 |
| Forderungsausfallrisiken
durch Insolvenz des Vermittlers
|
|
(März 2006)
|
Inhalt dieses Artikels:
Ausgangssituation
| Haftung | Handlungsmöglichkeiten
| Insolvenzantrag |
Genau informieren | Unabhängige
Auskünfte |
|
| |
| Immer wieder kommt es vor, dass IT-Freiberufler
für ihre Leistung nur verspätet oder gar kein Geld erhalten.
Der Grund hierfür ist aber nicht immer zwangsläufig beim
Endkunden zu suchen, denn auch Vermittlungsagenturen bleiben von
Insolvenzen nicht verschont. Allerdings gibt es auch Fälle,
in denen Vermittler bewusst ein unlauteres Geschäftsgebaren
an den Tag legen. So geschehen bei der IT-Freiberuflerin und Dipl.-Math.
Beate Ritterbach:
"Vor einiger Zeit bin ich leider einem unseriösen Projektvermittler
aufgesessen. Nach Beendigung des Vertrages stellte er die Zahlung
ein. Er behauptete unter fadenscheinigen Gründen, der Endkunde
hätte Schadenersatzforderungen, darum sollte ich freiwillig
auf einen großen Teil des ausstehenden Honorars verzichten.
Da sich diese Behauptungen als unwahr herausstellten, weigerte ich
mich, auf die geforderten Kürzungen einzugehen. Nach einem
mehrere Monate dauernden Rechtsstreit meldete der Vermittler (eine
GmbH) Insolvenz an. Für mich bedeutete das den Ausfall von
drei Monatshonoraren. Wie ich herausfand, war das innerhalb von
ca. drei Jahren die vierte Firma dieses Gesellschafters, die Insolvenz
anmeldete. Und noch bevor die alte Firma insolvent war, hat er -
an gleicher Adresse, unter gleichem Namen - eine neue aufgemacht."
Damit solche Erlebnisse möglichst vielen ihrer Kollegen erspart
bleiben, hat Frau Ritterbach ihre persönlichen Erkenntnisse
für GULP niedergeschrieben. Zusätzlich gibt sie hilfreiche
Praxistipps, wie man sich nicht nur vor insolventen, sondern vor
allem auch vor betrügerischen Vermittlern schützen kann.
|
| Ausgangssituation |
|
| |
|
| Nur selten wird ein Freiberufler direkt
für den Endkunden tätig. Diese ziehen es aus sozialrechtlichen
oder steuerlichen Gründen oft vor, externe Mitarbeiter über
eine zwischengeschaltete Firma zu beschäftigen. Der Freiberufler
ist dann als Subunternehmer tätig und hat ein Vertragsverhältnis
mit der vermittelnden Unternehmensberatung. Bei dieser handelt es
sich meistens um eine Kapitalgesellschaft - eine GmbH, eine AG,
oder - aufgrund der geringen Stammeinlage in jüngster Zeit
immer beliebter - eine Limited.
Bei dieser vertraglichen Situation sollte sich der Freiberufler
über zwei Dinge im Klaren sein:
| 1. |
Während des Auftrags bauen sich Forderungen auf, die
- abhängig von Honorarhöhe, Abrechnungszeitraum und
Zahlungsmodalitäten - schnell eine fünfstellige Größenordnung
erreichen. |
| 2. |
Sein Vertragspartner ist eine eigenständige juristische
Person, mit deren Untergang auch alle ausstehenden Forderungen
hinfällig werden. Besonders, wenn der Freiberufler nur
diesen einen Auftrag hat, und ein Inklusiv-Honorar alle vorfinanzierten
Nebenkosten abdeckt, ist der Ausfall des Vermittlers als finanzieller
GAU einzustufen. |
Auch IT-Dienstleister sind in großer Zahl von Insolvenz betroffen.
Die Gründe dafür sind vielfältig, z. B. wird die
Marktlage falsch eingeschätzt, und zu hohe Fixkosten stehen
einem zu geringem Auftragsvolumen gegenüber. Vereinzelt aber
kann man auch Vermittler beobachten, die ihr Geschäft auf mehrere
Firmen aufteilen (gleichzeitig oder nacheinander), um dann "bei
Bedarf" die eine oder andere von ihnen "zuzumachen".
Es ist deshalb wichtig, sich vor Augen zu führen, in welcher
rechtliche Lage man sich als Auftragnehmer befindet.
|
|
| Haftung |
|
| |
|
| Es ist ein verbreiteter Irrtum, Forderungen
seien in Höhe der Stammeinlage abgesichert (bei einer GmbH
in der Regel 25.000 Euro). Richtig ist, dass ein Gesellschafter
nur in Höhe seiner Stammeinlage haftet. Mit Einzahlung dieses
Betrages bei Firmengründung hat er aber seiner Pflicht Genüge
getan. Die Firma haftet mit dem gesamten Betriebsvermögen -
und das kann längst dahingeschmolzen sein. Im Falle eines Insolvenzverfahrens
wird eventuell vorhandenes Vermögen unter allen Gläubigern
aufgeteilt. Angestelltengehälter oder Forderungen von Finanzamt/
Sozialkassen werden dabei vorrangig bedient.
Ein oft genannter Vorwand für Zahlungsverweigerung ist eine
(angebliche) Honorarkürzung seitens des Endkunden. Hier empfiehlt
es sich, diese Behauptung zu überprüfen, was meist problemlos
gelingt, weil der Freiberufler in direktem Kontakt zum Kunden gearbeitet
hat und die Ansprechpartner kennt. Hat der Endkunde die Arbeiten
vertragsgemäß bezahlt, und verzögert die Vermittlerfirma
trotzdem die Honorarzahlung, kann nicht mehr von einem seriösen
Geschäftsgebaren ausgegangen werden.
Wenn der Endkunde das vereinbarte Honorar in voller Höhe und
termingerecht an die Vermittlungsfirma gezahlt hat, muss es trotzdem
nicht für die Begleichung der Forderungen des Subunternehmers
zur Verfügung stehen. Es kann für anderweitige Ausgaben
verwendet werden. Natürlicherweise ist die Unternehmensberatung
vorrangig daran interessiert, den eigenen Geschäftsbetrieb
aufrecht zu erhalten. Durch Mietzahlungen, Angestelltengehälter
oder die Bedienung von anderen Forderungen können auch hohe
Beträge in kurzer Zeit aufgezehrt werden. Solange keine Vermögensverschiebungen
in die Privatsphäre des Geschäftsführer oder Gesellschafters
nachweisbar sind, können derartige Ausgaben rechtlich nicht
beanstandet werden. |
|
| Handlungsmöglichkeiten |
|
| |
|
| Welche Möglichkeiten stehen einem
Auftragnehmer offen, berechtigte Forderungen einzutreiben?
 |
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist, bzw. wenn sie
fehlt, 30 Tage nach Rechnungsstellung, gerät der Schuldner
automatisch in Verzug. Eine oder mehrere schriftliche Mahnungen
sind üblich, aber - entgegen einer verbreiteten Ansicht
- nicht vorgeschrieben. |
 |
Ein gerichtliches
Mahnverfahren kann auch ohne Anwalt durchgeführt werden
und ist dann relativ preiswert. Der Antragsgegner kann innerhalb
von zwei Wochen nach Antragszustellung widersprechen, auch ohne
Angabe von Gründen. |
 |
Die Forderungen können auf gerichtlichem Wege eingeklagt
werden. Ein vorausgehendes Mahnverfahren ist nicht erforderlich.
Ab einem Streitwert von 5.000 Euro wird das Verfahren vor dem
Landgericht verhandelt. Dort herrscht Anwaltszwang. |
Der Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist immer ungewiss. Ein wesentliches
Risiko liegt in der zwischenzeitlichen Insolvenz des Antragsgegners
- dann geht der Kläger trotz Titel leer aus. Im Übrigen
muss der Kläger die gegnerischen Gerichtskosten nicht nur dann
tragen, wenn er den Rechtsstreit verliert, sondern auch, wenn der
Gegner zahlungsunfähig ist.
Manchmal knüpft der Endkunde die Begleichung der Rechnung
an das Vorlegen eines (von einem seiner Mitarbeiter unterschriebenen)
Leistungsnachweises. Befürchtet der Freiberufler eine Insolvenz
seines Vertragspartners, kann er beispielsweise Stundenzettel und
Rechnung für Juni so lange zurückhalten, bis die Rechnung
für Mai bezahlt ist. Auf diese Weise kann die Vermittlungsfirma
immer nur über ein einziges Monatshonorar verfügen. So
erreicht man aber bestenfalls, dass das erarbeitete Honorar nicht
vollständig in die Verfügungsgewalt des Vermittlers gerät.
Die Vorgehensweise erfordert, dass der Freiberufler ein gutes Verhältnis
zum Endkunden hat und ihn über seine Situation informiert.
Außerdem verzichtet er darauf, seine Ansprüche zeitnah
anzumelden.
|
|
| Insolvenzantrag |
|
| |
|
| Wann muss eine Firma eigentlich Insolvenz
anmelden? Grob vereinfacht: bei Überschuldung und bei (drohender)
Zahlungsunfähigkeit. Theoretisch müsste die Beratungsfirma
also bereits Insolvenz anmelden, wenn ihr Vermögen geringer
ist als die ausstehenden Forderungen. In der Praxis erfolgt die
Insolvenzanmeldung in der Regel erst, wenn das vorhandene Vermögen
vollständig aufgebraucht ist. Der Trick: offene Forderungen
werden einfach bestritten. Ein Grund findet sich immer.
Der Insolvenzantrag kann auch vom Gläubiger gestellt werden
- soweit die Theorie. Praktisch ist das kaum möglich, denn
als Außenstehender hat man keinen Einblick in die Firmenunterlagen
und kann das Vorliegen von Insolvenzgründen nicht beweisen.
Offene Forderungen allein werden vom Insolvenzgericht nicht als
hinreichender Grund für einen Insolvenzantrag akzeptiert, zumindest
solange kein gerichtlicher Titel vorliegt. Die Kosten des Insolvenzverfahrens
trägt immer der Antragsteller.
Stellt die betroffene Firma selbst Insolvenzantrag, werden die
Gläubiger nicht notwendigerweise informiert. Das ist nur dann
der Fall, wenn ein Insolvenzverfahren in Gang gesetzt wird. Dann
sind Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Oft aber wird
der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. In solchen Fällen
erfahren Gläubiger häufig nicht oder nicht zeitnah, dass
ihr Schuldner praktisch nicht mehr existiert. Wer bei offenen Forderungen
erwägt, Geld in rechtliche Schritte zu investieren, sollte
sich zuvor beim zuständigen Amtsgericht erkundigen, ob der
Antragsgegner nicht bereits Insolvenz angemeldet hat. Oder ob er
- auch das kommt vor - von Amts wegen aufgrund Vermögenslosigkeit
gelöscht wurde.
Insolvenzverschleppung oder Insolvenzbetrug würden eine Durchgriffhaftung
auf das Privatvermögen der Beteiligten erlauben. Doch hierbei
handelt es sich um Straftatbestände die zweifelsfrei bewiesen
werden müssen. Es ist möglich, bei Verdacht Strafanzeige
zu erstatten, doch allein auf Basis von Vermutungen und Indizien
wird die Staatsanwaltschaft nicht aktiv.
|
|
| Genau
informieren |
|
| |
|
| Bei offenen Honorarforderungen sitzt
die Vermittlungsfirma am längeren Hebel. Es gibt Firmen, die
diese Situation bewusst dazu ausnutzen, durch Andeutung einer drohenden
Insolvenz den Auftragnehmer zu einem teilweisen Forderungsverzicht
zu bewegen. Ein solches Verhalten wird juristisch nicht unbedingt
als strafbare Nötigung eingestuft. Dazu ein Zitat aus dem Schreiben
einer Staatsanwaltschaft: "Der Gesetzgeber lässt ausdrücklich
die Möglichkeit zu, im Rahmen der Krise mit den Gläubigern
über eine (Vergleichs)Forderung zu verhandeln."
Ein Freiberufler ist auf den guten Willen und die Finanzkraft
seines Geschäftspartners angewiesen. Er hat nur geringe Handlungsmöglichkeiten,
wenn sein Vermittler die Zahlung verweigert und mit Insolvenz droht.
Darum ist es wichtig, vor Vertragabschluss Informationen einzuholen,
mit denen die Verlässlichkeit und Seriosität des potenziellen
Vertragspartners eingeschätzt werden können:
 |
Wie lange existiert die Firma? |
 |
Welche Rechtsform hat sie? |
 |
Wer ist in der Geschäftsleitung, wer sind die Gesellschafter? |
 |
Wie viele feste/ freie Mitarbeiter hat sie? |
Wenn möglich empfiehlt es sich, die Vermittlerfirma in ihren
Geschäftsräumen aufzusuchen. Wer vermutet, dass nicht
alles mit rechten Dingen zugeht, kann seinen Gesprächspartner
direkt und entwaffnend fragen, ob einer der Gesellschafter schon
einmal in ein Insolvenzverfahren verwickelt war.
|
|
| Unabhängige
Auskünfte |
|
| |
|
| Es gibt mannigfaltige Möglichkeiten,
mit geringem Zeit- und Kostenaufwand unabhängige Auskünfte
einzuholen: Die Handelsregister bei den Amtsgerichten geben bei
gezielter Nachfrage Auskunft. Rechtsform, HR-Nummer, Geschäftsführer,
Adresse und Datum der Eintragung können bei einigen Amtsgerichten
kostenlos telefonisch erfragt werden. Gesellschafter werden in der
Regel nur gegen schriftliches Auskunftsersuchen mitgeteilt (teilweise
gegen Gebühr, ca. 10 Euro. Eine systematische Suche nach Gesellschaftern
ist aber nicht möglich.) Auch bei den Industrie und Handelskammern
(IHK) können Informationen erfragt werden. GULP führt
eine Weiße Liste
[Zugriff nur mit Profil-Account] von Projektanbietern. In diversen
Internetverzeichnissen können Basisinformationen über
Firmen recherchiert werden, wenn auch nicht mit Garantie auf Vollständigkeit
und Aktualität, z.B. unter www.firmenfinden.de. Insolvenzen
sind unter www.insolnet.de oder www.insolvenzbekanntmachungen.de
einsehbar. Wenn eine Firma hier auftaucht, ist es aber ohnehin zu
spät.
| Checkliste Warnhinweise:
|
 |
Der Vertragspartner ist mit Informationen
über sich selbst zurückhaltend oder gibt vor,
die gewählte Firmenkonstruktion sei reine Formsache.
|
 |
Die Daten von Amtsgericht bzw. IHK weichen ab von den
Angaben der Firma oder von ihren Unterlagen (Briefpapier,
Vertrag, Internetauftritt). |
 |
Die Firma ist angeblich schon lange am Markt, existiert
aber laut Handelsregister erst seit einigen Monaten. |
 |
Die Firma hat mehr Mitarbeiter im Sekretariat bzw.
in der Verwaltung, als Mitarbeiter, die Umsatz generieren. |
 |
Angeblich hat die Firma 20 Mitarbeiter, aber beim Endkunden
ist man der einzige Mitarbeiter dieser Firma. |
 |
Die Dame, die halbtags als Sekretärin tätig
ist, hat laut Registereintrag die Stellung der Geschäftsführerin. |
 |
Bei einer relativ kleinen Firma sind Gesellschafter
und Geschäftsführer nicht dieselbe Person. Gesellschafter
einer Firma kann jeder sein - Geschäftsführer
nur, wer nicht nach § 281ff Strafgesetzbuch (StGB)
(Insolvenzstraftat) vorbestraft ist. |
 |
Es gibt weitere Firmen mit gleichen Namen. (Mehrere
gleichnamige Firmen ermöglichen nach außen
den Eindruck einer einzigen, langjährig existierenden
Firma.) |
 |
Höchste Alarmstufe ist gegeben, wenn eine dieser
Firmen bereits Insolvenz angemeldet hat. |
 |
Kettenverträge - zwei oder mehr zwischengeschaltete
Vermittler - multiplizieren das Ausfallrisiko. |
|
Über die Vertragsgestaltung kann das potenzielle Insolvenzrisiko
verringert werden. Beispielsweise können von vornherein Konsequenzen
für den Fall des Zahlungsverzuges festgelegt werden (Verzugszinsen,
Aufhebung der Kundenschutzklausel, Abtretung der Rechte aus dem
Kundenvertrag an den Subunternehmer.) Auch eine Bürgschaft
oder Zahlungsgarantie durch einen (solventen) Dritten ist vorstellbar.
Allerdings macht auch eine noch so ausgeklügelte Vertragsformulierung
aber nie aus einer zweifelhaften Firma einen seriösen und solventen
Geschäftspartner.
|
|
Nähere Informationen erhalten Sie bei Beate
Ritterbach.
Die Autorin behält sich alle Rechte am Artikel vor. ©
2006 Beate Ritterbach
|
|
|
|
19 % der Freiberufler haben Probleme bei der Bezahlung ihrer Projekteinsätze oder bekommen ihr Geld überhaupt nicht. Als GULP Member verfügen Sie bereits vor Vertragsabschluss über zuverlässige
Informationen zu Ihrem Vertragspartner:
* Mehr als 7.000 Bewertungen von Freiberuflern zu Projektanbietern,
* persönlicher Austausch im Freiberufler-Netzwerk zu Agenturen und Kunden,
* Wirtschaftsinformationen zur Finanzlage Ihres Geschäftspartners.
|
|
Kommentare zu diesem Artikel:
|