Aktuell berichtet: IT-Freelancer unterliegen nicht der neuen Arbeitsmarktregulierung
Die Rechtslage ändert sich nicht

Aktuell berichtet: IT-Freelancer unterliegen nicht der neuen Arbeitsmarktregulierung
Die Rechtslage ändert sich nicht
Nach monatelanger Diskussion bekennt sich die Bundesregierung zum Beratungs- und Projektgeschäft. In der veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064) zur Gesetzesnovelle zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung und der Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen ist zu lesen, dass sich die derzeitige Rechtslage nicht ändern wird. Mit diesen Zeilen wird darauf hingewiesen, dass es nicht Ziel der Bundesregierung ist, die moderne Projektwirtschaft und die Expertenarbeit einzuschränken.
So heißt es in dem Schreiben zum Gesetz, das am 1. April 2017 in Kraft treten soll: „Das Gesetz zielt nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung soll dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen ist.“
Grund zur Freude?
Die Bundesregierung scheint endlich auf die besondere Situation von hochqualifizierten Wissensarbeitern aufmerksam geworden zu sein und erkannt zu haben, dass die Regulierungen an der Arbeitsrealität dieser Experten und ihrer Auftraggeber vorbeigehen. Der Sprecher der Allianz für selbstständige Wissensarbeit (ADESW), Carlos Frischmuth, reagierte auf die Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt: „Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates.“ Weiter erklärt er: „Jetzt haben wir es endlich schwarz auf weiß: Das Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird keinen Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen. Viele Unternehmen waren doch recht unsicher ob der gesetzlichen Vorgaben. Umso wichtiger ist jetzt diese Klarstellung der Politik. Darauf haben wir seit 2013 gewartet.“ Mit der Kampagne "Experten-Arbeit-retten.de" hatte sich die ADESW für die IT-Freiberufler eingesetzt.
Ein Grund, um weiterzumachen
„Die Politik bekennt sich zum Digitalzeitalter und dem Projektgeschäft. Das ist eine wichtige Botschaft an die deutsche Wirtschaft und alle Unternehmen, die auf freie Experten nicht verzichten können und wollen“ , meint Frischmuth zufrieden.
Auch wenn Grund zur Freude besteht, sehen weder die ADESW noch GULP Anlass, sich auszuruhen. Denn mit einer unveränderten Rechtslage ist noch immer keine Rechtssicherheit für selbstständige IT- und Engineering-Freiberufler gewährleistet. Der nächste Schritt muss daher sein, klare gesetzliche Anforderungen für den Projekteinsatz zu erhalten.