Zusatzversicherungen für Freiberufler und Selbstständige

Welche Policen sind wichtig und sinnvoll – welche nicht?

Wer bei der gesetzlichen Krankenkasse ist, hat möglicherweise den Wunsch, den Versicherungsschutz zu verbessern. Wir zeigen Ihnen, welche Policen sinnvoll sind und welche nicht.
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Zusatzversicherungen für Freiberufler und Selbstständige

Welche Policen sind wichtig und sinnvoll – welche nicht?

Oliver Mest – Freiberuflicher Autor
Wer bei der gesetzlichen Krankenkasse ist, hat möglicherweise den Wunsch, den Versicherungsschutz zu verbessern. Wir zeigen Ihnen, welche Policen sinnvoll sind und welche nicht.

Wer selbstständig tätig und in der gesetzlichen Kasse versichert ist, bei dem kommt zwangsläufig irgendwann die Überlegung auf, den gesetzlichen Versicherungsschutz zu ergänzen. Die Gründe dafür: Blanke Notwendigkeit wie beim Krankentagegeld oder der Wunsch nach einer besseren Versorgung, z. B. bei der Zahnzusatzversicherung. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick über Ihre Möglichkeiten und sagen Ihnen, was sinnvoll ist und was nicht.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Muss-Versicherung für alle, die freiberuflich und selbstständig tätig sind. Sie leistet bei Arbeitsunfähigkeit ab dem versicherten Tag die vereinbarte Summe als Einkommensersatz. Und während Arbeitnehmer bis zum 43. Tag eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sind selbstständig Tätige auf sich gestellt und müssen den Einkommensersatz selbst absichern. Sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung in der Regel mit dem Beginn einer Zahlung ab dem 22. oder 29. Tag – bis dahin reichen die eingehenden Rechnungen in der Regel aus, um ein Einkommen zu bestreiten. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen. Abgesichert werden sollten mindestens 80 Prozent des laufenden Einkommens. Liegt das bei 4.000 Euro, sollten 3.200 Euro mit einem Tagessatz von 100 Euro abgesichert werden. Im Monat fließen dann 3.000 Euro als steuerfreier Einkommensersatz.

Auslandskrankenversicherung

Sie kostet kaum mehr als der erste Drink im Urlaubshotel oder ein Frühstück auf Dienstreise – trotzdem haben erstaunlich wenige Menschen eine Auslandskrankenversicherung. Eine grob fahrlässiges Versäumnis, denn vor allem außerhalb der EU sind Sie in der Regel Selbstzahler bei Krankheiten und Operationen. Gerade in Ländern mit einer teuren medizinischen Versorgung wie den USA oder Kanada kann eine Operation schnell 30.000, 40.000 oder noch mehr Euro kosten – ohne Auslandskrankenschutz ein finanzielles Desaster. Aber auch in der EU mit den Sozialversicherungsabkommen der Länder ist privater Schutz sinnvoll und existenziell. Und wer will auf Kreta oder in Rom noch klären lassen, ob die gesetzliche Kasse für alle Kosten aufkommt oder nicht, wenn er ins Krankenhaus muss? Eine Auslandskrankenversicherung leistet in der Regel in der EU oder dem EWR sowie weltweit für Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen, medizinisch notwendige Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Kosten für Heil- und Hilfsmittel vor Ort und ggf. sogar für den Rücktransport bei schwerer Erkrankung.

Zahnzusatzversicherung

Die Versorgung mit Zahnersatz, Zahnbehandlungen und zum Teil sogar Prophylaxe-Maßnahmen sind als Basisschutz immer Kassenleistung. Sichergestellt wird eine zweckmäßige Versorgung mit günstigen und angemessenen Materialien. Diese dünnen Begriffe beschreiben die Qualität der Versorgung ganz gut und anschaulich, denn hochwertiger Zahnersatz und Zahnarztbehandlungen auf dem neuesten Stand der Technik – etwa bei Wurzelbehandlungen – sind keine Kassenleistung, sondern selbst zu tragen. Und gerade bei Zahnersatz können die Kosten schnell einige 1.000 Euro ausmachen. Zahnzusatzversicherungen leisten für eine privatärztliche Versorgung mit Zahnersatz, für Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung (z. B. schmerzfreie Behandlungen) und auch umfassende Prophylaxe-Maßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen werden von der Zahnzusatzversicherung getragen. Der optimale Schutz für Freiberufler lässt sich am besten mit einem Vergleich der Zahnzusatzversicherung ermitteln: Im Fokus sollte dabei die Höhe der Erstattung und der Umfang der Leistungen stehen.

Krankenhauszusatzversicherung

Wer einmal als Notfall mit Schmerzen in einem Vier-Bett-Zimmer eines Krankenhauses gelegen hat, der wird wissen, wie wenig gesundheitsfördernd das ist. Eine Krankenhauszusatzversicherung ändert das und ermöglicht neben der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer 

  • die freie Krankenhauswahl mit freier Wahl des Behandlers,
  • vor- und nachstationäre Betreuung,
  • ambulante Operationen als Privatpatient.

Sie zahlen als versicherter Freiberufler oder Selbstständiger in der Regel keinen Euro Eigenanteil! Und trotzdem sind höhere Arztkosten, Kosten für eine Komfort-Unterbringung und Mehrkosten für die Einweisung in ein Wunschkrankenhaus von der Krankenhauszusatzversicherung voll gedeckt. 

Ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherungen sehen für Freiberufler und Selbstständige Leistungen in den verschiedensten medizinischen Bereichen vor, unter anderem für 

  • Heilpraktikerbehandlungen und alternative Medizin,
  • privatärztliche Versorgung im ambulanten Bereich,
  • Kostenerstattung für Sehhilfen, sog. Brillenversicherungen, oft in Verbindung mit weiteren Leistungen.

Je nach Vertragsgestaltung und Alter des Vertrages werden Ihnen heilkundliche und alternative Behandlungen bis zu 2.000 Euro über zwei Jahre erstattet – für Brillen und Sehhilfen allgemein gibt es Zuschüsse im Bereich von 150 bis 500 Euro alle 12 bis 36 Monate. Erstattet werden oft auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen vor Impfungen.

Oliver Mest, Optimal absichern

Unser Gastautor Oliver Mest ist Jurist, Journalist und Versicherungsmakler. Als Chefredakteur des Vorsorgeportals optimal-absichern.de beschäftigt er sich zudem mit Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzthemen, die er journalistisch kompakt und leicht verständlich vermittelt.