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Kurz berichtet:
Gebühr für internetfähige Computer beschlossen

Gebühr für internetfähige Computer | Teil 2

(Oktober 2006)
 

Im Juli dieses Jahres berichtete GULP über das Vorhaben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ab 2007 Gebühren auf so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" zu erheben. Unter diese Definition fallen in erster Linie internetfähige Geräte wie z.B. Computer, MAC, Notebook, Handy. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Höhe der Gebühr auf 17,03 Euro monatlich taxiert. Nach heftigen Protesten, u. a. von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und der IHK haben die Ministerpräsidenten laut Medienberichten am 19. Oktober folgenden Beschluss gefällt: Ab dem Jahr 2007 wird eine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Höhe von 5,52 Euro monatlich fällig. Die geringere Gebühr deshalb, weil bislang nur Radiokanäle von ARD und ZDF direkt online zu empfangen sind.

Damit werden ab dem kommenden Jahr vor allem Selbstständige zur Kasse gebeten, die internetfähige Computer im eigenen Büro oder häuslichem Arbeitszimmer nutzen. Sie zahlen für alle vorhandenen Computer, unabhängig von ihrer Zahl, monatlich eine Gebühr von 5,52 Euro. Die Gebühr entfällt, wenn bereits ein Radio im Arbeitszimmer/ Büro oder beruflich genutzten Auto bei der GEZ angemeldet ist. Auch Privathaushalte, die schon ein Radio- oder Fernsehgerät gemeldet haben, müssen keine weitere Gebühr für ihren Internet-Computer bezahlen.

Zugleich verständigten sich die Ministerpräsidenten darauf, innerhalb eines Jahres eine Reform der Rundfunkgebühren zu vereinbaren. Ein Alternativkonzept, von dem die Länderchefs sichtlich angetan sind, ist die Einführung einer Haushaltsabgabe. Danach wäre die Gebühr nicht mehr an das Vorhandensein von Rundfunkgeräten gekoppelt, sondern würde pauschal für Haushalte und Betriebsstätten erhoben.

Mehr zum Thema lesen Sie im Artikel "Ab 2007 Gebühren für internetfähige Computer".

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Eine werbeunabhängige Finanzierung der Ö-R ist richtig und notwendig. Aber die Art und Weise ist absolut unfair. Es kann nicht sein, dass eine einzelne Person für ein einzelnes Gerät mehrfach Gebühren zahlen muss. Außerdem wurde die GEZ-Finanzierung des Internetauftritts von ARD/ZDF vor Jahren schon mal diskutiert und abgelehnt. Aber leider ist Rechtsbeugung in Deutschland absolut im Trend. Ob das nun GEMA & Co. ('bestimmt' vs. 'geeignet'), Rente (rentenversicherungspflichtige Selbstständige), Steuern (Freiberufler oder Gewerbetreibender?) oder eben die GEZ (Internet) betrifft. (Oktober 2006)"

"Die Begründung für die Höhe der Gebühr lässt darauf schließen, dass, sobald auch die TV-Programme via Internet empfangbar werden, eine weitere Gebühr notwendig wird. (Oktober 2006)"

"Das ist klar verfassungswidrig. (Oktober 2006)"

"Danke, nach dem ganzen Hin und Her endlich kurz und knapp, was auf mich zukommt. (Oktober 2006)"

"Ich halte die Existenz der GEZ und die damit verbundene Gebühreneintreibung für 'ne Frechheit. Ich kann auch nicht von jedem potentiellen Auftraggeber eine Gebühr verlangen, dafür dass er die Möglichkeit hätte, meine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, das aber in Wirklichkeit evtl. gar nicht tut. Außerdem kann auch ein Freiberufler oder sonstiger Berufstätiger die Dienstleistung der Rundfunkanstalten nur einmal gleichzeitig in Anspruch nehmen... wieso also soll/muss für Rundfunkgeräte (und inzwischen auch Computer)am Arbeitsplatz extra gezahlt werden?  (Oktober 2006)"

"Schon die alte Regelung war nicht fair, da es durchaus auch Leute gibt, die Ihre Geräte nicht zum Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme nutzen. Zugegeben: das dürften die Wenigsten sein, aber das Grundgesetz beispielsweise schützt jeden und vor allem Minderheiten vor unfairer Behandlung. Wer schaut schon TV auf dem Handy (gut beim Radio mag es einige geben) - dennoch wird es in Zukunft wohl ein Standardfeature bei Handys werden und somit ist man gezwungen dafür zu zahlen, obwohl man es gar nicht nutzt. Beim PC ist die Sache noch schlimmer. Es gibt schließelich technische Möglichkeiten den Empfang abrechnungsfähig zu machen und nicht wieder mit der Pauschalkeule zu schwingen. Sowohl der GEZ, wie auch den Radio/TV-Konsumenten, würde vielleicht besser gefallen, ein Bezahlmodell zu etablieren, dass die tatsächliche Nutzung der Programme kassiert. Schade nur, dass damit der eigentliche Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender - nämlich das Volk über wichtige Ereignisse aus aller Welt zu informieren - ad Absurdum geführt würde. Damit würden diejenigen, die sich Informationen ohnehin kaum leisten können, noch stärker unter Druck geraten. Tja, am Besten bleibt alles beim alten. Wer will bezahlt, wer erwischt wird auch und der Rest freut sich des Lebens. Mal sehen welches Alternativkonzept da noch kommt. (Oktober 2006)"

"Danke für die Info, auch wenn Sie schon in anderen Medien massiv verbreitet wurde. Für die meisten bedeutet das dann wohl 0 EUR Aufschlag. Interessant ist, was dann im nächsten Jahr kommen soll ... (Oktober 2006)"

"Das war ja zu erwarten. Bedauerlicherweise äußern sich Bundespolitiker überhaupt nicht so richtig zu diesem Thema. Der von mir angeschriebene Bundestagsabgeordnete Reinhold Hemker läßt als Antwort seine Handynr. übermitteln. Was ist das für eine Methode? (Oktober 2006)"

"Der Freiberufler mit seinem externen Büro darf hierfür gleich zweimal zahlen: 1. für das externe Büro, 2. für den Arbeitsplatz daheim. Wieder einmal bezahlt man (hier in diesem Fall gleich zweimal) für eine Leistung, die man überhaupt nicht in Anspruch nimmt bzw. auch nie in Anspruch nehmen möchte. (Oktober 2006)"


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