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Umfrage-Ergebnis:

Privates "Surfen" im Projekt

(Mai 2006)
 

Wer kennt und tut es von uns nicht: Nur mal schnell in der Firma online die neuesten Nachrichten abrufen, sich über Ausgehmöglichkeiten am Abend informieren und noch schnell eine Mail an die Freundin schreiben... Die Möglichkeiten des World Wide Webs sind vielseitig und verlockend. Kein Wunder, dass es heute in nahezu jedem Unternehmen gängige Praxis ist, dass die Mitarbeiter auch im Büro privat surfen und mailen. GULP interessierte, wie es die IT-Freiberufler mit der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz halten und wie die Projektanbieter dieser gegenüberstehen.

Projektanbieter
IT-Freiberufler

Laut einer Online-Umfrage des Magazins "Karriere" surfen und mailen 80 % der deutschen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit privat im Internet (Quelle: Netzzeitung, 21. Februar 2006). Ähnlich ist die Situation bei den 610 befragten IT-Selbstständigen der durchgeführten GULP Umfrage:

 

Nutzen Sie im Projekt das Internet für private Zwecke?
Ja. 82%
Nein. 18%


Mit 82 % geht die überwältigende Mehrheit der IT-Selbstständigen im Projekt privat online, vermutlich auch deshalb, weil ein ausdrückliches Verbot der Privatnutzung nur in den seltensten Fällen existiert.

 

Ist die private Internetnutzung vertraglich untersagt?
Ja. 10%
Geringfügig zulässig.20%
Nein 70%


Für 70 % der IT-Experten ist das private Surfen nicht vertraglich verboten. Allerdings heißt das nicht, dass der Projektmitarbeiter damit ein grundsätzliches Recht auf privates Surfen am Arbeitsplatz hat. Vielmehr liegt es in der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers, ob der die private Internetnutzung duldet.

Dass sich IT-Selbstständige mit ihrem Onlineverhalten nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, zeigen die Antworten der 35 befragten Projektanbieter. Der Großteil (74 %) von ihnen nimmt keinen Anstoß daran, dass ihre externen Mitarbeiter auch mal privat im Internet unterwegs sind.

 

Erlauben Sie externen Mitarbeitern das Internet für private Zwecke zu nutzen?
Ja, ausdrücklich erlaubt. 17%
Ja, wird toleriert. 57%
Nein, ausdrücklich verboten. 20%
Nein, das sollte klar sein. 6%


Gut jeder zweite Anbieter toleriert die private Onlinenutzung stillschweigend, 17 % haben diese sogar ausdrücklich erlaubt. Interessant ist aber, dass diejenigen, die eine Privatnutzung ablehnen, öfter mit einem ausgesprochenen Verbot arbeiten und sich nicht darauf verlassen, dass ihre Haltung den Mitarbeiter eigentlich klar sein sollte. Damit zeigen sich die im IT-Projektmarkt agierenden Anbieter insgesamt sehr tolerant, denn im Gegensatz dazu verbietet knapp die Hälfte der 30 DAX-Unternehmen das private Internetsurfen (Quelle: Netzzeitung, 21. Februar 2006).

Das Tolerieren der Privatnutzung im Projekt ist allerdings kein Freifahrtschein für die Freiberufler, nach Lust und Laune zu surfen und darüber die Arbeit zu vergessen. Bei rund drei Viertel (73 %) der IT-Selbstständigen hält sich die private Nutzung denn auch im Rahmen. Sie surfen weniger als eine Stunde.

Wie lange dauert bzw. darf das private Surfen dauern?

Mit ihrem Nutzungsverhalten erfüllen die IT-Experten damit die Erwartungen der Projektanbieter, die mehrheitlich über privates Surfen unter einer Stunde hinwegschauen. Interessant ist auch, dass es mehr Freiberufler gibt, die weniger als 15 Minuten privat online sind, obwohl die Anbieter nichts gegen eine längere Nutzung einzuwenden haben, solange sie eine Stunde am Tag nicht überschreitet.

Das Bundesarbeitsgericht hat im Juli 2005 entschieden, dass die Arbeitsleistung durch privates "Surfen" am Arbeitsplatz nicht erheblich beeinträchtigt werden darf. Als erheblich wird dabei eine mehrstündige Internetnutzung angesehen. Von einer solchen sind die befragten IT-Selbstständigen jedoch weit entfernt. Vermutlich bleibt ihnen in den hochkomplexen IT-Projekten, die sie tagtäglich bewältigen müssen, auch keine große Zeit, sich in stundenlangen (privaten) Internetrecherchen zu verlieren. Zudem ist es Ausdruck eines fairen Geschäftsverhaltens, das Entgegenkommen des Auftraggebers nicht auszunutzen. Dass die Freiberufler dies nicht tun, zeigt sich auch daran, dass jeder Zweite von ihnen die privat verbrachte Online-Zeit dem Kunden nicht in Rechnung stellt.

 

Rechnen Sie das als Arbeitszeit ab?
Ja. 26%
Nein. 52%
Mal so, mal so. 22%


Keinen Unterschied zwischen privater und beruflicher Internetnutzung macht nur ein Viertel (26 %) der freiberuflichen IT-Spezialisten. Für sie ist Privatnutzung gleich Arbeitszeit. Nicht ganz so viele Freiberufler (22 %) plagt wohl hin und wieder das schlechte Gewissen und sie verfahren "mal so, mal so". Möglicherweise spielt es hierbei auch eine Rolle, dass gerade in der IT-Branche weniger klar als in anderen Wirtschaftszweigen zwischen privater und geschäftlicher Onlineverwendung getrennt werden kann. Immerhin sind hier Computer und Internet tägliches und notwendiges Arbeitsgerät, so dass die Grenzen zwischen privat und beruflich mehr verschwimmen.

Zunehmend gehen Unternehmen aber auch dazu über, die private Internetnutzung ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. So ergab eine Umfrage des Magazin "Focus", dass zehn von 22 Firmen, und damit 45 %, die Einhaltung des privaten Internetverbotes überprüfen (18. Juli 2005). Überwachungsmöglichkeiten gibt es viele, u.a. der Blick in den Verlauf des Internet-Browsers, Firmensoftware-Pakete, mit denen der Internet- bzw. E-Mail-Verkehr registriert und überwacht werden kann oder gar spezielle Ausforschungs-Software. So gibt es Software, die beispielsweise den Inhalt aus- und eingehender E-Mails auf zuvor vorgegebene "Reizworte" (z. B. Sex, Auto etc.) scannen kann und zudem eine Kopie der auffälligen Mail an den Webmaster sendet. Allerdings ist eine solche Vorgehensweise äußerst kritisch, da eine Inhaltsprüfung nach deutschem Recht unzulässig ist.

Bei der Frage nach der Überwachung der Internetnutzung im Projekt gehen die Meinungen der IT-Freiberufler auseinander. Nur 17 % sind sich sicher, dass sie nicht überwacht werden, die restlichen Antworten schwanken zwischen "ich weiß es" bis "glaube ich nicht":

 

Werden Sie diesbezüglich im Projekt überwacht?
Ja, ich weiß es. 13%
Ja, ich habe das Gefühl. 10%
Keine Ahnung. 31%
Glaube ich nicht. 28%
Bin mir sicher, dass nicht. 17%


Rund ein Viertel (23 %) der IT-Selbstständigen weiß bzw. hat zumindest das Gefühl, vom Auftraggeber kontrolliert zu werden. Aber besonders für das Arbeitsklima ist eine offensichtliche Überwachung nicht zuträglich. Nach einem Heise-Bericht wirkt sich Kontrolle nicht nur auf die Motivation, sondern auch auf die Krankheitsausfallzeiten betroffener Mitarbeiter aus. Zwar gebe es hierzu noch keine Studien, aber Ergebnisse allgemeinerer motivationspsychologischer Untersuchungen würden darauf hindeuten. (Quelle: Heise, 4. April 2006) Und so nimmt sich auch nur eine Minderheit der Projektanbieter das Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" zu Herzen:

 

Überwachen Sie Ihre Mitarbeiter diesbezüglich?
Ja. 20%
Nein. 80%


Möglicherweise hängt die geringe Überwachung auch damit zusammen, dass Freiberufler im Unternehmen etwas anders behandelt werden als Arbeitnehmer und ihnen mehr Freiraum gewährt wird. Generell sollte aber bei einer offenen und fairen Zusammenarbeit das Vertrauen höher wiegen als der Kontrollzwang, zumal dieser Kosten und Zeit verursacht. Immerhin zeigt die vorliegende Umfrage, dass sich IT-Selbstständige angemessen verhalten. Kommt es dennoch einmal vor, dass externe Mitarbeiter die gezogenen Grenzen überschreiten, reagieren die Projektanbieter ebenfalls sehr moderat. Nur 11 % fahren mit Abmahnung und Kündigung sofort schwere Geschütze auf.

 

Wie ahnden Sie unerlaubtes privates Surfen?
Hat keine Folgen. 37%
Bitte, dies zu unterlassen. 52%
Abmahnen, danach kündigen. 11%


Jeder zweite Projektanbieter gibt dem Mitarbeiter erst mal die Möglichkeit sein Fehlverhalten abzustellen, indem er ihn darum bittet, das private Surfen zu unterlassen. Bei immerhin 37 % der Projektanbieter bleibt die Zuwiderhandlung gänzlich ohne Folgen.

Nichtsdestotrotz ist es sicher ratsam, bereits im Vorfeld klare Umgangsregelungen für die private Internetnutzung zu treffen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Existiert kein ausdrückliches Verbot, ist gemäß einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln (AZ: 4 Sa 1018/04) von einem Einverständnis oder zumindest der Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen.

 

 


Kommentare zu diesem Artikel:

"Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, nutze ich den Internetzugang des Kunden auch gelegentlich privat; das E-Mail System aber möglichst nicht. Aber ich berechne diese Zeit prinzipiell nicht, ebenso mache ich auch während der Zeit eindeutig privater längerer Unterhaltung eine "Arbeitspause". Geschäft ist Geschäft und wird berechnet, privat bleibt privat und wird nicht berechnet. Ansonsten ist es schön, dass die meisten Projektanbieter da weniger pingelig sind als ich selber. (Dezember 2006)"

"Sehr aktuelles Thema - guter Überblick - danke. (Mai 2006)"

"Sehr interessant, offenbar bin ich als Freiberufler viel pingeliger als der durchschnittliche Projektanbieter. Das soll auch so bleiben, aber es erleichtert mein Gewissen. (Mai 2006)"


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