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Eingliederungsbilanz 2000
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Entwicklung des Bestandes
an geförderten Teilnehmern nach arbeitsmarktlicher
Schwerpunktbildung.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit
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Eine gute Alternative zur Arbeitslosigkeit kann oft die selbstständige
Erwerbsarbeit darstellen. Das Schlüsselwort hierfür heißt "Überbrückungsgeld".
Es hilft, für das erste halbe Jahr der Selbstständigkeit, den Lebensunterhalt
zu sichern, bis dann hoffentlich die Geschäfte gut laufen.
| Kurzübersicht
über den Existenzgründerpass |
Scheck
Nr. 1 |
Für eine kostenlose
Existenzgründerberatung durch die Industrie-
und Handelskammer Region Stuttgart, Bezirkskammern
Göppingen, Esslingen und Nürtingen und
Kreishandwerkerschaften in den Landkreisen Göppingen
und Esslingen.
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Scheck
Nr. 2 |
im Wert von bis zu Euro 110 zur
anteiligen Finanzierung eines Existenzgründerseminars
/ eines Gründerlehrgangs durch einen Träger
Ihrer Wahl.
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Scheck
Nr. 3 |
im Wert von bis zu Euro 110 zur
anteiligen Finanzierung eines Seminars mit Bezug
zu Ihrer Existenzgründung.
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Scheck
Nr. 4 |
im Wert von bis zu Euro 110 zur
anteiligen Finanzierung eines Seminars mit Bezug
zu Ihrer Existenzgründung. |
Scheck
Nr. 5 |
Im Wert von bis zu Euro 250 zur
anteiligen Finanzierung einer Grundberatung durch
einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar zu
Ihrer Existenzgründung |
Scheck
Nr. 6 |
Für eine - kostenlose
- Beratung durch Ihr Arbeitsamt zu Ihrer Existenzgründung
(Überbrückungsgeld) und zu den Leistungen
für Arbeitgeber bei der Einstellung von weiteren
Arbeitskräften.
Nur bei innovativen Projekten können
die nächsten beiden Schecks in Anspruch genommen
werden. Bereits bei der Ausgabe des Schecks entscheidet
das Arbeitsamt darüber.
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Scheck
Nr. 7 |
Im Wert von Euro 550 zur anteiligen
Finanzierung einer Managment-Beratung und -Betreuung
durch eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Existenzgründung
bei innovativen Projekten. |
Scheck
Nr. 8 |
Im Wert von Euro 1600 zur anteiligen
Finanzierung einer Management-Beratung und -Betreuung
durch eine Unternehmensberatung nach der Existenzgründung
bei innovativen Projekten |
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Die finanzielle Förderung vom Arbeitsamt als Startkapital für eine
Existenzgründung wird höchstens für sechs Monate gewährt, und zwar
in Höhe des Betrages, der als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
gezahlt würde, zuzüglich der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge.
Bislang mussten Antragsteller mindestens vier Wochen lang Arbeitslosengeld
oder -hilfe bezogen haben, um das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt
zu bekommen. Diese Fördervoraussetzung gibt es seit dem 1. Januar
2002 nicht mehr: Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe
hat, kann das Startkapital in Zukunft vom ersten Tag an erhalten.
Sinn dieser Neuregelung: Bei drohendem Arbeitsplatzverlust soll
der Übergang vom auslaufenden Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit
ohne Zeitverlust möglich sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine
Sperrfristen vorliegen, beispielsweise weil jemand selbst gekündigt
hat. Im vergangenen Jahr hat zum Beispiel das Arbeitsamt München
1686 Männer und Frauen mit Überbrückungsgeld gefördert; insgesamt
wurden über 17 Millionen Euro ausgezahlt.
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB) sind drei Jahre nach der Existenzgründung noch 70 Prozent
der Geförderten als Selbstständige tätig. Zwölf Prozent haben in
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt, und
nur elf Prozent der Existenzgründer waren nach diesem Zeitraum wieder
arbeitslos. Die vorher zumeist arbeitslosen Existenzgründer haben
in erheblichem Umfang neue Arbeitsplätze geschaffen. Rechnerisch
entfiel auf jeden geförderten und nach drei Jahren noch selbstständigen
Existenzgründer ein neuer Mitarbeiter. Insofern wird der Arbeitsmarkt
durch das Überbrückungsgeld dann in doppelter Hinsicht entlastet.
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| Eingliederungszuschuss
bei Neugründungen |
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Arbeitsämter helfen auch neuen Arbeitgebern weiter. Sie können
vom Arbeitsamt in Form eines "Eingliederungszuschusses bei Neugründungen"
nochmals Geld bekommen: wenn sie einen zuvor Arbeitslosen, der förderungsbedürftig
ist, einstellen. Alleine im letzten Jahr haben die Arbeitsämter
im Lande für 681 Fälle dieser Art rund sieben Millionen Euro an
neue Selbstständige gezahlt. Allerdings ist diese Förderung nur
möglich, wenn sie innerhalb der beiden ersten Jahre der Selbstständigkeit
beginnt.
Ohne Risiko Leistungsfähigkeit und Engagement eines Bewerbers zu
testen, ist durch den "Eingliederungsvertrag" möglich. Da es sich
lediglich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, aber
um kein Arbeitsverhältnis handelt, können sich beide Seiten ohne
Angaben von Gründen jederzeit trennen. Der Eingliederungsvertrag
soll Langzeitarbeitslosen, die länger als sechs Monate ohne Beschäftigung
sind und aus anderen Gründen - beispielsweise wegen ihres Alters
- Probleme bei der Arbeitsplatzsuche haben, bessere Einstiegsmöglichkeiten
eröffnen. Die zeitliche Dauer kann zwischen zwei Wochen und sechs
Monaten liegen. Sofern die persönlichen Voraussetzungen beim Bewerber
vorliegen, ist auch eine Kombination mit finanziellen Leistungen
- einem Eingliederungszuschuss - möglich. Das Gehalt für eventuelle
Krankheitstage kann vom Arbeitsamt ebenfalls übernommen werden.
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| Eingliederungszuschuss
vom Arbeitsamt |
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| Büro
für Existenzgründungen (BfE) |
| Das "Büro
für Existenzgründungen" im Arbeitsamt München ist eine Anlauf- und Beratungsstelle
für alle Personen, die sich selbstständig machen
wollen. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass die Klienten
arbeitslos gemeldet sind. Das "BfE" bietet in
allen Phasen des Gründungsprozesses - vor, während
und nach der Existenzgründung - Schulungs- und Informationsveranstaltungen
sowie persönliche Beratungsgespräche an. Neben
den vier Existenzgründungsberatern stehen zusätzlich
zwei "Coaches" den neuen Betrieben in der schwierigen
Aufbauphase beratend zu Seite. Die Interessenten erhalten
im "BfE" Informationen über alle Themenbereiche,
die auf dem Weg in die Selbstständigkeit wichtig
sind - von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten
über Finanzierungsfragen bis hin zur Unterstützung
bei der Formulierung eines schlüssigen Unternehmenskonzeptes.
Die Risiken und möglichen Konsequenzen einer "Scheinselbstständigkeit"
werden dabei ebenfalls aufgezeigt. Regelmäßige
Gesprächsrunden, die bei der Suche nach Kooperationspartnern
beziehungsweise bei der Vergabe von Aufträgen hilfreich
sein können, runden das Angebot ab. |
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Sofern Unternehmen arbeitslose Bewerber einstellen, die ihre beruflichen
Kenntnisse noch verbessern müssen oder sich wegen ihres Alters,
gesundheitlicher Handicaps oder der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit
etwas schwerer tun, eine neue Beschäftigung zu finden, können sie
einen finanziellen Zuschuss vom Arbeitsamt erhalten. Dabei gibt
es folgende Varianten:
- Eine intensive Einarbeitung kann längstens für die Dauer von
sechs Monaten gefördert werden. Bei Berufsrückkehrerinnen haben
Unternehmen in jedem Fall Anspruch auf diese Leistung.
- Falls die berufliche Integration für bestimmte Personen besonders
schwierig ist - beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder Behinderte
- kann der Zuschuss maximal zwölf Monate gezahlt werden.
- Bei arbeitslosen Bewerbern, die älter als 50 Jahre und bereits
länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind oder innerhalb der
letzten zwölf Monate mindestens sechs Monate beim Arbeitsamt arbeitslos
gemeldet waren, ist eine Förderungsdauer bis zu 24 Monaten möglich.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einer intensiven Einarbeitung
maximal 30 Prozent, ansonsten bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten
Tariflohns einschließlich der Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Einmalige Zahlungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Sofern für Ihren Betrieb die Integration eines Mitarbeiters mit
einem sehr hohen Aufwand verbunden ist, kann die Förderungssumme
um bis zu 20 Prozent erhöht oder der Zeitraum verlängert werden.
Die jeweilige Regelförderungsdauer von zwölf beziehungsweise 24
Monaten kann sich dabei in begründeten Fällen maximal verdoppeln.
Bei älteren Bewerbern über 50 Jahren sind sogar bis zu 60 Monate
möglich. Wird die Förderungsdauer verlängert, so reduziert sich
die Höhe des Zuschusses entsprechend der zunehmenden Leistungsfähigkeit
des neuen Mitarbeiters.
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| Einstellungszuschuss
bei Neugründungen |
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Junge Unternehmen mit nicht mehr als fünf Beschäftigten, die in
den ersten zwei Jahren nach der Gründung bereits Dauerarbeitsplätze
schaffen, können bei Neueinstellungen ebenfalls einen Zuschuss erhalten.
Die ausgewählten Bewerber/-innen müssen vor der Einstellung mindestens
drei Monate
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in
einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen haben,
- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist,
- an einer vom Arbeitsamt geförderten Maßnahme der beruflichen
Weiterbildung teilgenommen haben oder
- die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt
bei beruflicher Weiterbildung oder bei beruflicher Eingliederung
Behinderter erfüllen.
Sie müssen ohne die Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den
Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Das tarifliche oder ortsübliche
Arbeitsentgelt kann maximal zwölf Monate für zwei neue Mitarbeiter
gleichzeitig übernommen werden.
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Ein Auftraggeber - schon "scheinselbstständig"?
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Gerade in der ersten Zeit als Unternehmer beschränken sich die
Geschäftskontakte oftmals auf nur einen Auftraggeber. Dennoch greift
hier nicht das Kriterium der "Scheinselbstständigkeit". Für die
Beurteilung der Scheinselbstständigkeit werden nämlich verschiedene
Kriterien gleichzeitig herangezogen. Nur wer bei der Ausübung seiner
Tätigkeit drei der nachfolgenden fünf Kriterien erfüllt, gilt als
nicht selbstständig (also "scheinselbstständig"). Diese Kriterien
sind (verkürzt):
- Sie beschäftigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
- Sie sind regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig
- Sie unterliegen den Weisungen des Auftraggebers
- Sie haben keinen eigenen Marktauftritt
- Ihr bisheriges Angestelltenverhältnis wurde in "Freie Mitarbeit"
umgewandelt.
Nähere Auskünfte gibt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(BfA, www.bfa-berlin.de
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| Startgeld für freiberufliche
Existenzgründungen |
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| DtA-Startgeld |
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Kurzübersicht Konditionen
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| Laufzeit |
10 Jahre
mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
Zins nominal 8,0 %
Zins effektiv 9,16 %
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| Auszahlung |
96 %
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| Sicherheiten |
Es sind bankübliche Sicherheiten
erforderlich. Aber: 80 % Haftungsfreistellung obligatorisch.
Deren Kosten sind bereits im Zinssatz berücksichtigt. |
| Höchstbetrag |
50.000 Euro |
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Durch das Job-AQTIV-Gesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten
ist, wurden die Förderungsvoraussetzungen noch einmal erweitert.
Das Existenzgründungs-Programm unterstützt insbesondere Gründerinnen
und Gründer mit geringem Finanzierungsbedarf. Fördern lassen können
sich gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen. Achtung:
Um die Förderung zu erhalten, darf der Antragsteller nicht bereits
selbstständig sein.
Als Vorteile bietet das "Startgeld":
- Günstige Finanzierung aus einem Topf, denn 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs
können mit diesem Darlehen gedeckt werden,
- Finanzierung auch bei geringen Sicherheiten, da die DtA zusammen
mit dem Europäischen Investitionsfonds eine 80-prozentige Haftungsfreistellung
gewährt,
- durch ein festes Bearbeitungsentgelt wird ein zusätzlicher Anreiz
für die Banken zur Finanzierung kleinerer Vorhaben geschaffen.
Die Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen. Da
es sich um eine spezielle Förderung für kleine Investitionsvorhaben
handelt, ist es auf einen Investitions- und Finanzierungsbedarf
von maximal 50000 Euro beschränkt. Freiberufler müssen den Förderantrag
bei ihrer Hausbank stellen, bevor sie mit ihrer Investition beginnen.
| DtA-Existenzgründungsprogramm |
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Kurzübersicht Konditionen
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| Laufzeit |
10 Jahre
mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
Zins nominal 5,35 %
Zins effektiv 6,29 %
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20 Jahre
mit maximal 3 tilgungsfreien Jahren
Zins nominal 5,55 %
Zins effektiv 6,3 %
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15 Jahre
endfällig
Zins nominal 5,7 %
Zins effektiv 6,39 %
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| Auszahlung |
96 %
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| Sicherheiten |
Außer bei Darlehen mit 15-jähriger
Laufzeit und Endfälligkeit sowie der Ausbildungsplatzförderung
kann bei geringen Sicherheiten in den alten Ländern
eine 40-prozentige Haftungsfreistellung beantragt
werden; der Zinssatz erhöht sich dan um 0,90
%. |
| Höchstbetrag |
in der Regel 2 Millionen Euro |
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Das "Startgeld" gehört in den Rahmen des Existenzgründungsprogramms
der Deutschen Ausgleichsbank.
Es fördert kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie Freiberufler.
Damit erhalten jene Gründer eine ideale Alternative, die öffentliche
Mittel nicht in Anspruch nehmen können. Diese Mittel können auch
als Ergänzungsfinanzierung benutzt werden.
Förderung erhalten:
- Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen
oder aktive Beteiligungen an einem Unternehmen
- Investitionen, die innerhalb der ersten acht Jahre nach Gründung
oder Übernahme durchgeführt werden
- Betriebsmittelfinanzierung, Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung
- Investitionen wegen vollständiger Verlagerung des Betriebsstandortes
- unabhängig davon wie lange das Unternehmen beziehungsweise die
selbstständige Existenz schon besteht. Mit dem Darlehen sind bis
zu 75 Prozent der Investitionssumme finanzierbar. Dieser Anteil
kann bei Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze
um 25000 Euro pro neu geschaffenem Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz
auf bis zu 100 Prozent aufgestockt werden.
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Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler
überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und New
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und Qualifizierung, Marketing, Auftragsakquise, Existenzgründung sowie
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