DATA STRATEGY, MASTER DATA MANAGEMENT, DATA GOVERNANCE, DATA ARCHITECTURE, FROM DATA TO BUSINESS IMPACT, CONSULTING SERVICES
Aktualisiert am 29.12.2023
Profil
Freiberufler / Selbstständiger
Remote-Arbeit
Verfügbar ab: 28.12.2023
Verfügbar zu: 100%
davon vor Ort: 50%
Data Strategy
Data Governance
Master Data Management
DATA ARCHITECTURE
BUSINESS INSIGHTS
ENTERPRISE ARCHITECTURE
CHANGE MANAGEMENT
PROJECT MANAGEMENT
Data Quality Management
Data Quality
SAP MDG
Datenqualitätsprüfung
English
German
Dutch
Swedish
French

Einsatzorte

Einsatzorte

Zürich (+50km) Tübingen (+100km) Titisee-Neustadt (+75km)
Schweiz
möglich

Projekte

Projekte

7 Monate
2023-06 - 2023-12

Data Governance MDG for S/4 Hana Migration

Data Governance Expert
Data Governance Expert

In this role I contributed to data reliability, compliance, and project success in the SAP S/4 HANA transformation, showcasing expertise in data management, governance, and strategic alignment.

  •  Developed and implemented data governance strategy for the SAP S/4 HANA transformation project.

  •  Led several Master Data Management (MDM) initiatives, ensuring data accuracy and consistency for business partners, materials and several other data domains.

  •  Defined data quality standards and established data quality processes.

  •  ntroduction of a holistic data domain model across the mills and divisions.

  •  Drove organizational transformation for data-driven decision-making.

  •  Created a data governance framework, catalogue, and glossary.

  •  Ensured data security and compliance with regulations.

  •  Measured data quality through key metrics.

  •   Implemented Data Ownership & Stewardship roles and councils. 

SAP MDG Master Data Management Data Quality
MM Group Wien
3 Monate
2023-01 - 2023-03

Data Govanance & Strategy Consulting

Data Governance Audit
Data Governance Audit
  • Audit for a leading energy supplier to ensure as-is status for their data governance processes and integration in local subsidiaries
Salesforce Data Governance Data Strategy Master Data Management
NDA
remote / Essen
6 Monate
2022-10 - 2023-03

SAP Migration / Data Governance & Data Quality

Data Governance & Data Quality Project Manager
Data Governance & Data Quality Project Manager

  • Within a SAP Migration & Merger project I was responsible for the data governance and data quality processes, supporting the customer in defining the right organisational structure, data domain definition, data quality rule definition and cleansing activities
  • 2 Legacy SAP Systems are being merged into a single SAP S/4 HANA system
  • All customer, vendor and product data was in scope
  • Data prep for migration fitness - definition of governance processes to ensure timeliness and quality during migration timeframe

S/4HANA Datenqualitätsprüfung Data Governance
NDA
Grossraum Zürich
1 Jahr 7 Monate
2021-02 - 2022-08

Master Data Management, Data Governance & Data Strategy definition

ai. Data Strategy & Execution Lead EMEA
ai. Data Strategy & Execution Lead EMEA

  • Managing a team of talented data, data-governance and -strategy experts as we engage with our business stakeholders in every stage of their data journey
  • From business leaders who define the business roadmap to data engineers who build diverse platform solutions to data scientists who perform robust analytics and extract insights
  • I'm focusing on delivering direct business value out data, by creating a strong data strategy, supported by a structured data governance approach based on 5 guiding principles - Data Ownership, Meta Data Management / Data Modelling, Master Data Management, Data Quality and Data Availability

Johnson & Johnson, Zug, Switzerland
5 Jahre 3 Monate
2015-11 - 2021-01

Enterprise Data Architecture, Data Governance, Master Data Management

Founder / Enterprise Data Architect, CTO, Program Manager
Founder / Enterprise Data Architect, CTO, Program Manager

I have successfully built a niche data related consulting company with 10+ employees in Switzerland and a near-sourcing team in Kyiv, Ukraine. My responsibilities consisted of: 

  • Company and project management - including sales and business case definitions
  • Management consulting for data architecture and governance related topics
  • Build and maintain customer relationships 
  • Information & data architecture - created several solutions and approaches for our customers
  • Announced "speaker of the year 2015" by the Swiss Oracle user group 

[Firma auf Anfrage]
1 Jahr 6 Monate
2019-07 - 2020-12

startup in the field of Identity and Access Management

Founding CEO & President of the Board
Founding CEO & President of the Board

  • Founded a startup in the field of Identity and Access Management analytics, based on graph and AI technologies  

on request
1 Jahr 11 Monate
2014-01 - 2015-11

Digital and data transformation with a comprehensive understanding of business

Senior Manager Data & Analytics
Senior Manager Data & Analytics

  • Support of SMEs and large companies in the (re)definition of their data and digital strategy -using data on a broader scale in order to increase the added business value for companies and customers
  • Digital and data transformation with a comprehensive understanding of business and technology across many industries
  • Reorganization & restructuring of IT areas as interim, project and program manager

EY
Zürich, Switzerland
2 Jahre 6 Monate
2011-06 - 2013-11

Data Warehousing & Business Intelligence

Head of Data Warehousing & Business Intelligence
Head of Data Warehousing & Business Intelligence

  • Responsible for a team of 29 employees and consultants, supporting a development, redevelopment and extension of the data warehouse and business intelligence solution

Postfinance
Zofingen, Switzerland
10 Monate
2010-07 - 2011-04

Service Engineering

Division Head Service Engineering
Division Head Service Engineering
Opitz Consulting Schweiz GmbH.in-liq
Thalwil, Switzerland
2 Jahre 6 Monate
2008-01 - 2010-06

IT Infrastructure Engineering

Technical Lead
Technical Lead
Sunrise Communications AG
Zürich, Switzerland
6 Jahre 10 Monate
2001-03 - 2007-12

Beratung

Founder, Freelance consultant
Founder, Freelance consultant

  • Freelance consultant with projects for IKEA, Banco de España, Billiton, Deutsche Bahn, Gasunie and several other larger organizations

Signitory ICT Holding NV
Gibraltar

Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung

5 Monate
2023-01 - 2023-05

SAP Master Data Governance MDG S/4HANA 1909

SAP Certified Application Associate MDG, SAP, Zürich, Schweiz
SAP Certified Application Associate MDG
SAP, Zürich, Schweiz

Master Data Governancen


https://www.credly.com/badges/0f3731b6-a021-4432-a861-1c02d70efec4/public_url

1 Jahr 3 Monate
2012-08 - 2013-10

Certificate of Advanced Studies in Leadership

Certificate of Advanced Studies in Leadership, Universität Sankt Gallen, Sankt Gallen, Switzerland
Certificate of Advanced Studies in Leadership
Universität Sankt Gallen, Sankt Gallen, Switzerland
3 Jahre 10 Monate
1999-08 - 2003-05

Computer Information Systems

Master of Science in Computer Information Systems, University of Phoenix, USA
Master of Science in Computer Information Systems
University of Phoenix, USA

Kompetenzen

Kompetenzen

Top-Skills

Data Strategy Data Governance Master Data Management DATA ARCHITECTURE BUSINESS INSIGHTS ENTERPRISE ARCHITECTURE CHANGE MANAGEMENT PROJECT MANAGEMENT Data Quality Management Data Quality SAP MDG Datenqualitätsprüfung

Produkte / Standards / Erfahrungen / Methoden

data governance
Experte
data quality
Experte
data strategy
Experte
data architecture
Experte
master data management
Experte
data management

VERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG TECHNISCHER DIENSTLEISTUNGEN:

  • IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
    • Der Kunde des Unternehmens hat einen Bedarf an technischer Hilfe und Unterstützung bei Durchführung und Abschluss von Arbeiten identifiziert und der Dienstleistungsanbieter hat das erforderliche Maß an Know-How und wünscht an den Kunden vermittelt zu werden, um die erforderliche Unterstützung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zu leisten
  • Definitionen
    • In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen:
      • ?Vereinbarung? bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Dienstleistungsanbieter, bestehend aus Dokumenten, Zeitplänen und Arbeitszeitaufzeichnungen
      • ?Vertrauliche Informationen? sind alle Informationen über die Geschäfte und Angelegenheiten des Unternehmens und des Kunden und die Identität, das Geschäft und die Angelegenheiten der jeweiligen Kunden und Klienten sowie der potentiellen Kunden und Klienten, die den Parteien bei der Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden oder in ihren Besitz gelangen und von denen man erwartet oder erwarten kann, dass sie als vertraulich anzusehen sind, unabhängig davon ob sie als "vertraulich" markiert sind
      • ?Geistiges Eigentumsrecht? beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Dienstleistungs- marken, Designrechte (eingetragen oder nicht), Datenbankrechte, und proprietäre Informationen in allen Materialien, Konzepten, Programmen, Berichten, Handbüchern, Anschauungsmaterial und etwaigen anderen Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung erstellt wurden
      • ?Einführung? bezeichnet die Bereitstellung von jeglichen Informationen über den Dienstleistungs- anbieter an den Kunden durch das Unternehmen (schriftlich oder mündlich) die den Dienstleistungsanbieter identifizieren und ihn entsprechend vorstellen sollen
      • ?Der Berater? bezeichnet die Einzelperson / den Freelancer, der in Anhang 1 benannt ist
      • ?Der Kunde? bezeichnet das Unternehmen in Anhang 1
      • ?Dienstleistungsanbieter? bezeichnet das Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wird, und das den Berater beschäftigt oder der Freiberufler und das/der in Anhang 1 spezifiziert ist
      • ?Dienstleistungen? bezeichnet die Arbeiten oder Dienstleistungen oder Teile der Arbeiten oder Dienstleistungen, die durch den Dienstleistungsanbieter ausgeführt werden und in den Anhängen aufgelistet sind
      • ?Erbringung? bezeichnet die Erbringung von Dienstleistungen an den Kunden durch den Dienstleistungsanbieter
      • Jegliche Bezugnahme auf das Maskuline in dieser Vereinbarung umfasst auch das Feminine. Jegliche Bezugnahme auf die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl und umgekehrt
  • Vereinbarung
    • Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer, die im relevanten Anhang angegeben wurde, in Kraft, es sei denn diese Vereinbarung wird gemäß Klausel 9 dieser Vereinbarung beendet
  • Dienstleistungsanbieter Status
    • Der Dienstleistungsanbieter gewährleistet, dass:
      • der Dienstleistungsanbieter ein Unternehmen ist, das in der Schweiz registriert ist, oder ein Freiberufler ist
      • der Dienstleistungsanbieter einen Beschäftigungsnachweise ausstellt, sofern dies erforderlich ist
      • der Dienstleistungsanbieter das Unternehmen von und gegen alle Arten von Verlusten freistellt, die dem Unternehmen daraus entstehen könnten (einschließlich der, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben), dass der Dienstleistungsanbieter oder Berater vorgibt, Arbeitnehmer oder Angestellter des Unternehmens, des Kunden oder von Kunden des Kunden zu sein (oder eine öffentliche Einrichtung einen von beiden als solche betrachtet)
  • Dienstleistungserbringung
    • Der Dienstleistungsanbieter ist damit einverstanden, dass der Berater die Leistungen nach der Beschreibung der Leistungen in Anhang 1 durchführt. Der Dienstleistungsanbieter trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Aufgabenstellung in Übereinstimmung mit dem Zeitplan oder anderen Zielen, die mit dem Kunden vereinbart wurden, zu erfüllen. Die Unternehmen wird im Anhang 1 einen Projektleiter bestimmen, der mit dem Berater sämtliche mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Fragen abstimmt
    • Der Dienstleistungsanbieter gewährleistet, dass der Berater die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung relevanten Regeln einhält, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, der Sicherheit, der Vertraulichkeit sowie der Betriebsordnung
    • Der Dienstleistungsanbieter wurde über die Anforderungen des Kunden informiert und ist sich der zu erbringenden Dienstleistungen bewusst und der Dienstleistungsanbieter garantiert hiermit, dass der Berater, die Fähigkeit und Kompetenz hat, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und dass der Berater die Dienstleistungen mit Geschick (Fachkönnen), Integrität und Kompetenz ausführt und soweit erforderlich seine eigene Ausrüstung einsetzt
    • Der Dienstleistungsanbieter teilt dem Unternehmen alle Beschwerden mit, die ihm vom Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen des Beraters mitgeteilt werden
    • Der Dienstleistungsanbieter garantiert, dass der Berater frei über Arbeitszeit und -ort entscheiden kann, sofern nichts Anderes in Anhang 1 festgelegt wurde. Der Dienstleistungsanbieter unterliegt keinem Direktionsrecht hinsichtlich der Erbringung der Leistung
    • Sofern andere Berater vom Dienstleistungsanbieter aus betrieblichen Gründen verwendet werden müssen, kann der Dienstleistungsanbieter den Berater, der in Anhang 1 genannt wird, ersetzen (gilt nicht für Freiberufler), sofern:
      • die vereinbarten Leistungen unverändert bleiben
      • der Kunde mit dem vorgeschlagenen Ersatz einverstanden ist und der Ersatz über die erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen verfügt, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen
      • der Kunde überzeugt ist, dass der geplante Ersatz die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung relevanten Regeln einhält, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, der Sicherheit, der Vertraulichkeit sowie der Betriebsordnung
      • keine Verzögerung oder Verschlechterung der Qualität auftritt, aufgrund des Mangels an technischem Wissen oder der fehlenden Kundenkenntnis des Ersatzes
    • Der Dienstleistungsanbieter muss vor dem Beginn der Dienstleistungserbringung dem Unternehmen die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:
      • Handelsregisterauszug und Handels-registernummer (im Falle einer GmbH) / Kopie des Reisepasses oder Personalausweises (im Fall eines Freiberuflers) incl. der Angabe der Adresse
      • Nachweis der Registrierung zur Umsatzsteuer und die USt.-ID-Nr., falls zutreffend, UND, für Freiberufler, ein Schreiben vom Finanzamt mit Angabe der Steuernummer
      • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung / Feststellung der freiberuflichen Tätigkeit vom Finanzamt
      • IBAN und BIC Nummer (für elektronische Zahlungsmethode), Name der Bank und des Kontoinhabers
      • einen Nachweis über die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (wenn der Berater kein EU-Bürger ist)
      • weitere Dokumente, die ggf. erforderlich sind, um die Geschäftstätigkeit des Dienstleistungsanbieter und/oder des Beraters zu bestätigen (z.B. Gewerbeanmeldung)
      • Der Dienstleistungsanbieter wird ebenfalls den Nachweis über eine angemessene Arbeitgeberhaftpflichtversicherung, Betriebs¬haftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht- versicherung für den Berater erbringen. Falls aus irgendeinem Grund der Vertrag begonnen hat, bevor alle Dokumente geliefert wurden, darf das Unternehmen bis zum Erhalt der Unterlagen die Zahlungen zurückhalten und es entsteht kein Anspruch auf Verzugszinsen aufgrund der einbehaltenen Zahlungen
  • Begleichung von Rechnungen
    • Der Dienstleistungsanbieter wird für die Dienstleistungen des Beraters entweder auf der Grundlage des tatsächlichen Zeit- und Materialaufwandes Gebühren erheben, oder auf der Grundlage eines festen Preises. Entweder werden die Gebührensätze für Zeit und Materialien oder der geltende Festpreis in Anhang 1 angegeben. Falls die Gebührensätze auf Grundlage des Zeit- und Materialaufwandes berechnet werden, kann der Dienstleistungsanbieter Bezahlung nur für die Arbeitsstunden beanspruchen, die aus korrekt ausgefüllten und genehmigten Leistungsnachweisen hervorgehen. Sofern ein fester Preis vereinbart ist, deckt dieser alle im Anhang 1 beschriebenen Leistungen ab. Auf Verlangen hat der Dienstleistungsanbieter die ordnungsgemäße Versteuerung für die aufgrund dieser Vereinbarung ausgezahlten Beträge nachzuweisen
    • Der Dienstleistungsanbieter stellt sicher, dass der Berater Aufzeichnungen in Form einer Arbeitszeiterfassung führt, während er Dienstleistungen für Kunden erbringt. Das Unternehmen stellt dem Dienstleistungsanbieter entsprechende Login-Daten für ein Online-Arbeitszeiterfassungsprogramm zur Verfügung, das der Berater verwenden soll, um die Arbeitszeitnachweise durch den Kunden genehmigen zu lassen und stellt so sicher, dass die Zeitaufzeichnungen dem Unternehmen unverzüglich oder jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Arbeitszeiterfassung vorliegen
    • Korrekt eingereichte Rechnungen, mit einer vollständigen Dokumentation, werden innerhalb von 30 Tagen nach erhalt der Rechnung beglichen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung
    • Eine Auszahlung erfolgt nur für vom Kunden genehmigte Arbeitszeitaufzeichnungen
    • Wenn der Kunde vom Unternehmen eine Erstattung der Spesen verlangt, die der Berater des Dienstleistungsanbieters verursacht hat, erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in Form einer Ergänzungsvereinbarung. Sobald diese Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen und genehmigt worden ist, wird der entsprechende Abschnitt innerhalb des Online-Zeitaufzeichnungsprogramms zugänglich gemacht. Der Berater ist dafür verantwortlich, Belege etc. direkt an den Kunden weiterzugeben. Bei dem Unternehmen eingereichte Rechnungen müssen durch korrekt ausgefüllte Arbeitszeitnachweise belegt werden, um entstandene Spesen nachzuweisen und ordnungsgemäß vom Kunden genehmigt worden sein. Spesen werden nur an den Dienstleistungsanbieter bezahlt, sobald das Unternehmen die Zahlung für diese Kosten vom Kunden erhalten hat
    • Jegliche Vergütungssätze inklusive Überstundenraten und Sonderraten für Wochenenden und Feiertage sind in dem entsprechenden Anhang festgelegt. Geleistete Arbeitsstunden, die über das im Anhang festgelegte hinausgehen, müssen durch den Kunden genehmigt werden
    • Zahlung erfolgt nur für die in Rechnung gestellte Zeit und es gibt keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen auf diesen Vertrag nicht anwendbar sind
    • Das Unternehmen ist berechtigt, Zeitaufzeichnungen mit einer Kundenbestätigung, die nach Auszahlung erhalten wurde, in Einklang zu bringen. Falls das Unternehmen Grund zu der Annahme hat, dass eine Überbezahlung stattgefunden hat, hat das Unternehmen das Recht den überbezahlten Betrag mit späteren Zahlungen zu verrechnen oder eine Rückzahlung vom Dienstleistungsanbieter zu verlangen. Der Dienstleistungsanbieter wird sicherstellen, dass der Berater mit dem Unternehmen zwecks Behebung von Unstimmigkeiten im Hinblick auf Leistung und Honorar zusammenarbeitet
    • Das Unternehmen ist berechtigt, Zahlungsabzüge zu tätigen, um seinen rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nachzukommen
  • Vertraulichkeit
    • Der Dienstleistungsanbieter gewährleistet, dass:
      • er keine vertraulichen Informationen über das Unternehmen oder der Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens und oder des Kunden offenlegen wird, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt
      • er keine vertraulichen Informationen des Kunden in unberechtigter Weise verwendet
      • er das Unternehmen unverzüglich benachrichtigt, wenn ihm der Besitz, die Verwendung von oder das Wissen um diese vertraulichen Informationen durch unberechtigte Personen während oder nach der Dauer der Vereinbarung bekannt wird und dass er in zumutbarer Weise Unterstützung bei der Behandlung eines solchen Vorkommnisses leistet
      • er sich verpflichtet, alle Vertraulichkeits- vereinbarungen zu unterzeichnen, die ihm der Kunde vorlegt.
      • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Klausel 6 verwirkt der Dienstleistungsanbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von ? 10.000,00. Bei Wiederholung wird die Vertragsstrafe für jeden Monat erneut fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, auf welchen die Vertragsstrafe angerechnet wird, bleibt unberührt
  • Geistiges Eigentumsrecht
    • Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Arbeitsergebnisse des Beraters, einschließlich der Nutzungs- und Übertragungsrechte am geistigen Eigentum stehen im Verhältnis zwischen den Parteien dem Kunden zu
    • Der Dienstleistungsanbieter garantiert, dass er und/ oder der Berater das Recht hat, jegliche Software zu nutzen, die in Verbindung mit der Dienstleistung steht und dass eine solche Nutzung nicht gegen Rechte Dritter verstößt und alle notwendigen Lizenzen für die Nutzung der Software bestehen
  • Versicherung
    • Der Dienstleistungsanbieter garantiert, dass falls der Berater ein Kraftfahrzeug im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden nutzt, eine Kfz-Versicherung, die auch die geschäftliche Nutzung umfasst, besteht
    • Der Dienstleistungsanbieter wird auf eigene Kosten eine Vermögensschadenhaftpflicht sowie eine Büro- & Betriebshaftpflicht Versicherung (Personen- und Sachschäden) abschließen und diese für die Länge dieses Vertrages unterhalten; die Versicherungen sollen die Haftpflicht des Beraters abdecken (in Höhe von min. ? 1.000.000). Der Versicherungsschutz ist nachzuweisen
  • Beendigung
    • Diese Vereinbarung kann von den Vertragsparteien unter Berücksichtigung der im Anhang 1 dieser Vereinbarung genannten Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären
    • Die Kündigung kann auch vor dem Anfangsdatum des Vertrages ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Vertragspartei zu laufen
    • Das Unternehmen kann den Vertrag unverzüglich beenden, für den Fall, dass:
      • der Kunde den Berater für zu nachlässig, ineffizient oder technisch ungeeignet hält; sollte dies am ersten Tage des Vertrags erfolgen, erfolgt kein Entgelt für die geleisteten Dienste
      • der Kunde dem Unternehmen ein Fehlverhalten des Beraters anzeigt, welches es dem Kunden unmöglich macht die Dienstleistungen weiter in Anspruch zu nehmen
      • der Kunde das Projekt beendet oder das Projekt entfällt und keine weiteren Leistungen mehr eingefordert werden
    • Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Dienstleistungsanbieter verpflichtet, eine korrekte Rechnung mit der vollständigen Dokumentation der bis zum Zugang der Kündigung geleisteten Arbeitszeiten dieses Monats schriftlich zu erstellen und dem Unternehmen zu übergeben
  • Sorgfaltspflicht und Haftung
    • Die Erbringung der Dienstleistungen hat auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Dabei sind die spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Unternehmens und des Kunden zu beachten. Der Berater kennt die Standards des Kunden und die hieraus folgenden Anforderungen an die von ihm zu erbringenden Leistungen. Er gewährleistet, über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über die erforderlichen Mittel zu verfügen, die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind
    • Der Dienstleistungsanbieter wird das Unternehmen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter gegen das Unternehmen (einschließlich des Kunden) sowie von allen erlittenen oder entstandenen Schäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben und Zahlungen durch das Unternehmen im Zusammenhang mit einem Vertragsbruch durch den Dienstleistungsanbieter freistellen. Das Unternehmen kann gegen den Freistellungsanspruch mit Zahlungen, die das Unternehmen dem Dienstleistungsanbieter schuldet, aufrechnen
    • Der Dienstleistungsanbieter soll das Unternehmen von allen steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen, die von den deutschen Steuerbehörden oder Dritten gegen das Unternehmen in Bezug auf die Dienstleistungen, die von dem Dienstleistungsanbieter während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung erbracht werden, geltend gemacht werden, freistellen
    • Die gesamte Haftung des Dienstleistungsanbieters im Zusammenhang mit der im Rahmen dieses Vertrages geleisteten Arbeit (mit Ausnahme der in Klausel 8.2 getroffenen Vereinbarung) ist beschränkt auf ? 1.000.000. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verstoß (a) grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und / oder (b) eine Körperverletzung / den Tod verursacht hat
  • Kundenschutz und Vermittlungsprovision
    • Der Dienstleistungsanbieter stellt sicher, dass während der Erfüllung dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages weder der Berater noch der Dienstleistugsanbieter sich an den Kunden oder andere Kunden des Unternehmens wenden, mit denen er in Kontakt kommt die Absicht, ohne Beteiligung des Unternehmens direkt mit ihnen Verträge abzuschließen
    • Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel ist der Dienstleistungsanbieter verpflichtet, dem Unternehmen eine Vertragsstrafe von 30.000 ? (in Worten: dreissigtausend Euro) für jeden Verstoß zu zahlen. Diese Vertragsstrafe(n) berührt nicht das Recht des Unternehmen auf vollständige Entschädigung, Erfüllung der Verpflichtung(en), sofortige Kündigung des Vertrags (sofern er noch besteht) sowie auf andere Rechte anstelle der Vertragsstrafe(n). die der Kunde konfiguriert hat. Eine vorherige Inverzugsetzung ist für den Eintritt des Verzuges nicht erforderlich
  • Allgemein
    • Wenn eine Bestimmung in dieser Vereinbarung im Widerspruch zu irgendeiner Bestimmung im Anhang steht, dann hat der Anhang Vorrang, und wenn es einen Konflikt zwischen den Anhängen gibt, dann hat Anhang 2 Vorrang. Mit Ausnahme der Klausel 9, Kündigung, gilt dieser Vorrang vor allen anderen
    • Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, die nicht durch eine individuelle Vereinbarung der Vertragsparteien erfolgen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss jede Veränderung der Bestimmungen, die in diesem Vertrag enthalten sind, im Anhang 2 aufgelistet sein: Es gelten weder mündlich vereinbarte Veränderungen der Bestimmungen noch manuelle Änderungen an dem ursprünglichen Dokument oder elektronische Ergänzungen des ursprünglichen Dokuments, sofern sie nicht im von allen Parteien unterzeichneten Anhang 2 enthalten sind
    • Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und die deutschen Gerichte sind zuständig
    • Die Bestimmungen der Vereinbarung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Zusicherungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich
    • Der Dienstleistungsanbieter ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen für das Unternehmen anzubieten, die nicht in den Anhängen aufgeführt sind. Es gibt keine Verpflichtung für das Unternehmen weitere Aufträge anzubieten, noch ist der Dienstleistungsanbieter verpflichtet, solche Aufträge zu akzeptieren
    • Nach Beendigung dieses Vertrages, wird der Dienstleistungsanbieter jegliches Eigentum des Kunden, das er während seiner Dienstleistungen beim Kunden erhalten hat, an diesen zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu
    • Diese Vereinbarung begründet kein Arbeits- oder Auftragsverhältnis zwischen:
      • dem Unternehmen und dem Dienstleistungsanbieter; oder
      • dem Unternehmen und dem Berater; oder
      • dem Berater und dem Kunden
      • Der Berater unterliegt bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht den Weisungen des Kunden oder des Unternehmens. Der Berater wird nicht in die Betriebsorganisation des Kunden eingegliedert
      • Der Dienstleistungsanbieter wird die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zum Datenschutz beachten und wird das Unternehmen im Falle einer Verletzung dieser Regelungen von einer Haftung freistellen
      • Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch das Unternehmen ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig:
        • jeden Verlust, der dem Unternehmen in Folge einer Überzahlung entstanden
        • jeden Verlust, der aus einem Vertragsbruch des Dienstleistungsanbieters resultiert
        • jede Summe, die erforderlich ist, damit das Unternehmen seinen rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nachkommen kann
      • Kein Dritter erhält Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung
      • Sollte aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner in verständiger Würdigung der beiderseitigen Interessen vereinbart hätten, falls sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten

Einsatzorte

Einsatzorte

Zürich (+50km) Tübingen (+100km) Titisee-Neustadt (+75km)
Schweiz
möglich

Projekte

Projekte

7 Monate
2023-06 - 2023-12

Data Governance MDG for S/4 Hana Migration

Data Governance Expert
Data Governance Expert

In this role I contributed to data reliability, compliance, and project success in the SAP S/4 HANA transformation, showcasing expertise in data management, governance, and strategic alignment.

  •  Developed and implemented data governance strategy for the SAP S/4 HANA transformation project.

  •  Led several Master Data Management (MDM) initiatives, ensuring data accuracy and consistency for business partners, materials and several other data domains.

  •  Defined data quality standards and established data quality processes.

  •  ntroduction of a holistic data domain model across the mills and divisions.

  •  Drove organizational transformation for data-driven decision-making.

  •  Created a data governance framework, catalogue, and glossary.

  •  Ensured data security and compliance with regulations.

  •  Measured data quality through key metrics.

  •   Implemented Data Ownership & Stewardship roles and councils. 

SAP MDG Master Data Management Data Quality
MM Group Wien
3 Monate
2023-01 - 2023-03

Data Govanance & Strategy Consulting

Data Governance Audit
Data Governance Audit
  • Audit for a leading energy supplier to ensure as-is status for their data governance processes and integration in local subsidiaries
Salesforce Data Governance Data Strategy Master Data Management
NDA
remote / Essen
6 Monate
2022-10 - 2023-03

SAP Migration / Data Governance & Data Quality

Data Governance & Data Quality Project Manager
Data Governance & Data Quality Project Manager

  • Within a SAP Migration & Merger project I was responsible for the data governance and data quality processes, supporting the customer in defining the right organisational structure, data domain definition, data quality rule definition and cleansing activities
  • 2 Legacy SAP Systems are being merged into a single SAP S/4 HANA system
  • All customer, vendor and product data was in scope
  • Data prep for migration fitness - definition of governance processes to ensure timeliness and quality during migration timeframe

S/4HANA Datenqualitätsprüfung Data Governance
NDA
Grossraum Zürich
1 Jahr 7 Monate
2021-02 - 2022-08

Master Data Management, Data Governance & Data Strategy definition

ai. Data Strategy & Execution Lead EMEA
ai. Data Strategy & Execution Lead EMEA

  • Managing a team of talented data, data-governance and -strategy experts as we engage with our business stakeholders in every stage of their data journey
  • From business leaders who define the business roadmap to data engineers who build diverse platform solutions to data scientists who perform robust analytics and extract insights
  • I'm focusing on delivering direct business value out data, by creating a strong data strategy, supported by a structured data governance approach based on 5 guiding principles - Data Ownership, Meta Data Management / Data Modelling, Master Data Management, Data Quality and Data Availability

Johnson & Johnson, Zug, Switzerland
5 Jahre 3 Monate
2015-11 - 2021-01

Enterprise Data Architecture, Data Governance, Master Data Management

Founder / Enterprise Data Architect, CTO, Program Manager
Founder / Enterprise Data Architect, CTO, Program Manager

I have successfully built a niche data related consulting company with 10+ employees in Switzerland and a near-sourcing team in Kyiv, Ukraine. My responsibilities consisted of: 

  • Company and project management - including sales and business case definitions
  • Management consulting for data architecture and governance related topics
  • Build and maintain customer relationships 
  • Information & data architecture - created several solutions and approaches for our customers
  • Announced "speaker of the year 2015" by the Swiss Oracle user group 

[Firma auf Anfrage]
1 Jahr 6 Monate
2019-07 - 2020-12

startup in the field of Identity and Access Management

Founding CEO & President of the Board
Founding CEO & President of the Board

  • Founded a startup in the field of Identity and Access Management analytics, based on graph and AI technologies  

on request
1 Jahr 11 Monate
2014-01 - 2015-11

Digital and data transformation with a comprehensive understanding of business

Senior Manager Data & Analytics
Senior Manager Data & Analytics

  • Support of SMEs and large companies in the (re)definition of their data and digital strategy -using data on a broader scale in order to increase the added business value for companies and customers
  • Digital and data transformation with a comprehensive understanding of business and technology across many industries
  • Reorganization & restructuring of IT areas as interim, project and program manager

EY
Zürich, Switzerland
2 Jahre 6 Monate
2011-06 - 2013-11

Data Warehousing & Business Intelligence

Head of Data Warehousing & Business Intelligence
Head of Data Warehousing & Business Intelligence

  • Responsible for a team of 29 employees and consultants, supporting a development, redevelopment and extension of the data warehouse and business intelligence solution

Postfinance
Zofingen, Switzerland
10 Monate
2010-07 - 2011-04

Service Engineering

Division Head Service Engineering
Division Head Service Engineering
Opitz Consulting Schweiz GmbH.in-liq
Thalwil, Switzerland
2 Jahre 6 Monate
2008-01 - 2010-06

IT Infrastructure Engineering

Technical Lead
Technical Lead
Sunrise Communications AG
Zürich, Switzerland
6 Jahre 10 Monate
2001-03 - 2007-12

Beratung

Founder, Freelance consultant
Founder, Freelance consultant

  • Freelance consultant with projects for IKEA, Banco de España, Billiton, Deutsche Bahn, Gasunie and several other larger organizations

Signitory ICT Holding NV
Gibraltar

Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung

5 Monate
2023-01 - 2023-05

SAP Master Data Governance MDG S/4HANA 1909

SAP Certified Application Associate MDG, SAP, Zürich, Schweiz
SAP Certified Application Associate MDG
SAP, Zürich, Schweiz

Master Data Governancen


https://www.credly.com/badges/0f3731b6-a021-4432-a861-1c02d70efec4/public_url

1 Jahr 3 Monate
2012-08 - 2013-10

Certificate of Advanced Studies in Leadership

Certificate of Advanced Studies in Leadership, Universität Sankt Gallen, Sankt Gallen, Switzerland
Certificate of Advanced Studies in Leadership
Universität Sankt Gallen, Sankt Gallen, Switzerland
3 Jahre 10 Monate
1999-08 - 2003-05

Computer Information Systems

Master of Science in Computer Information Systems, University of Phoenix, USA
Master of Science in Computer Information Systems
University of Phoenix, USA

Kompetenzen

Kompetenzen

Top-Skills

Data Strategy Data Governance Master Data Management DATA ARCHITECTURE BUSINESS INSIGHTS ENTERPRISE ARCHITECTURE CHANGE MANAGEMENT PROJECT MANAGEMENT Data Quality Management Data Quality SAP MDG Datenqualitätsprüfung

Produkte / Standards / Erfahrungen / Methoden

data governance
Experte
data quality
Experte
data strategy
Experte
data architecture
Experte
master data management
Experte
data management

VERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG TECHNISCHER DIENSTLEISTUNGEN:

  • IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
    • Der Kunde des Unternehmens hat einen Bedarf an technischer Hilfe und Unterstützung bei Durchführung und Abschluss von Arbeiten identifiziert und der Dienstleistungsanbieter hat das erforderliche Maß an Know-How und wünscht an den Kunden vermittelt zu werden, um die erforderliche Unterstützung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zu leisten
  • Definitionen
    • In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Definitionen:
      • ?Vereinbarung? bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Dienstleistungsanbieter, bestehend aus Dokumenten, Zeitplänen und Arbeitszeitaufzeichnungen
      • ?Vertrauliche Informationen? sind alle Informationen über die Geschäfte und Angelegenheiten des Unternehmens und des Kunden und die Identität, das Geschäft und die Angelegenheiten der jeweiligen Kunden und Klienten sowie der potentiellen Kunden und Klienten, die den Parteien bei der Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden oder in ihren Besitz gelangen und von denen man erwartet oder erwarten kann, dass sie als vertraulich anzusehen sind, unabhängig davon ob sie als "vertraulich" markiert sind
      • ?Geistiges Eigentumsrecht? beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Dienstleistungs- marken, Designrechte (eingetragen oder nicht), Datenbankrechte, und proprietäre Informationen in allen Materialien, Konzepten, Programmen, Berichten, Handbüchern, Anschauungsmaterial und etwaigen anderen Materialien, die im Rahmen dieser Vereinbarung erstellt wurden
      • ?Einführung? bezeichnet die Bereitstellung von jeglichen Informationen über den Dienstleistungs- anbieter an den Kunden durch das Unternehmen (schriftlich oder mündlich) die den Dienstleistungsanbieter identifizieren und ihn entsprechend vorstellen sollen
      • ?Der Berater? bezeichnet die Einzelperson / den Freelancer, der in Anhang 1 benannt ist
      • ?Der Kunde? bezeichnet das Unternehmen in Anhang 1
      • ?Dienstleistungsanbieter? bezeichnet das Unternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wird, und das den Berater beschäftigt oder der Freiberufler und das/der in Anhang 1 spezifiziert ist
      • ?Dienstleistungen? bezeichnet die Arbeiten oder Dienstleistungen oder Teile der Arbeiten oder Dienstleistungen, die durch den Dienstleistungsanbieter ausgeführt werden und in den Anhängen aufgelistet sind
      • ?Erbringung? bezeichnet die Erbringung von Dienstleistungen an den Kunden durch den Dienstleistungsanbieter
      • Jegliche Bezugnahme auf das Maskuline in dieser Vereinbarung umfasst auch das Feminine. Jegliche Bezugnahme auf die Einzahl umfasst auch die Mehrzahl und umgekehrt
  • Vereinbarung
    • Diese Vereinbarung bleibt für die Dauer, die im relevanten Anhang angegeben wurde, in Kraft, es sei denn diese Vereinbarung wird gemäß Klausel 9 dieser Vereinbarung beendet
  • Dienstleistungsanbieter Status
    • Der Dienstleistungsanbieter gewährleistet, dass:
      • der Dienstleistungsanbieter ein Unternehmen ist, das in der Schweiz registriert ist, oder ein Freiberufler ist
      • der Dienstleistungsanbieter einen Beschäftigungsnachweise ausstellt, sofern dies erforderlich ist
      • der Dienstleistungsanbieter das Unternehmen von und gegen alle Arten von Verlusten freistellt, die dem Unternehmen daraus entstehen könnten (einschließlich der, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben), dass der Dienstleistungsanbieter oder Berater vorgibt, Arbeitnehmer oder Angestellter des Unternehmens, des Kunden oder von Kunden des Kunden zu sein (oder eine öffentliche Einrichtung einen von beiden als solche betrachtet)
  • Dienstleistungserbringung
    • Der Dienstleistungsanbieter ist damit einverstanden, dass der Berater die Leistungen nach der Beschreibung der Leistungen in Anhang 1 durchführt. Der Dienstleistungsanbieter trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Aufgabenstellung in Übereinstimmung mit dem Zeitplan oder anderen Zielen, die mit dem Kunden vereinbart wurden, zu erfüllen. Die Unternehmen wird im Anhang 1 einen Projektleiter bestimmen, der mit dem Berater sämtliche mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Fragen abstimmt
    • Der Dienstleistungsanbieter gewährleistet, dass der Berater die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung relevanten Regeln einhält, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, der Sicherheit, der Vertraulichkeit sowie der Betriebsordnung
    • Der Dienstleistungsanbieter wurde über die Anforderungen des Kunden informiert und ist sich der zu erbringenden Dienstleistungen bewusst und der Dienstleistungsanbieter garantiert hiermit, dass der Berater, die Fähigkeit und Kompetenz hat, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und dass der Berater die Dienstleistungen mit Geschick (Fachkönnen), Integrität und Kompetenz ausführt und soweit erforderlich seine eigene Ausrüstung einsetzt
    • Der Dienstleistungsanbieter teilt dem Unternehmen alle Beschwerden mit, die ihm vom Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen des Beraters mitgeteilt werden
    • Der Dienstleistungsanbieter garantiert, dass der Berater frei über Arbeitszeit und -ort entscheiden kann, sofern nichts Anderes in Anhang 1 festgelegt wurde. Der Dienstleistungsanbieter unterliegt keinem Direktionsrecht hinsichtlich der Erbringung der Leistung
    • Sofern andere Berater vom Dienstleistungsanbieter aus betrieblichen Gründen verwendet werden müssen, kann der Dienstleistungsanbieter den Berater, der in Anhang 1 genannt wird, ersetzen (gilt nicht für Freiberufler), sofern:
      • die vereinbarten Leistungen unverändert bleiben
      • der Kunde mit dem vorgeschlagenen Ersatz einverstanden ist und der Ersatz über die erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen verfügt, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen
      • der Kunde überzeugt ist, dass der geplante Ersatz die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung relevanten Regeln einhält, einschließlich der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, der Sicherheit, der Vertraulichkeit sowie der Betriebsordnung
      • keine Verzögerung oder Verschlechterung der Qualität auftritt, aufgrund des Mangels an technischem Wissen oder der fehlenden Kundenkenntnis des Ersatzes
    • Der Dienstleistungsanbieter muss vor dem Beginn der Dienstleistungserbringung dem Unternehmen die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:
      • Handelsregisterauszug und Handels-registernummer (im Falle einer GmbH) / Kopie des Reisepasses oder Personalausweises (im Fall eines Freiberuflers) incl. der Angabe der Adresse
      • Nachweis der Registrierung zur Umsatzsteuer und die USt.-ID-Nr., falls zutreffend, UND, für Freiberufler, ein Schreiben vom Finanzamt mit Angabe der Steuernummer
      • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung / Feststellung der freiberuflichen Tätigkeit vom Finanzamt
      • IBAN und BIC Nummer (für elektronische Zahlungsmethode), Name der Bank und des Kontoinhabers
      • einen Nachweis über die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (wenn der Berater kein EU-Bürger ist)
      • weitere Dokumente, die ggf. erforderlich sind, um die Geschäftstätigkeit des Dienstleistungsanbieter und/oder des Beraters zu bestätigen (z.B. Gewerbeanmeldung)
      • Der Dienstleistungsanbieter wird ebenfalls den Nachweis über eine angemessene Arbeitgeberhaftpflichtversicherung, Betriebs¬haftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht- versicherung für den Berater erbringen. Falls aus irgendeinem Grund der Vertrag begonnen hat, bevor alle Dokumente geliefert wurden, darf das Unternehmen bis zum Erhalt der Unterlagen die Zahlungen zurückhalten und es entsteht kein Anspruch auf Verzugszinsen aufgrund der einbehaltenen Zahlungen
  • Begleichung von Rechnungen
    • Der Dienstleistungsanbieter wird für die Dienstleistungen des Beraters entweder auf der Grundlage des tatsächlichen Zeit- und Materialaufwandes Gebühren erheben, oder auf der Grundlage eines festen Preises. Entweder werden die Gebührensätze für Zeit und Materialien oder der geltende Festpreis in Anhang 1 angegeben. Falls die Gebührensätze auf Grundlage des Zeit- und Materialaufwandes berechnet werden, kann der Dienstleistungsanbieter Bezahlung nur für die Arbeitsstunden beanspruchen, die aus korrekt ausgefüllten und genehmigten Leistungsnachweisen hervorgehen. Sofern ein fester Preis vereinbart ist, deckt dieser alle im Anhang 1 beschriebenen Leistungen ab. Auf Verlangen hat der Dienstleistungsanbieter die ordnungsgemäße Versteuerung für die aufgrund dieser Vereinbarung ausgezahlten Beträge nachzuweisen
    • Der Dienstleistungsanbieter stellt sicher, dass der Berater Aufzeichnungen in Form einer Arbeitszeiterfassung führt, während er Dienstleistungen für Kunden erbringt. Das Unternehmen stellt dem Dienstleistungsanbieter entsprechende Login-Daten für ein Online-Arbeitszeiterfassungsprogramm zur Verfügung, das der Berater verwenden soll, um die Arbeitszeitnachweise durch den Kunden genehmigen zu lassen und stellt so sicher, dass die Zeitaufzeichnungen dem Unternehmen unverzüglich oder jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Arbeitszeiterfassung vorliegen
    • Korrekt eingereichte Rechnungen, mit einer vollständigen Dokumentation, werden innerhalb von 30 Tagen nach erhalt der Rechnung beglichen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung
    • Eine Auszahlung erfolgt nur für vom Kunden genehmigte Arbeitszeitaufzeichnungen
    • Wenn der Kunde vom Unternehmen eine Erstattung der Spesen verlangt, die der Berater des Dienstleistungsanbieters verursacht hat, erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in Form einer Ergänzungsvereinbarung. Sobald diese Ergänzungsvereinbarung abgeschlossen und genehmigt worden ist, wird der entsprechende Abschnitt innerhalb des Online-Zeitaufzeichnungsprogramms zugänglich gemacht. Der Berater ist dafür verantwortlich, Belege etc. direkt an den Kunden weiterzugeben. Bei dem Unternehmen eingereichte Rechnungen müssen durch korrekt ausgefüllte Arbeitszeitnachweise belegt werden, um entstandene Spesen nachzuweisen und ordnungsgemäß vom Kunden genehmigt worden sein. Spesen werden nur an den Dienstleistungsanbieter bezahlt, sobald das Unternehmen die Zahlung für diese Kosten vom Kunden erhalten hat
    • Jegliche Vergütungssätze inklusive Überstundenraten und Sonderraten für Wochenenden und Feiertage sind in dem entsprechenden Anhang festgelegt. Geleistete Arbeitsstunden, die über das im Anhang festgelegte hinausgehen, müssen durch den Kunden genehmigt werden
    • Zahlung erfolgt nur für die in Rechnung gestellte Zeit und es gibt keinen bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen auf diesen Vertrag nicht anwendbar sind
    • Das Unternehmen ist berechtigt, Zeitaufzeichnungen mit einer Kundenbestätigung, die nach Auszahlung erhalten wurde, in Einklang zu bringen. Falls das Unternehmen Grund zu der Annahme hat, dass eine Überbezahlung stattgefunden hat, hat das Unternehmen das Recht den überbezahlten Betrag mit späteren Zahlungen zu verrechnen oder eine Rückzahlung vom Dienstleistungsanbieter zu verlangen. Der Dienstleistungsanbieter wird sicherstellen, dass der Berater mit dem Unternehmen zwecks Behebung von Unstimmigkeiten im Hinblick auf Leistung und Honorar zusammenarbeitet
    • Das Unternehmen ist berechtigt, Zahlungsabzüge zu tätigen, um seinen rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nachzukommen
  • Vertraulichkeit
    • Der Dienstleistungsanbieter gewährleistet, dass:
      • er keine vertraulichen Informationen über das Unternehmen oder der Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens und oder des Kunden offenlegen wird, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt
      • er keine vertraulichen Informationen des Kunden in unberechtigter Weise verwendet
      • er das Unternehmen unverzüglich benachrichtigt, wenn ihm der Besitz, die Verwendung von oder das Wissen um diese vertraulichen Informationen durch unberechtigte Personen während oder nach der Dauer der Vereinbarung bekannt wird und dass er in zumutbarer Weise Unterstützung bei der Behandlung eines solchen Vorkommnisses leistet
      • er sich verpflichtet, alle Vertraulichkeits- vereinbarungen zu unterzeichnen, die ihm der Kunde vorlegt.
      • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Klausel 6 verwirkt der Dienstleistungsanbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von ? 10.000,00. Bei Wiederholung wird die Vertragsstrafe für jeden Monat erneut fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, auf welchen die Vertragsstrafe angerechnet wird, bleibt unberührt
  • Geistiges Eigentumsrecht
    • Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Arbeitsergebnisse des Beraters, einschließlich der Nutzungs- und Übertragungsrechte am geistigen Eigentum stehen im Verhältnis zwischen den Parteien dem Kunden zu
    • Der Dienstleistungsanbieter garantiert, dass er und/ oder der Berater das Recht hat, jegliche Software zu nutzen, die in Verbindung mit der Dienstleistung steht und dass eine solche Nutzung nicht gegen Rechte Dritter verstößt und alle notwendigen Lizenzen für die Nutzung der Software bestehen
  • Versicherung
    • Der Dienstleistungsanbieter garantiert, dass falls der Berater ein Kraftfahrzeug im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden nutzt, eine Kfz-Versicherung, die auch die geschäftliche Nutzung umfasst, besteht
    • Der Dienstleistungsanbieter wird auf eigene Kosten eine Vermögensschadenhaftpflicht sowie eine Büro- & Betriebshaftpflicht Versicherung (Personen- und Sachschäden) abschließen und diese für die Länge dieses Vertrages unterhalten; die Versicherungen sollen die Haftpflicht des Beraters abdecken (in Höhe von min. ? 1.000.000). Der Versicherungsschutz ist nachzuweisen
  • Beendigung
    • Diese Vereinbarung kann von den Vertragsparteien unter Berücksichtigung der im Anhang 1 dieser Vereinbarung genannten Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären
    • Die Kündigung kann auch vor dem Anfangsdatum des Vertrages ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Vertragspartei zu laufen
    • Das Unternehmen kann den Vertrag unverzüglich beenden, für den Fall, dass:
      • der Kunde den Berater für zu nachlässig, ineffizient oder technisch ungeeignet hält; sollte dies am ersten Tage des Vertrags erfolgen, erfolgt kein Entgelt für die geleisteten Dienste
      • der Kunde dem Unternehmen ein Fehlverhalten des Beraters anzeigt, welches es dem Kunden unmöglich macht die Dienstleistungen weiter in Anspruch zu nehmen
      • der Kunde das Projekt beendet oder das Projekt entfällt und keine weiteren Leistungen mehr eingefordert werden
    • Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Dienstleistungsanbieter verpflichtet, eine korrekte Rechnung mit der vollständigen Dokumentation der bis zum Zugang der Kündigung geleisteten Arbeitszeiten dieses Monats schriftlich zu erstellen und dem Unternehmen zu übergeben
  • Sorgfaltspflicht und Haftung
    • Die Erbringung der Dienstleistungen hat auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik zu erfolgen. Dabei sind die spezifischen Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Unternehmens und des Kunden zu beachten. Der Berater kennt die Standards des Kunden und die hieraus folgenden Anforderungen an die von ihm zu erbringenden Leistungen. Er gewährleistet, über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über die erforderlichen Mittel zu verfügen, die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind
    • Der Dienstleistungsanbieter wird das Unternehmen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter gegen das Unternehmen (einschließlich des Kunden) sowie von allen erlittenen oder entstandenen Schäden, Verlusten, Kosten, Ausgaben und Zahlungen durch das Unternehmen im Zusammenhang mit einem Vertragsbruch durch den Dienstleistungsanbieter freistellen. Das Unternehmen kann gegen den Freistellungsanspruch mit Zahlungen, die das Unternehmen dem Dienstleistungsanbieter schuldet, aufrechnen
    • Der Dienstleistungsanbieter soll das Unternehmen von allen steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen, die von den deutschen Steuerbehörden oder Dritten gegen das Unternehmen in Bezug auf die Dienstleistungen, die von dem Dienstleistungsanbieter während der Geltungsdauer dieser Vereinbarung erbracht werden, geltend gemacht werden, freistellen
    • Die gesamte Haftung des Dienstleistungsanbieters im Zusammenhang mit der im Rahmen dieses Vertrages geleisteten Arbeit (mit Ausnahme der in Klausel 8.2 getroffenen Vereinbarung) ist beschränkt auf ? 1.000.000. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Verstoß (a) grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und / oder (b) eine Körperverletzung / den Tod verursacht hat
  • Kundenschutz und Vermittlungsprovision
    • Der Dienstleistungsanbieter stellt sicher, dass während der Erfüllung dieses Vertrages und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages weder der Berater noch der Dienstleistugsanbieter sich an den Kunden oder andere Kunden des Unternehmens wenden, mit denen er in Kontakt kommt die Absicht, ohne Beteiligung des Unternehmens direkt mit ihnen Verträge abzuschließen
    • Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel ist der Dienstleistungsanbieter verpflichtet, dem Unternehmen eine Vertragsstrafe von 30.000 ? (in Worten: dreissigtausend Euro) für jeden Verstoß zu zahlen. Diese Vertragsstrafe(n) berührt nicht das Recht des Unternehmen auf vollständige Entschädigung, Erfüllung der Verpflichtung(en), sofortige Kündigung des Vertrags (sofern er noch besteht) sowie auf andere Rechte anstelle der Vertragsstrafe(n). die der Kunde konfiguriert hat. Eine vorherige Inverzugsetzung ist für den Eintritt des Verzuges nicht erforderlich
  • Allgemein
    • Wenn eine Bestimmung in dieser Vereinbarung im Widerspruch zu irgendeiner Bestimmung im Anhang steht, dann hat der Anhang Vorrang, und wenn es einen Konflikt zwischen den Anhängen gibt, dann hat Anhang 2 Vorrang. Mit Ausnahme der Klausel 9, Kündigung, gilt dieser Vorrang vor allen anderen
    • Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, die nicht durch eine individuelle Vereinbarung der Vertragsparteien erfolgen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss jede Veränderung der Bestimmungen, die in diesem Vertrag enthalten sind, im Anhang 2 aufgelistet sein: Es gelten weder mündlich vereinbarte Veränderungen der Bestimmungen noch manuelle Änderungen an dem ursprünglichen Dokument oder elektronische Ergänzungen des ursprünglichen Dokuments, sofern sie nicht im von allen Parteien unterzeichneten Anhang 2 enthalten sind
    • Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und die deutschen Gerichte sind zuständig
    • Die Bestimmungen der Vereinbarung stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Zusicherungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich
    • Der Dienstleistungsanbieter ist nicht verpflichtet, Dienstleistungen für das Unternehmen anzubieten, die nicht in den Anhängen aufgeführt sind. Es gibt keine Verpflichtung für das Unternehmen weitere Aufträge anzubieten, noch ist der Dienstleistungsanbieter verpflichtet, solche Aufträge zu akzeptieren
    • Nach Beendigung dieses Vertrages, wird der Dienstleistungsanbieter jegliches Eigentum des Kunden, das er während seiner Dienstleistungen beim Kunden erhalten hat, an diesen zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu
    • Diese Vereinbarung begründet kein Arbeits- oder Auftragsverhältnis zwischen:
      • dem Unternehmen und dem Dienstleistungsanbieter; oder
      • dem Unternehmen und dem Berater; oder
      • dem Berater und dem Kunden
      • Der Berater unterliegt bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht den Weisungen des Kunden oder des Unternehmens. Der Berater wird nicht in die Betriebsorganisation des Kunden eingegliedert
      • Der Dienstleistungsanbieter wird die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung zum Datenschutz beachten und wird das Unternehmen im Falle einer Verletzung dieser Regelungen von einer Haftung freistellen
      • Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch das Unternehmen ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig:
        • jeden Verlust, der dem Unternehmen in Folge einer Überzahlung entstanden
        • jeden Verlust, der aus einem Vertragsbruch des Dienstleistungsanbieters resultiert
        • jede Summe, die erforderlich ist, damit das Unternehmen seinen rechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nachkommen kann
      • Kein Dritter erhält Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung
      • Sollte aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner in verständiger Würdigung der beiderseitigen Interessen vereinbart hätten, falls sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten

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