Betriebsrente: Das ist wichtig zu wissen

Die Betriebsrente gilt als ein wichtiger Baustein für die ergänzende Altersvorsorge und als ein wirksames Instrument gegen drohende Altersarmut für Arbeitnehmer. Was wirklich wichtig und wissenswert ist, um die Vorteile der Betriebsrente voll auszuschöpfen, verrät dieser Artikel.
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Betriebsrente: Das ist wichtig zu wissen

GULP Redaktion
Die Betriebsrente gilt als ein wichtiger Baustein für die ergänzende Altersvorsorge und als ein wirksames Instrument gegen drohende Altersarmut für Arbeitnehmer. Was wirklich wichtig und wissenswert ist, um die Vorteile der Betriebsrente voll auszuschöpfen, verrät dieser Artikel.

Was ist eine Betriebsrente?

Unter dem Begriff der Betriebsrente versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Altersversorgung zusagt. Bei der auch als betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichneten Leistung geht es neben der Versorgung mit einer Rentenzahlung auch um die Hinterbliebenenversorgung und um die Arbeitskraftabsicherung mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers. Bei der Betriebsrente schließt der Arbeitgeber einen Vertrag ab – meist mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder mit einem Versicherer im Rahmen einer Direktversicherung. Der Arbeitgeber führt die Beiträge ab, der Arbeitnehmer ist Berechtigter aus dem Vertrag. Bei der Beitragszahlung sind zwei Varianten möglich: Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente aus eigenen Mitteln, sie ist dann Bestandteil der Vergütung. Oder der Arbeitnehmer finanziert die Betriebsrente über einen Teil seines Gehaltes, das in die Betriebsrente fließt – der Chef gibt dann einen Zuschuss.

Muss der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?

Bereits seit 2002 ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Nachfrage zumindest eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung anzubieten. Für neue Verträge muss der Arbeitgeber seit 2019 sogar 15 Prozent des Beitrags bezuschussen. Für vor 2019 geschlossene Verträge gilt dieser Zuschuss seit 2022. Dieser verpflichtende Zuschuss macht die Betriebsrente als Altersvorsorge-Baustein noch attraktiver – besser ist es aber natürlich, wenn der Zuschuss höher ausfällt. Je mehr, desto besser.

Vorteile einer Betriebsrente 

Je nach Finanzierung bekommt der Arbeitnehmer bei der arbeitgeberfinanzierten Variante der Betriebsrente eine Zusatzrente komplett vom Arbeitgeber bezahlt oder er erhält einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu seinen Beiträgen. Die Beiträge sind zudem bis zu 292 Euro im Monat sozialabgabenfrei und bis zu 584 Euro steuerfrei – sie werden also komplett aus unversteuertem Brutto-Einkommen bezahlt. 

Den Leistungsumfang können Angestellte zusammen mit dem Arbeitgeber abstimmen und so etwa klären, ob die Betriebsrente auch noch die Familie absichern oder die Arbeitskraft schützen soll. Vorteilhaft ist es, wenn Arbeitnehmer bei der Absicherung von Gruppenverträgen profitieren und so etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne oder mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung abschließen können. Im Alter können die Versicherten eine Rente, eine Einmalzahlung oder eine Mischung aus beidem in Anspruch nehmen.

Nachteile der Betriebsrente 

Der Vorteil der Betriebsrente – die Abgabenfreiheit der Beiträge – kehrt sich im Alter in einen Nachteil um, denn die Betriebsrenten müssen mit Rentenbezug versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner und Rentnerinnen zahlen zudem den vollen Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung – allerdings nur noch für den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag von monatlich knapp 170 Euro übersteigt. 

Die Arten der Betriebsrente 

Es gibt verschiedene Durchführungswege der Betriebsrente. 

Direktversicherung 

Bei der wohl bekanntesten Art der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung mit dem Arbeitnehmer als Begünstigtem ab. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und fungiert auch als Beitragszahler. Je nach Vereinbarung zahlt er die Beiträge allein oder zum Teil, wenn der Arbeitnehmer Teile seines Gehalts umwandelt. 

Direktzusage

Bei der sogenannten Direktzusage (auch als Pensionszusage bekannt) verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer die für das Alter vereinbarte Betriebsrente zu zahlen. Die Zusagen werden direkt im Unternehmen bilanziert und die Rentenzahlungen erfolgen aus den betrieblichen Mitteln. 

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist ein rechtlich selbständiges Versorgungswerk, das von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam getragen wird. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge an die Unterstützungskasse, die diese Mittel zur Finanzierung der Betriebsrenten einsetzt. 

Pensionskasse und Pensionsfonds

Bei einer Pensionskasse und dem Pensionsfonds handelt es sich ebenfalls um rechtlich selbständige Versicherungseinrichtungen, die Kapital für die Altersversorgung der Arbeitnehmer ansparen. Der entscheidende Unterschied: Beim Pensionsfonds ist die Anlage von bis zu 90 % des Vermögens in Aktien zulässig. 

Betriebsrente: So werden die Renten im Alter versteuert

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, welche Betriebsrente bezogen wird. Zum einen können Betriebsrenten zu den Versorgungsbezügen gehören, wenn es sich um eine Direktzusage oder um Leistungen aus einer Unterstützungskasse handelt. Solche Versorgungsbezüge werden nach Abzug des Versorgungsfreibetrags, des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag sowie des Werbungskosten-Pauschbetrages von 102 Euro voll versteuert. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag verringern sich für jeden neu in Ruhestand tretenden Jahrgang und werden dann jeweils für die gesamte Laufzeit der Bezüge im Rentenalter festgeschrieben. 2023 beträgt der Versorgungsfreibetrag 13,6 Prozent der Bezüge, höchstens jedoch 1.020 Euro, der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag beträgt 306 Euro. Zusammen mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag bleiben also Bezüge bis zu 1.428 Euro lebenslänglich steuerfrei. 

Alle anderen Betriebsrenten sind voll zu versteuern und profitieren nur vom Abzug des Altersentlastungsbetrages, der ab dem 64. Geburtstag greift und neben den erwähnten Betriebsrenten für alle sonstigen Einkünfte wie Arbeitslohn, Zinserträge oder Mieteinnahmen gilt. Wer im Jahr 2023 das 64. Lebensjahr vollendet hat, profitiert von einem Altersentlastungsbetrag bis zu 13,6 Prozent der Einkünfte, höchstens jedoch 646 Euro. Auch dieser Wert wird zeitlebens festgeschrieben. 

Gesetzlich Versicherte müssen zudem bei der Betriebsrente Abgaben für die GKV einplanen. Auf die Renten wird der volle Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung fällig, lediglich die ersten 169,75 Euro Rente sind im Jahr 2023 freigestellt. 

Betriebliche Altersvorsorge: Pro und Contra

Viele Finanzexperten bemängeln an der Betriebsrente die geringe Rendite, die primär natürlich davon abhängt, wie alt der Betriebsrentner wird. Was dabei vergessen wird: Eine Betriebsrente ist weniger eine Renditeanlage, sondern vielmehr eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, denn die Rente wird ein Leben lang gezahlt. Natürlich kann man sein Geld attraktiver in Fonds oder ETFs anlegen – dann muss allerdings auch das Finanzmanagement im Alter darauf angelegt sein, dass das Kapital lebenslang eine Rente garantiert. Und genau diese Garantie kann im Einzelfall nur schwer erreicht werden.

In der Rentenphase werden Abgaben wie Steuern und Beiträge für die gesetzlichen Kassen auf die Betriebsrenten fällig, nur Privatversicherte müssen keine PKV-Beiträge auf die Zusatzrente entrichten: Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für PKV-Versicherte. Die steuerliche Belastung ist aber in der Regel im Rentenalter deutlich geringer als im Erwerbsleben, sodass unter dem Strich ein Plus stehen dürfte. Zudem erlaubt die steuerliche Förderung in der Ansparphase einen deutlich höheren Sparbeitrag und damit höhere Rentenansprüche im Alter als bei der privaten, nicht geförderten Altersvorsorge.

Kritisiert wurde an der baV in der Vergangenheit immer wieder, dass Betriebsrentner sich um die Grundsicherung bringen würden, wenn die betriebliche Altersvorsorge angerechnet wird. Tatsache ist jetzt: Einkommen aus Betriebsrenten bleibt wie das Einkommen aus jeder zusätzlichen Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente) bis zu einem Sockelbetrag in Höhe von 100 Euro monatlich vollständig anrechnungsfrei. Die über 100 Euro hinausgehende Betriebsrente bleibt zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Insgesamt kann aktuell ein Betrag in Höhe von 50 % des Regelbedarfssatzes in Stufe 1 anrechnungsfrei bleiben: Das sind damit im Jahr 2023 maximal 251 Euro. 

Viele halten die Betriebsrente auch für eine schwächere Lösung gegenüber der privaten Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung, die unter anderem flexibler ist. Eine so generalisierende Aussage kann selten richtig sein. Für jede einzelne sparwillige Person muss eine individuelle Lösung gefunden werden – und das kann eine Betriebsrente sein, eine Basis- oder Riester-Rente, eine private Rentenversicherung oder eine Mischung aus allen Formen.

Betriebsrente: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist eine Betriebsrente?

Unter dem Begriff der Betriebsrente versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Altersversorgung zusagt. Hierbei geht es neben der Versorgung mit einer Rentenzahlung auch um die Hinterbliebenenversorgung und um die Arbeitskraftabsicherung mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers.

Wie funktioniert eine Betriebsrente?

Bei der auch als betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichneten Leistung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag ab – meist mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder mit einem Versicherer im Rahmen einer Direktversicherung. Der Arbeitgeber führt die Beiträge ab, der Arbeitnehmer ist Berechtigter aus dem Vertrag.

Muss eine Betriebsrente versteuert werden?

Die Betriebsrenten müssen mit Rentenbezug versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner und Rentnerinnen zahlen zudem den vollen Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung – allerdings nur noch für den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag von monatlich knapp 170 Euro übersteigt.

Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, welche Betriebsrente bezogen wird.

Lohnt sich eine Betriebsrente?

Viele Finanzexperten bemängeln an der Betriebsrente die geringe Rendite, die primär natürlich davon abhängt, wie alt der Betriebsrentner wird. Was dabei vergessen wird: Eine Betriebsrente ist weniger eine Renditeanlage, sondern vielmehr eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, denn die Rente wird ein Leben lang gezahlt. Natürlich kann man sein Geld attraktiver in Fonds oder ETFs anlegen – dann muss allerdings auch das Finanzmanagement im Alter darauf angelegt sein, dass das Kapital lebenslang eine Rente garantiert. Und genau diese Garantie kann im Einzelfall nur schwer erreicht werden.

Viele halten die Betriebsrente auch für eine schwächere Lösung gegenüber der privaten Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung, die unter anderem flexibler ist. Eine so generalisierende Aussage kann selten richtig sein. Für jede einzelne sparwillige Person muss eine individuelle Lösung gefunden werden – und das kann eine Betriebsrente sein, eine Basis- oder Riester-Rente, eine private Rentenversicherung oder eine Mischung aus allen Formen.