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Ordnung im Papierchaos
Teil 1: Welche persönlichen Papiere
wie lange aufzuheben sind | Teil
2
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(Mai 2007)
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Inhalt
dieses Artikels:
Was aufzuheben ist | Nicht
aufheben müssen, aber vielleicht wollen | Wenn
wichtige Dokumente fehlen |
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Autorin: Tania Konnerth, Dipl.-Kommunikationswirtin
Die eigenen Papiere sind für viele von uns eine ständige
Quelle von Ärgernissen – verstreut und unsortiert, unvollständig
und chaotisch wachsen sie uns über den Kopf. Zwar ist konsequentes
Ausmüllen in vielen Lebensbereichen wirklich sinnvoll; leider
greift dieser Ratschlag nicht bei unseren Papieren. Denn viele davon
müssen für längere Zeit aufbewahrt werden. Tipps,
wie Sie das Papierchaos in den Griff bekommen, gibt die Dipl.-Kommunikationswirtin
und Beraterin Tania Konnerth in einer zweiteiligen GULP Serie. Im
ersten Teil erfahren Sie, welche Dokumente wie lange aufzubewahren
sind und wie Sie verlorene Papiere wiederbeschaffen.
Idealerweise sind Ihre persönlichen Unterlagen so abgelegt,
dass Sie selbst und auch andere Personen, jederzeit wichtige Dokumente
finden können. Sie selbst ersparen sich damit viel Zeit und Ärger
und wenn sich auch andere in Ihren Unterlagen zurechtfinden können,
ist das eine große Hilfe, wenn Ihnen z.B. etwas zustößt.
Schauen wir zunächst, welche Unterlagen Sie sammeln müssen,
um dann in einem zweiten Schritt über ein sinnvolles Ablagesystem
nachzudenken.
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| Was
aufzuheben ist |
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Es gibt eine Reihe von Dokumenten, die man normalerweise sein ganzes
Leben lang braucht. Dazu gehören z.B.:
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die Geburtsurkunde, |
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Zeugnisse, |
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Ausbildungsurkunden, |
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Reisepass, |
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Personalausweis, |
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Führerschein. |
Weiterhin wichtig sind:
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Taufschein (z.B. wenn man kirchlich heiraten will) |
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Heiratsurkunde (z.B. für Versicherungen) |
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Sterbeurkunden von Familienangehörigen (z.B. für
Nachlassregelungen) |
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ärztliche Gutachten und Röntgenbilder (können
z.B. unnötige Untersuchungen ersparen und zeigen Entwicklungen
auf) |
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Arbeitsverträge bzw. bei IT-Selbstständigen Rahmen-/Projektverträge;
Gehaltsabrechnungen (die mindestens bis zur Rente aufzuheben
sind)
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ggf. Nachweise über Arbeitslosengeld oder Sozialversicherung
und Immatrikulationsbescheinigungen |
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Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohneigentum
(Wohnung, Haus, Grundstück) anfallen. |
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Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief |
Folgende Dokumente sollten Sie grundsätzlich mindestens
30 Jahre aufheben:
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Bankunterlagen, wie z.B. Spar- und Darlehensverträge,
Depotauszüge und Kreditunterlagen
(mindestens 30 Jahre) |
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Urteile, Mahnbescheide, Prozessakten (grundsätzlich
30 Jahre) |
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Für Geschäftsunterlagen gelten
Aufbewahrungspflichten von sechs oder zehn Jahren, die in § 147
Abgabenordnung (AO)
geregelt und dort detailliert nachzulesen sind. Die 10-Jahres-Frist
gilt z.B. für Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Rechnungen,
Lohnsteuerunterlagen etc. Auskünfte hierzu erhalten Sie
auch bei Ihrem Steuerberater. |
Zeitlich zwar nicht ganz so lange, aber dennoch ebenfalls sorgfältig
aufzuheben sind folgende Unterlagen:
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Kassenzettel sollten zwei Jahre aufgehoben werden, um eventuelle
Mängel reklamieren zu können. |
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Garantieurkunden aufheben, so lange wie die Garantieleistung
gewährt wird. |
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Rechnungen von Anwälten, Notaren, Ärzten, Handwerkern
sollten mindestens drei Jahre lang aufgehoben werden, da so
lange aus ihnen noch Forderungen entstehen können. |
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Auch Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen sind
drei Jahre aufzuheben. |
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Telefonrechnungen (ebenfalls drei Jahre) |
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Bei Kontoauszügen gilt zwar die Mindestaufbewahrzeit
von drei Jahren, aber sie sollten besser länger aufgehoben
werden. |
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Versicherungsunterlagen so lange aufheben, wie die jeweilige
Versicherung besteht bzw. ausbezahlt wurde. |
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Unterlagen über Abonnements für Kündigungsfristen
aufheben, solange das Abo besteht. |
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| Nicht
aufheben müssen, aber vielleicht wollen |
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Neben den Unterlagen, die Sie aufheben müssen, gibt es noch
zahlreiche, die Sie – aus welchen Gründen auch immer – aufheben
möchten. Dazu gehören z.B.
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Urkunden (z.B. aus Sport oder Hobby), |
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von Ihnen erstellte Unterlagen für verschieden Anlässe
(z.B. Vorbereitungen für Vorträge oder Seminare etc.), |
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wichtige Artikel oder Memos, |
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Briefe, |
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Fotos u.a. |
Grundsätzlich gilt: so wenig wie möglich aufheben. Hier
ist sehr hilfreich, sich klarzumachen, welche Dokumente man leicht
wiederbeschaffen kann. Gerade was den Informationsgehalt angeht,
so neigen viele Menschen dazu, die Wichtigkeit von Dokumenten zu überschätzen.
Artikel z.B. brauchen im Zeitalter des Internets kaum noch archiviert
werden – Sie können jederzeit aktuellere Texte online
finden.
Was Fotos angeht, so ist verständlich, dass Ihr Herz daran
hängt. Zwingen Sie sich hier nicht zu großen Wegwerf-Aktionen,
die Sie nachher bereuen. Auf jeden Fall aussortieren können
Sie Aufnahmen, die nichts geworden sind, also verwackelte oder
abgeschnittene Bilder. Und beim Durchschauen fällt Ihnen möglicherweise
auch auf, dass zu einem Anlass Dutzende Fotos gemacht wurden. Vielleicht
reicht es, nur eine kleine Auswahl davon aufzuheben. Persönliche
Texte – selbst geschriebene, wie z.B. Tagebücher oder
auch Briefe von anderen – sollten Sie lieber großzügig
aufheben. Hier kann die Reue über den Verlust später
groß sein.
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| Wenn
wichtige Dokumente fehlen |
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Wenn Sie beim Sortieren feststellen, dass Ihnen wichtige Dokumente
fehlen, sollten Sie versuchen, diese wiederzubekommen.
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Dokumente, wie die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde oder
auch Auszüge aus dem Familienstammbuch lassen sich schriftlich
beim jeweiligen Standesamt anfordern (dafür wird eine
Gebühr erhoben). |
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Eine Ersatz- oder Zweitsteuerkarte lässt sich beim
Einwohnermeldeamt anfordern (dafür fällt eine Gebühr
an). |
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Zeugniskopien lassen sich bei der ehemaligen Schule anfordern – die
Aufbewahrungspflicht ist 55 Jahre. Gegebenenfalls muss bei
der Schulbehörde nachgefragt werden, wo die Zeugnisse
verwahrt werden (z.B. wenn die Schule nicht mehr existiert).
Schulbescheinigungen für den Rentenantrag können
ebenfalls dort angefordert werden. |
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Hochschulzeugnisse müssen bei den Hochschulen nicht
aufbewahrt werden. Man kann es aber versuchen, normalerweise
wird man Kopien erhalten. Mindestens wird eine Bescheinigung über
ein bestandenes Studium ausgestellt. |
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Einen Ersatz für einen verlorenen Führerschein
gibt es beim Ordnungs- bzw. Straßenverkehrsamt. |
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Das Sozialversicherungsnachweisheft kann man bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund (DRB) anfordern. |
Nun, da Sie wissen, was Sie alles aufheben müssen,
stellt sich die Frage, wie Sie das am besten tun. Mehr dazu lesen
Sie im zweiten Teil von "Ordnung im Papierchaos".
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Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei Tania Konnerth
unter Zeit zu
leben.de .
Die Autorin behält sich alle Rechte am Artikel vor. © 2007
Tania Konnerth |
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