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Finanzspritze vom Arbeitsamt

(August 2002)
Inhalt dieses Artikels:
Eingliederungszuschuss bei Neugründungen | Eingliederungszuschuss vom Arbeitsamt | Einstellungszuschuss bei Neugründungen | Ein Auftraggeber - schon "scheinselbständig"?
| Startgeld für freiberufliche Existenzgründungen

Quelle: IT freiberufler

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Vom Stellenabbau bleibt auch die IT nicht verschont. Oftmals finden gerade ältere Fachkräfte so leicht keinen neuen Job mehr. Mit ihrem Spezialwissen jedoch kann der Einstieg in die Selbstständigkeit ein erfolgreicher Weg sein. Dafür gibt es von der Bundesanstalt für Arbeit sogar mehrfach finanzielle Unterstützung.

 

Eingliederungsbilanz 2000

Grafik Eingliederungsbilanz 2000

Entwicklung des Bestandes an geförderten Teilnehmern nach arbeitsmarktlicher Schwerpunktbildung.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit
 
   

Eine gute Alternative zur Arbeitslosigkeit kann oft die selbstständige Erwerbsarbeit darstellen. Das Schlüsselwort hierfür heißt "Überbrückungsgeld". Es hilft, für das erste halbe Jahr der Selbstständigkeit, den Lebensunterhalt zu sichern, bis dann hoffentlich die Geschäfte gut laufen.

Kurzübersicht über den Existenzgründerpass
Scheck
Nr. 1

Für eine kostenlose Existenzgründerberatung durch die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Bezirkskammern Göppingen, Esslingen und Nürtingen und Kreishandwerkerschaften in den Landkreisen Göppingen und Esslingen.

Scheck
Nr. 2

im Wert von bis zu Euro 110 zur anteiligen Finanzierung eines Existenzgründerseminars / eines Gründerlehrgangs durch einen Träger Ihrer Wahl.

Scheck
Nr. 3

im Wert von bis zu Euro 110 zur anteiligen Finanzierung eines Seminars mit Bezug zu Ihrer Existenzgründung.

Scheck
Nr. 4
im Wert von bis zu Euro 110 zur anteiligen Finanzierung eines Seminars mit Bezug zu Ihrer Existenzgründung.
Scheck
Nr. 5
Im Wert von bis zu Euro 250 zur anteiligen Finanzierung einer Grundberatung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar zu Ihrer Existenzgründung
Scheck
Nr. 6

Für eine - kostenlose - Beratung durch Ihr Arbeitsamt zu Ihrer Existenzgründung (Überbrückungsgeld) und zu den Leistungen für Arbeitgeber bei der Einstellung von weiteren Arbeitskräften.

Nur bei innovativen Projekten können die nächsten beiden Schecks in Anspruch genommen werden. Bereits bei der Ausgabe des Schecks entscheidet das Arbeitsamt darüber.

Scheck
Nr. 7
Im Wert von Euro 550 zur anteiligen Finanzierung einer Managment-Beratung und -Betreuung durch eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Existenzgründung bei innovativen Projekten.
Scheck
Nr. 8
Im Wert von Euro 1600 zur anteiligen Finanzierung einer Management-Beratung und -Betreuung durch eine Unternehmensberatung nach der Existenzgründung bei innovativen Projekten

Die finanzielle Förderung vom Arbeitsamt als Startkapital für eine Existenzgründung wird höchstens für sechs Monate gewährt, und zwar in Höhe des Betrages, der als Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gezahlt würde, zuzüglich der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Bislang mussten Antragsteller mindestens vier Wochen lang Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben, um das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt zu bekommen. Diese Fördervoraussetzung gibt es seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr: Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe hat, kann das Startkapital in Zukunft vom ersten Tag an erhalten. Sinn dieser Neuregelung: Bei drohendem Arbeitsplatzverlust soll der Übergang vom auslaufenden Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit ohne Zeitverlust möglich sein. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Sperrfristen vorliegen, beispielsweise weil jemand selbst gekündigt hat. Im vergangenen Jahr hat zum Beispiel das Arbeitsamt München 1686 Männer und Frauen mit Überbrückungsgeld gefördert; insgesamt wurden über 17 Millionen Euro ausgezahlt.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind drei Jahre nach der Existenzgründung noch 70 Prozent der Geförderten als Selbstständige tätig. Zwölf Prozent haben in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt, und nur elf Prozent der Existenzgründer waren nach diesem Zeitraum wieder arbeitslos. Die vorher zumeist arbeitslosen Existenzgründer haben in erheblichem Umfang neue Arbeitsplätze geschaffen. Rechnerisch entfiel auf jeden geförderten und nach drei Jahren noch selbstständigen Existenzgründer ein neuer Mitarbeiter. Insofern wird der Arbeitsmarkt durch das Überbrückungsgeld dann in doppelter Hinsicht entlastet.

 

 

Eingliederungszuschuss bei Neugründungen
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Arbeitsämter helfen auch neuen Arbeitgebern weiter. Sie können vom Arbeitsamt in Form eines "Eingliederungszuschusses bei Neugründungen" nochmals Geld bekommen: wenn sie einen zuvor Arbeitslosen, der förderungsbedürftig ist, einstellen. Alleine im letzten Jahr haben die Arbeitsämter im Lande für 681 Fälle dieser Art rund sieben Millionen Euro an neue Selbstständige gezahlt. Allerdings ist diese Förderung nur möglich, wenn sie innerhalb der beiden ersten Jahre der Selbstständigkeit beginnt.

Ohne Risiko Leistungsfähigkeit und Engagement eines Bewerbers zu testen, ist durch den "Eingliederungsvertrag" möglich. Da es sich lediglich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, aber um kein Arbeitsverhältnis handelt, können sich beide Seiten ohne Angaben von Gründen jederzeit trennen. Der Eingliederungsvertrag soll Langzeitarbeitslosen, die länger als sechs Monate ohne Beschäftigung sind und aus anderen Gründen - beispielsweise wegen ihres Alters - Probleme bei der Arbeitsplatzsuche haben, bessere Einstiegsmöglichkeiten eröffnen. Die zeitliche Dauer kann zwischen zwei Wochen und sechs Monaten liegen. Sofern die persönlichen Voraussetzungen beim Bewerber vorliegen, ist auch eine Kombination mit finanziellen Leistungen - einem Eingliederungszuschuss - möglich. Das Gehalt für eventuelle Krankheitstage kann vom Arbeitsamt ebenfalls übernommen werden.

 

 

Eingliederungszuschuss vom Arbeitsamt
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Büro für Existenzgründungen (BfE)
Das "Büro für Existenzgründungen" im Arbeitsamt München ist eine Anlauf- und Beratungsstelle für alle Personen, die sich selbstständig machen wollen. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass die Klienten arbeitslos gemeldet sind. Das "BfE" bietet in allen Phasen des Gründungsprozesses - vor, während und nach der Existenzgründung - Schulungs- und Informationsveranstaltungen sowie persönliche Beratungsgespräche an. Neben den vier Existenzgründungsberatern stehen zusätzlich zwei "Coaches" den neuen Betrieben in der schwierigen Aufbauphase beratend zu Seite. Die Interessenten erhalten im "BfE" Informationen über alle Themenbereiche, die auf dem Weg in die Selbstständigkeit wichtig sind - von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten über Finanzierungsfragen bis hin zur Unterstützung bei der Formulierung eines schlüssigen Unternehmenskonzeptes. Die Risiken und möglichen Konsequenzen einer "Scheinselbstständigkeit" werden dabei ebenfalls aufgezeigt. Regelmäßige Gesprächsrunden, die bei der Suche nach Kooperationspartnern beziehungsweise bei der Vergabe von Aufträgen hilfreich sein können, runden das Angebot ab.

Sofern Unternehmen arbeitslose Bewerber einstellen, die ihre beruflichen Kenntnisse noch verbessern müssen oder sich wegen ihres Alters, gesundheitlicher Handicaps oder der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit etwas schwerer tun, eine neue Beschäftigung zu finden, können sie einen finanziellen Zuschuss vom Arbeitsamt erhalten. Dabei gibt es folgende Varianten:

  • Eine intensive Einarbeitung kann längstens für die Dauer von sechs Monaten gefördert werden. Bei Berufsrückkehrerinnen haben Unternehmen in jedem Fall Anspruch auf diese Leistung.
  • Falls die berufliche Integration für bestimmte Personen besonders schwierig ist - beispielsweise für Langzeitarbeitslose oder Behinderte - kann der Zuschuss maximal zwölf Monate gezahlt werden.
  • Bei arbeitslosen Bewerbern, die älter als 50 Jahre und bereits länger als ein Jahr ohne Beschäftigung sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens sechs Monate beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet waren, ist eine Förderungsdauer bis zu 24 Monaten möglich.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einer intensiven Einarbeitung maximal 30 Prozent, ansonsten bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Tariflohns einschließlich der Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen. Einmalige Zahlungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Sofern für Ihren Betrieb die Integration eines Mitarbeiters mit einem sehr hohen Aufwand verbunden ist, kann die Förderungssumme um bis zu 20 Prozent erhöht oder der Zeitraum verlängert werden. Die jeweilige Regelförderungsdauer von zwölf beziehungsweise 24 Monaten kann sich dabei in begründeten Fällen maximal verdoppeln. Bei älteren Bewerbern über 50 Jahren sind sogar bis zu 60 Monate möglich. Wird die Förderungsdauer verlängert, so reduziert sich die Höhe des Zuschusses entsprechend der zunehmenden Leistungsfähigkeit des neuen Mitarbeiters.

 

 

Einstellungszuschuss bei Neugründungen
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Junge Unternehmen mit nicht mehr als fünf Beschäftigten, die in den ersten zwei Jahren nach der Gründung bereits Dauerarbeitsplätze schaffen, können bei Neueinstellungen ebenfalls einen Zuschuss erhalten. Die ausgewählten Bewerber/-innen müssen vor der Einstellung mindestens drei Monate

  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen haben,
  • eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme gefördert worden ist,
  • an einer vom Arbeitsamt geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben oder
  • die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt bei beruflicher Weiterbildung oder bei beruflicher Eingliederung Behinderter erfüllen.

Sie müssen ohne die Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Das tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt kann maximal zwölf Monate für zwei neue Mitarbeiter gleichzeitig übernommen werden.

 

 

Ein Auftraggeber - schon "scheinselbstständig"?

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Gerade in der ersten Zeit als Unternehmer beschränken sich die Geschäftskontakte oftmals auf nur einen Auftraggeber. Dennoch greift hier nicht das Kriterium der "Scheinselbstständigkeit". Für die Beurteilung der Scheinselbstständigkeit werden nämlich verschiedene Kriterien gleichzeitig herangezogen. Nur wer bei der Ausübung seiner Tätigkeit drei der nachfolgenden fünf Kriterien erfüllt, gilt als nicht selbstständig (also "scheinselbstständig"). Diese Kriterien sind (verkürzt):

  1. Sie beschäftigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer
  2. Sie sind regelmäßig nur für einen Auftraggeber tätig
  3. Sie unterliegen den Weisungen des Auftraggebers
  4. Sie haben keinen eigenen Marktauftritt
  5. Ihr bisheriges Angestelltenverhältnis wurde in "Freie Mitarbeit" umgewandelt.

Nähere Auskünfte gibt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA, www.bfa-berlin.de extern)

 

 

Startgeld für freiberufliche Existenzgründungen
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DtA-Startgeld

Kurzübersicht Konditionen

Laufzeit

10 Jahre
mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
Zins nominal 8,0 %
Zins effektiv 9,16 %

Auszahlung

96 %

Sicherheiten Es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Aber: 80 % Haftungsfreistellung obligatorisch. Deren Kosten sind bereits im Zinssatz berücksichtigt.
Höchstbetrag 50.000 Euro

Durch das Job-AQTIV-Gesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wurden die Förderungsvoraussetzungen noch einmal erweitert.

Das Existenzgründungs-Programm unterstützt insbesondere Gründerinnen und Gründer mit geringem Finanzierungsbedarf. Fördern lassen können sich gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen. Achtung: Um die Förderung zu erhalten, darf der Antragsteller nicht bereits selbstständig sein.

Als Vorteile bietet das "Startgeld":

  • Günstige Finanzierung aus einem Topf, denn 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs können mit diesem Darlehen gedeckt werden,
  • Finanzierung auch bei geringen Sicherheiten, da die DtA zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gewährt,
  • durch ein festes Bearbeitungsentgelt wird ein zusätzlicher Anreiz für die Banken zur Finanzierung kleinerer Vorhaben geschaffen.

Die Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen. Da es sich um eine spezielle Förderung für kleine Investitionsvorhaben handelt, ist es auf einen Investitions- und Finanzierungsbedarf von maximal 50000 Euro beschränkt. Freiberufler müssen den Förderantrag bei ihrer Hausbank stellen, bevor sie mit ihrer Investition beginnen.

DtA-Existenzgründungsprogramm

Kurzübersicht Konditionen

Laufzeit

10 Jahre
mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren
Zins nominal 5,35 %
Zins effektiv 6,29 %

 

20 Jahre
mit maximal 3 tilgungsfreien Jahren
Zins nominal 5,55 %
Zins effektiv 6,3 %

 

15 Jahre
endfällig
Zins nominal 5,7 %
Zins effektiv 6,39 %

Auszahlung

96 %

Sicherheiten Außer bei Darlehen mit 15-jähriger Laufzeit und Endfälligkeit sowie der Ausbildungsplatzförderung kann bei geringen Sicherheiten in den alten Ländern eine 40-prozentige Haftungsfreistellung beantragt werden; der Zinssatz erhöht sich dan um 0,90 %.
Höchstbetrag in der Regel 2 Millionen Euro

Das "Startgeld" gehört in den Rahmen des Existenzgründungsprogramms der Deutschen Ausgleichsbank. Es fördert kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie Freiberufler. Damit erhalten jene Gründer eine ideale Alternative, die öffentliche Mittel nicht in Anspruch nehmen können. Diese Mittel können auch als Ergänzungsfinanzierung benutzt werden.

Förderung erhalten:

  • Gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen oder aktive Beteiligungen an einem Unternehmen
  • Investitionen, die innerhalb der ersten acht Jahre nach Gründung oder Übernahme durchgeführt werden
  • Betriebsmittelfinanzierung, Arbeits- und Ausbildungsplatzförderung
  • Investitionen wegen vollständiger Verlagerung des Betriebsstandortes - unabhängig davon wie lange das Unternehmen beziehungsweise die selbstständige Existenz schon besteht. Mit dem Darlehen sind bis zu 75 Prozent der Investitionssumme finanzierbar. Dieser Anteil kann bei Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze um 25000 Euro pro neu geschaffenem Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz auf bis zu 100 Prozent aufgestockt werden.
 

 

IT Freiberufler Dieser Beitrag wurde uns mit freundlicher Genehmigung der IT freiberufler überlassen, dem Report für Selbständige in der IT und New Media Branche. Die IT freiberufler informiert IT-Freiberufler aus Deutschland, Österreich und Schweiz aktuell über Honorare, Marktentwicklung und Qualifizierung, Marketing, Auftragsakquise, Existenzgründung sowie rechtliche Fragen.

 

Kommentare zu diesem Artikel:

"Sehr hilfreich, das werde ich mal weiterempfehlen! Danke (Januar 2008)"

"Vielen Dank! SEHR HILFREICH (Dezember 2006)"

"Kurz und informativ. Danke. (Mai 2005)"

"Guter Überblick nicht zu lang und nicht zu kurz vielen Dank Detlev Richter (Januar 2004)"


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