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Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler – wie treffe ich die richtige Wahl?
Selbstständig in der Krankenversicherung – privat oder gesetzlich, was sind die Unterschiede?
Wer mit dem Gedanken spielt, in die PKV zu wechseln, sollte sich die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Systeme einmal verdeutlichen. Je nachdem setzen sich für Freiberufler die Krankenversicherungskosten unterschiedlich zusammen.
Beitragssatz versus individueller Beitrag
Wie sehen zunächst für Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten aus? Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Freelancer berechnet sich aus dem Einkommen und einem Beitragssatz. Außerdem wird ein Zusatzbeitrag fällig, der von Kasse zu Kasse variiert. Hinzu kommt der Beitrag für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Im Grundsatz gilt immer die Regel in der GKV: Der Beitrag bemisst sich am Einkommen und damit an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Gedeckelt wird der Beitrag nur durch das Einkommen: Für die Beitragsberechnung wird im Jahr 2023 maximal ein Einkommen von 4.987,50 Euro pro Monat zugrunde gelegt. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird aber im Laufe der Jahre immer nach oben angepasst.
Bei der PKV wird dagegen für jeden Versicherten ein individueller Beitrag vertraglich vereinbart. Der bemisst sich nicht am Einkommen oder den finanziellen Möglichkeiten, sondern am Versicherungsumfang und dem individuellen Risiko des Versicherten. Und so, wie in der GKV die Beitragsbemessungsgrenze und die Beitragssätze steigen, steigt in der PKV für Selbstständige über die Jahre der individuelle Beitrag.
Kontrahierungszwang versus Vertragsfreiheit
Die GKV muss jeden aufnehmen, der Mitglied werden möchte und die Voraussetzungen erfüllt. In der privaten Krankenversicherung gibt es einen solchen Kontrahierungszwang nur in Ausnahmefällen. Die privaten Krankenversicherungen können Antragsteller also ablehnen, Leistungsausschlüsse vereinbaren oder Risikozuschläge fordern.
Vertragliche Leistungen versus Leistungskatalog
Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind bei jeder GKV identisch und werden im Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Vor allem bei neuen Therapien dauert es lange, bis sie für Kassenpatienten zugänglich sind. Der Vertragsumfang bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungswerk. Das sieht in vielen Fällen bessere Leistungen als die gesetzlichen Kassen vor, selbstverständlich ist das aber nicht. Wer in einen Billigtarif der PKV wechselt, muss damit rechnen, dass das Leistungsniveau eventuell sogar unter dem der GKV liegt.
Soziale Absicherung gegen Kopfprämie
Die GKV ist eine soziale Krankenversicherung. Freiberufler mit Familienmitgliedern mit geringem oder ganz ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert, Kinder ebenso. In der privaten Krankenversicherung benötigt dagegen jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und muss hierfür einen Beitrag zahlen.
Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung für Freiberufler
Der größte Vorteil ist natürlich das deutlich individuellere Leistungsspektrum in der privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten die Tarife der privaten Krankenversicherung (PKV) die Möglichkeit, die Leistungen so zu gestalten, wie man sie sich wünscht. So kann die Unterbringung im Krankenhaus deutlich komfortabler versichert werden, außerdem besteht die Möglichkeit, sich dort vom Behandler der Wahl operieren zu lassen. Wer alternative Behandlungsmethoden bevorzugt, kann diese im Rahmen der PKV deutlich besser versichern als bei der GKV. Auch die Kostenübernahme für individuelle Vorsorgeleistungen lassen sich über eine Privatversicherung besser versichern.
Dazu kommen vor allem für Gutverdienern die zunächst einmal günstigeren Beiträge. Während in der GKV der Höchstbeitrag inkl. Pflegepflichtversicherung im Jahr 2023 bei 960,10 Euro pro Monat für GKV-Versicherte mit Kindern und bei 977,56 Euro pro Monat für GKV-Versicherte ohne Kinder liegt, ist ein optimaler PKV-Schutz bei einem 30-Jährigen in aller Regel für 550 bis 700 Euro realisierbar.
Zwei Punkte sind dabei zu beachten: Die heute günstigeren Einstiegsbeiträge werden im Alter meist deutlich steigen und sich wahrscheinlich spätestens im sechsten Lebensjahrzehnt auf dem Kassenniveau einpendeln – in manchen Fällen werden sie sogar darüber hinausgehen. Vor allem im Rentenalter müssen Privatversicherte davon ausgehen, dass ihre Beiträge deutlich über denen der GKV-Versicherten liegen werden. Deswegen muss die Beitragsersparnis in jungen Jahren unbedingt dafür genutzt werden, Rückstellungen für das Rentenalter aufzubauen. Dabei helfen übrigens sogenannte Beitragsentlastungstarife, die zusammen mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden können. Diese bauen eine zusätzliche Sicherung für das Alter auf und sind sogar steuerlich absetzbar.
Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler
Die gesetzliche Krankenversicherung erscheint auf den ersten Blick immer weniger attraktiv als die PKV. Vor allem Gutverdiener zahlen hohe Beiträge, bekommen aber im Vergleich zu einer leistungsstarken PKV eher durchschnittliche Leistungen. Aber dieser erste Blick kann täuschen.
Zum einen bemisst die GKV die Beiträge nach dem Einkommen. Wer also als Freiberufler einmal eine berufliche Durststrecke durchläuft und weniger verdient, der zahlt dann auch einen geringeren Beitrag. In der PKV wird der Beitrag einkommensunabhängig kalkuliert und läuft in voller Höhe weiter, auch wenn das Einkommen geringer wird. Das System der privaten Krankenversicherungen kennt zudem keine Familienversicherung, die eine beitragsfreie Mitversicherung des Partners und der Kinder ermöglicht. Mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden – bei mehreren Kindern kann das die Beiträge leicht verdoppeln und zu einer finanziellen Belastung werden.
Eine Wechselmöglichkeit in die PKV besteht zudem oft gar nicht, wenn es bereits Vorerkrankungen gibt. So haben chronisch Erkrankte kaum eine Wechselchance – denn selbst, wenn Versicherer sie nehmen würden, sind die Beiträge unattraktiv hoch oder der Schutz durch Leistungsausschlüsse eingeschränkt. Hier gibt es auch für Gutverdiener keine andere sinnvolle Option, als freiwillig in der GKV zu bleiben.
Wer sich für einen privaten Versicherer entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese Entscheidung in den meisten Fällen unumkehrbar ist. Die Hürden zur Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung sind hoch – in der Regel hilft nur die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit, die Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze oder die Rückkehr über die Familienversicherung des Partners.
Zusatzversicherungen für Freiberufler und Selbstständige
Wer selbstständig tätig und in der gesetzlichen Kasse versichert ist, bei dem kommt zwangsläufig irgendwann die Überlegung auf, den gesetzlichen Versicherungsschutz zu ergänzen. Die Gründe dafür: Blanke Notwendigkeit wie beim Krankentagegeld oder der Wunsch nach einer besseren Versorgung, z. B. bei der Zahnzusatzversicherung. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick über Ihre Möglichkeiten und sagen Ihnen, was sinnvoll ist und was nicht.
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Muss-Versicherung für alle, die freiberuflich und selbstständig tätig sind. Sie leistet bei Arbeitsunfähigkeit ab dem versicherten Tag die vereinbarte Summe als Einkommensersatz. Und während Arbeitnehmer bis zum 43. Tag eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sind selbstständig Tätige auf sich gestellt und müssen den Einkommensersatz selbst absichern. Sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung in der Regel mit dem Beginn einer Zahlung ab dem 22. oder 29. Tag – bis dahin reichen die eingehenden Rechnungen in der Regel aus, um ein Einkommen zu bestreiten. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen. Abgesichert werden sollten mindestens 80 Prozent des laufenden Einkommens. Liegt das bei 4.000 Euro, sollten 3.200 Euro mit einem Tagessatz von 100 Euro abgesichert werden. Im Monat fließen dann 3.000 Euro als steuerfreier Einkommensersatz.
Auslandskrankenversicherung
Sie kostet kaum mehr als der erste Drink im Urlaubshotel oder ein Frühstück auf Dienstreise – trotzdem haben erstaunlich wenige Menschen eine Auslandskrankenversicherung. Eine grob fahrlässiges Versäumnis, denn vor allem außerhalb der EU sind Sie in der Regel Selbstzahler bei Krankheiten und Operationen. Gerade in Ländern mit einer teuren medizinischen Versorgung wie den USA oder Kanada kann eine Operation schnell 30.000, 40.000 oder noch mehr Euro kosten – ohne Auslandskrankenschutz ein finanzielles Desaster. Aber auch in der EU mit den Sozialversicherungsabkommen der Länder ist privater Schutz sinnvoll und existenziell. Und wer will auf Kreta oder in Rom noch klären lassen, ob die gesetzliche Kasse für alle Kosten aufkommt oder nicht, wenn er ins Krankenhaus muss? Eine Auslandskrankenversicherung leistet in der Regel in der EU oder dem EWR sowie weltweit für Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen, medizinisch notwendige Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Kosten für Heil- und Hilfsmittel vor Ort und ggf. sogar für den Rücktransport bei schwerer Erkrankung.
Zahnzusatzversicherung
Die Versorgung mit Zahnersatz, Zahnbehandlungen und zum Teil sogar Prophylaxe-Maßnahmen sind als Basisschutz immer Kassenleistung. Sichergestellt wird eine zweckmäßige Versorgung mit günstigen und angemessenen Materialien. Diese dünnen Begriffe beschreiben die Qualität der Versorgung ganz gut und anschaulich, denn hochwertiger Zahnersatz und Zahnarztbehandlungen auf dem neuesten Stand der Technik – etwa bei Wurzelbehandlungen – sind keine Kassenleistung, sondern selbst zu tragen. Und gerade bei Zahnersatz können die Kosten schnell einige 1.000 Euro ausmachen. Zahnzusatzversicherungen leisten für eine privatärztliche Versorgung mit Zahnersatz, für Zahnbehandlungen außerhalb der Regelversorgung (z. B. schmerzfreie Behandlungen) und auch umfassende Prophylaxe-Maßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen werden von der Zahnzusatzversicherung getragen. Der optimale Schutz für Freiberufler lässt sich am besten mit einem Vergleich der Zahnzusatzversicherung ermitteln: Im Fokus sollte dabei die Höhe der Erstattung und der Umfang der Leistungen stehen.
Krankenhauszusatzversicherung
Wer einmal als Notfall mit Schmerzen in einem Vier-Bett-Zimmer eines Krankenhauses gelegen hat, der wird wissen, wie wenig gesundheitsfördernd das ist. Eine Krankenhauszusatzversicherung ändert das und ermöglicht neben der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- die freie Krankenhauswahl mit freier Wahl des Behandlers,
- vor- und nachstationäre Betreuung,
- ambulante Operationen als Privatpatient.
Sie zahlen als versicherter Freiberufler oder Selbstständiger in der Regel keinen Euro Eigenanteil! Und trotzdem sind höhere Arztkosten, Kosten für eine Komfort-Unterbringung und Mehrkosten für die Einweisung in ein Wunschkrankenhaus von der Krankenhauszusatzversicherung voll gedeckt.
Ambulante Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherungen sehen für Freiberufler und Selbstständige Leistungen in den verschiedensten medizinischen Bereichen vor, unter anderem für
- Heilpraktikerbehandlungen und alternative Medizin,
- privatärztliche Versorgung im ambulanten Bereich,
- Kostenerstattung für Sehhilfen, sog. Brillenversicherungen, oft in Verbindung mit weiteren Leistungen.
Je nach Vertragsgestaltung und Alter des Vertrages werden Ihnen heilkundliche und alternative Behandlungen bis zu 2.000 Euro über zwei Jahre erstattet – für Brillen und Sehhilfen allgemein gibt es Zuschüsse im Bereich von 150 bis 500 Euro alle 12 bis 36 Monate. Erstattet werden oft auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen vor Impfungen.
PKV oder GKV für Selbstständige – Entscheidungshilfen?
Bei der Wahl zwischen PKV und GKV müssen Freiberufler die Systemunterschiede und die Vor- und Nachteile genau abwägen. Folgende Fragen sollten dabei besonders in den Fokus rücken:
Habe ich dauerhaft das Einkommen, um die PKV-Beiträge zahlen zu können?
Eine PKV ist nur dann die richtige Wahl, wenn das Arbeitseinkommen sich dauerhaft auf einem Niveau oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze befindet. Denn nur dann wären auch die GKV-Beiträge dauerhaft auf einem Niveau, die einen Wechsel in die PKV wirtschaftlich werden lassen. Wer immer wieder mit Auftragsflauten und schwankenden Erlösen zu kämpfen hat, der ist der PKV nicht gut aufgehoben. Auch wenn die Familienplanung auf Nachwuchs ausgerichtet ist, müssen die Kosten für den PKV-Schutz der Kinder im Hinterkopf behalten werden.
Habe ich ausreichende Alterseinkünfte, um mir die PKV im Alter leisten zu können?
Der PKV-Beitrag wird sich im Alter bei einem 70-Jährigen leicht auf dem Niveau des GKV-Höchstbeitrags befinden. Jeder Freiberufler benötigt deshalb Alterseinkünfte, die es ihm ermöglichen, diesen Beitrag leicht zu zahlen. Viele Freiberufler haben – wenn überhaupt – kaum eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung zu erwarten und auch die private Altersvorsorge sieht meist eher mau aus. Um aber 1.000 Euro PKV-Beitrag lebenslang sicher finanzieren zu können, braucht es zu Rentenbeginn ungefähr 285.000 Euro Kapital in einer Rentenversicherung, die lebenslang diese 1.000 Euro garantiert. Und das ist nur das Kapital für den PKV-Beitrag.
Bin ich gegen Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert?
Wer privat versichert ist und aus gesundheitlichen Gründen seinen Job aufgeben muss, der kommt nicht automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrem dann sehr geringen Beitrag – ganz im Gegenteil: Der PKV-Beitrag muss weiter in voller Höhe gezahlt werden und selbst die Steuervorteile des PKV-Beitrags fallen mangels Einkommen weg. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung droht hier der finanzielle Ruin. Ein Wechsel in die PKV ohne Arbeitskraftabsicherung ist ein Fehler, der in die Privatinsolvenz führen kann.
Kann ich meine Interessen gut durchsetzen – gegenüber der PKV wie auch gegenüber den Ärzten?
Wer privat versichert ist, der ist ein gern gesehener Patient bei so ziemlich jedem Arzt. Denn die hohen Honorare von Privatpatienten helfen Ärzten dabei, ihr Einkommen wirklich attraktiv zu gestalten. Die Kehrseite der Medaille: Privatversicherte werden gern “gemolken” und die Ärzte nehmen Behandlungen vor, deren Nutzen für diesen – vorsichtig formuliert – eher zweifelhaft ist. Privatversicherte müssen also vom ersten Augenblick an in der Lage sein, sich gegen Ärzte durchzusetzen, wenn teure und sinnfreie Behandlungsmethoden vorgeschlagen werden. Denn die erhöhten Kosten dafür schlagen irgendwann zurück – in Form von Beitragssteigerungen. Und auch gegenüber der privaten Krankenversicherung kann Hartnäckigkeit und Durchsetzungsvermögen gefordert sein, wenn Rechnungen gekürzt und nicht oder nicht ganz erstattet werden. Das erfordert einen langen Atem und viel Ausdauer.
Wer nur eine dieser Fragen nicht überzeugend mit “Ja!” beantworten kann, der ist in der GKV wahrscheinlich besser aufgehoben. Wer dennoch wechseln möchte, der sollte unbedingt auf die Beratung durch einen Experten zurückgreifen. Diese helfen dabei, das passende Tarifwerk zu finden, vor allem aber unterstützen sie dabei, den Antrag richtig auszufüllen und die Gesundheitshistorie entsprechend aufzubereiten. Das ist wichtig, damit der Schutz auch dauerhaft bestehen bleibt und die PKV keine Möglichkeit hat, den Vertrag anzufechten. Denn dann geht der PKV-Schutz verloren, neuer ist kaum zu bekommen und die Tür zur GKV-Rückkehr in aller Regel zu. Mit einer Experten-Beratung kann das nicht passieren.
Steuerliche Aspekte bei der Entscheidung im Kopf behalten
Freelancer kämpfen mit einem großen Nachteil: Beiträge für die Krankenversicherung zahlen Selbstständige in voller Höhe selbst. Anders als bei Arbeitnehmern, bei denen ja der Arbeitgeber die Kosten der Krankenversicherung zu 50 Prozent tragen muss. Die Beiträge der GKV sind dabei in voller Höhe steuerlich absetzbar, die PKV-Beiträge werden in dem Maße steuerlich anerkannt, in dem sie die Basisleistungen der sozialen Krankenversicherung abdecken. In der Regel sind so 70 bis 80 Prozent des PKV-Beitrages absetzbar. Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich, wenn ein Beitragsentlastungstarif vereinbart wird: Der Beitrag dafür ist ebenso wie der PKV-Beitrag steuerlich absetzbar.
Unser Gastautor Oliver Mest ist Jurist, Journalist und Versicherungsmakler. Als Chefredakteur des Vorsorgeportals optimal-absichern.de beschäftigt er sich zudem mit Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzthemen, die er journalistisch kompakt und leicht verständlich vermittelt.