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| Tipps & Tricks
für Honorarverhandlungen |
| (Mai
2006) |
Inhalt
dieses Artikels:
Zeitpunkt entscheidend |
Wissen, was man wert ist |
Verhandelbare Konditionen finden |
Nachvollziehbar argumentieren |
Wenn der Kunde blufft |
Weiterführende Links |
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Nach Ansicht der IT-Freiberufler werden Stundensatzverhandlungen
im IT-Projektmarkt zunehmend härter. Nicht selten stehen sie
im Interview vor der Frage: Den Preis verhandeln oder lieber gleich
die Forderung nach unten korrigieren? Schließlich will man
den Projektauftrag durch zu hohes Pokern nicht aufs Spiel setzen.
Beim sensiblen Thema "Honorare" ist von den IT-Selbstständigen
nicht nur selbstsicheres Auftreten, sondern vor allem gutes Verhandlungsgeschick
gefordert. GULP erläutert gemeinsam mit der bekannten Rhetoriktrainerin
Dr. Gudrun Fey, wie freiberufliche IT-Spezialisten bei Honorarverhandlungen
ihr Ziel erreichen.
Egal, ob es um den Eintrag im Profil oder die direkte Kundenakquise
geht: IT-Freiberufler sollten sich immer darüber im Klaren
sein, dass sich sowohl zu hohe als auch zu niedrige Stundensatzforderungen
als nachteilig erweisen können. Zwar erhöht ein niedriger
Stundensatz die Chance auf den Projektzuschlag, der IT-Spezialist
kommt dann aber nur schwer wieder von diesem Preisniveau weg. Hinzu
kommt, dass er bei Verhandlungen wenig Spielraum hat und unter Umständen
nichts verdient, wenn er im Preis noch weiter nach unten gehen muss.
Bietet er sich dagegen zu teuer an, kommt er möglicherweise
erst gar nicht in die engere Wahl, weil er über den Honoraren
seiner Mitbewerber liegt. Jeder IT-Selbstständige sollte deshalb
genau wissen, welches Honorar er für seine Position und Tätigkeit
verlangen kann, um fair und realistisch zu kalkulieren. Wer z. B.
wie ein Senior-Berater verdienen will, muss seinem Kunden auch entsprechend
mehr bieten als ein Junior-Berater, beispielsweise indem er längeres
Branchen-Know-how vorweisen kann. |
| Zeitpunkt
entscheidend |
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| Bei der Projektvermittlung über
eine Agentur ist die Stundensatzforderung des IT-Freiberuflers bereits
im Verhandlungsvorfeld bekannt. Etwas anders verhält es sich
dagegen, wenn der IT-Experte die Konditionen direkt mit dem Kunden
aushandelt. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich deshalb
vornehmlich auf die Verhandlungssituation beim direkten Kundenkontakt.
Hat der Kunde "angebissen" werden die Rahmenbedingungen
des Projektes meist in einem mündlichen oder telefonischem
Interview
verhandelt. Sie sprechen mit dem Kunden über die Inhalte und
den Umfang des Auftrages und gewinnen den Eindruck, dass Sie ihm
genau das bieten können, was er braucht. Doch kommt unausweichlich
irgendwann der Zeitpunkt, an dem Sie über Ihr Honorar sprechen
sollten, falls der Kunde dies nicht von sich aus anspricht. Empfehlenswert
ist es, das Honorar erst zum Ende des Gesprächs anzuschneiden.
Einerseits hat der Kunde dann schon viel Zeit für Ihr Briefing
aufgewandt, andererseits hatten Sie Gelegenheit, ihn mit Ihren Qualifikationen
zu überzeugen. Damit ergibt sich für Sie eine deutlich
bessere Verhandlungsposition.
Doch wie reagieren Sie, wenn gleich die erste Frage des Kunden
lautet: "Was kostet denn bei Ihnen die Stunde?" Anstatt
rumzustottern oder gar den Preis zu nennen, empfiehlt es sich, den
potenziellen Kunden erst mal zu vertrösten, indem Sie antworten:
"Sage ich Ihnen gern. Zuvor würde ich Ihnen noch ein paar
Fragen stellen, damit ich Ihnen konkret sagen kann, mit welchen
Kosten Sie rechnen sollten". D. h., den Preis nennen Sie ganz
zum Schluss. Durch die Fragen gewinnen Sie Zeit und können
besser abschätzen, welches Honorar angemessen ist. Damit Sie
sich die Fragen nicht spontan ausdenken müssen, ist eine bereitliegende
Checkliste mit den Punkten, die vor Angebotserstellung geklärt
werden müssen, sinnvoll. |
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| Wissen,
was man wert ist |
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| Nennen Sie Ihren Preis und der Kunde
akzeptiert ihn sofort, dann kann das zweierlei bedeuten. Entweder
stimmen Ihre Preisvorstellungen überein oder aber Sie haben
sich zu billig verkauft. Da jeder IT-Selbstständige aber wissen
sollte, was seine Dienste wert sind, dürfte letzteres eher
die Ausnahme sein. Bei GULP finden freiberufliche IT-Spezialisten
mit dem Stundensatzkalkulator,
der Stundensatz-Auswertung
sowie dem Trend Analyzer hilfreiche
Tools, die für Preistransparenz im IT-Projektmarkt sorgen. Noch etwas detaillierter sind die Tools für GULP Member: So können sich diese direkt mit der Konkurrenz vergleichen.
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| Verhandelbare
Konditionen finden |
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| Nicht immer wird man sich aber beim
Honorar auf Anhieb einig sein. Akzeptiert der Kunde Ihren Preis
nicht, dann gilt der Grundsatz: Verhandeln Sie nicht über den
Preis, sondern über die Konditionen. Denn, wenn Sie sich in
Ihrem Preis drücken lassen, zeigen Sie damit, dass Sie den
Kunden vorher "über den Tisch ziehen" wollten. Und
damit ist von Anfang an der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
gefährdet. Überlegen Sie sich deshalb, was für Sie
verhandelbar ist. Hier kommt es Ihnen zugute, wenn Sie vor dem Stundensatz
die einzelnen Auftragspunkte geklärt haben. Das erleichtert
Ihnen festzustellen, bei welchen Leistungen Sie Zugeständnisse
machen können. Überlegen Sie sich auch, welche Zusatzdienste
Sie den Kunden anbieten könnten, sofern es Ihre Gesamtkalkulation
zulässt. Bieten Sie ihm beispielsweise an, keinen Feiertagszuschlag
zu berechnen.
Anstatt beleidigt zu sein, dass der Kunde Ihren Preis nicht zahlen
möchte, fragen Sie: "Unter welchen Bedingungen könnten
Sie denn mein Honorar akzeptieren?" Nennt er nun annehmbare
Bedingungen, etwa, dass er noch erwartet, dass Sie für Rückfragen
oder Nachbesserungen noch ein halbes Jahr nach Auftragsende kostenlos
zur Verfügung stehen, und Sie sagen dies zu, dann haben Sie
den Auftrag in der Tasche. Zu beachten: In Fällen, in denen ein Vermittler zwischengeschaltet ist, sollte mit diesem Rücksprache gehalten werden (Kundenschutz). |
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| Nachvollziehbar
argumentieren |
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Versäumen Sie es auch nicht, dem
Kunden genau darzulegen, aus welchen Positionen sich Ihr Stundensatz
zusammensetzt. Schlüsseln Sie genau auf, was er für Ihre
Arbeitsleistung zahlt und wie hoch die Zuschlag für z. B. Reise-,
Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten ist. Beruht Ihre
Stundensatzforderung auf einer nachvollziehbaren und fairen Kalkulation,
werden Sie diese auch selbstsicher und überzeugend verteidigen
können. Vermeiden Sie Wörter, die Unsicherheit signalisieren
und den Kunden zum weiteren verhandeln einladen, z.B. "eigentlich".
Und eine Formulierung wie "kostet Sie" verknüpft
der Kunde mit teuer und Geld ausgeben – und das will ja letztendlich
keiner.
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| Wenn
der Kunde blufft |
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Doch was tun, wenn der Kunde sagt,
er hätte noch zwei weitere Anbieter angefragt, die billiger
seien? Anstatt das zu bezweifeln oder zu denken: "Der blufft
doch nur", erkundigen Sie sich lieber nach Details. So können
Sie besser abschätzen, ob der Kunde blufft. So könnte
es ein, dass der Leistungsumfang der Mitbewerber geringer ist, dass
z.B. eine fünfstündige Schulung extra berechnet werden
würde oder das die Mitbewerber weniger erfahren sind als Sie.
Ist der Leistungsumfang gleich und auch Sie können darüber
hinaus nichts mehr anbieten, empfehlen Sie ihm, beim Mitbewerber
zu kaufen. Spätestens jetzt werden Sie merken, ob der andere
geblufft hat. Geht er darauf ein, gibt es wohl tatsächlich
jemand, der Sie unterbietet. Lenkt er statt dessen ein und sagt:
"Ich würde aber lieber mit Ihnen den Auftrag abwickeln",
dann bleiben Sie hart und verweisen noch einmal auf die Vorteile
einer Zusammenarbeit mit Ihnen.
| Was alles gehört zur "Verhandlungsmasse"?
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Ihr Honorar
Hinweis: Eine realistische Anfangsforderung ist natürlich
Voraussetzung! Durchaus denkbar ist eine Anfangsnennung von
z. B. "80 Euro all inkl.", die dann bei "65 Euro
zzgl. Reisekosten auf Nachweis" endet! |
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Festpreis/Pauschalpreis oder Abrechnung auf Stundenbasis |
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Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten |
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Ihre Person (den Auftrag könnte auch ein Mitarbeiter
erledigen) |
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Eventuelle Schulungsmaßnahmen |
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Projektlänge |
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Home-Office |
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Einarbeitungszeit |
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| Nähere Informationen zum Thema und zur Autorin bei study
& train .
Dort gibt es auch eine Übersicht ihrer Seminare, Bücher
und Hörbücher.
Die Autorin behält sich alle Rechte am Artikel vor. ©
2006 Dr. Fey
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