| Wie jeder Prozess war auch dieser
mit erheblichen Risiken behaftet: Ein gerichtliches Verfahren kostet
Geld, Zeit und Nerven. In diesem Fall betrug das Kostenrisiko bezogen
auf die 1. Instanz für Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren
ca. 15.000 Euro! Wie bei derartigen Sachverhalten üblich, wäre
der IT-Freiberufler mit Sicherheit vom Gericht persönlich zum
Termin geladen worden. Da der Gerichtsstand nicht am Wohnort des
Freiberuflers, sondern ca. 500 km entfernt lag, hätte dies
dem Freiberufler einen vollen Projekttag gekostet. Weiterhin bestand
das zusätzliche Risiko, dass sowohl Zeugen als auch ein Sachverständiger
hinzugezogen worden wären, was die Kosten weiter in die Höhe
getrieben hätte.
Nun treffen die Kosten eines Prozesses letztlich nur den Verlierer.
Allerdings gibt es vor Gericht sehr häufig zwei Verlierer,
da das Gericht regelmäßig versucht, beide Parteien zu
einem Vergleich zu drängen. Dann werden die Kosten gequotelt,
dass heißt, wenn z. B. der Vergleich so aussieht, dass der
Kläger 60 % seiner Forderungen erhält und also 40 % nicht
erhält, wird er mit 40 % der Gesamtkosten belastet. Je nach
Höhe der aufgelaufenen Kosten kann dies fast zu einem Nullsummenspiel
führen. Und auf Seiten der anderen Prozesspartei sieht dies
nicht viel anders aus, da diese, um im Beispiel zu bleiben, zwar
40 % der Forderungen nicht zahlen muss, aber 60 % der Kosten tragen
muss.
Nachdem die Klage eingereicht war, ergab sich für den IT-Freiberufler
eine Konstellation für ein neues langfristiges Projekt beim
gleichen Endkunden, welches über den gleichen Auftraggeber
laufen sollte. Der Endkunde wollte den Freiberufler auf jeden Fall
engagieren, andererseits aber keinen "im Hintergrund laufenden"
Prozess zwischen Freiberufler und Auftraggeber. Der Auftraggeber
seinerseits wollte das Projekt natürlich durchführen.
Somit sahen sich beide Seiten mehr oder minder gezwungen, doch nochmals
miteinander zu reden, um zu versuchen, eine andere Lösung zu
finden. |
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