Sicherheitsingenieur, HSE Manager, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter
Aktualisiert am 21.10.2024
Profil
Freiberufler / Selbstständiger
Remote-Arbeit
Verfügbar ab: 03.11.2024
Verfügbar zu: 75%
davon vor Ort: 60%
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutzbeauftragter
Moderation
Kommunikationsstärke
Teamfähigkeit
Mitarbeiterführung
Durchsetzungsvermögen
Deutsch
Muttersprache
Englisch
Fortgeschritten

Einsatzorte

Einsatzorte

Essen, Ruhr (+500km)
Deutschland
möglich

Projekte

Projekte

2 Monate
2024-05 - 2024-06

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für ein Industriedesign-Unternehmen

HSE-Manager
HSE-Manager
  • Erfassung der Ist-Situation
  • Abgleich mit gesetzlichen Anforderungen
  • Erstellung der notwendigen Dokumente
  • Unterstützung bei der Umsetzung
Unternehmen für Industriedesign
4 Monate
2024-01 - 2024-04

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einer Hochschule in privater Trägerschaft

HSE Manager
HSE Manager

Aufnahme der Ist-Situation

Abgleich mit gesetzlichen Forderungen

Erstellung der notwendigen Dokumente

Unterstützung bei der Umsetzung

private Hochschule
9 Monate
2022-03 - 2022-11

Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß ISO 45001

Projektleiter
Projektleiter

Aufbau des Managementsystems  

Integration vorhandener Daten

Erstellung fehlender Dokumente

Abschluss durch externe Zertifizierung

Automobilzulieferer
Velbert

Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung

6 Jahre 9 Monate
1988-10 - 1995-06

Studium der Sicherheitstechnik

Diplom-Ingenieur, Bergische Universität Wuppertal
Diplom-Ingenieur
Bergische Universität Wuppertal
Arbeitssicherheit

Position

Position

Positionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

§§ 3 und 6 ASIG

Eine sicherheitstechnische Betreuung ist bereits ab einem Mitarbeiter Pflicht. Der Betreuungsaufwand richtet sich nach Art und Umfang der vorliegenden Gefa?hrdungen und wird festgelegt in der Unfallverhu?tungsvorschrift DGUV Vorschrift 1.

Es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung fu?r jedes Unternehmen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Allerdings wird die Notwendigkeit oft durch Bauordnungen festgelegt.

In Geba?uden mit besonderer Brandgefa?hrdung (z. B. Industriebetriebe, Hochha?user, o?ffentliche Geba?ude) kann ein Brandschutzbeauftragter durch die Beho?rden oder Versicherer gefordert werden. Auch die Arbeitssta?ttenverordnung und die dazu- geho?rigen technischen Regeln (ASR A2.2) sehen vor, dass in bestimmten Arbeitssta?tten, in denen ein erho?htes Brandrisiko besteht, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich ist.

Branchen

Branchen

Alle Branchen


Einsatzorte

Einsatzorte

Essen, Ruhr (+500km)
Deutschland
möglich

Projekte

Projekte

2 Monate
2024-05 - 2024-06

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für ein Industriedesign-Unternehmen

HSE-Manager
HSE-Manager
  • Erfassung der Ist-Situation
  • Abgleich mit gesetzlichen Anforderungen
  • Erstellung der notwendigen Dokumente
  • Unterstützung bei der Umsetzung
Unternehmen für Industriedesign
4 Monate
2024-01 - 2024-04

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einer Hochschule in privater Trägerschaft

HSE Manager
HSE Manager

Aufnahme der Ist-Situation

Abgleich mit gesetzlichen Forderungen

Erstellung der notwendigen Dokumente

Unterstützung bei der Umsetzung

private Hochschule
9 Monate
2022-03 - 2022-11

Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß ISO 45001

Projektleiter
Projektleiter

Aufbau des Managementsystems  

Integration vorhandener Daten

Erstellung fehlender Dokumente

Abschluss durch externe Zertifizierung

Automobilzulieferer
Velbert

Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung

6 Jahre 9 Monate
1988-10 - 1995-06

Studium der Sicherheitstechnik

Diplom-Ingenieur, Bergische Universität Wuppertal
Diplom-Ingenieur
Bergische Universität Wuppertal
Arbeitssicherheit

Position

Position

Positionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

§§ 3 und 6 ASIG

Eine sicherheitstechnische Betreuung ist bereits ab einem Mitarbeiter Pflicht. Der Betreuungsaufwand richtet sich nach Art und Umfang der vorliegenden Gefa?hrdungen und wird festgelegt in der Unfallverhu?tungsvorschrift DGUV Vorschrift 1.

Es gibt keine direkte gesetzliche Verpflichtung fu?r jedes Unternehmen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Allerdings wird die Notwendigkeit oft durch Bauordnungen festgelegt.

In Geba?uden mit besonderer Brandgefa?hrdung (z. B. Industriebetriebe, Hochha?user, o?ffentliche Geba?ude) kann ein Brandschutzbeauftragter durch die Beho?rden oder Versicherer gefordert werden. Auch die Arbeitssta?ttenverordnung und die dazu- geho?rigen technischen Regeln (ASR A2.2) sehen vor, dass in bestimmten Arbeitssta?tten, in denen ein erho?htes Brandrisiko besteht, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten erforderlich ist.

Branchen

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