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| Ab 2007 Gebühren
für internetfähige Computer
Teil 1 | Gebühr
beschlossen
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(Juli 2006)
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Inhalt dieses Artikels:
Zweitgerätebefreiung möglich | Private und berufliche Nutzung klar getrennt | Mehr Gebührenpflichtige |
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Im kommenden Jahr greift die Kölner Gebühreneinzugszentrale
(GEZ) vor allem Freiberuflern und Selbstständigen (noch) tiefer
in die Tasche: Ab 1. Januar 2007 wird die Gebührenpflicht auf
so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" erweitert.
Darunter fallen in erster Linie internetfähige Geräte
wie z.B. Computer, MAC, Notebook, Handy. Freiberufler, die im Home-Office
einen internetfähigen Computer (z.B. per Modem, DSL) nutzen,
müssen diesen anmelden und eine monatliche Gebühr von
derzeit 17,03 Euro entrichten.
Ein Beispiel: Zahlt der Freiberufler bislang monatlich 17,03 Euro
für sein Fernsehgerät im Wohnzimmer und 5,52 Euro für
das Autoradio im Geschäftswagen, erwarten ihn ab 2007 zusätzliche
17,03 Euro für seinen beruflich genutzten Rechner mit Internetanschluss.
Damit ergeben sich jährliche Mehrkosten von 204,36 Euro. Für
das Anfallen der Gebühr ist es völlig unerheblich, ob
das "neuartige Rundfunkgerät" überhaupt in der
Lage ist, öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehprogramme
abzuspielen und ob diese Angebote überhaupt genutzt werden.
Wichtig ist nur, dass theoretisch die Möglichkeit besteht,
Internet zu empfangen.
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| Zweitgerätebefreiung möglich |
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Für viele Unternehmer dürfte es nur ein schwacher Trost
sein, dass diese Zusatzkosten als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar
sind. Pro Betriebsstätte fällt die Gebühr jeweils
für einen internetfähigen Computer an. D. h. alle weiteren
Computer an diesem Ort sind dann "gebührenfrei".
Unterhält der Freiberufler z.B. zusätzlich zum Home-Office
noch ein außerhäusiges Büro mit "neuartigen
Empfangsgeräten", würde die Gebühr zweimal anfallen.
Das hieße über 400 Euro mehr Betriebsausgaben im Jahr
nur für gesetzliche Rundefunkgebühren! Ist bereits ein
Fernsehgerät im Home-Office angemeldet, fällt der internetfähige
Computer unter die Zweitgerätebefreiung. Für diesen muss
dann nicht noch einmal gezahlt werden. Ist nur ein Radio angemeldet,
dann erhöht sich die Gesamtgebühr für Radio und Computer
auf 17,03 Euro monatlich. Egal wie man es dreht und wendet: Ist
im Home-Office oder Büro ein internetfähiges Gerät
vorhanden, wird die Maximalgebühr von 17,03 Euro fällig.
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| Private und berufliche Nutzung klar getrennt |
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Leben zwei Freiberufler in einem Haushalt zusammen, z.B. als Ehepartner,
muss jeder von ihnen für sein internetfähiges Arbeitsgerät
die entsprechende Gebühr entrichten. Für privat genutzte
Fernseh- und Rundfunkgeräte zahlen sie dagegen nur eine Gebühr,
die sich nach dem teuersten Gerätetyp (Fernseher mit 17,03
Euro) bemisst. Es können dann beliebig viele Radio- und Fernsehgeräte
zum privaten Gebrauch aufgestellt werden.
Für Privathaushalte wird sich durch die Neuregelung kaum etwas
ändern. Ist bereits ein Fernsehgerät bei der GEZ gemeldet,
gilt für alle weiteren, privat genutzten Empfangsgeräte,
die Zweitgerätebefreiung. Internetfähige Geräte werden
von dieser Befreiung ebenfalls erfasst. Werden diese aber sowohl
privat als auch beruflich genutzt, tritt das vorher beschriebene
Procedere ein. Es wird also deutlich zwischen privater und beruflicher
Nutzung getrennt.
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| Mehr Gebührenpflichtige |
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Die GEZ begründet die Neuregelung zum 1. Januar 2007 damit,
dass über das Internet öffentlich-rechtliche Angebote
empfangen und damit auch genutzt werden könnten. Das dazu nicht
immer die erforderliche Hard- und Software vorhanden ist, der Computer
zu ganz anderen Zwecken verwendet wird und zudem nur bestimmte Sendungen
von ARD und ZDF online abrufbar sind, interessiert nicht. Damit
werden ab 2007 unverzichtbare Arbeitsmittel plötzlich gebührenpflichtig.
Sowohl Privathaushalte wie auch Unternehmen, die keine klassischen
Rundfunkempfangsgeräte besitzen, werden dann ebenfalls von
dieser (Zwangs-)Gebühr erfasst und zur Kasse gebeten. Betroffene
Freiberufler machen bereits mobil und haben beim Bundesverfassungsgericht
Beschwerde eingereicht. Unterstützt werden sie von der Vereinigung
der Rundfunkgebührenzahler.
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