Umfrage-Ergebnis: Zahlungsziele und Skonto in IT-Projektverträgen
Das durchschnittliche vereinbarte Zahlungsziel ist kürzer geworden. Skonto wird häufiger genutzt.
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Inhalt dieses Artikels: Zahlungsziele kürzer geworden | Skonto immer häufiger genutzt | In Kürze |
Ein Zahlungsziel ist dazu da, zu bestimmen, wann eine Rechnung beglichen werden muss – und damit, wann ein Schuldner in Verzug kommt. Erst dann kann zum Beispiel ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Die in IT-Projektverträgen vereinbarten Zahlungsziele sind daher vor allem am Anfang eines Projekts von Bedeutung für die Liquidität eines IT-Spezialisten. Im Vergleich zu 2006 ist das durchschnittliche Zahlungsziel kürzer geworden. Außerdem wird Skonto immer häufiger genutzt, so das Ergebnis dieser GULP Umfrage.
| Zahlungsziele kürzer geworden |
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Frage an Freiberufler: Welches Zahlungsziel haben Sie mit Ihrem Auftraggeber in Ihrem aktuellen oder letzten Vertrag vereinbart? Durchschnittlich 21,6 Tage. Obwohl Zahlungsziele von 60 oder 90 Tagen im IT-Projektmarkt heutzutage keine Seltenheit mehr sind, ist das durchschnittliche vereinbarte Zahlungsziel seit einer ähnlichen Umfrage im Jahr 2006 (25,6 Tage) um vier Tage kürzer geworden. Frage an Projektanbieter: Was ist Ihr Standard-Zahlungsziel, das Sie Freiberuflern anbieten? Durchschnittlich 27,6 Tage. Das Zahlungsziel, das am Ende im Vertrag steht, ist im Schnitt sechs Tage kürzer als das Standard-Zahlungsziel der Projektanbieter. Mit Nachverhandlungen haben Freiberufler aber grundsätzlich nur bei knapp der Hälfte der Projektanbieter eine Chance:
Wenn im Projektvertrag kein Zahlungsziel vereinbart ist, heißt das übrigens nicht, dass der Projektanbieter nicht in Verzug kommen könnte: Dann gelten die Regelungen des BGB. Demzufolge kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet (vgl. § 286 Abs. 3 BGB |
| Skonto immer häufiger genutzt |
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Skonto kann das Zahlungsziel verkürzen. Der prozentuale Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag – meist in Höhe von zwei bis drei Prozent - wird dem Zahlungsschuldner gewährt, wenn dieser innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. Beispielsweise enthält die Rechnung dann folgenden Zusatz: "Zahlbar innerhalb von drei Tagen abzüglich drei Prozent Skonto oder zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug". Im Oktober 2006 und im August 2009 gaben jeweils 80 Prozent der Freiberufler an, dass es im Vertrag keine Skonto-Regelung gab bzw. dass sie kein Skonto nutzten. Das hat sich zugunsten des Preisnachlasses geändert: Mittlerweile gibt es in 29 Prozent der Verträge eine Skonto-Regelung, die das Zahlungsziel verkürzt.
Frage an Projektanbieter: Schätzen Sie: In wie viel Prozent Ihrer Verträge gibt es eine Skonto-Regelung, die das Zahlungsziel verkürzt? 10 Prozent. In den Augen der Projektanbieter ist Skonto also ein deutlicher selteneres Phänomen als den Erfahrungen der Freiberufler nach. |
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Mehr Informationen zum Thema bei GULP:
- Artikel in der GULP Knowledge Base
- Von IT-Freiberuflern für IT-Freiberufler
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