| Arbeiten Sie auch ohne schriftlichen Vertrag? | ||
| Ja, akzeptiere auch einen mündlich geschlossenen Vertrag. |
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| Nur wenn ich den Kunden gut kenne. |
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| Nein, ich muss einen Vertrag in der Hand halten. |
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| Teilnehmerzahl: 136 | ||
Trash Poll der Woche
(Januar 2010)
Die wöchentliche GULP Kurzumfrage rund um Leben, Liebe, Alltag & Beruf - nicht immer ganz ernst gemeint, sondern mit einem Augenzwinkern.
Das Ergebnis der Kalenderwoche 03/2010:
Das Ergebnis der Kalenderwoche 03/2010:
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Ein Projektvertrag kommt nicht erst zustande, wenn Freiberufler und Projektanbieter ihre Unterschrift unter das ausgedruckte Dokument setzen - er kann ebenso mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmer an dieser GULP Trash Poll arbeitet deswegen ohne schriftlichen Vertrag, wenn sie den Kunden gut kennen. 18 Prozent akzeptieren mündlich geschlossene Verträge in jedem Fall. Konkludentes Handeln kann hier zum Beispiel bedeuten, dass der IT-Freiberufler eben die Arbeit aufnimmt, nachdem er sich mit dem Projektanbieter über den notwendigen Mindestinhalt einig geworden ist. Was ist dieser Mindestinhalt? Das hängt vor allem vom Vertragstyp ab. Bei einem Dienstvertrag sind das in der Regel zum Beispiel die Leistungen ("Was ist zu tun?") und der Leistungszeitraum ("Wann ist das zu tun?"). Ein paar Dinge gibt es beim mündlich geschlossenen Vertrag schon zu beachten, schließlich liegt kein Schriftstück vor, das das einmal Ausgemachte bestätigt. Zeugen, unterzeichnete Protokolle, eine E-Mail mit den Rahmenbedingungen oder ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben helfen bei Unklarheiten im Nachhinein. Genauer werden diese Tipps im Artikel "Kein Warten auf den Projektvertrag" erläutert. Was sind Ihre Erfahrungen mit mündlich geschlossenen Projektverträgen? |
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