Kommentare zu diesem Artikel:
"Wie passt das verfahren eigentlich mit dem auch hoch gelobten Factoring für IT-Freiberufler zusammen? (Januar 2011)"
"Die angepriesenen Vorteile des Gutschrift-Verfahrens sind eher akademischer Natur. Fakt ist: in rund 20 Jahren Tätigkeit als IT Dienstleister war weder der 'Aufwand' für die Erstellung einer Rechnung, noch die 'Verzögerung' des Zahlungsziels durch ein paar Tage Postweg jemals ein Problem. Regelmässig entstehen dagegen teils langwierige, aufwandintensive, vor allem aber _vermeidbare_ (und somit höchst ärgerliche) Verzögerungen in der Rechnungstellung dadurch, dass weder die Erstellung der Leistungsnachweise, noch deren Abnahme durch den Leistungsempfänger (Endkunde) transparent und verbindlich geregelt werden, sowohl in Richtung des Leistungsempfängers, als auch des Dienstleisters. DER Klassiker schlechthin: Kostenstellen-Verantwortliche beim Endkunden, die just zu jedem Monatsende für mehrere Tage nicht erreichbar, unabkömmlich, auf Dienstreise, oder im Remote Office sind. Natürlich _ohne_ Stellvertreter-Regelung. Schon sind 10 Tage des Folgemonats vergangen, bis überhaupt ein Leistungsnachweis abgenommen ist. Es ist erstaunlich, was diesbezüglich teilweise noch alles an kreativen Vermeidungsstrategien aufgeboten wird, um Zeit bei der Rechnungstellung herauszuschinden. Aus diesem Grund ist unser Unternehmen schon länger dazu übergegangen, dass unsere Berater ihre Leistungsnachweise wöchentlich abnehmen lassen, und für die Abnahme des letzten Nachweises pro Monat ein verbindlicher Meeting-Termin (mit Stellvertreter-Regelung) vereinbart wird. Bei den Kunden, die wir direkt (ohne Projektvermittler) bedienen, ist eine Regelung zu den Modalitäten betreffs Form, Inhalt, Erstellung, Abnahme, und personellen Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Leistungsnachweise konventionalstrafenbewehrter Vertragsbestandteil. Eine solche Regelung in transparenter Form seitens des Projektvermittlers, optimalerweise noch durch ein Online Tool unterstützt -- DAS wäre ein echter Mehrwert für den Dienstleister! Was schlussendlich in unserem Unternehmen dem Gutschrift-Verfahren ganz konkret im Weg steht: unser Buchhaltungssystem sieht diese Möglichkeit nicht vor, es müsste also der Nummernkreise der normalen Rechnungsnummern verwendet werden. Hierbei ist allerdings mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Format der vom Gutschrift-Ersteller verwendeten Rechnungsnummern nicht mit unseren kompatibel ist. Fazit: warum Zeit, Aufwand, und Geld investieren, um ein gut funktionierendes System zugunsten sehr zweifelhafter 'Vorteile' des Gutschrift-Verfahrens zu ändern, welches die wirklich relevanten Probleme der Dreiecksbeziehung Dienstleister--Projektvermittler--Endkunde völlig aussen vor lässt? (November 2010)"
"Ich sehe für mich in diesem Verfahren keinen echten Vorteil. Ob ich meine Rechnungen ordentlich erstelle oder den Eingang und die Daten einer Gutschrift prüfen muss, scheint mir gleichviel Aufwand. Sinnvoll ist dieses Verfahren wohl bei Vergütung von Provisionen oder Tantiemen, bei denen der Zahlungsempfänger die Daten für die Vergütung nicht selber vorliegen hat. (November 2010)"
"Ein einfaches & problemloses Mittel zur Leistungsvergütung. Schneller Reibungsloser Ablauf mit wenig Papier!!! (November 2010)"
"Kommentar der GULP Redaktion:<br> >> Zu: 'Welche Möglichkeit hat der Freelancer, wenn es zu Zahlungsverzug kommt?'<br> -> Hier unterscheidet sich das Gutschriftverfahren nicht von der Rechnungsstellung. Das Gesetz knüpft alle Folgen an den Verzug, egal, auf welchem Weg dieser eingetreten ist. Aus der Vereinbarung zum Gutschriftverfahren hat man einen Anspruch auf Ausstellung der Gutschrift. Sollte die Fälligkeit dieses Anspruches (d.h. wie viele Stunden/Tage nach Eingang des Leistungsnachweises beim Projektanbieter bzw. Verbuchung im System) nicht explizit in der Vereinbarung geregelt sein, so ist dieser Anspruch im Zweifel sofort fällig. Der Anspruch ist einforderbar, aber nicht mit einem gerichtlichen Mahnverfahren - man muss 'richtig' klagen. Der Selbstständige kann die Klage auf Ausstellung der Gutschrift aber gleich mit der Zahlungsklage auf den Betrag verbinden, der sich aus sachlich richtiger und ordnungsgemäßer Gutschrifterstellung ergibt. In der Praxis ist das letztlich irrelevant: Es gibt wie überall seriöse Anbieter und 'schwarze Schafe'. Ein seriöser Anbieter wird auch beim Gutschriftverfahren auf pünktliche Zahlungen achten. Das Gutschriftverfahren ist insoweit sogar besser, da man gleich den Weg der Klage und nicht des Mahnverfahrens bestreiten wird - die gewieften 'schwarzen Schafe' haben beim Mahnverfahren durch Widerspruch und Einspruch gegen Mahn- und Vollstreckungsbescheid viel mehr Möglichkeiten, eindeutige Zahlungsverpflichtungen ohne große Aufwände weiter hinauszuzögern.<br> >> Zu: 'Braucht man dann nicht eine Rechnung als Nachweis für eine evtl. Klage?'<br> -> Ob Rechnung oder Gutschrift, ist egal. Wichtiger ist der Stundennachweis, der Schwarz auf Weiß belegt, wie viele Stunden man tatsächlich geleistet hat. Eine Rechnung/Gutschrift beweist das ja nicht. (April 2010)"
"Ich bin schon der Meinung, dass sich mit dem Gutschriftsverfahren gravierende Nachteile für den Freiberufler ergeben. Wenn nämlich der Auftraggeber keine Gutschrift erstellt (weil konkurs oder schwarzes Schaf) wird es nicht so einfach, die Forderungen des FB durchzusetzen, wenn man keine Rechnungen vorweisen kann. (April 2010)"
"Was soll mir das ganze als Freiberufler wirklich bringen? Kontrollieren muss ich alles sowieso. Nur das Ausstellen der Rechnung entfällt. Kann es vom Auftraggeber nicht auch mißbraucht werden? (April 2010)"
"Vielen Dank für den Artikel! Klingt gut die Sache mit dem Gutschriftverfahren. Und ist eine Vereinfachung. Aus meiner Sicht gerne anwendbar. (April 2010)"
"Hoch interessantes, alternatives Verfahren! Es entlastet uns Freiberufler, ohne dass ein Projektanbieter mehr administrative Arbeit hätte. Bei großen Unternehmen funktioniert das sicher reibungslos. Aber wie sieht es aus, wenn der Vermittler nicht zahlt? Braucht man dann nicht eine Rechnung als Nachweis für eine evtl. Klage? (April 2010)"
"Zu Zitat: 'Das Zahlungsziel läuft in der Regel, sobald Rechnung und Zeitnachweis korrekt beim Projektanbieter eingegangen sind'. Das ist ein weit verbreiteter (und gerade von den Vermittlern gerne wiedergegebener) Irrglaube. Eine Rechnung ist dem Schuldner zugegangen, wenn sie in seinen Machtbereich gelangt. Auf welchem Weg auch immer, das kann per eMail, per Telefax oder auch per Briefpost sein. Spätestens 30 Tage nach diesem (im Zweifel zu beweisenden) Zugang befindet er sich automatisch im Zahlungsverzug. BGB, §286. Und das hat nicht mit der Form der Rechnung im Sinne vom §14 Ustg zu tun. Die regelt nur die Voraussetzungen für die Zahlung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer. Der Vermittler kann aber die ZAHLUNG der Rechnung von Bedingungen abhängig machen, z. B. dem Versand einer Stundenabrechnung mit Originalunterschrift. Wer z. B. seine Rechnung mit Anlagen vorab faxt und die Originale später per Post hinterherschickt, kommt schneller an sein Geld, denn die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang des Faxes beim Vermittler zu laufen. Fällt der Eingang auf ein Wochenende oder einen Feiertag läuft die Frist ab dem nächsten Werktag. (April 2010)"
"M.E. kann ein wesentlicher Vorteil dieses Verfahrens darin liegen, dass man als Leistungserbringer nicht gezwungen ist, die ansonsten nach Rechnungsstellung fällige Umsatzsteuer abzuführen, falls sich die Begleichung der Rechnung verzögert. (April 2010)"
"Ich möchte an dem Gutschriftenverfahren teilnehmen. Bin in Luxemburg wohnhaft und seit dem 6 April 2010 das erste mal für Gulp in Münster tätig. (April 2010)"
"Ich arbeite seit einem Jahr mit dem Gutschriftverfahren und es hat einen klaren Vorteil bei der provisionsabhängigen Vergütung. Der Auftraggeber erstellt die Gutschrift auf Grund der Zahlungseingänge, die erst dann die Provisionen für z.B. einen Aussendienstmitarbeiter positiv werden lassen. Ein umständlicher Datentransfer damit eine Rechnung erstellt werden kann und die zeitliche Verzögerung entfallen somit. Wichtig ist hierbei ein festgelegter Stichtag für die Positivliste für die Abrechnung damit die anstehende Auszahlung nicht terminlich willkürlich zu Gunsten des Auftraggebers erfolgt. (April 2010)"
"Für Freelancer, die sich mit der Rechnungserstellung quälen, weil sie zwar selbständig, aber nicht kaufmännisch fit sind, mag das paradiesisch klingen. Ich allerdings würde das Gutschriftverfahren durch die Bank ablehnen, weil es nicht weniger Aufmerksamkeit bedarf, die Gutschriften zu kontrollieren und ggf. zu widersprechen, als eine Rechnung zu erstellen. Erfahrungsgemäß sinkt jedoch die Aufmerksamkeit, wenn jemand anderes als man selbst etwas veranlasst. (April 2010)"
"Welche Möglichkeiten hat dann der Freelancer, wenn es zu Zahlungsverzug kommt? (April 2010)"
"Es gibt im Promotion-Bereich viele Agenturen, die nach dem Gutschriftenverfahren mit ihren Freelancern abrechnen. Leider nutzen das die meisten Agenturen in dem Bereich, um unnötige Zahlungsverzögerungen wegen der ach so aufwändigen Prüfung zu begründen oder Gutschriften unbegründet zu kürzen. Der Vorteil, Herr des Verfahrens bzw. der Technik zu sein, wird dort leider nur zu oft genutzt, sich so einen weiteren faktischen Vorteil zu verschaffen. (April 2010)"
"OK, für einen gut organisierten Kunden hat das Gutschriftenverfahren den Vorteil, dass er weniger Rechnungen kontrollieren und verwalten muss. Aber welchen Vorteil habe ich als Projektler davon? Statt der Rechnung buche ich die Gutschrift - im Gegensatz zur Rechnung muss ich die aber kontrollieren. Gesparter Versandaufwand und der Zinsgewinn für den gesparten Postweg sind Marginalien - wir reden von 1 Rechnung / Monat. Das zusätzliche Risiko eines unbekannten Verfahrens wird damit bei weitem nicht ausgeglichen. (April 2010)"