Gemäß § 146a Abs. 4 Abgabenverordnung müssen Steuerpflichtige, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen. Die geforderten Informationen über die Aufzeichnungssysteme werden über ELSTER als zusätzliche Funktionalität den Amtsträger zu Verfügung gestellt.
Das HR System besteht aus 2 Systemen Personal Office (PrOfi) und das Stellenverwaltungssystem (SVS). Beide Systemen dienen gemeinsam der Verwaltung des Personals, des Stellenplans, der Geschäftsverteilungsplänen und der Verknüpfung von Personal und Geschäftsverteilung im Bereich der Finanzverwaltung des Landes NRW. Beide Systeme bestehen aus einer Reihe von Produkten wie z.B. Personalverwaltung interne Beschäftigte (PerFM) oder Beurteilungsverfahren der Beamtinnen und Beamte (BeurtFM). In Zusammenarbeit mit der Entwicklung und Projektleitung verbessert er den Entwicklungsprozess, so dass der auch im Einklang mit der RZF Rahmen-Teststrategie steht.
Gemäß § 146a Abs. 4 Abgabenverordnung müssen Steuerpflichtige, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen. Die geforderten Informationen über die Aufzeichnungssysteme werden über ELSTER als zusätzliche Funktionalität den Amtsträger zu Verfügung gestellt.
Das HR System besteht aus 2 Systemen Personal Office (PrOfi) und das Stellenverwaltungssystem (SVS). Beide Systemen dienen gemeinsam der Verwaltung des Personals, des Stellenplans, der Geschäftsverteilungsplänen und der Verknüpfung von Personal und Geschäftsverteilung im Bereich der Finanzverwaltung des Landes NRW. Beide Systeme bestehen aus einer Reihe von Produkten wie z.B. Personalverwaltung interne Beschäftigte (PerFM) oder Beurteilungsverfahren der Beamtinnen und Beamte (BeurtFM). In Zusammenarbeit mit der Entwicklung und Projektleitung verbessert er den Entwicklungsprozess, so dass der auch im Einklang mit der RZF Rahmen-Teststrategie steht.