Versicherungen für Selbstständige: Ein Überblick

Wer als Freelancer selbstständig arbeitet, benötigt den passenden Versicherungsschutz – für seine freiberufliche Tätigkeit wie auch für die eigenen, individuellen Risiken. Aber welche Versicherungen sind wichtig? Einen Überblick hat unser Vorsorge-Experte Oliver Mest zusammengestellt.
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Versicherungen für Selbstständige: Ein Überblick

Oliver Mest
Wer als Freelancer selbstständig arbeitet, benötigt den passenden Versicherungsschutz – für seine freiberufliche Tätigkeit wie auch für die eigenen, individuellen Risiken. Aber welche Versicherungen sind wichtig? Einen Überblick hat unser Vorsorge-Experte Oliver Mest zusammengestellt.

Berufshaftpflichtversicherung

Wer als Freiberufler für Kunden tätig wird, kann Fehler machen und dafür in Regress (Haftung) genommen werden. Das kann einfach eine Ungeschicklichkeit sein, wenn jemand beim Kundengespräch einen Kaffee über den Rechner vom Chef verschüttet, aber es können auch fachliche Fehler sein, die beim Kunden für Ärger und einen finanziellen Schaden sorgen. Natürlich lässt sich der Rechner vom Chef finanziell auch aus eigenen Mitteln erstatten. Aber was, wenn der Kaffee im Server landet und der Kunde mehrere Tage nicht arbeiten kann? Oder wenn ein Programmierfehler die Website des Kunden lahmlegt – Umsatzausfall von 30.000 Euro am Tag inklusive. Wer solche Großschäden selbst bezahlen will, läuft Gefahr, in die Insolvenz zu gehen. Und bei Freiberuflern mit persönlicher Haftung greift diese Insolvenz dann auch ins Private durch. 

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige ist hier die richtige Lösung. Sie tritt ein, wenn Ansprüche gegen den Freelancer berechtigt sind, und reguliert den Schaden. Gleichzeitig ist sie ein passiver Rechtsschutz: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche gegen den Freelancer ab. In manchen Branchen und freiberuflichen Tätigkeiten sind Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sogar gesetzlich vorgeschrieben, um die Tätigkeit überhaupt ausüben zu dürfen, ‒ etwa bei Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Heilpraktikern, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern. Aber auch in anderen Berufen ist die Haftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige unbedingt zu empfehlen: IT-Experten zum Beispiel berühren mit ihrer Arbeit so viele rechtliche Minenfelder mit möglichen Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder einem Verstoß gegen Wettbewerbs- und Datenschutzregelungen. Alle diese Problemfelder kann eine leistungsstarke Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entschärfen.

Schutz der eigenen Leistungsfähigkeit

Wer als Freiberufler krank wird, kann nicht arbeiten und hat Einnahmeverluste. Bei einem Infekt mit drei Tagen Bettruhe ist das hinnehmbar, bei einer ernsthaften Erkrankung über Wochen und Monate kann das schnell existenzbedrohend werden. 

Krankentagegeld

Sinnvoll ist es deshalb, ein Krankentagegeld zu vereinbaren. Das sollte spätestens nach sechs Wochen – besser vorher – bei nachgewiesener Erkrankung den versicherten Tagessatz zahlen. Mit dem Tagegeld ist gewissermaßen ein Einkommensersatz bei langer Krankheit versichert. 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Es kann natürlich passieren, dass eine Krankheit dazu führt, dass man vielleicht über Monate und Jahre nicht mehr arbeiten kann. Und vielleicht sogar nie wieder. Hier ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die richtige Wahl. Sie zahlt die versicherte Rente, wenn Freelancer ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können. Wer also einen Schreibtischjob hat und bisher 8 Stunden am Tag gearbeitet hat, der ist berufsunfähig und bekommt die versicherte Rente in voller Höhe, wenn ein Rückenleiden nur noch zwei Stunden am Schreibtisch zulässt. 

Eine Falle kann die sogenannte Umorganisationsklausel sein. Diese Klausel sieht vor, dass die vereinbarte Rente nicht gezahlt wird, wenn die freiberufliche Tätigkeit so umorganisiert werden kann, dass trotz der Erkrankung weiterhin die Möglichkeit einer Tätigkeit im Unternehmen bleibt – etwa, wenn Mitarbeiter bestimmte Aufgaben übernehmen können. Gute Versicherer verzichten bei kleineren Unternehmungen, bei Akademikern oder bei reiner Bürotätigkeit auf diese Klausel. Bei einer Beratung zum Thema BU-Versicherung sollte man das unbedingt ansprechen!

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Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht für jedermann. Auch Freelancer müssen also einen Versicherungsschutz nachweisen können. Und das ist natürlich sinnvoll, denn bei einer schweren Krankheit kommen schnell fünf- bis sechsstellige Beträge zusammen. Die kann niemand allein finanziell stemmen. 

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Freelancer?

Viele Freiberufler stehen vor der Frage: gesetzlich oder privat versichern? Wer aktuell privat versichert ist, hat in der Regel kaum eine Chance auf Rückkehr in die gesetzliche Kasse (GKV). Eine Ausnahme ist die Pflichtversicherung über die Künstlersozialkasse. Ob das ein Weg ist, klärt der Verein Freie Wildbahn mit Rückkehrwilligen. Ein Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung lohnt in der Regel nicht, da man wegen des inzwischen höheren Lebensalters mit deutlich höheren Prämien rechnen muss und je nach Vertragsalter auch Rückstellungen verliert. 

Wer jetzt vor der Wahl steht zu wechseln, hat drei Optionen: 

  1. Man bleibt GKV-Mitglied und sichert sich über private Zusatzversicherung besser ab – etwa mit einer Zahnzusatzversicherung, einer Krankenhauszusatzversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung, die etwa die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen zahlt. 
  2. Freelancer können sich als Selbstständige auch privat versichern. Das wird heute kaum deutlich günstiger werden als ein Schutz in der Gesetzlichen Krankenversicherung, zumal eingesparte Beiträge immer als Rückstellung für das Alter verwendet werden sollten. Dafür ist allerdings der Schutz dann deutlich besser als in der GKV.
  3. Eine dritte Variante ist die sogenannte Kostenerstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung: Man bleibt als Freelancer GKV-Mitglied, die Kosten werden aber von der GKV erstattet und nicht direkt mit dem Arzt abgerechnet. Da Privatpatient:innen höhere Arzthonorare zahlen, muss die Differenz zwischen der GKV-Erstattung und den tatsächlich höheren Honoraren mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. 

Risikolebensversicherung

Arbeiten Freelancer mit Geschäftspartnern zusammen, geht man oft gemeinschaftliche Verpflichtungen ein – bei der Aufnahme von Darlehen genauso wie bei der Einstellung von Mitarbeitenden. Um diese gemeinsamen Verpflichtungen abzusichern, sollten verpartnerte Freiberufler eine Risikolebensversicherung abschließen. Sinnvoll ist eine sogenannte Risikolebensversicherung auf verbundene Leben – hier sind beide oder alle Partner versichert, die Versicherungssumme wird aber nur beim Tod der zuerst verstorbenen Person ausgezahlt und kann dafür verwendet werden, gemeinsame Verpflichtungen auszulösen oder zu erfüllen. 

Natürlich darf über die Absicherung von Geschäftspartnern nicht die der Familie und der Hinterbliebenen vergessen werden: Hier ist eine ergänzende Risikolebensversicherung empfehlenswert.

Altersvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Altersvorsorge ist bei den meisten Freiberuflern Privatsache – eine Ausnahme bietet auch hier wieder die Künstlersozialkasse, die eine Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung ermöglicht und 50 Prozent der Beiträge übernimmt. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung ist für Selbstständige ebenfalls möglich, wird aber selten gewählt. Dabei kann sie sehr attraktiv sein und sollte zumindest in Erwägung gezogen werden. 

Private Altersvorsorge

Wer privat vorsorgen will, hat viele Möglichkeiten. Die Rürup-Rente bietet sogar eine steuerliche Förderung, die den Vermögensaufbau leichter macht. Wichtig ist es in allen Fällen, die Kosten der Altersvorsorge im Blick zu behalten. Eine wichtige Kennzahl ist dabei die Kostenquote: Sie zeigt, wie viel Prozentpunkte der Rendite als Kosten beim Versicherer und dem Vermittler bleiben. Liegt die Quote über 1 Prozent, sollten Alternativen gesucht werden. Senken kann die Kostenquote ein Nettotarif: Bei dem sind alle Abschlusskosten aus der Versicherung herausgerechnet – das spart mitunter fünfstellige Beiträge. Dafür wird ein Honorar für den Vermittler fällig, das deutlich geringer ausfällt. Erfahren Sie hier mehr über die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge für Freiberufler.

Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige

Wer als Freelancer im rechtlichen Rahmen einer GmbH tätig wird, kann als Geschäftsführer auch in den Genuss der betrieblichen Altersvorsorge kommen. In der Praxis läuft es bei der Versorgung hauptsächlich auf die Pensionszusage, die Unterstützungskasse sowie die Direktversicherung hinaus. Die Direktversicherung eignet sich dabei besonders für junge Geschäftsführer, denn in den ersten Jahren sind die anderen Lösungen noch verschlossen. Wichtig und zu beachten – damit vor allem die Versorgungszusage vor den Augen des Fiskus Bestand hat, denn die Kosten der Versorgung sind für das Unternehmen Betriebsausgaben:  

  • Gesellschafterbeschluss erforderlich: Für die Einrichtung der Geschäftsführer-Versorgungszusage ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich.
  • Erdienbarkeitsfrist beachten: Zwischen dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und dem Beginn der Auszahlung von Versorgungsleistungen müssen mindestens zehn Jahre liegen.
  • Angemessenheit berücksichtigen: Insgesamt müssen die Versorgungsansprüche angemessen sein und dürfen inklusive möglicher Ansprüche aus der gesetzlichen Rente nicht mehr als 75 Prozent des letzten tatsächlichen Bruttogehalts betragen.

Auch bei diesen Vorsorgelösungen sind die Kosten, wie schon oben erwähnt, entscheidend! Eine GmbH kann zudem das Honorar für die Vermittlung als Betriebsausgaben geltend machen. Damit wird die Lösung noch attraktiver.

Oliver Mest, Optimal absichern

Unser Gastautor Oliver Mest ist Jurist, Journalist und Versicherungsmakler. Als Chefredakteur des Vorsorgeportals optimal-absichern.de beschäftigt er sich zudem mit Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzthemen, die er journalistisch kompakt und leicht verständlich vermittelt.

Die wichtigsten Fragen zu Antworten zum Thema "Versicherungen für Selbstständige"

Welche Versicherungen brauche ich als Freiberufler?

Freiberufler brauchen alle Versicherungen, die entweder gesetzlich vorgeschrieben sind oder die Risiken absichern, die man selbst finanziell nicht gestemmt bekommt. Gesetzlich vorgeschrieben sind neben einer Krankenversicherung vor allem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Anwälte oder Steuerberater. 
Finanziell überfordern können Freiberufler verschiedenste Risiken: Ein Rechtsstreit mit einem Kunden oder Partner kann existenziell werden – hier helfen zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung und oft auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, oft auch als Berufshaftpflicht bezeichnet. Aber auch ganz persönliche Risiken wie die Berufsfähigkeit können wirtschaftlich existenzbedrohend sein – deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung immer ratsam. 
 

Ist eine BU für Selbstständige sinnvoll?

Wer von seinem Einkommen seinen Lebensunterhalt bestreitet, muss die Fähigkeit absichern, dieses Einkommen erwirtschaften zu können. Und genau dafür gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt der versicherte Leistung, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, mit seiner bisherigen Tätigkeit Geld zu verdienen und den bisherigen Job zu mindestens 50 Prozent weiter auszuüben. 

Welche Versicherungen sind für Selbstständige Pflicht?

Eine Pflichtversicherung ist der Gesundheitsschutz über die Gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Bestimmte Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater brauchen einen Nachweis für eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, um überhaupt praktizieren zu dürfen. Alle weiteren Versicherungen sind freiwillig, dadurch aber, wie bei der BU-Versicherung oder auch bei einer Rechtsschutzversicherung, nicht weniger sinnvoll. 

Kann man als Selbstständiger gesetzlich versichert sein?

Ja, Freiberufler können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, für Freiberufler gilt ein Beitragssatz von 14,0 Prozent. Wer zusätzlich Krankengeld absichern möchte, muss einen Beitragssatz von 14,6 Prozent bezahlen. Je nach GKV kommt dann ein kassenindividueller Zusatzbeitrag hinzu. Anders als bei Arbeitnehmern zahlen Freiberufler diesen Beitragssatz allerdings alleine – eine Ausnahme gibt es nur für Versicherte in der Künstlersozialkasse (KSK). Sie erhalten den Beitrag zur Hälfte über die KSK subventioniert.

Freelancer werden: Was muss ich beachten?

Sich selbständig zu machen ist nicht so kompliziert wie Sie vielleicht denken. Die wichtigsten Schritte haben wir in unserem Artikel Freelancer werden für Sie zusammengestellt.

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