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| Der "ePass" kommt:
Einführung des biometrischen Reisepasses am 01.11.2005
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(September 2005)
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Inhalt dieses Artikels:
Einführung in Teilschritten
| Gültigkeit bisheriger
Reisepässe | Gründe
für den "ePass"
| Visumfreie Einreise in die USA
| Datenschutzrechtliche
Bedenken |
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| Am 01. November 2005 wird in Deutschland der
elektronische Reisepass, auch "ePass" genannt, eingeführt.
Besonderheit: Das neue Reisedokument ist zusätzlich mit biometrischen
Daten ausgestattet, die eine Identifizierung des Passinhabers anhand
körperlicher Merkmale wie Fingerabdruck, Iris und Gesichtsproportionen
ermöglichen. Unter Verwendung der Radio Frequency Identification,
kurz RFID-Technik, werden die biometrischen Daten auf einem Funkchip
erfasst und können anschließend drahtlos über einen
Funkfrequenzkanal ausgelesen werden.
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| Einführung
in Teilschritten |
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| Die Einführung der neuen Pass-Technologie
erfolgt in zwei Schritten:
In der ersten Phase, die am 01. November 2005 beginnt, wird auf
dem Chip neben allen bisher im Pass enthaltenen Informationen auch
ein digitales Foto gespeichert. Dafür wird von den Antragstellern
ein frontal aufgenommenes Passbild benötigt. Für Anfang
2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken des Passinhabers
auf dem Chip geplant. Bis 2008 soll sukzessive die flächendeckende
Ausstattung biometrisch gestützter Grenzkontrollpunkte erreicht
sein.
Die Integration von Speicherchip und biometrischen Daten hat ihren
Preis. Was heißt, den Bundesbürgern entstehen höhere
Kosten für die Ausstellung des elektronischen Reisepasses.
Wurden bisher für einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit
26 Euro fällig, so kostet das neue Reisedokument 59 Euro.
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| Gültigkeit
bisheriger Reisepässe |
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| Und was passiert mit den bisher verwendeten
Reisedokumenten? Verlieren diese ihre Gültigkeit und müssen
umgetauscht werden? Nein. Für bereits ausgegebene Pässe
gilt, dass diese auch nach dem 01.11.2005 ihre Gültigkeit behalten.
Gleiches gilt für die zwischen Ende 2005 und Anfang 2007 ausgestellten
Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Und diejenigen, die vom neuen "ePass" wenig begeistert
sind, können noch vor November 2005 einen maschinenlesbaren
Reisepass - auch als Europapass bekannt - beantragen. Dieser enthält
die wichtigsten persönlichen Angaben, sowie Passfoto und Unterschrift.
Er wird für eine Dauer von fünf Jahren (für Antragsteller
im Alter bis zu 26 Jahren) oder zehn Jahren ausgestellt. Auch ohne
digitales Foto ist dieser Reisepass dann weiterhin gültig.
Alle Reisedokumente, die nach dem 01.11.05 ausgestellt werden, müssen
zusätzlich biometrische Daten enthalten.
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| Gründe
für den "ePass" |
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| Treibende Kraft hinter der Einführung von Reisedokumenten
mit biometrischen Daten ist die USA. Infolge der Terroranschläge
vom 11. September 2001 haben die Vereinigten Staaten ihre Sicherheitsvorkehrungen
erhöht und verlangen von allen einreisenden Bürgern aus
den visumfreien Ländern, darunter auch Deutschland, ab dem 26.
Oktober 2005 Pässe mit integrierten maschinenlesbaren biometrischen
Daten. Ziel ist die biometrische Erfassung aller USA-Einreisenden
bereits im Herkunftsland.
Die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz der
Biometrie in Deutschland wurden bereits im Jahr 2002 mit in Kraft
treten des Terrorismusbekämpfungsgesetz geschaffen. Die europaweite
Einführung eines neuen EU-Reisepasses mit biometrischen Daten
des Inhabers wurde am 13. Dezember 2004 vom Europäischen
Rat beschlossen. Danach müssen die EU-Mitgliedsländer innerhalb
von 18 Monaten Gesichtsbilder, innerhalb von 36 Monaten Fingerabdrücke
in digitaler Form in den Reisepass aufnehmen. Zudem arbeiten die
EU-Staaten an der Konzeption biometrisch gestützter Personalausweise,
um auch diese Dokumente ab 2007 umstellen zu können. |
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| Visumfreie
Einreise in die USA |
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Neben den Europäern arbeiten viele andere Staaten
weltweit an der Ausgabe biometrischer Dokumente, u.a. Japan, Amerika,
Kanada und Russland. In Australien wurde mit der Ausgabe biometriegestützter
Pässe bereits begonnen. Als eines der ersten Länder in der
EU beginnt Deutschland im Herbst mit der Verwendung biometrischer
Reisepässe und erfüllt damit die Voraussetzungen, auch weiterhin
am so genannten Visa-Waiver-Programm
der USA teilzunehmen. Das heißt: Deutsche Touristen werden auch
künftig ohne Visum einreisen können - mit den Pässen
der alten wie neuen Generation. Das wurde bilateral so verabredet.
Voraussetzung ist, dass der alte Pass maschinenlesbar und für
die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig ist. Auch vorläufige
maschinenlesbare Reisepässe werden akzeptiert.
Allerdings müssen Einreisende mit einer gesonderten biometrischen
Erfassung durch die US-Behörden rechnen. Im Rahmen des Programms
US-Visit müssen sich Touristen aus den Visa-Waiver-Ländern
seit 30. September 2004 bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabdruck
und Foto unterziehen. Um die Identität der ausländischen
Besucher zu überprüfen, werden an den Einreisestellen
die Abdrücke der zwei Zeigefinger gescannt und ein digitales
Foto gemacht. Die gesammelten biometrischen Daten landen anschließend
in einer Datenbank des US-Ministeriums für Innere Sicherheit.
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| Datenschutzrechtliche
Bedenken |
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| Eine Zentraldatei, die alle biometrischen Daten
der Bundesbürger enthält - der Super-Gau für deutsche
Datenschützer. Mit einer solchen Datenbank wäre die Identifizierung
jedes Einzelnen, jederzeit und allerorts möglich. Orwell lässt
grüßen.
Auch die verwendete RFID-Technik ist datenschutzrechtlich bedenklich.
Ohne ausreichende Sicherheitsmaßnahmen könnten die Funkchips
im Reisepass dazu führen, dass die gespeicherten Informationen
verdeckt und damit ohne Wissen des Besitzers ausgelesen werden.
Nach Meinung von Datenschützern bestehe theoretisch die Gefahr,
dass mit speziellen Antennen der Funkchip auch noch in einem Abstand
von zehn Metern ausgespäht werden könnte (Quelle: Computerwoche,
32/2005).
Bundesinnenminister Otto Schily hält dagegen und verspricht
die konsequente Einhaltung des Datenschutzes. Eine zentrale Speicherung
der Passdaten sei nicht geplant und in der EU-Verordnung auch nicht
vorgesehen. Darüber hinaus sehe das nationale Passgesetz ein
klares Verbot einer zentralen Passdatei vor.
Das unbemerkte Auslesen biometrischer Daten werde durch einen effektiven
Zugriffsschutz ausgeschlossen, versucht Schily Bedenken zu zerstreuen.
So werde der Zugang zu den Bild-Daten im Chip nur über das
vorherige optische Auslesen der maschinenlesbaren Zone möglich
sein. Nach Integration der Fingerabdrücke werde ein zusätzliches
kryptographisches Protokoll für den Zugriff auf diese Daten
verwendet. Der Zugriff kann dann nur von explizit von Deutschland
dazu autorisierten Lesesystemen erfolgen. Das unberechtigte Abhören
der Biometriedaten werde durch Verschlüsselung der Kommunikation
zwischen Chip und Lesesystem verhindert, so Schily weiter.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium
des Innern
Diplomatische
Vertretungen der USA in Deutschland  |
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