Berufshaftpflichtversicherung: Das müssen Freiberufler wissen

Wer als Freiberufler Kunden berät, Entscheidungen für sie vorbereitet oder sogar trifft, kann dabei Fehler machen. Sind die gravierender, werden die Kunden verlangen, den entstandenen Schaden vom Freiberufler ersetzt zu bekommen. An diesem Punkt kommt die Berufshaftpflichtversicherung zum Tragen.
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Berufshaftpflichtversicherung: Das müssen Freiberufler wissen

Oliver Mest
Wer als Freiberufler Kunden berät, Entscheidungen für sie vorbereitet oder sogar trifft, kann dabei Fehler machen. Sind die gravierender, werden die Kunden verlangen, den entstandenen Schaden vom Freiberufler ersetzt zu bekommen. An diesem Punkt kommt die Berufshaftpflichtversicherung zum Tragen.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung? 

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige schützt vor den finanziellen Folgen, die sich in Form von Schadensersatzansprüchen aus der selbstständigen Tätigkeit ergeben können. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter – etwa Kunden – ab, die durch Fehler, Versäumnisse oder Fahrlässigkeiten im Rahmen der beruflichen Dienstleistung entstanden sind. Die Berufshaftpflichtversicherung hat dabei zwei Aufgaben: Bei einem Schadensfall übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Prüfung der Haftungsfrage – sie klärt also, ob der Versicherte überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet ist. Sie funktioniert dabei wie eine passive Rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls sogar gerichtlich ab. Bei einer berechtigten Forderung kommt sie für den Schaden auf. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung? 

Der Schutz der Berufshaftpflichtversicherung geht weiter als der einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Letztere wird abgeschlossen, um ausschließlich Vermögensschäden abzudecken. Sie schützt damit vor Ansprüchen Dritter, die sich direkt auf das Vermögen eines Dritten beziehen, ohne dass ein vorheriger Personen- oder Sachschaden vorliegt. Vor allem bei beratenden Berufen ist diese Versicherung sinnvoll und zum Beispiel bei Anwälten, Steuerberatern oder auch Versicherungsmaklern gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt dagegen Schäden ab, die am Vermögen, an Personen oder an Sachen entstehen. 

Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung ab? 

Die Berufshaftpflichtversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn ein Kunde oder Mandant behauptet, durch den Freiberufler einen Schaden erlitten zu haben. So kann es passieren, dass ein IT-Berater beim Aufsetzen des neuen Shop-Systems einen Fehler gemacht hat, wodurch Ware zu günstig verkauft wurde. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft nach der Schadensmeldung, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt, den der Versicherte mit seinem Unternehmen zu vertreten hat. Ist das nicht der Fall, lehnt sie die Ansprüche des Kunden ab. Liegt wirklich ein Fehler vor, dann reguliert sie den Schaden. 

An diesem Punkt kommt die Höhe der Versicherungssumme ins Spiel. Grundsätzlich haften Freiberufler und selbstständige Einzelunternehmer unbegrenzt mit ihrem persönlichen Vermögen – und das ein Leben lang. Die Versicherungssumme sollte auch für kleinere Unternehmen daher so bemessen sein, dass auch Großschäden gedeckt sind. Im Beispiel der IT-Beratung kann es rasch zu sechsstelligen Schadenssummen kommen, wenn die falschen Verkaufspreise längere Zeit unentdeckt bleiben. 

Haftungsfrage auch bei juristischen Personen ein Thema

Auch juristischen Personen ist zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu raten – und zwar aus zwei Gründen: Zum einen ist selbst bei einer GmbH oder UG die Haftung nicht immer auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Im Geschäftsführervertrag kann die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft zwar auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden, nicht jedoch gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft. Dies wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter. Im Klartext bedeutet das: Verletzt eine Geschäftsführerin einer GmbH ihre Pflichten, haftet sie grundsätzlich der Gesellschaft oder auch den Gesellschaftern gegenüber für den entstandenen Schaden. Dies bezeichnet man auch als Organhaftung, die dann auf die Person der Geschäftsführerin durchschlägt. Eine persönliche Haftung der Geschäftsführerin kann sich beispielsweise ergeben bei

  • Rechtsverletzungen, z. B. Urheberrechtsverletzung, Wettbewerbsrechtsverletzung, (Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 14.12.2005, Az.: 5 U 200/04),
  • Missmanagement oder Krise der GmbH,
  • Insolvenzverschleppung,
  • Schulden der GmbH aus Steuer oder Sozialabgaben oder bei
  • einem Verstoß gegen die umfangreichen Sorgfaltspflichten der Geschäftsführerin.

Und selbst, wenn höhere Schadensersatzansprüche bei einer GmbH oder anderen Unternehmensformen nicht auf das Privatvermögen durchschlagen, können sie natürlich das Unternehmen an sich in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährden und zu einer Insolvenz führen. 

Die richtige Berufshaftpflichtversicherung finden

Benötigt man eine Berufshaftpflichtversicherung? 

Diese Frage beantwortet sich eigentlich von selbst, denn jeder Unternehmer kann sich wegen eines Fehlverhaltens einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt sehen. Schon allein die Existenz der Berufshaftpflichtversicherung lässt Freiberufler und Unternehmer ruhiger schlafen, weil es mit dem Versicherer eine unabhängige, erfahrene und rechtlich versierte Instanz gibt, die bei einem Haftungsfall als Ansprechpartner für den Kunden fungiert. 

Was ist im Kleingedruckten der Berufshaftpflichtversicherung entscheidend? 

Das hängt sehr vom unternehmerischen Umfeld ab. Bei allen Freiberuflern kann es je nach Kundenumfeld zu Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen oder zum Verstoß gegen Wettbewerbs- und Datenschutzgesetze führen: Solche Rechtsverletzungen sollten mit abgesichert sein. Zudem sollte der Versicherungsschutz als „All-Risk-Police“ so offen gestaltet sein, dass er alle infrage kommenden Haftungsrisiken abdeckt. Freiberufler sollten immer darauf achten, dass die Tätigkeit im Versicherungsantrag nicht zu eng gefasst ist und tatsächlich alle Tätigkeitsfelder beschrieben sind. Damit ist sichergestellt, dass es keine Haftungsfälle gibt, die unversichert bleiben, weil der Kunde nicht in das klassische Raster des Berufsbildes passt.  

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler? 

Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung hängen von der Branche, dem Umfang der Tätigkeit, dem Umsatz, der Mitarbeiterzahl und auch von möglichen früheren Schäden ab. Es gibt nicht die eine Berufshaftpflichtversicherung, die immer passt und Summe X kostet. Für einen ersten Vergleich bieten sich Vergleichsportale wie Finanzchef24 an: Mit ihnen verschafft man sich einen schnellen Überblick über die Produkte und die Preisspanne am Markt. Grundsätzlich sollte aber kein Freiberufler auf die persönliche Beratung verzichten, die ohnehin in den Beiträgen der Versicherer eingepreist ist. Und dabei ist die Nähe zur Branche, zur Tätigkeit und auch zum Status entscheidend. Existenzgründer sind beispielsweise bei der Gründerfinanz (gruenderfinanz.de) gut aufgehoben. Und Finanzdienstleister vertrauen in vielen Fällen auf Haftpflichtexperten von Hans John aus Hamburg (haftpflichtexperten.de) 

Berufshaftpflichtversicherung: Was sind typische Schadensfälle?

Ein Programmierer entwickelt einen Webshop für einen Kunden, der einen Fehler enthält. Daraufhin werden für einige Tage den Kunden zu geringe Preise für die Waren angezeigt und es entsteht ein Schaden von 9.000 Euro, den der Shopbetreiber ersetzt haben möchte. Ein anderer Fall: Als Planerin für eine Messe lässt eine Freiberuflerin 2.500 Broschüren drucken. Es stellt sich heraus, dass die bisher nicht freigegeben waren – die Kosten für den Ersatzdruck will der Messeveranstalter ersetzt bekommen. Ein Ingenieur übersieht bei der Planung eines Industriekomplexes behördliche Vorschriften, sodass der Komplex umgebaut werden muss. Die Mehrkosten von 40.000 Euro möchte der Bauherr ersetzt bekommen. In allen diesen Fällen hilft die Vermögensschadenhaftpflicht dabei, den Schaden für den Freiberufler oder die Freiberuflerin auf die Selbstbeteiligung zu minimieren und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. 

Oliver Mest, Optimal absichern

Unser Gastautor Oliver Mest ist Jurist, Journalist und Versicherungsmakler. Als Chefredakteur des Vorsorgeportals optimal-absichern.de beschäftigt er sich zudem mit Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzthemen, die er journalistisch kompakt und leicht verständlich vermittelt.

Berufshaftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen, die sich aus Fehlern, Versäumnissen oder Fahrlässigkeiten in ihrer selbstständigen Tätigkeit ergeben können. Sie übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage und reguliert berechtigte Schadensfälle

Braucht man eine Berufshaftpflichtversicherung?

Ja, denn jeder Unternehmer kann sich wegen Fehlverhaltens Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet eine rechtlich versierte Instanz, die im Haftungsfall als Ansprechpartner für den Kunden fungiert und die finanziellen Folgen abdeckt.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?

Die Kosten variieren je nach Branche, Tätigkeitsumfang, Umsatz, Mitarbeiterzahl und eventuellen früheren Schäden. Eine persönliche Beratung ist entscheidend, um einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung ab?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter ab, die durch Fehler, Versäumnisse oder Fahrlässigkeiten im Rahmen der beruflichen Dienstleistung entstehen. Sie schützt vor finanziellen Konsequenzen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn der Versicherte nicht haftbar ist.