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Im Juli dieses Jahres berichtete GULP über das Vorhaben
der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ab 2007 Gebühren auf
so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" zu erheben.
Unter diese Definition fallen in erster Linie internetfähige
Geräte wie z.B. Computer, MAC, Notebook, Handy. Zum damaligen
Zeitpunkt wurde die Höhe der Gebühr auf 17,03 Euro monatlich
taxiert. Nach heftigen Protesten, u. a. von Wirtschaftsverbänden,
Gewerkschaften und der IHK haben die Ministerpräsidenten laut
Medienberichten am 19. Oktober folgenden Beschluss gefällt:
Ab dem Jahr 2007 wird eine Rundfunkgebühr für internetfähige
Computer in Höhe von 5,52 Euro monatlich fällig. Die geringere
Gebühr deshalb, weil bislang nur Radiokanäle von ARD und
ZDF direkt online zu empfangen sind.
Damit werden ab dem kommenden Jahr vor allem Selbstständige
zur Kasse gebeten, die internetfähige Computer im eigenen
Büro oder häuslichem Arbeitszimmer nutzen. Sie zahlen
für alle vorhandenen Computer, unabhängig von ihrer Zahl,
monatlich eine Gebühr von 5,52 Euro. Die Gebühr entfällt,
wenn bereits ein Radio im Arbeitszimmer/ Büro oder beruflich
genutzten Auto bei der GEZ angemeldet ist. Auch Privathaushalte,
die schon ein Radio- oder Fernsehgerät gemeldet haben, müssen
keine weitere Gebühr für ihren Internet-Computer bezahlen.
Zugleich verständigten sich die Ministerpräsidenten darauf,
innerhalb eines Jahres eine Reform der Rundfunkgebühren zu
vereinbaren. Ein Alternativkonzept, von dem die Länderchefs
sichtlich angetan sind, ist die Einführung einer Haushaltsabgabe.
Danach wäre die Gebühr nicht mehr an das Vorhandensein
von Rundfunkgeräten gekoppelt, sondern würde pauschal
für Haushalte und Betriebsstätten erhoben.
Mehr zum Thema lesen Sie im Artikel "Ab
2007 Gebühren für internetfähige Computer".
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