"Den Seinen gibt es der Herr im Schlaf..."
"... mir leider nicht": Was so alles passiert, wenn der Projektanbieter nicht zahlt.
(Januar 2010)
Wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmer insolvent gehen, kann das viele Ursachen haben: Unzureichende Ausstattung mit Eigenkapital, lasches Inkasso- und Debitorenmanagement,
mangelnde Unternehmensplanung, fehlende Absicherung gegen Risiken, suboptimale Unternehmensführung – oder schlechte Zahlungsmoral der Kunden. Gerade Selbstständige kann letzteres hart
treffen, vor allem in Zeiten schlechter Auslastung, wenn das eigene Geld "auf der hohen Kante" immer weniger wird. Kurz: Er braucht das Geld. Was so alles passieren kann im Freiberuflerleben,
wenn es um das liebe Geld geht, zeigt dieser Artikel.
Dabei soll der Artikel kein verzerrtes Bild von der Welt im IT-Projektmarkt liefern: 77 Prozent der IT-Freiberufler würden für ihren in der GULP
Weißen Liste
bewerteten Projektanbieter wieder tätig werden und 73 Prozent hatten im Jahr 2009 überhaupt keine Probleme mit der Bezahlung. Aber weh tut es eben, wenn es
mal nicht klappt. Dann braucht man Tipps. Hier kommen sie. Vielen Dank an dieser Stelle für Ihre zahlreichen E-Mails, Feedbacks und Kommentare zum Thema über unsere Themenseite.
| Zahlungsziel: überschritten | ||||||||||
| "Leider ist es oft so, dass Vertragspartner versuchen, das Zahlungsziel hinauszuzögern", schrieb uns ein Selbstständiger. "Generell muss ich meinem
Geld immer hinterherlaufen. Eine pünktliche Zahlung ist eher die Ausnahme als die Regel", ein anderer. 23 Prozent der IT-Freiberufler hatten im Jahr 2009 Probleme mit der Bezahlung durch den Projektanbieter. Ein tieferer Blick in die Kommentare, die IT-Freelancer in der GULP
Weißen Liste Wann ist ein Zahlungsziel überhaupt überschritten? Wann ist mein Schuldner in Verzug? Entweder das wurde vertraglich geregelt – oder aber es gelten die Regelungen des BGB. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet (vergleiche § 286 Abs. 3 BGB ).
Wichtiger als die bare Münze ist das partnerschaftliche Miteinander. Mal braucht der Freiberufler sein Geld etwas früher, mal kann der Projektanbieter erst etwas später zahlen – alles muss möglich sein, wenn beide Parteien an einem Strang ziehen, wie diese Kommentare belegen "Hat nach Absprache auch früher oder später als üblich bezahlt" oder "nach beiderseitigem Übereinkommen wurde die Zahlung erst nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber geleistet. Vorschuss wurde angeboten." Ein "sehr faires Miteinander" bescheinigt ein Freelancer seinem Auftraggeber. Oder ein anderer: "Rechnungen dieser Firma wurden immer (pünktlich) bezahlt und bei Problemen rechtzeitig vorher persönlich nachgefragt, ob ein Aufschub für kurze Zeit möglich ist. Gespräche fanden immer offen und ehrlich statt."
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| Leistung des Freiberuflers: mangelhaft | ||||
Schwieriger wird es, wie angedeutet, wenn der Kunde die Zahlung verweigert und als Grund mangelhafte Leistung des Freiberuflers angibt.
"Keine Vergütung nach drei Tagen Projekteinsatz wegen Faulheit": Bei Begründungen wie diesen kann nur der Freiberufler selbst wissen, ob das nur ein Vorwand seitens des Kunden ist oder die Kritik an seiner Leistung berechtigt sein könnte. Falls letzteres, sollten Sie unbedingt versuchen, zu einer Einigung zu kommen, indem Sie sich mit den betroffenen Parteien zusammensetzen und verhandeln. Dann bekommen Sie meist doch noch das Geld, das Ihnen – abzüglich des Fehlers – zusteht. Bei anderen Freiberuflern trug sich das folgendermaßen zu: "Ich bin zweimal nicht bezahlt worden. Im ersten Fall hat der Endkunde vier Tage vor dem geplanten Milestone mich unter dem Vorwand nach Hause geschickt, dass die Leistung nicht erbracht worden ist. Mein Einwand, dass es noch vier Tage bis zum Milestone sind und die Leistung zu dem Zeitpunkt pünktlich geliefert wird, wurde nicht beachtet. Man verweigerte mir weiteren Zugriff auf alle Systeme, so dass der Milestone tatsächlich nicht fertig wurde. Alle Vorschläge, die Leistung doch zu liefern wurden abgelehnt. Der eigentliche Grund war aber, dass der Endkunde den erhofften Auftrag nicht erhielt, meine Dienste nicht mehr brauchte und die bereits geleistete Arbeit nicht bezahlen wollte. Und da der Projektvermittler nach zwei Jahren Gerichtsverhandlung pleiteging, bin ich noch auf den Gerichtskosten sitzen geblieben. Im zweiten Fall stellte der Endkunde nach sechs Monaten fest, dass die Projektplanung falsch war und das Budget bereits ausgeschöpft ist. Der zuständige Bereichsleiter der Kunden bekam eine Abmahnung und den externen Beratern wurde die Auszahlung verweigert mit der Begründung, dass sie schlecht gearbeitet haben, obwohl die Leistung von den Kunden bereits abgenommen worden war. Daraufhin lehnte auch der Projektvermittler, trotz der Abnahme, die Zahlung ab. Es ging um noch ausstehende 6.000,- Euro und es wurde mit dem Projektvermittler eine Einigung erzielt, den Schaden zu teilen. Ich bekam 3.000 Euro." "Die Vergütung wurde während der Laufzeit pünktlich bezahlt, allerdings nicht die gesamte Summe. Die letzte Zahlung blieb dann ganz aus. Am Ende wurde sogar abgestritten, dass ich überhaupt da war." Oder so: "Ein Vorstandsmitglied war auf einmal mit dem zu erstellenden Business Case für die Einführung von Service Management nicht einverstanden, obwohl er den Case vorher geprüft und in kleinem Kreis für gut befunden hat. Daraufhin verweigerte der Kunde die Zahlung, ich war aber schon vom Projektvermittler bezahlt worden." Und so: "Die Firma bestätigte die Anweisung einer Abschlagszahlung in der letzten Woche der Durchführung einer Schulung, 9 Tage später bekam ich auf Anfrage die Mitteilung, dass die die Zahlung nicht durchgeführt wurde, da man mit meiner Leistung als Dozent nicht zufrieden war. Die Finanzlage scheint schwierig zu sein, da die Hausbank Überweisungsaufträge nach meinen Informationen nur mit Verzögerung ausführt."
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| Vertrag: nicht für die Ewigkeit | ||
Der Vertrag ist unter Dach und Fach – aber selbst dann sind Sie nicht auf der sicheren Seite. Manche Dinge kommen erst nach und nach ans Tageslicht, manche ändern sich
während des Auftrags. Zum Beispiel, wenn der Endkunde den Freiberufler auffordert, den Stundensatz zu senken.
Ein Beispiel: "Ich habe durchschnittlich mehr als 12 Stunden pro Tag gearbeitet. Dem Endkunden habe ich wöchentlich über den Projektfortschritt berichtet (mit Stundenangaben). Sie haben sich immer gefreut, dass ich so lange arbeite und mich für die Firma einsetze. Der Endkunde sollte meine Stundenzettel monatlich unterschreiben, damit ich die Rechnung an den Projektanbieter stellen kann. Erst nach 2,5 Monaten, nachdem ich fast mit dem Projekt fertig war, erzählt der Endkunde mir, dass er mit dem Vermittler lediglich Tagessatzbasis vereinbart hätte und mir daher nur je Tag 8 Stunden bestätigen können. Auf meine Frage, warum sie so lang damit gewartet hätten und mich trotzdem mehr als 8 Stunden arbeiten ließen, folgte Achselzucken... Nun beschäftigt sich mein Rechtsanwalt damit."
"In einem Projekt, welches bis Ende 2010 geplant war, bat man mich, alle meine "anderen" Kunden abzugeben um maximal flexibel für dieses Projekt zu sein. Ich habe daraufhin alle anderen Kunden in gute Hände abgegeben. Wenige Tage nach meiner "Vollzugsmeldung" wurde ich aus meinem "langfristigen" Vertrag entlassen. Danke lieber Kunde! Solche Kunden wünsche ich Dir auch!" |
| Zahlung: nicht (mehr) möglich | ||||
| Schlechter sieht es aus, wenn der Vermittler nicht mehr zahlen kann: "Einmal hat einer meiner Vermittler die Insolvenz beantragt und die Hälfte eines Monats habe ich
nicht bezahlt bekommen. Nach der Aussage des Vermittlers hat ein Kunde, eine große Firma, zu spät bezahlt." Ein anderer Freiberufler berichtet: "Mein Zwischenhändler
hat pleite gemacht. So habe ich eineinhalb Monate verloren." Zahlungsunfähigkeit kann vorübergehend sein und muss nicht immer gleich Insolvenz bedeuten. Es kann sein, dass der Vermittler derzeit einfach kein Geld hat, Ihre Rechnung zu bezahlen. Das kann in Zeiten schlechter Zahlungsmoral selbst den guten Unternehmen passieren und kann im Gespräch geklärt werden. Wenn es ein ehrlicher Geschäftspartner ist, wird er das zugeben.
Sie können es im Vorfeld vermeiden mit einem insolvenzgefährdeten Unternehmen zusammenzuarbeiten, indem Sie vorher Informationen einholen. Wie viel Aufwand sich dafür lohnt, hängt von der Größe des Auftrags ab, also davon, wie viel Sie in dem Projekt insgesamt verdienen werden können. Am Anfang steht: Hören Sie sich bei Kollegen um, befragen Sie andere Freiberufler zu ihren Erfahrungen mit Endkunde und Projektanbieter. Werfen Sie einen Blick in die GULP Weiße Liste Ein Blick in den Handelsregisterauszug sagt Ihnen: Was ist aus der Firma geworden? Springen dauernd Gesellschafter ab? Ändert sich häufig die Geschäftsführung? War früher der Mann Geschäftsführer, jetzt die Frau? Indizien dafür, dass etwas nicht stimmt. Ist in der Schufa-Auskunft eine eidesstattliche Versicherung eingetragen, ist das ein Zeichen für große Zahlungsschwierigkeiten. Auch Insolvenzen sind dort aufgeführt. "Ich bin auch schon einmal nicht bezahlt worden. Über den Weg Amtsgericht und Gerichtsvollzieher bin ich dann letztlich doch noch zu meinem Geld gekommen, obwohl der Geschäftsführer behauptete, es gehöre inzwischen alles seiner Frau. Eine Bankverbindung, die ich an anderer Stelle im Internet recherchiert habe und die tatsächlich auf den Namen des Geschäftsführers lief und auf die ab und zu etwas Geld einging, war mein Glück." Übrigens: Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe wusste oder wissen musste, dass er diesen Auftrag nicht bezahlen kann, macht er sich strafbar. Unter Umständen war das in diesem Fall so: "Zwei Wochen vor Anmeldung der Insolvenz wollte man einen Folgeauftrag mit mir abschließen. Erst nachdem ich mich geweigert habe einen neuen Vertrag abzuschließen solange der geleistete Vertrag nicht bezahlt wurde, kamen die Zahlungsschwierigkeiten ans Licht." Unter bestimmten Umständen kommt also auch ein Strafverfahren in Frage. Ein Anwalt hilft Ihnen hier weiter. Wirkungsvoll kann das strafrechtliche Handeln als Druckmittel benutzt werden. Machen Sie dem Projektanbieter klar: Wenn Sie jetzt nicht zahlen, haben Sie eine strafbare Handlung begangen und ich könnte Sie anzeigen. Davon haben wir beide nichts als Ärger, also: Wie können wir uns einigen?
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| Konsequenz: mahnen | ||||||||||
Sollten Vorsichtsmaßnahmen, Telefonate, Gespräche, Raten und Zahlungsaufschübe nicht gefruchtet haben oder Sie einem Schwarzen Schaf aufgesessen sein, bleiben
Ihnen Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Zum Beispiel nach folgender Vorgehensweise – die gesetzlich nicht festgeschrieben ist:
"Immer öfter sende ich 1. Zahlungserinnerung, dann 2. Zahlungserinnerung... dann habe ich auf meiner Rechnung geschrieben: 'Den Seinen gibt es der Herr im Schlaf - mir leider nicht. Darum bin auf Ihre pünktliche Zahlung angewiesen!', und warte, ob das hilft."
Eine andere mögliche Konsequenz, die ein IT-Freiberufler ziehen kann, ist, das Projekt zu verlassen. Das sollte aber nur geschehen, wenn Gespräche und Verhandlungen gescheitert sind und die Situation ausweglos ist. Mit Endkunde und Projektanbieter wird er danach wohl nicht mehr ins Geschäft kommen – wenn er das überhaupt noch will. Ein Selbstständiger schrieb uns: "Für Einsteiger mag die Hürde hoch sein, das Projekt bei nicht fristgerechter Zahlung vorzeitig zu beenden. Das Geld wird ja schon kommen. Nach einem Zahlungsverzug von gut drei Monaten und etlichen Ausflüchten meines Auftraggebers bin ich fristlos ausgestiegen. Das ist viele Jahre her. Seitdem bin ich ein gebranntes Kind und sehr penibel, was die Zahlungen angeht. Meine Leistung gibt es auch sofort und in vollem Umfang. Daher dann lieber ein Ende mit Schrecken..." Oder so: "Also ich verstehe diese ganze Jammerei nicht. Ich habe immer ein festes Zahlungsziel in meinen Verträgen (zwischen 14 Tagen bis 4 Wochen nach Rechnungsstellung) und wenn am letztmöglichen Tag das Geld nicht auf dem Konto ist (was sehr selten vorgekommen ist), stehe ich am nächsten Tag beim Endkunden mit bedauerndem Gesicht und teile ihm mit, dass ich nun leider die Arbeit einstellen muss, da meine Rechnung nicht bezahlt wurde. Und siehe da, ein Tag später ist das Geld auf meinem Konto. Das hat bis auf einen Fall, in dem ich mir mein Geld auf gerichtlichem Weg holen musste, immer hervorragend funktioniert." Sie
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