Trash Poll der Woche

(Dezember 2008)
Die wöchentliche GULP Kurzumfrage rund um Leben, Liebe, Alltag & Beruf - nicht immer ganz ernst gemeint, sondern mit einem Augenzwinkern.

Das Ergebnis der Kalenderwoche 48/2008:
Mussten Sie Ihre Anwesenheitszeit beim Kunden schon mal elektronisch erfassen?
Ja, einmal. 21%
Ja, schon öfter. 34%
Nein. 45%
Teilnehmerzahl: 97
"Stempeln" und "Stechuhr" klingen zunächst nach Begriffen aus der Angestellten-Welt. Dass die elektronische Arbeitszeiterfassung auch im IT-Projektmarkt kein Fremdwort ist, zeigt die aktuelle GULP Trash Poll: Etwas mehr als die Hälfte der Teilnehmer mussten Ihre Anwesenheitszeit beim Kunden schon elektronisch erfassen, ein Drittel sogar öfter als einmal.

Wie lassen sich Freiberuflersein und Arbeitszeiterfassung miteinander vereinbaren? Einerseits will der Kunde wenigstens ungefähr Bescheid wissen, wann der Selbstständige anwesend ist und wann nicht. Der externe Mitarbeiter muss oft auch mit internen zusammenarbeiten - und deswegen zur selben Zeit wie diese am Arbeitsplatz sein.

Andererseits sollte ein Freiberufler hinsichtlich Ort, Zeit, Dauer und Inhalt seiner Tätigkeit Weisungsfreiheit genießen, wenn es nach dem Katalog geht, anhand dessen die Scheinselbstständigkeit eines Unternehmers beurteilt wird. Die Bindung an Kernarbeitszeiten, Dienstpläne oder Arbeitszeiterfassung wird darin oft ausgeschlossen. Außerdem sehen viele Freiberufler in der elektronischen Aufzeichnung der Arbeitsstunden eine Einschränkung ihrer Freiheit.

Wie sehen Sie diese Grätsche, die Freiberufler und Kunden hier schaffen müssen? Haben Sie als Freiberufler Verständnis dafür, wenn Ihr Kunde Ihre Arbeitszeit erfasst? Haben Sie als Kunde Verständnis dafür, wenn Ihr Freiberufler das nicht möchte?
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Kommentare zu diesem Artikel:

"Elektronischer Arbeitszeiterfassung als reine Anwesenheitskontrolle ist etwa so aussagekräftig wie die Zählung der Lines of Code als Produktivitätsmasstab - ein grober Hinweis, aber nicht mehr. In meinen Augen zeigt es, daß der Kunde grundlegendes Verständnis für die Arbeitsweise eines Geistesarbeiters vermissen läßt - es passt aber in den Zug der Zeit. Einerseits.   Andererseits hört man ja gelegentlich, daß Arbeitgeber die elektronische Zeiterfassung ganz schnell wieder abschaffen, wenn sie feststellen, daß ihre hochbezahlten Mitarbeiter eh länger als 40h arbeiten ... da würde so eine Zeitabsitzzeiterfassung doch glatt belegen, daß man wirklich mal länger gebraucht hat als vom Projektleiter veranschlagt.  Nur, über die Gründe gibt sie keine Auskunft - elektronische Zeiterfassung ist darum nur ein grobes Mittel im Bullshit-Bingo, Beleg für ein unschönes, von Misstrauen geprägtes Betriebsklima. (Dezember 2008)"

"Bei den meist üblichen Dienstleistungsverträgen wird nach Zeit bezahlt. Allein aus dieser Vereinbarung heraus ist verständlich, wenn der Auftraggeber die diesbezügliche Vertragserfüllung prüfen will.  Ich habe so etwas selbst bisher nur ein einziges Mal erlebt (in der Schweiz). Als eine wirkliche Einschränkung der 'freien Zeiteinteilung' eines Freiberuflers empfand ich es nicht. Denn die nicht-schriftlichen - dennoch fast zwingenden - Vereinbarungen zwischen Kunde und Freiberufler erfordern in der Regel sowieso eine Anwesenheit innerhalb bestimmter Zeiten oder zu bestimmten Zeiten. Wer sich die Zeit wirklich ganz frei einteilen will, kann im Allgemeinen nicht in ein Team integriert werden und kommt somit für die meisten Aufträge nicht in Frage.  Das 'Scheinselbständigkeitsgesetz' besagt da etwas anderes: Freiberufler dürfen wohl nicht in dieser Art in den Betrieb integriert werden. Das als Teil dieses Gesetzes ist genauso ein Schwachsinn wie das ganze Gesetz überhaupt. Es zwingt den Freiberuflern Regeln auf, die nicht wirklich einhaltbar sind. Dieses Leben zwischen 'hoffentlich werde ich nicht erwischt' und 'ja, ich bin Freiberufler' ist schon eher eine Einschränkung von Freiheit. Die Anwesenheitserfassung durch den Auftraggeber wäre für mich nur der Unterschied von vier, fünf Metern - eben genau der zusätzliche Fußweg zur Stechuhr.  (Dezember 2008)"

"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Notwendigkeit des Anwendens einer Arbeitszeiterfassung für Freiberufler sollte eigentlich hinfällig sein, wenn sich alle Beteiligten aufrichtig an Absprachen halten. Ein Termin bleibt mit oder oder Zeiterfassung verbindlich innerhalb des Arbeitsablaufes - überhaupt bei einem Kunden.  Falls ein Freiberufler ausschließlich durch solche technischen Maßnahmen zum zeitlich festgesetzten Rahmen tätig wird, ist es für mich fraglich, ob er motiviert genug ist, das Projekt sicher in den Produktivhafen zu führen.  Wenn vorher die Rahmenbedingungen (auch die zeitlichen) sauber festgelegt werden, sollte es nicht zu solchen Maßnahmen kommen müssen.  Ich persönlich finde dies durchaus einen Grund zur Diskussion, da hier auch arbeitsrechtliche Punkte etwas aufgeweicht werden. (Dezember 2008)"