. Wen es in die Welt hinaus zieht, für den lohnt es sich also immer, diese Quellen durchzugehen.

Dienstleister, die sich auf die Vermittlung von H-1B Arbeitsverhältnissen konzentrieren:
http://www.h1base.com/ extern
http://www.usa-immigration.de/ extern
http://www.visapro.com extern

Es gibt noch unzählige weitere Dienste, die das anbieten. Dazu braucht der interessierte Leser lediglich mal im Internet nach "H-1B Visum", "US Arbeitserlaubnis" oder "US Visum" zu fahnden.

 

 

Ich möchte aber mein eigener Herr bleiben - welche Möglichkeiten habe ich dann, in die USA zu gehen?
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Wer selbstständig ist und bleiben will, kann sich in den USA als Kleinunternehmer niederlassen. Dazu braucht man neben Risikobereitschaft ein E-2-Visum, das nur bekommt, wer über ausreichendes Kapital "zur Förderung der amerikanischen Wirtschaft" verfügt. Es gibt hier keine klare Bemessungsuntergrenze, aber als groben Richtwert kann man ca. 100.000 USD veranschlagen. Ob man eine Firma gründet oder ein bestehendes Unternehmen kauft, ist dafür egal, aber man muss nachweisen, dass der Betrieb profitabel arbeiten kann. Das Visum ist immer wieder verlängerbar, solange der Visumsinhaber die Investition aufrecht erhält und die amerikanische Firma unter seiner Führung steht.

Für alle Spielernaturen, die sich sowieso überlegen, dauerhaft nach Amerika umzusiedeln, kommt noch eine ständige Aufenthaltserlaubnis in Betracht - die berühmte Green Card. Einmal jährlich verlost der amerikanische Staat ein festes Kontingent an Green Cards. In diesem Jahr stehen für die Lotterie 55.000 der begehrten Passierscheine für das Jahr 2004 zur Verfügung. Die Gewinnchancen liegen nach Angaben der Auswanderungsberatungsstelle American Dream mit 1:25 nicht mal so schlecht - jedenfalls weit besser als bei der deutschen Klassenlotterie.

Informationen zur Green Card Lottery:
http://www.americandream.de/index.html extern
http://www.usa-green-card.com/ extern

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Einfach mal "Green Card" in eine beliebige Suchmaschine eingeben, sich zurücklehnen und den Information Overflow genießen...

 

 

Kann meine Familie mitziehen, wenn ich in den USA arbeite?
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Mitziehen können Ihr Ehepartner und alle unverheirateten Kinder unter 21 Jahren. Das gilt sowohl für das H-1B, als auch für das E-2 Visum und die Green Card. Lediglich was den Status der Familienmitglieder angeht, gibt es hier Unterschiede, die unbedingt beachtet werden sollten. Arbeitserlaubnis erhalten die übrigen Familienmitglieder, wenn einem Familienmitglied die Green Card gewährt wurde, denn dann bekommen auch die anderen eine Green Card. Seit neuestem werden auch Familienmitglieder von E-2-Visumsinhabern mit diesen gleichgestellt. In den Fällen, wo ein H-1B Visum erteilt wurde, erhalten die Familienmitglieder dagegen weiterhin KEINE Arbeitserlaubnis.

 

 

Was geschieht, wenn ich ohne Arbeitserlaubnis in den USA tätig bin?
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Da die Antragsprozedur mit nicht unerheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist und der Erfolg niemals garantiert werden kann, behelfen sich selbst international vertretene Unternehmen manchmal damit, IT-Spezialisten, die sie freiberuflich beschäftigen, als Touristen getarnt in die USA zu verschicken und sie im US-Ausland zu entlohnen, um dem Papierkrieg zu entgehen. Das ist nicht legal und man sollte sich gut überlegen, ob man dieses Risiko eingehen möchte. Auffliegen kann so eine "Vereinbarung" durch viele Dinge: Krankheit, Unfall oder missfällige Kollegen sind nur einige davon.

Wer in den USA ohne Arbeitserlaubnis einer Tätigkeit nachgeht und erwischt wird, muss mit einer Gefängnisstrafe oder Ausweisung rechnen, warnt das Auswärtige Amt. Dies wird im Pass vermerkt und führt u.U. dazu, dass Sie nie wieder in die USA reisen können.

 

 

Wohin soll ich mich wenden, um eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis zu bekommen?
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Als Touristen und zu geschäftlichen Zwecken dürfen sich Reisende aus bestimmten Ländern, darunter auch Deutschland, Großbritannien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz im Rahmen des "Visa Waiver Programs" mittlerweile bis zu 90 Tagen auch ohne Visum in den USA aufhalten.

Wer dort arbeiten oder dauerhaft leben möchte, beantragt vor der Einreise in die Vereinigten Staaten ein Visum bei der US-Botschaft seines Landes.

Wurde das Visum erteilt, können die Inhaber an der Grenze um eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung bitten. Bei H-Visatypen ist außerdem ein vom potenziellen Arbeitgeber in den USA gestellter Antrag erforderlich, der von der US-Einwanderungsbehörde INS genehmigt werden muss, sowie ein vom US-Arbeitsamt genehmigter Antrag (vgl. den Abschnitt "Welche Aufenthaltserlaubnis kommt für mich in Frage, wenn ich befristet in den USA tätig sein möchte?").

Das Visum ist per se noch keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern nur die Voraussetzung, um an der Grenze beim INS Officer vorstellig werden zu können. Auf dem (Flug-) Weg in die USA füllt der Visumsinhaber eine weiße Karte, die Form I-94 Departure Record, aus, die der INS-Beamte an der Grenze aufgrund aller vorliegenden Unterlagen um die passende Visumskategorie mit Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer ergänzt, in den Pass heftet und damit die eigentliche Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis erteilt. Was also letztlich gilt, ist Datum und Kategorie, die auf der weißen Karte im Pass eingetragen sind und nicht, was auf dem Visum vermerkt ist.

Der INS Officer ist bei dem Antragsverfahren der eigentliche Stolperstein auf dem Weg zum Traumziel, denn er kann völlig unabhängig entscheiden, wen er einreisen lässt und wen nicht (auch wenn es bei einem vorhandenen Visum tendenziell selten vorkommt, dass jemand abgewiesen wird). Oberstes Gebot bei dem Gespräch mit dem Beamten ist deshalb: Vermeiden Sie vage Antworten! Haben Sie ein befristetes Arbeitsvisum, so lassen Sie ihn nicht daran zweifeln, dass Sie nur für den vermerkten Zeitraum und nur bei dem angegeben Arbeitgeber zu arbeiten gedenken. Umgekehrt ist es, sollten Sie stolzer Inhaber einer Green Card sein: machen Sie deutlich, dass Sie dauerhaft in den USA leben werden. Wer diese Absicht nicht hegt, dem kann die Green Card ohne weiteres wieder aberkannt werden! Übrigens: wussten Sie schon? Sie können Ihren Aufenthaltsstatus in den USA in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt einklagen.

> Offizielle Stellen:
  o Visa-Information der amerikanischen Botschaft extern
Anm. d. Red.: Wer weitere Auskünfte zu Visa-Angelegenheiten bei US-Botschaft haben möchte, wird auf eine kostenpflichtige 0190-Hotline verwiesen (Gebühreneinheit: EUR 1,86/min).
     
  o Immigration and Naturalization Service extern (INS)
  o US Department of State extern
  o US Department of Labor extern
  o Offizielle Regierungs-Site extern zum Auffinden des nächsten Social Security Offices
  o Internal Revenue Service extern (US Steuerberhörde)
   
     
> Kleine Auswahl der Rechtsanwaltskanzleien, die auf die Bereiche USA, Arbeitsvisum und Auswanderung spezialisiert sind:
  o Satterlee, Stephens, Burke & Burke LLP extern
  o Rechtsanwaltskanzlei Clemens W. Pauly, P.A. extern
  o Becker & Poliakoff P.A. extern
   
> Weitere Anlaufstellen für Fragen zum Leben und Arbeiten in den USA
  http://www.magazinusa.com extern
 

 

Fazit
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Freiberufliche Tätigkeit ist in den USA nur unter bestimmten eng begrenzten Voraussetzungen möglich. So wie es internationale Unternehmen gelegentlich halten - nämlich ihre Mitarbeiter als Touristen/Geschäftreisende getarnt zu verschicken - ist das keine befriedigende (nämlich legale) Lösung. IT-Freie, die sich mit einem H-1B Visum in befristete Festanstellung begeben - sei es um der Auslandserfahrung willen oder, weil sie mit dem Gedanken spielen, das H-1B-Arbeitsverhältnis mittelfristig als Sprungbrett für eine Green Card zu nutzen - sollten sich auf alle Fälle umfassend über die Formalitäten und Besonderheiten informieren. Denn neben dem amerikanischen Steuergesetz ist das Einwanderungsrecht das Komplizierteste, was Big Brother zu bieten hat - und lässt den deutschen Amtsschimmel daneben wie einen müden Klepper aussehen.

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Klasse Informationen, die klar die Unterschiede zwischen den verschiedenen Einreisemöglichkeiten aufzeigt. Vielen Dank dafür! (Dezember 2011)"

"Vielen Dank für die Informationen, super! (Mai 2011)"

"Sehr gute "Erste Hilfe" - Leistung! Vielen Dank und alles Gute (Juni 2010)"

"Sehr gut recherchiert und auf den Punkt gebracht. Benutzerfreundlich und hilfreich, da der Artikel Links zu den Webseiten hat. Obwohl ich nicht im IT Bereich taetig bin, war der Artikel ausreichend vielflaechig, um auch mich gut mit dem Wissenswerten auszustatten. Danke! (Juli 2007)"

"Ein sehr informativer Text. Gut finde ich vor allem, dass es Links zu gewünschten themenbezogenen Seiten gibt. Ich selbst mache gerade Abitur und möchte nach dem Abschluss direkt in Amerika mein Studium anfangen. Deshalb bin ich auf der Suche nach solchen Texten. Vielen Dank! (März 2005)"

"Ich habe noch nicht alles durchgelesen aber scheint mir sehr interessant zu sein. (März 2003)"


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