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| Verhandlungen
und Glaubwürdigkeit
Honorarforderungen
überzeugend "verteidigen" |
| (Juli
2007) |
| Inhalt
dieses Artikels:
Den Stundensatz nennen |
"Der Billigste" gewinnt nicht immer |
Ihr Honorar "verteidigen" |
Kein Nachlass ohne Gegenleistung
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Autorin: Gitte Härter, Karriere-Coach
und Business-Trainerin
Als Selbstständiger haben Sie sich einen Stundensatz
ausgerechnet. Hoffentlich haben Sie dabei alles berücksichtigt
– denn gerade frischgebackene Selbstständige kalkulieren
oft viel zu günstige Honorare. Das verdirbt nicht nur den Markt,
sondern führt auch dazu, dass sie lange auf keinen grünen
Zweig kommen. Aber gehen wir davon aus, dass Sie Ihr Honorar gut
kalkuliert und das Gefühl haben, dieses auch wert zu sein.
Dann kann ein Runterhandeln ganz schön nerven.
Doch wie Sie sich bei einem Verhandlungsversuch verhalten, hat
weitaus größere Auswirkungen als ein möglicherweise
niedrigerer Stundensatz. Die Business-Trainerin Gitte Härter
erläutert, wie Sie Honorarforderungen glaubwürdig verteidigen
und warum Sie Nachlässe schlüssig begründen sollten. |
| Den
Stundensatz nennen |
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| Theoretisch wissen Sie es: Je selbstbewusster
Sie Ihren Preis nennen, desto überzeugender kommen Sie rüber
– und desto weniger wittert das Gegenüber die Gelegenheit
zum Handeln. Dass eine Wortwahl wie "eigentlich" oder
"liegt bei" regelrechte Einladungen zum Feilschen sind,
ist auch bekannt. Dennoch kann man diese vermeintlichen Selbstverständlichkeiten
nicht oft genug betonen: Hören Sie sich einmal selbst zu, wie
Sie Ihren Stundensatz nennen. Ich erlebe es im Alltag immer wieder,
dass Einzelunternehmer alles andere als selbstsicher und konkret
über ihr Honorar sprechen.
In schriftlichen Angeboten werden oft automatisch großzügige
Rabatte eingeräumt. Das ist ungeschickt. Denn wenn ich einen
Stundensatz von 100 Euro zzgl. MwSt. haben möchte, aber bei
meinem Angebot selbst gleich wieder 20 Prozent abziehe, wirkt es
so, als ob der ursprüngliche Stundensatz entweder überzogen
oder gar nicht ernst gemeint ist.
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Beachten Sie: Gibt es einen
Grund für einen Nachlass, etwa weil ein Projekt über
einen längeren Zeitraum läuft, dann ist es wichtig,
das auch entsprechend zu begründen. Denn sonst bringt der
potenzielle Kunde den Nachlass und den Grund nicht unbedingt
zusammen. |
Neigen Sie dazu, bei Ihren Angeboten von Haus aus einen Nachlass
einzubauen, dann überprüfen Sie Ihr Verhältnis zu
Ihrem eigentlichen Stundenlohn. Wenn Sie ihn selbst als zu hoch
einschätzen, dann gehen Sie lieber etwas weiter runter und
vertreten Sie dieses Honorar dann auch.
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| "Der
Billigste" gewinnt nicht immer |
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| Besonders Selbstständige in den
ersten Jahren und solche, die dringend einen Auftrag brauchen, wackeln
schnell und machen alles am Preis fest. Dazu kommt, dass einige
Branchen sehr überlaufen sind und es tatsächlich einen
Preiskrieg gibt. Dennoch ist es keineswegs so, dass ein Kunde immer
nur "den Billigsten" beauftragt. Und auch in umkämpften
Märkten gibt es eine Schere, was Stundenlöhne betrifft
– und so erhalten neben den Dumpingpreislern durchaus auch
mittel- bis hochpreisige Kollegen ihre Aufträge. Das mag man
nur oft nicht wahrhaben und geht vorschnell mit dem Preis runter
in der Hoffnung, den Zuschlag zu erhalten ... was übrigens
gar nicht unbedingt glücklich macht: Ein Projekt, bei dem Sie
sich unterbezahlt fühlen oder tatsächlich mit dem Verdienst
nicht kostendeckend arbeiten, macht unzufrieden, kann zu Schwierigkeiten
führen und blockiert Ihren Geschäftserfolg.
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| Ihr
Honorar "verteidigen" |
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| Ein Honorar zu nennen, aber beim ersten
Augenbrauenheben des Kunden sofort runterzugehen, ist nicht nur
verhandlungstaktisch unklug, sondern es macht außerdem unglaubwürdig.
Gerade die Einkäufer in mittleren bis großen Unternehmen
sind zudem meist gut geschult und haben viel Erfahrung, ihr Gegenüber
"zu lesen" und gut zu verhandeln. Wenn hier Anzeichen
von Unsicherheit auftauchen oder sehr schnell Zugeständnisse
gemacht werden, wird sofort klar: Da geht noch mehr.
Jeder potenzielle Kunde wird natürlich stutzig, wenn direkt
am Preis gedreht wird. Denn dann kommt er sich übervorteilt
vor: Aha, der eigentlich genannte Stundensatz ist also doch nicht
so fest. Da gibt es Spielraum. Wenn ich jetzt nicht gefragt hätte,
hätte ich mehr bezahlt, als der Selbstständige wirklich
wollte.
Das Honorar zu "verteidigen" bedeutet, dass Sie Ihren
Stundensatz fair kalkulieren und dass dieser für Sie dann auch
Bestand hat. Der Stundensatz ist also im Regelfall unantastbar und
Sie müssen als Selbstständiger gute Gründe dafür
haben, warum Sie ihn Wert sind und was Ihr Auftraggeber davon hat,
ausgerechnet Sie zu beauftragen. Und diese guten Gründe, warum
Sie und warum zu Ihrem Preis, müssen immer kommen, wenn ein
potenzieller Auftraggeber am Finanziellen rütteln möchte.
Das ist übrigens eine ganz typische Falle, in die viele tappen:
Die mangelnde Vorbereitung, was die Eigenleistung, die Pluspunkte
und Qualitäten und die Erfahrungen angeht; und mangelnder Fokus
auf Argumentation und Gesprächsführung.
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Beachten Sie: Keine Selbstständigkeit
wird nur durch das Fachliche geführt. Sie können fachlich
der Allergrößte sein – Kunden gewinnen Sie
durch Kommunikation, Überzeugung und Präsenz. |
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| Kein
Nachlass ohne Gegenleistung |
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Natürlich gibt es manchmal Gründe,
die einen Nachlass rechtfertigen, etwa
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ein besonders prestigeträchtiger Auftraggeber, |
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ein besonders langfristiges Projekt, |
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ein einfacher Auftrag, den Sie gerne "mitnehmen"
möchten, |
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Rahmenbedingungen, die Ihnen bestimmte Vorteile verschaffen
(z. B. der Auftraggeber ist am Wohnort oder Sie können
von zu Hause aus arbeiten, so dass Sie keine Zeit und Geld in
Fahrten investieren müssen). |
Und selbstverständlich ist es legitim, wenn Sie aus solch
guten Gründen heraus etwas am Preis machen (sofern der potenzielle
Auftraggeber das überhaupt noch versucht, nachdem Sie Ihren
Stundensatz gut begründet und vertreten haben, anstatt sofort
runterzugehen).
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Tipp: Halten Sie sich aber
immer an den Grundsatz "Kein Nachlass ohne Gegenleistung".
Das heißt für Sie, dass Sie einen etwaigen Nachlass
dem Auftraggeber gegenüber immer schlüssig begründen
müssen. Nur dann erkennt dieser, dass Sie nicht willkürlich
runtergehen. |
Trägt Ihnen also ein Kunde ein langfristiges Projekt an und
möchte einen deutlich niedrigeren Stundensatz bezahlen, dann
schlagen Sie nie unbedacht und vorschnell ein, sondern nehmen Sie
sich Bedenkzeit und rechnen Sie in Ruhe alles durch. Auch das ist
übrigens ein sehr hilfreicher Grundsatz: Niemals spontan im
Gespräch auf irgendwelche Nachlässe eingehen, wenn Sie
die Eckdaten nicht vorher kannten und nicht vorbereitet sind, wo
Ihre Untergrenze ist. Das gilt besonders für Pauschalen. Wie
schnell verschätzt man sich da, was Aufwand und Stundensatz
angeht!
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Gitte Härter war viele Jahre im Management eines internationalen Medienunternehmens tätig, bevor sie sich als Business-Coach und -Trainerin selbstständig gemacht hat. Außerdem hat sie über zwei Dutzend Ratgeber in namhaften Verlagen veröffentlicht. Auf ihrer Website www.unternehmenskick.de finden Selbstständige und Freiberufler Hunderte von kostenfreien Online-Tipps.
(c) Gitte Härter, schreibnudel.de
E-Mail: info@schreibnudel.de, Tel. 089 36107847
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