Das Krankenhauszukunftsgesetz – das sollten Sie dazu wissen

Das Krankenhauszukunftsgesetz soll die Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland vorantreiben. Mit insgesamt 4,5 Milliarden Euro werden Digitalisierungsprojekte bezuschusst. Doch die Zeit drängt, denn Förderanträge können von den Kliniken nur noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden. Wer die sportliche Deadline einhalten will, braucht Unterstützung von außen.

Das Krankenhauszukunftsgesetz ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Gesundheit, um die Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland voranzutreiben. Hierfür wurde zum 1. Januar 2021 ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet, der mit 3 Milliarden Euro vom Bund sowie weiteren 1,3 Milliarden Euro von den Ländern gefüllt ist. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des KHZF werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den KHZF finanziert werden.

Die Länder bzw. Krankenhausträger werden so bei der Modernisierung unterstützt und übernehmen lediglich 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. So weit so gut, doch Krankenhäusern wurde eine knackige Frist gesetzt.

Stichtag: 31. Dezember 2021

Krankenhausträger haben bereits seit September 2020 die Möglichkeit, ihren Förderbedarf bei den Ländern anzumelden. Doch aufgrund der personellen Auslastung durch die Coronakrise, stagnierte der Prozess in vielen Krankenhäusern, was noch zu einem echten Problem werden könnte. Denn zum aktuellen Stand wurde den Kliniken eine Frist bis zum 31. Dezember 2021 gesetzt, um die Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel sollen dann bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt werden.

Breites Förderspektrum stellt Herausforderung dar

Wie eingangs bereits erwähnt, deckt die Förderung durch den KHZF ein breites Spektrum an Modernisierungen ab. Generell lassen sich die elf sogenannten Fördertatbestände in zwei Kategorien einteilen: Digitalisierungsmaßnahmen für Infrastruktur und Patientenmanagement sowie die Digitalisierung bzw. der Ausbau von digitalen medizinischen Praktiken, wie beispielsweise die Telemedizin oder Robotik im OP. Zudem lässt sich der Fördertatbestand 11 als alleinstehender Punkt verstehen, da hier die Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungsformen im Fall einer Epidemie gefördert werden. So stellt sich die Herausforderung, Expert:innen für die jeweiligen Fachbereiche zu finden, um die Projekte erfolgreich umzusetzen.

Das Patientenmanagement und seine Medienbrüche

Unter dem Begriff „Patientenportale“ fasst das KHZG die Digitalisierung des Aufnahme-, Behandlungs- und Entlass- sowie Überleitungsprozesses zusammen. Gerade hier sind heute noch viele papierbehaftete Schritte anzutreffen und es ist nicht unüblich, dass Dokumente ausgedruckt, händisch ausgefüllt und im Anschluss wieder eingescannt werden. Diese Medienbrüche gilt es nun zu eliminieren, damit Patient:innen eine durchgängig digitale Journey durch das Krankenhaus ermöglicht wird. Das spart nicht nur viel Zeit und Kosten, sondern macht die Prozesse auch sicherer.

Intelligente Gesamtlösungen sind gefordert

Gerade im Bereich der Anästhesie ist es nicht unüblich, dass Fragebögen ausgedruckt werden, um eine händische Unterschrift vom Patienten einzuholen und sie anschließend wieder einzuscannen. Ein vielversprechender Lösungsansatz wäre hier eine Möglichkeit, diese Dokumente digital zu unterschreiben, sei es mittels Signatur-Pad oder über eine App-Lösung auf Tablets. In Verbindung mit einer intelligenten Erfassungslösung mit Handschrifterkennung, ließen sich auch andere sehr aufwendige und papierbehaftete Prozesse automatisieren. Zum Beispiel das Anmeldeformular oder ein Medikationsplan von Hausarzt oder Hausärztin. Das hätte nicht nur schnellere Bearbeitungszeiten zur Folge, sondern auch einen verbesserten Datenschutz der sensiblen Patientendaten, da die Lösung handschriftliche Daten verarbeiten und intelligent an Folgesysteme weiterleiten bzw. integrieren könnte. 

Mangelnde Kapazitäten der Expert:innen

Auf die Implementierung solcher digitalen Workflows haben sich einige Systemhäuser spezialisiert. Doch aufgrund der knapp bemessenen Frist zum 31.12.2021, kommen diese gerade an ihre Kapazitätsgrenzen. Darüber hinaus müssen in einem Krankenhaus auch medizinische Aspekte berücksichtigt werden, weshalb es bei diesen Projekten nicht unüblich ist, dass auch Life Science-Expert:innen Teil des Teams sind, um diese Perspektive beizusteuern.

Digitalisierung der Behandlung

Spielten Life Science-Expert:innen im vorangegangen Digitalisierungsschritt eine noch eher untergeordnete Rolle, sind sie hier die Hauptprotagonisten. Da auch die Medizin bzw. die Behandlung digitaler werden soll, gilt es, Dinge wie Telemedizin, Robotik im OP oder auch KI-gestützte Diagnostik voranzutreiben. Dies gelingt nur, wenn IT-, Engineering- und Life Science-Know-how in einem Projektteam gebündelt werden.
 
Bedenkt man nur einmal die KI-gestützte Diagnose von Patient:innen, so wird einem schnell klar, dass diese KI nur dann einen Mehrwert bietet, wenn sie über umfangreiche Informationen zu Patient:innen und Behandlungen verfügt. Zudem hat sich in der Industrie gezeigt, dass eine KI einen menschlichen Mentor benötigt, um besser auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können. Diese Rolle könnte hier ideal von Mediziner:innen ausgefüllt werden, um zukünftige Diagnosen zu beschleunigen und damit möglicherweise Leben zu retten.

Eine schnelle Lösung ist gefragt

Das Krankenhauszukunftsgesetz beschert einem zu lange aufgeschobenen Problem einen echten Kickstart. Mit den knackigen Fristen drängt nun die Zeit, die Digitalisierung in den Krankenhäusern voranzutreiben. Doch für die erfolgreiche Umsetzung werden Fachkräfte aus verschiedensten Disziplinen benötigt! Eine projektbezogene Zusammenarbeit mit externen Spezialist:innen eignet sich hier bestens, um gezielt das Know-how zu erhalten, welches benötigt wird.