GULP >> GULP Knowledge Base >> Rund ums Projekt >> Berufsumfeld >> Kurz berichtet: Neue Verpflichtung zur Preisangabe bei Mehrwertdienste-Rufnummern

Kurz berichtet:
Neue Verpflichtung zur Preisangabe bei Mehrwertdienste-Rufnummern

(Oktober 2007)
 

Autor: Johannes Richard, Rechtsanwalt für Internet- und Onlinerecht

Viele Internet-Dienstleister oder Shops nutzen für den Kundenkontakt Mehrwertdienste-Rufnummern, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Die Preise für die Inanspruchnahme solcher Nummern müssen seit Anfang September gut lesbar und deutlich sichtbar auf den entsprechenden Internetseiten bzw. im Impressum veröffentlicht werden.

Hintergrund ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG) wie der Rostocker Rechtsanwalt Johannes Richard erklärt. Neu ist der § 66a, der weitreichende Folgen für Informationspflichten hat:

§ 66 a TKG - Preisangabe

"Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, geteilte Kosten-Dienste, neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis, abhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Bei Angabe des Preises ist der Preis gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rufnummer anzugeben. Bei Anzeige der Rufnummer darf die Preisangabe nicht zeitlich kürzer als die Rufnummer angezeigt werden. Auf den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist hinzuweisen. Soweit für die Inanspruchnahme eines Dienstes nach Satz 1 für Anrufe aus den Mobilfunknetzen Preise gelten, die von den Preisen für Anrufe aus dem Festnetz abweichen, ist der Festnetzpreis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz anzugeben. Bei Telefaxdiensten ist zusätzlich die Zahl der zu übermittelnden Seiten anzugeben. Bei Datendiensten ist zusätzlich, soweit möglich, der Umgang der zu übermittelnden Daten anzugeben, es sei denn, die Menge der zu übermittelnden Daten hat keine Auswirkung auf die Höhe des Preises für den Endnutzer."

Zunächst einmal ist somit in räumlicher Nähe zu der angegebenen Telefonnummer deutlich zu machen, wie hoch der Minutenpreis aus dem deutschen Festnetz ist. Sollte es, wenn die Nummer von einem Mobilfunktelefon angewählt wird, abweichende Kosten geben, ist auf die Möglichkeit abweichender Preise aus dem Mobilfunknetz hinzuweisen. Rechtsanwalt Richard geht davon aus, dass die konkreten Preise aus dem Mobilfunknetz nicht anzugeben sind, jedoch die Möglichkeit einer Abweichung. Es bietet sich bspw. folgende Formulierung an:

"... Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz (Preis kann für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen)" Den Klammerzusatz benötigen Sie nur, wenn es tatsächlich Preisabweichungen gibt.

Hinweis Eine fehlende Angabe des Verbindungspreises kann wettbewerbswidrig sein und abgemahnt werden. Zudem sieht das TKG Regelungen vor, dass in diesem Fall gegenüber dem Endnutzer kein Anspruch auf Zahlung des Entgelts besteht. Es empfiehlt sich deshalb, entsprechende Informationen auf Internetseiten schnellstmöglich zu überarbeiten.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Rechtsanwalt Johannes Richard.
Der Autor behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2006 Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen externer Link

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Mich würde ja mal interessieren, was eigentlich das "deutsche Festnetz" heutzutage sein soll, belegt doch z.B. die Telekom Anrufe in die deutschen Festnetze von Arcor, Alice und die ganzen Stadtnetzbetreiber mit einem preislichen Aufschlag; sogar bei einer "Festnetzflatrate". (Oktober 2007)"


Seite drucken Seiten drucken
Zum Seitenanfang nach oben

Für die Teilnahme an den mit diesem Icon gekennzeichneten Diensten melden Sie sich mit den Zugangsdaten an.
Zugangsdaten vergessen? | Noch kein GULP Profil?
Über GULP: Mehr als 3.000 Kunden, 75.000 eingetragene IT-Experten, davon 10.500 mit Schwerpunkt Engineering, und über 1.000.000 abgewickelte Projektanfragen: GULP ist die wichtigste Quelle für die Besetzung von IT-/Engineering-Projekten mit externen Spezialisten im deutschsprachigen Raum. Zusätzlich zu den Dienstleistungen einer modernen Personalagentur bietet GULP ein umfassendes Online-Portal mit Informationen und Services für die Teilnehmer im Markt.