 |
| Welche
Möglichkeiten habe ich als Freiberufler, in den USA tätig
zu werden? |
|
| |
|
|
Für Freiberufler, die sich für einen befristeten Projekteinsatz
in den USA interessieren, existieren bislang keine Anlaufstellen.
Das hängt unter anderem damit zusammen, dass ein Freiberufler,
der befristet in den Vereinigten Staaten arbeiten möchte, immer
bereit sein muss, dazu formal eine Festanstellung anzunehmen, es
sei denn, er bemüht sich gleich um eine Daueraufenthaltserlaubnis
(Green Card) oder hat das nötige Kleingeld, um ein Investorenvisum
(E-2) zu beantragen. Klassische, im IT-Projektgeschäft tätige
Personalvermittler sind hier bislang nicht besonders aktiv, sondern
konzentrieren sich lieber auf die Vermittlung von Offsite-Projekten
in Länder und Regionen, die Dienstleistungen billiger erbringen
können als die USA.
|
|
| Welche Aufenthaltserlaubnis
kommt für mich in Frage, wenn ich befristet in den USA tätig
sein möchte? |
|
| |
|
|
IT-Experten, die befristet in den USA arbeiten möchten, beantragen
das H-1B Visum. Dieses Visum können Angehörige ausgewählter
Berufsstände (Architekten, Ingenieure, IT-Spezialisten, Juristen,
Ärzte, Chirurgen, Lehrer, Professoren usw.) erhalten, die mindestens
einen US-College-Abschluss (Bachelor's Degree, BA) oder eine äquivalente
Qualifikation vorweisen können. Der amerikanische Bachelor's
Degree ist dabei etwa dem deutschen Vordiplom bzw. der Zwischenprüfung
gleichzusetzen. Auch Fachkräfte ohne nachgewiesenes Studium
können dieses Visum erhalten, vorausgesetzt sie verfügen
über vergleichbare Berufserfahrung. Dabei zählen ca. drei
Jahre Berufserfahrung als ein Studienjahr. Der BA-Abschluss dauert
in den USA vier Jahre - also müssen in der Regel mindestens
zwölf Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Das H-1B Visum bekommen ausreisewillige IT-Spezialisten nur dann,
wenn sie einen US-Arbeitgeber gefunden haben, der sie in Festanstellung
beschäftigen möchte und deshalb bei der Immigration Naturalization
Service (INS) in den USA und beim US-Arbeitsamt einen entsprechenden
Antrag stellt. Gegenüber dem US Department of Labor muss er
Angaben zum Mindestgehalt des neuen Arbeitnehmers machen und nachweisen,
dass eine vorherige unternehmensinterne Ausschreibung der zu besetzenden
Stelle erfolglos geblieben ist. Der Arbeitgeber muss belegen, dass
das Gehalt, das er zu zahlen beabsichtigt, nicht unterdurchschnittlich
und der neue Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern nicht
benachteiligt sein wird. Angaben des USA Visa-Service American Dream
zufolge zahlt der potenzielle Arbeitgeber außerdem eine Gebühr
von ca. 600 USD. Erst wenn das US-Arbeitsministerium seinen Antrag
bewilligt, kann der INS dem Visumsantrag stattgeben.
Der Arbeitgeber in spe kann die Arbeitserlaubnis für maximal
drei Jahre beantragen, die dann um weitere drei Jahre auf insgesamt
sechs Jahre erweitert werden kann. Vorsicht: Diese Zeitspanne ist
Arbeitgeber-übergreifend! Möchte ein IT-Spezialist direkt
bei US-Unternehmen B als H-1B Arbeitnehmer tätig sein, nachdem
er bereits zwei Jahre bei Unternehmen A mit dieser Aufenthaltserlaubnis
gearbeitet hat, so muss er, bzw. sein neuer Arbeitgeber, zwar ein
neues Visum beantragen, kann dort aber nur noch maximal vier Jahre
tätig sein! Auch muss zwischen den beiden Anträgen mindestens
ein Jahr liegen.
H-1B-Visumsinhaber, die während ihrer Tätigkeit feststellen,
dass sie gerne dauerhaft in den USA bleiben würden, können
möglicher Weise eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Green Card)
bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis
im Unternehmen ihren langfristigen Aufenthalt erfordert und ihr
Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellt.
|
|
| Wie stehen
meine Chancen, dieses Visum zu bekommen? |
|
| |
|
|
Nicht schlecht. Für das H-1B Visum ist für 2002 und 2003
ein Kontingent 195.000 pro Jahr vorgesehen. Ab 2004 soll dieses
Kontingent dann wieder auf 65.000 zurückgefahren werden. Insgesamt
sind die Anträge zu diesem Visumstyp - wohl auch aufgrund der
allgemeinen Konjunkturflaute - deutlich zurückgegangen. Betrug
die Anzahl der vom INS genehmigten Visa von Oktober 2000 bis Juni
2001 noch 93.000 (2/3 entfielen auf Computerberufe), so ist sie
im Zeitraum von Oktober 2001 bis Juni 2002 auf 60.500 Stück
- das sind rund 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum -
gesunken. Nach Juni stand dabei nach Angaben der INS die Entscheidung
zu 18.000 Anträgen noch aus.
Nach wie vor ist die Chance auf das Visum natürlich auch abhängig
von der eigenen Qualifikation. Statistisch gesehen erhielten im
Jahr 2000 System Analysten und Programmierer 90 Prozent aller H1-B
Visa im Bereich der computerbezogenen Tätigkeiten. Nach Angaben
der Information Technology Association of America (ITAA
)
sind die gefragtesten Skills C++, Oracle, SQL und Java.
|
|
| Wie
lange dauert das Antragsverfahren für H-1B? |
|
| |
|
|
Die Vorlaufzeit variiert abhängig von dem Bundesstaat, in
dem man arbeiten möchte. Auch eventuelle Nachfragen, die der
Immigration Naturalization Service haben könnte, können
den Antrag weiter verzögern. Formfehler sind ein Knock-out
Kriterium, das den Antragsteller wieder ans Ende der Warteliste
katapultiert, weshalb viele Antragsteller das Antragsverfahren Spezialanwälten,
Visa-Services oder spezialisierten Arbeitsvermittlern überlassen.
Generell kann man zwischen 30 und 90 Tagen ansetzen, schlimmstenfalls
kann sich die Bearbeitungszeit bis auf sechs Monate erhöhen.
Allerdings bietet die INS mittlerweile den sogenannten "Premium
Processing Service" für eilige Antragsteller an. Gegen
einen Obolus von 1.000 USD bearbeitet das INS einen Visumsantrag
innerhalb von 15 Tagen.
Wegen der langen Vorlaufzeit gehen Arbeitsvermittler oft so vor,
dass sie den Antrag auf ein H-1B Visum bereits stellen, ohne den
endgültigen Zuschlag zum Besetzen einer ausgeschriebenen Stelle
zu haben. Diese Vorgehensweise, welche die Zahlen in den Visums-Statistiken
künstlich hochtreibt, bedeutet in der Konsequenz, dass bei
weitem nicht alle, die sich über Arbeitsvermittlungen bewerben,
auch wirklich ein Visum bekommen, denn die verschiedenen Arbeitsvermittler
schicken jeweils nur ihre Favoriten ins Rennen.
|
|
| Wie komme ich
an ein Unternehmen, das mich in den USA einsetzen möchte? |
|
| |
|
|
Der Idealfall ist: Sie sind bereits für ein Unternehmen mit
amerikanischer Niederlassung in einem Projekt tätig. Das Unternehmen
möchte Sie für dieses oder ein ähnliches Projekt
in den USA einsetzen. Da das einen zeitlich begrenzten Aufenthalt
bedeutet, kann das Unternehmen Sie mit einem H-1B Visum in die USA
schicken. Dazu muss es aber bereit sein, Sie für diesen Zeitraum
mit einem Anstellungsvertrag auszustatten. Damit sind Sie dann in
Ihrem Aufenthalt an dieses Unternehmen gebunden und formal betrachtet
ein Festangestellter.
Für alle, auf die dieser Idealfall nicht zutrifft, gibt es
weitere Alternativen, immer vorausgesetzt, der Freiberufler scheut
sich nicht, in ein befristetes Anstellungsverhältnis zu wechseln.
Zum einen gibt es eine ganze Anzahl von oft kostenpflichtigen Arbeitsvermittlern,
die unter dem Leitmotto "wir vermitteln Sie in ein H-1B Arbeitsverhältnis"
segeln: sie koppeln Informationen rund um das H-1B Visum und Relocation
(Umsiedlung) mit der Vermittlung zu Unternehmen, die auf der Suche
nach Visa-Interessenten sind. Zum anderen gibt es IT-Jobbörsen,
die spezielle Angebote für H-1B Interessenten ausschreiben.
Es ist gut möglich, dass sich einzelne dieser Unternehmen letztlich
doch Mitarbeiter mit Projekterfahrung wünschen - nicht zuletzt
ist der zeitlich begrenzte Aufenthaltsstatus ein Indiz dafür.
Wen es in die Welt hinaus zieht, für den lohnt es sich also
immer, diese Quellen durchzugehen.
Dienstleister, die sich auf die Vermittlung von H-1B Arbeitsverhältnissen
konzentrieren:
http://www.h1base.com/

http://www.usa-immigration.de/

http://www.visapro.com

Es gibt noch unzählige weitere Dienste, die das anbieten.
Dazu braucht der interessierte Leser lediglich mal im Internet nach
"H-1B Visum", "US Arbeitserlaubnis" oder "US
Visum" zu fahnden.
|
|
| Ich möchte
aber mein eigener Herr bleiben - welche Möglichkeiten habe ich
dann, in die USA zu gehen? |
|
| |
|
|
Wer selbstständig ist und bleiben will, kann sich in den USA
als Kleinunternehmer niederlassen. Dazu braucht man neben Risikobereitschaft
ein E-2-Visum, das nur bekommt, wer über ausreichendes Kapital
"zur Förderung der amerikanischen Wirtschaft" verfügt.
Es gibt hier keine klare Bemessungsuntergrenze, aber als groben
Richtwert kann man ca. 100.000 USD veranschlagen. Ob man eine Firma
gründet oder ein bestehendes Unternehmen kauft, ist dafür
egal, aber man muss nachweisen, dass der Betrieb profitabel arbeiten
kann. Das Visum ist immer wieder verlängerbar, solange der
Visumsinhaber die Investition aufrecht erhält und die amerikanische
Firma unter seiner Führung steht.
Für alle Spielernaturen, die sich sowieso überlegen,
dauerhaft nach Amerika umzusiedeln, kommt noch eine ständige
Aufenthaltserlaubnis in Betracht - die berühmte Green Card.
Einmal jährlich verlost der amerikanische Staat ein festes
Kontingent an Green Cards. In diesem Jahr stehen für die Lotterie
55.000 der begehrten Passierscheine für das Jahr 2004 zur Verfügung.
Die Gewinnchancen liegen nach Angaben der Auswanderungsberatungsstelle
American Dream mit 1:25 nicht mal so schlecht - jedenfalls weit
besser als bei der deutschen Klassenlotterie.
Informationen zur Green Card Lottery:
http://www.americandream.de/index.html

http://www.usa-green-card.com/

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Einfach mal "Green
Card" in eine beliebige Suchmaschine eingeben, sich zurücklehnen
und den Information Overflow genießen...
|
|
| Kann meine Familie mitziehen,
wenn ich in den USA arbeite? |
|
| |
|
|
Mitziehen können Ihr Ehepartner und alle unverheirateten Kinder
unter 21 Jahren. Das gilt sowohl für das H-1B, als auch für
das E-2 Visum und die Green Card. Lediglich was den Status der Familienmitglieder
angeht, gibt es hier Unterschiede, die unbedingt beachtet werden
sollten. Arbeitserlaubnis erhalten die übrigen Familienmitglieder,
wenn einem Familienmitglied die Green Card gewährt wurde, denn
dann bekommen auch die anderen eine Green Card. Seit neuestem werden
auch Familienmitglieder von E-2-Visumsinhabern mit diesen gleichgestellt.
In den Fällen, wo ein H-1B Visum erteilt wurde, erhalten die
Familienmitglieder dagegen weiterhin KEINE Arbeitserlaubnis.
|
|
| Was geschieht,
wenn ich ohne Arbeitserlaubnis in den USA tätig bin? |
|
| |
|
|
Da die Antragsprozedur mit nicht unerheblichem bürokratischem
Aufwand verbunden ist und der Erfolg niemals garantiert werden kann,
behelfen sich selbst international vertretene Unternehmen manchmal
damit, IT-Spezialisten, die sie freiberuflich beschäftigen,
als Touristen getarnt in die USA zu verschicken und sie im US-Ausland
zu entlohnen, um dem Papierkrieg zu entgehen. Das ist nicht legal
und man sollte sich gut überlegen, ob man dieses Risiko eingehen
möchte. Auffliegen kann so eine "Vereinbarung" durch
viele Dinge: Krankheit, Unfall oder missfällige Kollegen sind
nur einige davon.
Wer in den USA ohne Arbeitserlaubnis einer Tätigkeit nachgeht
und erwischt wird, muss mit einer Gefängnisstrafe oder Ausweisung
rechnen, warnt das Auswärtige Amt. Dies wird im Pass vermerkt
und führt u.U. dazu, dass Sie nie wieder in die USA reisen
können.
|
|
| Wohin soll ich mich
wenden, um eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis zu bekommen? |
|
| |
|
|
Als Touristen und zu geschäftlichen Zwecken dürfen sich
Reisende aus bestimmten Ländern, darunter auch Deutschland,
Großbritannien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich
und der Schweiz im Rahmen des "Visa Waiver Programs" mittlerweile
bis zu 90 Tagen auch ohne Visum in den USA aufhalten.
Wer dort arbeiten oder dauerhaft leben möchte, beantragt vor
der Einreise in die Vereinigten Staaten ein Visum bei der US-Botschaft
seines Landes.
Wurde das Visum erteilt, können die Inhaber an der Grenze
um eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung bitten. Bei H-Visatypen
ist außerdem ein vom potenziellen Arbeitgeber in den USA gestellter
Antrag erforderlich, der von der US-Einwanderungsbehörde INS
genehmigt werden muss, sowie ein vom US-Arbeitsamt genehmigter Antrag
(vgl. den Abschnitt "Welche Aufenthaltserlaubnis kommt für
mich in Frage, wenn ich befristet in den USA tätig sein möchte?").
Das Visum ist per se noch keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern
nur die Voraussetzung, um an der Grenze beim INS Officer vorstellig
werden zu können. Auf dem (Flug-) Weg in die USA füllt
der Visumsinhaber eine weiße Karte, die Form I-94 Departure
Record, aus, die der INS-Beamte an der Grenze aufgrund aller vorliegenden
Unterlagen um die passende Visumskategorie mit Ausstellungsdatum
und Gültigkeitsdauer ergänzt, in den Pass heftet und damit
die eigentliche Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis erteilt. Was
also letztlich gilt, ist Datum und Kategorie, die auf der weißen
Karte im Pass eingetragen sind und nicht, was auf dem Visum vermerkt
ist.
Der INS Officer ist bei dem Antragsverfahren der eigentliche Stolperstein
auf dem Weg zum Traumziel, denn er kann völlig unabhängig
entscheiden, wen er einreisen lässt und wen nicht (auch wenn
es bei einem vorhandenen Visum tendenziell selten vorkommt, dass
jemand abgewiesen wird). Oberstes Gebot bei dem Gespräch mit
dem Beamten ist deshalb: Vermeiden Sie vage Antworten! Haben Sie
ein befristetes Arbeitsvisum, so lassen Sie ihn nicht daran zweifeln,
dass Sie nur für den vermerkten Zeitraum und nur bei dem angegeben
Arbeitgeber zu arbeiten gedenken. Umgekehrt ist es, sollten Sie
stolzer Inhaber einer Green Card sein: machen Sie deutlich, dass
Sie dauerhaft in den USA leben werden. Wer diese Absicht nicht hegt,
dem kann die Green Card ohne weiteres wieder aberkannt werden! Übrigens:
wussten Sie schon? Sie können Ihren Aufenthaltsstatus in den
USA in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt einklagen.
|
|
| Fazit |
|
| |
|
|
Freiberufliche Tätigkeit ist in den USA nur unter bestimmten
eng begrenzten Voraussetzungen möglich. So wie es internationale
Unternehmen gelegentlich halten - nämlich ihre Mitarbeiter
als Touristen/Geschäftreisende getarnt zu verschicken - ist
das keine befriedigende (nämlich legale) Lösung. IT-Freie,
die sich mit einem H-1B Visum in befristete Festanstellung begeben
- sei es um der Auslandserfahrung willen oder, weil sie mit dem
Gedanken spielen, das H-1B-Arbeitsverhältnis mittelfristig
als Sprungbrett für eine Green Card zu nutzen - sollten sich
auf alle Fälle umfassend über die Formalitäten und
Besonderheiten informieren. Denn neben dem amerikanischen Steuergesetz
ist das Einwanderungsrecht das Komplizierteste, was Big Brother
zu bieten hat - und lässt den deutschen Amtsschimmel daneben
wie einen müden Klepper aussehen.
|
|
Kommentare zu diesem Artikel:
|